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evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001440
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 07.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 17.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Auguststr. 8010117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4903028395400
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E-Mail-Adressen:
- trieloff@eaf-bund.de
- trieloff@eaf-bund.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2390.001 bis 100.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Konstanze Hartmann-Boudol
- Sigrid Andersen
- Nicole Trieloff
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Gesamtzahl der Mitglieder:
49 Mitglieder am 29.01.2025, davon:
- 6 natürliche Personen
- 43 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- Netzwerk Kinderrechte
- Deutscher Familiengerichtstag
- Konferenz Kirchlicher Werke und Verbände
- Bündnis Sorgearbeit fair teilen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Religion/Weltanschauung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen Kontaktaufnahme und Gespräche mit Abg. und Mitarbeitenden in Ministerien, die im Bereich Familien-, Gesellschafts-, Sozial-, Gesundheits-, Steuer-, Bildungs-, Wohnungspolitik tätig sind
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Berücksichtigung des Erziehungsaufwands im Beitragsrecht der Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Auch bei mehr als fünf Kindern sollte jedes weitere Kind zu einer Beitragsentlastung führen. Da die Folgen der Erwerbsreduktion zugunsten der Kindererziehung ein Leben lang nachwirken, sollten differenzierten Beitragsabschläge pro Kind lebenslang gewährt werden. Da der generative Beitrag der Kindererziehung auch über seine Rolle im System der sozialen Pflegeversicherung hinaus im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, sollte die vom BVerfG geforderte Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl aus Steuermitteln finanziert werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6544 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege - (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Interessen von Familien im SBGG beachten: trans* Kinder und trans* Elternteile
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Beschreibung:
Als eaf vermissen wir einen Fokus auf die Begleitung und Beratung des Systems Familie. Neben dem offiziellen, deklarativen Schritt der (kleinen oder großen) Lösung stehen der Umsetzung im Alltag viele Hürden im Weg. Hier hoffen wir, dass das Gesetz nachgebessert wird und Beratungsstrukturen für direkt betroffene Familienmitglieder (Eltern und Kinder von trans* Personen) ausgebaut und auf finanziell sichere Füße gestellt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritik an Kindergrundsicherung
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Beschreibung:
Die eaf erkennt im vorliegenden Entwurf weder nennenswerte Leistungsverbesserungen noch einen Systemwechsel. Sie kritisiert, dass die sozialrechtliche Bürgergeldlogik auf den Zusatzbetrag übertragen und der Kindergarantiebetrag weiterhin steuerrechtlich eingeordnet wird. Ein vorurteilsfreier Blick auf die Ursachen von Armut fehlt dieser Reform ebenso wie der politische Wille, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder und Jugendliche deutlich besser als bisher zu unterstützen. Drei Prioritäten, um Leistungsverbesserungen für mehr betroffene Kinder zu erreichen, werden benannt: 1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen 2. Unterhaltsvorschussgesetz korrigieren 3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritik an Eckpunkten des Unterhaltsrechts
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Beschreibung:
Die eaf begrüßt die in den Eckpunkten vorgelegte Stufenlösung, kritisiert aber deutlich, eine isolierte Lösung für das asymmetrische Wechselmodell einzuführen und fordert die Sogwirkung für ein bestimmtes Betreuungsmodell zu vermeiden. Als Untergrenze für eine unterhaltsrechtlich relevante Mitbetreuung fordert die eaf mindestens 33 %, sowie eine beidseitige Barunterhaltspflicht ab 45% im symmetrischen Wechselmodell. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht dringend besser berücksichtigt werden. Im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes.
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritik an Eckpunkten des Abstammungsrechts
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Beschreibung:
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritik an den Eckpunkten zum Sorge- und Umgangsrecht
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Beschreibung:
Berücksichtigung des Kindeswohls und Gewaltschutz
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritik an Eckpunkten zur Verantwortungsgemeinschaft
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Beschreibung:
Die Idee der Verantwortungsgemeinschaft lässt viele Fragen offen und löst aus Sicht der eaf keine bestehenden Probleme.
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritische Begleitung der Diskussion rund um Reproduktionsmedizin
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Beschreibung:
Die eaf sieht die Einführung von Leihmutterschaft in Deutschland sehr kritisch und möchte ein entsprechende rechtliche Regelung ggf. durch die Hintertür ohne vorherige gesellschaftliche Debatte verhindern bzw. diese Debatte fördern.
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritische Begleitung des Gewaltschutzes im Familienverfahrensrecht
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Beschreibung:
Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Familienrichter:innen und Verfahrensbeiständen
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kritische Begleitung der Änderungen des Gewaltschutzgesetzes
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Beschreibung:
Die eaf begrüßt das Vorhaben, Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt voranzubringen. Die Möglichkeit der Überwachung von Tätern mittels elektronischer Fußfessel in Hochrisikofällen, sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen sind wichtige Bausteine, die allein aber bei weitem nicht ausreichen. Die eaf fordert eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Hier braucht es die Normierung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit in Form eines Gewalthilfegesetzes, die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht, sowie Familienverfahrensrecht und bessere Finanzierung von Schutzräumen sowie präventiven Maßnahmen.
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Referentenentwurf:
Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundGlinkastr. 24, 10117 BerlinBetrag: 460.001 bis 470.000 EuroProjektförderung, Personal und Maßnahmen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
230.001 bis 240.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
20.001 bis 30.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23