Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.600)
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass der Bundesverkehrswegeplan überarbeitet wird und belange des Klima- und Umweltschutzes angemessen berücksichtigt werden. Konkret fordern wir für den geplanten Ausbau der B 10 im Biosphärenreservat Pfälzerwald eine neue Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.06.2025
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland soll um die Förderung von gewerblich geleasten Elektrofahrzeugen ergänzt werden. Mit dem geplanten Sofortprogramm können Unternehmen beim Kauf eines betrieblich genutzten batterieelektrischen Fahrzeuges 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, im Folgejahr 10 Prozent, im dritten und vierten Jahr jeweils 5 Prozent. Diese Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Eine ähnliche Regelung soll auch für geleaste Fahrzeuge gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Die LVB setzen sich dafür ein, dass im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung, des RegG und des GVFG eine auskömmliche Finanzierung für den Ausbau und die Sanierung des ÖPNV ermöglicht wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Die LVB setzen sich für die Schaffung verbesserter Fördermöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben, Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen ein. Dazu könnte z. B. das GVFG angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Die Mobilitätsdatenverordnung (MDV) sollte so gestaltet sein, dass damit die Angebote mit Bussen und Bahnen und damit die Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Neben verbesserten Sicherheitsstandards für Batterien soll künftig auch eine neue E-Scooter-Regulierung folgen. So plant das Bundesministerium für Verkehr eine neue Verordnung, welche die Regeln für E-Scooter nochmals nachschärfen soll und sie denen für den Radverkehr weitgehend angleicht. Auf diese Weise könnte die Integration von E-Scootern in den bestehenden Verkehrsmix weiter vorangetrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Die LVB befürworten die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für Unternehmen beim Industriestrompreis. Ebenso unterstützen sie die vorgesehene Absenkung der Stromsteuern, Umlagen und Netzentgelte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Die LVB unterstützt Gesetzesinitiativen, welche die Höhe und die Aufteilung der Ausgleichsmittel zur Finanzierung des Deutschland-Tickets zwischen Bund und Ländern ab dem Jahr 2026 gestalten. Es ist wichtig, dass die Kostenaufteilung auf eine neue Grundlage gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Das Projekt ABSOLUT stellt eine automatisierte Bedarfsverkehrslösung dar und sieht anstelle eines bisher im Fahrzeug anwesenden Sicherheitsfahrers nunmehr die Überwachung durch eine ortsfeste technische Aufsicht in einer Leitstelle vor. Für einen entsprechenden Betrieb sind ggf. gesetzliche Anpassungen für ein fahrerloses ÖV-System erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Erweiterung der Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV) für Lang-Lkw: - Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination (32m) als Typ 6 in § 3 ‚Fahrzeuge‘ der LKWÜberlStVAusnV. - Definition/Änderung Positivnetz für EcoDuo-Fahrzeugkombination
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Bei der UN R127 ist derzeit eine Möglichkeit enthalten, Versuche auf die Windschutzscheibe zu wiederholen, falls das Bruchverhalten atypisch erfolgt. Diese Möglichkeit ist bis 2028 befristet und soll nun entfristet werden, da sich bislang keine Parameter herausarbeiten ließen, die das Bruchverhalten sicher als typisch verlaufen ließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 13.06.2025
- Beschreibung: Grundstoffindustrien wie der Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk Stahl in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infra-struktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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- Angegeben von: Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Förderung des Luftsports.
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- Angegeben von: Deutsche Shell Holding GmbH am 12.06.2025
- Beschreibung: Durch die bestehenden monopolartigen Strukturen im Lademarkt innerhalb der Städte und Kommunen wird der Zugang und Wettbewerb behindert und der effiziente Ladeinfrastrukturausbau gehemmt. Zeitgleich werden öffentliche Gelder für den Betrieb von Ladeinfrastruktur gebunden anstatt die bestehende Investitionsbereitschaft der Privatwirtschaft zu nutzen. Der bevorstehende Massenmarkt erfordert ein attraktives und alltagstaugliches Ladeangebot im öffentlichen Raum. Um das innerstädtische Ladeangebot (Hochlauf und Wettbewerb) zu stärken, schlagen wir drei Maßnahmen vor: 1. Öffentliche Ausschreibungen statt Direktvergabe für mehr Wettbewerb, 2. Ganzheitliche Ausschreibungen für Mobilisierung privater Investitionen, 3. Markterkundungsgespräche mit CPOs für attraktive Rahmenbedingungen
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- Angegeben von: Shell Deutschland GmbH am 12.06.2025
- Beschreibung: Durch die bestehenden monopolartigen Strukturen im Lademarkt innerhalb der Städte und Kommunen wird der Zugang und Wettbewerb behindert und der effiziente Ladeinfrastrukturausbau gehemmt. Zeitgleich werden öffentliche Gelder für den Betrieb von Ladeinfrastruktur gebunden anstatt die bestehende Investitionsbereitschaft der Privatwirtschaft zu nutzen. Der bevorstehende Massenmarkt erfordert ein attraktives und alltagstaugliches Ladeangebot im öffentlichen Raum. Um das innerstädtische Ladeangebot (Hochlauf und Wettbewerb) zu stärken, schlagen wir drei Maßnahmen vor: 1. Öffentliche Ausschreibungen statt Direktvergabe für mehr Wettbewerb, 2. Ganzheitliche Ausschreibungen für Mobilisierung privater Investitionen, 3. Markterkundungsgespräche mit CPOs für attraktive Rahmenbedingungen
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- Angegeben von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Vielfältige Regelungen sollen die Elektromobilität fördern und den Verbrauch fossiler Brennstoffe im Straßenverkehr reduzieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Hessen e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Umschichten in Mitteln des Einzelplans 12 (Verkehr) zugunsten des Erhalts und des Ausbaus der Schiene und des Radverkehrs sowie Abbau klimaschädlicher Subventionen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Keine Nachweis- und Bewertungsverpflichtung der Versicherungswirtschaft darüber, ob ein Fahrzeug ein Altfahrzeug iSv Artikel 37 des Ratsvorschlages geworden ist oder nicht.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Zukunftssichere und nachhaltige digitale Infrastrukturen sind die Basis, um Deutschlands Gesellschaft und Wirtschaft zu digitalisieren. Die aktuelle Bundesregierung hat dies erkannt und sich zum Ziel gesetzt, mit der Gigabitstrategie auf einen flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau bis 2030 hinzuwirken. Entgegen der positiven Bilanz des im Oktober 2024 veröffentlichten Fortschrittsberichts zur Gigabitstrategie zeigen die aktuellen Ausbauzahlen und Marktentwicklungen, dass Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Glasfaserversorgung entfernt ist und das Ausbauziel 2030 nicht mehr erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Der Entwurf zur Änderung der TA Lärm steht deutlich im Widerspruch zu der vom Bundeskabinett am 22. März 2024 verabschiedeten Nationalen Hafenstrategie. Das in der Strategie enthaltene und von allen beteiligten Bundesressorts abgestimmte und mitgetragene strategische Ziel „Förderung von Flächenvorsorge und -entwicklung“ sehen wir damit als potenziell gefährdet an. Die inhaltliche Hervorhebung von Umschlaganlagen für den Kombinierten Verkehr bedeutet Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten – einerseits durch den unbestimmten Rechtsbegriff „öffentliches Interesse“ und andererseits durch die Aufzählung insbesondere ausnahmefähiger Anlagen oder Flächen. Diese beziehen jedoch relevante Bereiche von Hafengebieten, die nicht direkt diesen Anlagen zuordbar sind, nicht mit ein.(ZDS)
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Zur Umsetzung des HNS-Übereinkommens 2010 soll ein HNS-Fonds eingerichtet werden. Dieser speist sich aus von den Empfängern von HNS,das als Massengut auf See transportiert und in einem Hafen gelöscht worden ist,zu entrichtenden Beiträgen. Beitragspflichtig ist die Person,die das HNS-Massengut tatsächlich entgegengenommen hat („physischer Empfänger“). Physischer Empfänger ist danach die Person,welche die beitragspflichtige Ladung,die in Häfen und an Umschlagplätzen gelöscht wird,tatsächlich entgegennimmt,mithin Seehafenbetriebe in Vertragsstaaten. Der ZDS setzt sich für die Aussetzung der HNS-Gesetzgebung ein,denn Seehafenbetriebe sind lediglich mit dem Umschlag innerhalb der Lieferkette betraut und haben kein eigenes wirtschaftliches Interesse an den Ladungsgütern als Empfänger.(ZDS)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf einer Verordnung über Mitteilungen zu beitragspflichtigen Ladungen nach dem HNS Gesetz
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- Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des Zollkodex soll dazu dienen,die Zollverfahren für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte zu vereinfachen,die Überwachung der Lieferketten zu verbessern und illegalen Handel zu bekämpfen.Der Verordnungsvorschlag sieht vor,die vorübergehende Verwahrung bei zugelassenen Empfängern von derzeit 90 Tagen auf 3 bis maximal 6 Tage zu verkürzen.Aus Sicht der Seehafenwirtschaft ist diese Verkürzung des Zeitrahmens jedoch weder praktikabel noch handhabbar. Die Hafenwirtschaft erwartet hier eine flexible Lösung,um negative Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt zu vermeiden. Auch für den Warenverkehr zwischen Einrichtungen der vorübergehenden Verwahrung sollten wie im bisherigen UZK(Artikel148Abs.5)Regelungen getroffen werden.(Stn ZDS 23.04.2025)
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- Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Das EES soll das Außengrenzen-Management verbessern und die Sicherheit des Schengen-Raums stärken, indem Identitätsbetrug verringert und die Identifizierung von Visumüberschreitungen erleichtert wird. Ferner können dank des Systems Grenzkontrollen automatisiert werden. Die Grenzbehörden können dann die Daten von Drittstaatsangehörigen, welche die Grenzen überschreiten, schrittweise im System erfassen. Die gesetzgeberischen Formalitäten würden auf EU-Ebene derzeitig mit Hochdruck und hoher Priorität vorangetrieben. Der Hafenstandort Rostock ist durch die Kreuzschifffahrt von dem Thema betroffen. Die Einführung (Flächen, IT-Struktur) muss mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt werden. Die Kommunikation erfolgt durch den ZDS.
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- Angegeben von: MEW e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Direkte Steuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG, Erleichterung bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffskraftstoffe, Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Flughafen Stuttgart am 11.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Konnektivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg