Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (706)
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- Angegeben von: HeptaSphere GmbH am 04.12.2025
- Beschreibung: Mit der ePA 3.0 Architektur wurde ein bedeutender Meilenstein zur sicheren, interoperablen und patientenzentrierten Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erreicht. Um die Potenziale der ePA 3.0 vollumfänglich zu nutzen und gleichzeitig die digitale Souveränität der Patienten zu wahren, fordern wir: Spezifikationserweiterung durch die gematik: Definition neuer zulässiger Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU. Zulassung von spezialisierten VAU-Implementierungen: z. B. mit GPU-Unterstützung oder KI-Frameworks. Schaffung klarer regulatorischer Leitplanken für komplexe Analysen (Transparenz, Zustimmung, Ergebniszugang).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 28.11.2025
- Beschreibung: Im Bereich der digitalen Regulierung besteht in der Europäischen Union der Bedarf einer vereinfachten und innovationsfreundlichen Ausgestaltung. Die digitale Regulierung in der EU sollte unter den Gesichtspunkten der Vereinfachung und Harmonisierung mit den Zielen der Innovationsfreundlichkeit und Effizienz erfolgen. Insbesondere über das Omnibus Paket für den Digitalbereich der Europäischen Kommission sollten diese Aspekte gestärkt werden.
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Schaffung einheitlicher, gesetzlich normierter Regeln für Scoring-Verfahren. Insbesondere eine transparente, diskriminierungsfreie und standardisierte Bonitätsbewertung sowie ein generelles Verbot von “Social-Scoring”. Verpflichtende jährliche Zusendung einer DSGVO-Datenkopie, Anspruch auf eine kostenfreie Bonitätsauskunft pro Jahr sowie Schaffung eines unbürokratischen Korrekturverfahren bei falschen Einträgen. „Scoringfreiheit“ für Verträge der Daseinsvorsorge: Verbot bzw. besonders strenge Anforderungen und Kontrollen der Nutzung von Scoring-Werten bei existenzsichernden Leistungen zur Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
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- Angegeben von: Salesforce.com Germany GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: STACKIT GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 21.11.2025
- Beschreibung: Der VerbraucherService Bayern fordert eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Kernpunkte des Regelungsvorhabens sind: ein Verbot kommerzieller Kinderfotos bis sieben Jahren, die Erweiterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Influencer-Tätigkeiten, die Stärkung des Persönlichkeitsrechts von Kindern online, die Einrichtung eines Treuhandfonds für Einnahmen aus Kid-Content sowie umfassende medienpädagogische Aufklärung für Eltern und Kinder. Ziel ist der Schutz von Minderjährigen vor Verletzungen ihrer Privatsphäre, wirtschaftlicher Ausbeutung und Gefährdungen ihres Kindeswohls durch „Sharenting“ und kommerziellen Kid-Content.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.11.2025
- Beschreibung: Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Um die Potenziale der ePA 3.0 vollumfänglich zu nutzen und gleichzeitig die digitale Souveränität der Patienten zu wahren, fordern wir: Spezifikationserweiterung durch die gematik: Definition neuer zulässiger Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU, Zulassung von spezialisierten VAU-Implementierungen z. B. mit GPU-Unterstützung oder KI-Frameworks, Schaffung klarer regulatorischer Leitplanken für komplexe Analysen (Transparenz, Zustimmung, Ergebniszugang), Pilotprojekte zu KI-basierten Mehrwertdiensten in der ePA unter Realbedingungen (z. B. für Arzneimittelinteraktionen, Patientenpfade), Verstärkte Beteiligung von Patientenorganisationen und Fachgesellschaften bei der Gestaltung neuer Dienste.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert eine moderne Datenschutzaufsicht mit klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren und praxisnahen Entscheidungswegen. Dazu gehört, den Datenschutz prägende Fälle oder Grundsatzentscheidungen künftig zentral bei der BfDI zu bündeln. Ein Mechanismus, über den die BfDI bei übergeordneten Entscheidungen eingeschaltet werden kann, würde Rechtsklarheit und Einheitlichkeit schaffen und Deutschland eine abgestimmte Stimme im europäischen Datenschutzdiskurs geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
- Beschreibung: Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 06.11.2025
- Beschreibung: VW Group setzt sich dafür ein, dass die Datenschutzaufsicht in Deutschland dahingehend umstrukturiert wird, dass eine verlässlichere, ausgewogenere und einheitlichere Auslegung der vagen Gesetzgebung mindestens für das gesamte Bundesgebiet erfolgt. Hierbei setzen wir uns dafür ein, dass gewisse Kompetenzen der Rechtsauslegung von den Landesbehörden auf die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 06.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass auf EU Ebene eine Reform der Datenschutzgesetze erfolgt. Unsere Ziele dabei sind dabei allgemeine Änderungen, die eine ausgewogenere und innovationsfreundlichere Auslegung der Gesetzte vorsieht sowie gezielte Anpassungen der DSGVO und der ePrivacy Regelungen, die sich als praxisfern und unnötig innovationshindernd herausgestellt haben. Auch setzen wir uns dafür ein, dass Branchenstandards wie Codes of Conduct eine wichtigere Bedeutung bei der Rechtsumsetzung zukommt.
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
- Beschreibung: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Samsung Electronics GmbH am 05.11.2025
- Beschreibung: Wir befürworten eine praxisnahe Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die hohe Sicherheitsstandards mit technologischer Offenheit verbindet. Ziel ist es, einen verlässlichen Governance-Rahmen zu fördern, der die Kompetenzen der zuständigen Fachbehörden stärkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Florian König – KING CONSULT | Kommunikation am 04.11.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der Rolle des Datenschutzbeauftragten im neuen BDSG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 04.11.2025
- Beschreibung: Die BAK begrüßt das mit dem Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes verfolgte Ziel, durch eine zentrale digitale Zugangsstelle Transparenz und Effizienz im Umgang mit Kurzzeitvermietungen zu schaffen. Mit dem Gesetz sollen das Bestandswohnen und die aktive Nutzung des vorhandenen Wohnraums gestärkt werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 30.10.2025
- Beschreibung: VITAKO begrüßt den Aufbau eines Deutschland-Stacks wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Durch die Beteiligung der öffentlichen IT-Dienstleister kann der Aufbau und die Nutzung des Deutschland-Stacks effektiv vorangebracht werden. Darüber hinaus muss der Bund darauf achten, Basiskomponenten wie die Bund-ID sowie deutschlandweite Plattformen wie die Deutsche Verwaltungscloud in den Stack zu integrieren. Öffentliche IT-Dienstleister müssen frühzeitig in die Entwicklung von Basiskomponenten eingebunden werden. Der Bund muss Anreize für die Nutzung des Deutschland-Stacks vorsehen und dabei auf eine Konsolidierung der arbeitsteiligen öffentlichen IT-Dienstleister achten. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Mittel für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks.
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- Angegeben von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 30.10.2025
- Beschreibung: Für eine zukunftsfähige Verwaltungsdigitalisierung fordern VITAKO und der Databund eine klare Governance-Struktur mit FITKO als zentrale Koordinationsstelle für den Aufbau des Deutschland-Stacks, eine langfristige Finanzierung tragfähiger Softwaremodelle, die Nutzung offener, souveräner und möglichst EU-basierter Open-Source-Lösungen, eine verbindliche Standardisierung durch das FIT-SB, hohe Informationssicherheit nach SSDLC und ISO 27001, einen einheitlichen Daten- und Metastandard, interoperable Cloud-Infrastrukturen auf europäischer Basis, digitale Identitäten per EUDI-Wallet sowie den verbindlichen Ausbau des Deutschland-Stacks mit Basiskomponenten und Rechtsrahmen zur schnellen Projektumsetzung.
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- Angegeben von: STACKIT GmbH & Co. KG am 29.10.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung von etablierten Anbietern von Online-Plattformen zur Konzeptionierung der nach der eIDAS-Verordnung geforderte EUDI-Wallet im öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess und für einen erfolgreichen Aufbau und Betrieb der EUDI Wallet.