Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512190079 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogenheit und Innovationsfreundlichkeit im Datenschutzrecht bzw. in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherstellen

Zur Gewährleistung eines ausgewogenen und innovationsfreundlichen Datenschutzrechts sollten aus Sicht des BDI der risikobasierte Ansatz gestärkt und bürokratische Pflichten reduziert werden. Ferner sollten Erlaubnistatbestände innovationsfreundlicher und rechtssicherer ausgestaltet bzw. ausgeweitet werden, Betroffenenrechte praktikabler umgesetzt und Anonymisierung rechtlich klar definiert werden. Zudem sollten Aufsichtsbehörden transparenter agieren, die Rolle des EDSA gestärkt und die EU-Kommission stärker in die Harmonisierung eingebunden werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 19.12.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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