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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Geschlechterpolitik

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Gefundene Regelungsvorhaben (381)

    • Angegeben von: Indaco Health SRL am 10.04.2026
    • Beschreibung: Die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 bestand in der Überwachung und vorläufigen Analyse der Auswirkungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie der deutschen Vorschriften zur Telemedizin. Das Ziel der Einflussnahme betrifft die künftige Definition von Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards für KI-basierte Systeme im Bereich der psychischen Gesundheit (Mental Health) und neurodegenerativen Erkrankungen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Demenzversorgung und dem häuslichen Monitoring. Ziel ist es, einen Regulierungsrahmen zu gewährleisten, der neurotechnologische Innovationen und den Schutz von Patientendaten in diesen klinischen Bereichen begünstigt.
    • Angegeben von: Center for Reproductive Rights am 31.03.2026
    • Beschreibung: Deutschland soll sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, einen EU-Gesetzesvorschlag zur Einrichtung einer finanziellen Unterstützung für den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der EU vorzulegen. Die Kommission verfügt über die Kompetenz und das demokratische Mandat zu handeln. Ein freiwilliger EU-Finanzierungsmechanismus stellt eine sinnvolle und verhältnismäßige Antwort auf eine grenzüberschreitende gesundheitliche Herausforderung dar, die kein Mitgliedstaat allein wirksam lösen kann, und respektiert die nationalen Zuständigkeiten sowie die einschlägigen nationalen rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen. Der Mechanismus würde dazu beitragen, die Grundrechte zu wahren, Leiden zu verringern und Gesundheit und Leben in der EU zu schützen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
    • Beschreibung: Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g Absatz 3 in Verbindung mit § 397a der Strafprozessordnung (StPO)). Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.02.2026
    • Beschreibung: Der advd setzt sich für einen flächendeckenden Aus- und Aufbau der Antidiskriminierungsberatung aus. In vielen Regionen fehlt bislang ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratungsangeboten. Durch den bundesweiten Ausbau der Antidiskriminierungsberatung (AD-Beratung) soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen von Diskriminierung unabhängig von Wohnort oder Einkommen ihre Rechte wahrnehmen können. Dafür sollte der Bund gemeinsam mit den Ländern Verantwortung übernehmen und Förderprogramme (weiter) entwickeln. Ein Rechtsanspruch auf Beratung sollte dafür im AGG verankert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VLSP* Fachverband für queere Menschen in der Psychologie e.V. am 14.02.2026
    • Beschreibung: Der Europarat verweist darauf, dass "Konversionspraktiken" keine wissenschaftliche Grundlage hätten und Betroffenen erheblich schaden würden. Die Menschen würden beispielsweise unter Depressionen und Angststörungen leiden. Die Maßnahmen könnten beispielsweise psychologische Beratung, spirituelle und religiöse Rituale oder verbalen, körperlichen und sexuellen Missbrauch umfassen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Praktiken in Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin vorkämen, häufig verdeckt. In Deutschland sind "Konversionsbehandlungen" an Kindern und Jugendlichen seit 2020 verboten. An Erwachsenen sind Maßnahmen unter bestimmten Umständen erlaubt. Die EU-Kommission in Brüssel prüft derzeit eine Initiative von EU-Bürgerinnen und -Bürgern für ein Verbot der Maßnahmen in der EU.
    • Angegeben von: innn.it e.V: am 10.02.2026
    • Beschreibung: Ziel der Petition ist, dass entweder § 201a StGB um Orte wie Saunen und Duschen erweitert oder ein neues Gesetz geschaffen wird, das Körper vor ungewollten / heimlichen / sexuell motivierten Nacktaufnahmen – insb. in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt. Petition: innn.it/Sauna-Voyeure
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 26/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes - Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen"
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Rebecca Anonymisiert
    • Angegeben von: innn.it e.V: am 10.02.2026
    • Beschreibung: Ziel ist ein klares gesetzliches Verbot von sog. „Catcalling“ in Deutschland – so wie es bereits in mehreren europäischen Ländern Realität ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • UN Women Deutschland e.V.
    • Angegeben von: Jugendnetzwerk Lambda e. V. (Bundesverband) am 06.02.2026
    • Beschreibung: Erklärung: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag für inter- und transgeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen erleichtern. Dabei gibt es allerdings noch viele Hürden. Wir fordern, dass Barrieren wie die dreimonatige Wartefrist, die Begrenzung in Bezug auf Alter und Anzahl der Namensänderungen und die Einschränkung der Auswahlmöglichkeiten an Namen in Kombination mit Geschlechtseinträgen abgebaut werden, um das Gesetz besser für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen und an die queere Lebensrealität anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. am 03.02.2026
    • Beschreibung: Die Evaluation des SBGG wurde im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD verkürzt und somit wird insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung in Frage gestellt. Hier sind Gespräche mit den Beteiligen erforderlich um Fragestellung der Evaluation für die Menschen in ihrem Recht auf Selbstbestimmung nicht beschneidet.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. am 03.02.2026
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Ziele des Bundesprogramms "Demokratie leben!" neu zu formulieren. dabei soll der Bereicht der Vielfalt gestrichen werden. Immer noch sind Menschen der Vielfalt im täglichen Leben von Gewalt betroffen. Vorurteilsmotivierte Gewalt ist tägliche Praxis der staatlichen Verfolgungsbehörden. Hier ist es Ziel das das Vielfaltsthema nicht geopfert wird sonderen die menschenrechtsorientierte Arbeit im Mittelpunkt der Arbeit des Bundesprogramms steht.
    • Angegeben von: Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. am 03.02.2026
    • Beschreibung: Immernoch erleben Menschen der geschlechtlichen Vielfalt im medizinisch/pflegerischen Kontekten Diskriminierungen. Hier ist auf die Mitglieder des BT einzugehen wie diese beseitigt werden kann.
    • Angegeben von: HÁWAR.help e.V. am 06.01.2026
    • Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sowie zur Stärkung ihres Rechts auf Selbstbestimmung. Ziel ist die Verabschiedung eines Gewalthilfegesetzes mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für Schutz- und Hilfsangebote sowie die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch eine außerstrafrechtliche Neuregelung. Zudem wird eine vollständige Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie und der Istanbul-Konvention angestrebt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
      2. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
      3. BT-Drs. 20/13739 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: CEDAW-Allianz Deutschland am 30.12.2025
    • Beschreibung: Austragung eines parlamentarischen Frühstücks unter Schirmherrschaft von Mechthild Heil (CDU/CSU) und Saskia Esken (SPD) zur Bekanntmachung der UN-Frauenrechtskonvention und ihrem Beitrag für eine resiliente Demokratie und einen stabilen Rechtsstaat.
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Beschreibung: Es wird gefordert, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. Aus Sicht des Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bestehen in verschiedenen Regelungsbereichen erhebliche Risiken geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen – insbesondere von Alleinerziehenden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2997 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Beschreibung: Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/551 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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