Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602030014
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten
Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
Bereitgestellt von:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (R001507)
am
05.05.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]