Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (499)
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- Angegeben von: Joachim Maurice Mielert am 02.09.2026
- Beschreibung: Aufnahme des Parameters Patientensicherheit in das Gesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Joachim Maurice Mielert am 02.09.2026
- Beschreibung: Implementierung von Patientensicherheits-Parametern in das Pflegeneuordnungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6624 - Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
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BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Beschreibung: 1. Verzicht auf die "dauerhafte Begrenzung der Ausgabendynamik auf die Grundlohnrate als feste Obergrenze" für die Vergütungen von Heilmitteln. 2. Verzicht auf die vorgesehene "wertaufholende Dynamisierung" und Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Beschreibung: 1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Eisai GmbH am 26.08.2026
- Beschreibung: Eisai setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen beim Marktzugang innovativer Arzneimittel ein. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags führt zu wirtschaftlichen Unsicherheiten und kann die Verfügbarkeit neuer Therapien in Deutschland beeinträchtigen. Dies betrifft insbesondere innovative Behandlungen für Erkrankungen mit hohem ungedecktem medizinischem Bedarf, darunter neurologische und neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer. Ziel ist es, den frühen Zugang von Patientinnen und Patienten zu neuen Therapieoptionen zu fördern und Deutschland als attraktiven Innovationsstandort zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Eisai GmbH am 26.08.2026
- Beschreibung: Eisai setzt sich für verlässliche, innovationsfreundliche und patientenorientierte Rahmenbedingungen in der Arzneimittelversorgung ein. Die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, insbesondere zu Herstellerabschlägen sowie Preisbildungs- und Erstattungsmechanismen, können die Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel, den Marktzugang und die Planungssicherheit für Forschung und Entwicklung beeinflussen. Eisai befürwortet eine nutzenorientierte Preisfindung, angemessene Erstattungsregelungen und stabile Rahmenbedingungen. Dies ist besonders für Therapien bei hohem ungedecktem medizinischem Bedarf relevant, etwa bei Alzheimer und anderen neurologischen Erkrankungen. Ziel ist ein schneller Patientenzugang zu Innovationen sowie die Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Eisai GmbH am 26.08.2026
- Beschreibung: Eisai setzt sich für eine Weiterentwicklung des AMNOG ein, um den schnellen und nachhaltigen Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Arzneimitteln sicherzustellen. Anpassungsbedarf besteht insbesondere bei der Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts, der Nutzung von Versorgungsdaten, der Verzahnung europäischer und nationaler Bewertungsverfahren sowie bei innovativen Erstattungsmodellen. Besonderes Augenmerk liegt auf Therapien für neurologische und neurodegenerative Erkrankungen, wie Alzheimer, sowie für weitere Erkrankungen mit hohem ungedecktem medizinischem Bedarf. Ziel ist ein patientenorientierter, innovationsfreundlicher und wettbewerbsfähiger Standort Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 18.08.2026
- Beschreibung: Für den Heilmittelbereich wird insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 abgelehnt. Die Analyse des dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Berichts der Finanzkommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Beschreibung des Problems als auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei deren Umsetzung zurück zu einer strukturell unausgewogenen Belastung und Unterfinanzierung des Heilmittelbereichs führen. Der Gesetzgeber sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und die heute schon bestehenden Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BerufsVerband Oecotrophologie (VDOE) am 10.08.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mental Health Alliance am 07.08.2026
- Beschreibung: Verankerung der Voraussetzungen eines stepped care/prevention Modells durch gesetzliche Änderungen u.a. in SGB V
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ProjectTogether gGmbH am 06.08.2026
- Beschreibung: Verankerung der Voraussetzungen eines stepped care/prevention Modells durch gesetzliche Änderungen u.a. in SGB V
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband setzte sich dafür ein, im Rahmen der vorgesehenen Befugniserweiterung entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen ganze Aufgabenbereiche zur eigenständigen Ausübung im Sinne der Substitution zu übertragen. Die begrenzte Übertragung im Rahmen einer Delegation wird keine nachhaltige Verbesserung im Gesamtsystem der Versorgung bewirken. Hier greift der Gesetzesentwurf zu kurz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisie-rung in der Pflege
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die pflegerische Versorgung sichergestellt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 31.07.2026
- Beschreibung: Streichung des im BStabG vorgesehenen § 127 Abs. 1b SGB V-E. Die Regelung verpflichtet Leistungserbringer, bei jeder Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V für den Zeitraum 2027 bis 2028 einen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf vertraglich vereinbarte Preise vorzunehmen. Das Vorhaben soll verhindert werden, da es erhebliche zusätzliche Umstellungs-, Prüf- und Abrechnungsaufwände verursacht, Retaxations- und Rechtsrisiken erhöht und insbesondere kleinere sowie ländliche Betriebe wirtschaftlich belastet. Ziel ist der Erhalt tragfähiger Versorgungsverträge und einer wohnortnahen, flächendeckenden Hilfsmittelversorgung. Hilfsweise zumindest einheitliches Vorgehen beim Abschlag und Umsetzung kostenträgerseits, um die Leistungserbringer nicht mehrfach zu belasten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung am 30.07.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns als Verein bundesweit für eine flächendeckende medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung ein. Dazu gehören insbesondere Clearingstellen zur Feststellung bestehender Ansprüche und deren Umsetzung sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Behandlung auch im Falle einer fehlenden Krankenversicherung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung im Rahmen der geplanten Reform des Minijob-Systems. Angestrebt wird die Einführung einer dynamisierten Hinzuverdienstgrenze von 1.000 Euro pro Monat anstelle der bisherigen Minijob-Regelung. Die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sollen so ausgestaltet werden, dass Beschäftigte schrittweise in die Sozialversicherung einbezogen, Doppelversicherungen vermieden und Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig sollen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Biocon Biologics Germany GmbH am 24.07.2026
- Beschreibung: Sicherstellung klarer und fairer Regeln zur Substitution in der Apotheke von biologischen Arzneimitteln und die damit einhergehende Planungssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 17.07.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung und Einordung der Luftrettung im Bereich der Kritischen Infrastruktur.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 17.07.2026
- Beschreibung: Die Berliner MdB wurden per Mail aufgefordert, sich vor der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Nachbesserungen einzusetzen. Hintergrund sind drohende finanzielle Belastungen der Berliner Krankenhäuser von rund 450 Mio. Euro im Jahr 2027, zusätzliche Bürokratie und ein steigendes Insolvenzrisiko. Dies gefährdet Arbeitsplätze, die Versorgungsqualität und die Umsetzung der Krankenhausreform. Gefordert wurden die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Bürokratieabbau, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine kostendeckende Vergütung, die Sicherung des Pflegebudgets sowie der Verzicht auf höhere Prüfquoten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ERGO Deutschland AG am 16.07.2026
- Beschreibung: Privaten Krankenversichern sollte es - wie der GKV - erlaubt sein, vorhandene Gesundheits- und Abrechnungsdaten ihrer Versicherten zum Zweck der Risikoerkennung und der Unterbreitung gezielter Vorsorge- und Beratungsangebote auszuwerten.
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- Angegeben von: ERGO Group AG am 16.07.2026
- Beschreibung: Privaten Krankenversicherern sollte es - wie der GKV - erlaubt sein, vorhandene Gesundheits- und Abrechnungsdaten ihrer Versicherten zum Zweck der Risikoerkennung und der Unterbreitung gezielter Vorsorge- und Beratungsangebote auszuwerten.
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 16.07.2026
- Beschreibung: Die DGKJP setzt sich für bessere Prävention im Hinblick auf Suizidalität von Kindern und Jugendlichen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
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- Angegeben von: Deutscher Ärztinnenbund e. V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Regelungsvorhaben sind uns nicht bekannt
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt die geplante Einführung der elektronischen Verschreibung von Betäubungsmitteln und fordert deren zügige Umsetzung ohne weitere Verzögerungen. Die Überarbeitung BtMVV, insbesondere im Bereich der Substitution, wird grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig fordert die BÄK, die Neufassung für einen Bürokratieabbau und den Abbau praxisferner Vorgaben zu nutzen sowie keine neuen Hürden für die Versorgung zu schaffen. Zudem setzt sie sich für eine einheitliche Verwendung der Funktionsbezeichnungen im Rettungsdienst nach DIN 13050 ein und weist auf Regelungslücken bei der Versorgung mit Arzneimitteln, die unter das BTMG fallen, im tagesklinischen, aufsuchenden und vollstationären Krankenhausbereich sowie im Rahmen von Belastungserprobungen hin.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):