- Registernummer: R001404
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 27.11.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.11.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wohlenbergstraße 630179 HannoverDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +495112707474
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E-Mail-Adressen:
- info@vplt.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24160.001 bis 170.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,67
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Linda Residovic
- Laura van Haperen
- Silke Lalvani
- Sarah Kluttig
- Helge Leinemann
- Markus Endl
- Christian Sommer
- Falco Zanini
- Robert Trebus
- Jürgen Junker
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Gesamtzahl der Mitglieder:
571 Mitglieder am 26.11.2024, davon:
- 327 natürliche Personen
- 244 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e.V.
- Association of Professional Wireless Production Technologies e.V.
- Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN)
- PEARLE* - Live Performance Europe
- World Entertainment Technology Association
- Event Safety Alliance
- The Entertainment Technology Industry Alliance (ETIA)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VPLT ist der Wirtschaftsverband für Medien- und Veranstaltungstechnik in den deutschsprachigen Ländern Europas. Seine Mitglieder reichen von Dienstleistern, über Händler und Hersteller bis hin zu selbstständigen Einzelunternehmern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Ziel des Verbandes ist es, eine effiziente, innovative und nachhaltige Entwicklung und Modernisierung der Veranstaltungsbranche mit einem Fokus auf die Veranstaltungstechnik zu gestalten. Dazu agiert der VPLT in den Bereichen Bildung und Weiterbildung, Standards und Zertifizierungen, Qualitätsmanagement, Politik sowie internationales Networking. Dabei handelt der VPLT stets auf Grundlage der Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese umfassend. In diesem Sinn hält der VPLT insbesondere Kontakt zu Politikern und zu anderen Verbänden. Zu diesem Zweck hält der VPLT auch selbst eine Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen. Als Mitglied in der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft e.V. (IGVW) ist der VPLT an der Förderung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Veranstaltungswirtschaft beteiligt. Für ihre Mitglieder arbeitet die Association of Professional Wireless Production Technologies e.V. (APWPT) an deren Interessen in Bezug auf die Gebiete Frequenzbedarf, -nutzung und -politik. Die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. ist ein Spitzenverband der niedersächsischen Wirtschaft, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Gewerkschaften und gesellschaftlichen Akteuren vertritt. Über die Mitgliedschaft in dem europäischen Verbund Performing Arts Employers Associations League Europe (PEARLE - Live Performance Europe) ist der VPLT maßgeblich mit beteiligt an politischen Vorhaben und gesetzlichen Regularien, die auf Ebene der EU stattfinden und wirkt auch an dieser Stelle entsprechend auf die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder ein. Zusätzlich werden die Interessen seiner Mitglieder auf europäischer Ebene durch die europäische Allianz Entertainment Technology Industry Alliance (ETIA) vertreten. In diesem Zusammenhang werden auch unterschiedliche Projekte und Studien durchgeführt, die aktuelle Herausforderungen und Fragestellungen der Veranstaltungstechnik aufnehmen. Bei seiner gesamten Arbeit gehören Transparenz, Fairness, Integrität und Legalität zum Grundverständnis des VPLT und seiner Mitglieder. Die Verbandsarbeit erfolgt auf Grundlage der Satzung, der Geschäftsordnung sowie im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften. Auch in der Öffentlichkeit steht der VPLT als Wirtschaftsverband in einer besonderen Verantwortung und handelt daher strikt nach seiner sich selbst gegebenen Compliance-Richtlinie. Darin verpflichtet sich der VPLT, keinen illegalen Tätigkeiten nachzugehen und die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen, so dass er in einer legalen, ökonomischen und ethischen Verantwortung für seine Mitglieder und die Medien- und Veranstaltungstechnik insgesamt arbeitet. Die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben werden strikt eingehalten und so werden seriöse, rechtlich unbedenkliche, anerkannte Geschäftspraktiken sowie der faire Wettbewerb gefördert. Gleichzeitig verpflichtet sich der VPLT zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und steht Praktiken der Bestechung und Korruption entschlossen entgegen. Dazu hat sich der VPLT eine Anti-Korruptionsrichtlinie gegeben. Für ein höchst ethisches und professionelles Verhalten unterstehen auch alle Mitglieder des VPLT den Handlungsempfehlungen, die nicht abschließend in dem Katalog des Verhaltenskodexes des VPLT geregelt sind.
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Maut
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Beschreibung:
Klärung der Handwerkerausnahme für den Medien-Sektor in der Maut für ab 3,5 Tonner.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Beschreibung:
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TA Lärm
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Beschreibung:
Ziel der Stellungnahme ist es, die Immissionswerte für Kulturlärm anzupassen, geeignete Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel zu treffen und eine Unterscheidung zwischen Industrie- und Kulturlärm zu treffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Sicherheitsgewerbegesetz
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Beschreibung:
Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, dass Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstätigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch so viele Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Beschreibung:
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Flexiblere Möglichkeiten im Arbeitszeitgesetz
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Beschreibung:
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Beschreibung:
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Gefahrgut Transporte ADR Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
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Beschreibung:
Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c des ADR (2023). Hinweis zum betroffenen geltenden Recht auf Bundesebene: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2019/1243 Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, zuletzt geändert durch Beschl. (EU) 2019/1094 der Kommission ADR 2023 - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Beschreibung:
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Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO
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Beschreibung:
Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
860.001 bis 870.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24