Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.397)
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 02.06.2026
- Beschreibung: Der Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken und die daraus voraussichtlich folgenden regulatorischen Änderungen auf EU-Ebene sind eine wichtige Möglichkeit angesichts der geoökonomischen Situation, die europäische Wirtschaft zu stärken. Entscheidend ist, dass die Auswirkungen finanz- und bankpolitischer Regulierung auf die Realwirtschaft in den kommenden Anpassungen mitgedacht werden. Dabei sollte ein Fokus darauf liegen, den EU-Binnenmarkt für Banken und Kapitalmärkte abzuschließen und Finanzierungskapazitäten von Banken für die Wirtschaft auch im internationalen Vergleich zu stärken. Dabei sollte das Eigenkapital möglichst effizient und effektiv einsetzbar sein, um die wirtschaftliche Transformation, Digitalisierung und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mastercard am 26.05.2026
- Beschreibung: Mastercard setzt sich dafür ein, dass das EU-Tech-Sovereignty-Paket, insbesondere der CAIDA, risikobasiert, technologieoffen und ergebnisorientiert ausgestaltet wird. Zentrale Souveränitätskriterien sollten Kontrolle, Resilienz, Auditierbarkeit sowie Wechsel- und Exit-Fähigkeit sein, nicht die Herkunft von Anbietern. Für kritische Infrastrukturen, insbesondere im Zahlungs- und Finanzmarktbereich, soll das Paket bestehende Aufsichtsrahmen ergänzen, Anbieterdiversität stärken und Konzentrationsrisiken vermeiden. Beschaffungsmechanismen sollten verhältnismäßig, anwendungsfallbezogen und ergebnisorientiert bleiben und private Betreiber in regulierten Märkten nicht indirekt beschränken. Zudem wird eine kohärente, grenzüberschreitende Umsetzung ohne Fragmentierung des Binnenmarkts angestrebt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Blockchain Bundesverband e.V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Der Blockchain Bundesverband teilt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) die Erfahrungen unserer Mitglieder. Insgesamt bewerten wir das eWpG als eine weitgehend gelungene und ausgewogene Regulierung - allerdings ist der Austausch zu praktischen Themen ebenso unabdingbar wie der weitere strategische Blick, sodass weder fehlende Detailkenntnis noch Unklarheit über das technische Potential der verwendeten Technologien zu einer Schlechterstellung der Anleger oder einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit Europas führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 21.05.2026
- Beschreibung: Der Verband unterstützt gemeinsam mit anderen Verbänden den Ansatz der EU-Kommission, den EU-Digitalrechtsrahmen zu modernisieren, kohärenter zu gestalten und zu vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern und übermäßige bürokratische Lasten abzubauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HV Capital Manager GmbH am 20.05.2026
- Beschreibung: Das Startup-Ökosystem in Deutschland und Europa soll durch gezielte staatliche Förderung hinsichtlich Finanzierungsbedingungen und regulatorischer Rahmenbedingungen für Jungunternehmen gestärkt und in internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger werden. Ziel stattlicher Vorhaben soll hierbei auch stets die Förderung der European Sovereignty Bemühungen sein um die wirtschaftliche Resilienz Europas zu erhöhen.
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Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten
Aktiv vom 13.05.2026 bis 19.05.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Hinweise und Petiten zu drei Themen: 1. Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, 2. Datenpunkte im Energieausweis und 3. Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Blockchain Bundesverband e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Der Blockchain Bundesverband e.V. unterstützt die Arbeit der Europäischen Kommission, an einem einheitlicheren und leistungsfähigen Kapitalmarkt. Mit unseren Mitgliedern und Marktexperten zusammen haben wir einen Beitrag zur Zukunft des digitalen Finanzmarkts in Europa geleistet – mit inhaltlichen und prozessualen Anregungen zu Marktintegration, Aufsichtskohärenz, DLT-Integration und regulatorischer Klarheit.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Mit der Stellungnahme verfolgt der AfW das Ziel, die Reform der privaten Altersvorsorge so mitzugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich zu einer breiteren Verbreitung privater Vorsorge führt – durch den Erhalt qualifizierter Beratung, wirtschaftlich tragfähiger Vermittlungsstrukturen und passender Vorsorgelösungen auch für Selbständige.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Bei den Anforderungen an die Weiterbildung fordert der AfW klare Vorgabe einer jährlichen Stundenanzahl (z. B. 4 Stunden) , um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie uneinheitliche Behördenpraxis zu vermeiden. Zudem sollte aus Qualitätssicherungsgründen ein Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet werden, sowie der bestehende Ausschuss nach ImmVermV erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie im Gewerberecht, insbesondere den Verzicht, den Umfang der verpflichteten Weiterbildung von Darlehensvermittlern zu bestimmen. Die Vorgaben zur Weiterbildung sollten aus der VersVermV übernommen werden, insbesondere zum Selbststudium und zum Erwerb einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Kreditkarten am 05.05.2026
- Beschreibung: Im europäischen Gesetzgebungsverfahren war umstritten, inwiefern Debitkarten oder Kreditkartentypen mit kurzfristigem, zins-/gebührenfreiem Zahlungsaufschub und regelmäßiger Abrechnung (also: Charge-Cards, vgl. Erwägungsgrund 18 Richtlinie) dem Anwendungsbereich des neuen Verbraucherschutzrechts unterfallen sollen. Im Referentenentwurf von dieser mitgliedstaatlichen Option zur Ausnahme für Charge-Cards nach Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie will der deutsche Gesetzgeber keinen Gebrauch machen. Diese Option soll im Interesse des Kartenmarktes auch in Deutschland wahrgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Wegen der sachlichen Diskontinuität dieses Gesetzgebungsverfahrens muss dieses Petitum in einem eigenständigen Verfahren oder über eine Erweiterung des Referentenentwurfs des BMF für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG verfolgt werden. Die Forderung strebt eine Verbesserung der bisher lückenhaften Transparenz im Immobilienmarkt an. Eine Reihe relevanter Studien macht deutlich, dass in Deutschland im Immobilienbereich ein herausgehobenes Risiko für Geldwäsche existiert. Zur Beschleunigung der Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters zur Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer von Immobilien schlägt mafianeindanke vor, Artikel 18 aus dem o.a. Gesetzesentwurf zu extrahieren und in den Bundestag einzubringen. Details: www.mafianeindanke.de/de/immobilientransaktionsregister-jetzt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Es gibt zwar bereits Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung wie die selbständige Einziehung von Vermögenswerten bei Geldwäsche (§ 76a Abs. 4 StGB). Jedoch sind große Erfolge mit diesem Instrument ausgeblieben. Die Hürden für eine Einziehung nach Strafrecht sind zu hoch, eine Umsetzung im Verwaltungsrecht und eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind effizienter. Deshalb fordern wir ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, das einen effektiven Rahmen für eine administrative Einziehung schafft. Der BMF-Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG geht in die richtige Richtung, bedarf aber im Detail der Nachjustierung. EU-rechtskonforme Blaupausen für die deutsche Gesetzgebung gibt es im italienischen “codice antimafia” von 2011.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) -
BT-Drs. 21/3248
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 29.04.2026
- Beschreibung: Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Umsetzung des Altersvorsorgereformgesetzes zur Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 29.04.2026
- Beschreibung: Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Einführung der von der Koalition verabredeten Frühstart-Rente unter Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):