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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Bank- und Finanzwesen

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.533)

    • Angegeben von: Adyen N.V. am 12.10.2026
    • Beschreibung: Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR, COM(2023) 367) und eine dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3, COM(2023) 366) sowie die nationale Umsetzung der PSD3, insbesondere durch Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Ziel ist es, die Perspektive eines international tätigen Zahlungsdienstleisters in die Positionierung der Bundesregierung im Rat und in die Ausgestaltung des deutschen Umsetzungsgesetzes einzubringen, insbesondere bei den Regelungen zu Betrugsprävention und Haftung, zur starken Kundenauthentifizierung und zum Datenzugang (Open Banking).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Adyen N.V. am 12.10.2026
    • Beschreibung: Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro (COM(2023) 369) sowie der damit verbundene Vorschlag zur Erbringung von Dienstleistungen in digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister aus Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums (COM(2023) 364). Ziel ist es, die Perspektive eines international tätigen Zahlungsdienstleisters in die Positionierung der Bundesregierung im Rat einzubringen, insbesondere bei den Regelungen zur Rolle der Zahlungsdienstleister bei der Ausgabe und Abwicklung, zum Vergütungs- und Gebührenmodell für Händler, sowie zur Interoperabilität mit bestehenden Zahlungslösungen.
    • Angegeben von: Adyen N.V. am 12.10.2026
    • Beschreibung: Vorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (2025) vereinbarten Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr, wonach neben Bargeld schrittweise grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden soll, einschließlich der hierzu von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte und eines darauf beruhenden Gesetzentwurfs. Ziel ist es, die Umsetzung dieses Vorhabens zu unterstützen und die Perspektive eines international tätigen Zahlungsdienstleisters in die Ausgestaltung der Regelungen einzubringen.
    • Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 08.10.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die gezielte Anpassung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012, um die Rechtssicherheit für die geordnete Verwertung von Kreditsicherheiten zu stärken.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: ING-DiBa AG am 06.10.2026
    • Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist die politische und regulatorische Stärkung von Finanzbildung als Instrument zur Förderung finanzieller Gesundheit. Finanzbildung soll Menschen befähigen, finanzielle Chancen und Risiken besser einzuordnen und langfristig selbstbestimmte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Hierzu fordern wir, dass bei der Entwicklung der nationalen Finanzbildungsstrategie wirkungsorientierte Ziele, geeignete Evaluierungsmechanismen sowie eine strukturierte Einbindung staatlicher, zivilgesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Akteure vorgesehen werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Hamburg Commercial Bank AG am 06.10.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die gezielte Anpassung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012, um die Rechtssicherheit für die geordnete Verwertung von Kreditsicherheiten zu stärken.
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 06.10.2026
    • Beschreibung: Der BVI setzt sich für eine strukturelle Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland ein. Als Kernelement empfehlen wir eine institutionelle Verankerung ökonomischer Bildung in Schulen sowie die Einführung entsprechender Lehramtsstudiengänge und regelmäßige Weiterbildungsangebote von Lehrkräften.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
    • Angegeben von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 06.10.2026
    • Beschreibung: Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ [COM(2023) 369 final; Gesetzgebungsverfahren 2023/0212(COD)] vorgeschlagen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) spricht sich für eine Gebührenfreiheit für Digital-Euro-Transaktionen im Niedrigpreissegment und einen Verzicht auf prozentuale Gebührenberechnungen aus.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2026
    • Beschreibung: Der HDE setzt sich im Rahmen einer geplanten Akzeptanzverpflichtung unbarer Zahlungsmittel für die Eoinbeziehung der Angebotsseite aus. Insbesondere die bei Kunden und Händlern beliebte girocard sollte als geeignetes europäisches Zahlungsmittel anerkannt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die geplante Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Verfahren 2025/0237 (COD). Ziel der Einflussnahme ist, eine Ausweitung staatlicher Marktinterventionen und insbesondere eine Bindung der Interventionsschwellen an durchschnittliche Produktionskosten zu verhindern. Interventionen sollen auf außergewöhnliche Marktkrisen begrenzt bleiben. Stattdessen soll präventives Preis- und Margenrisikomanagement, etwa über Artikel 219 GMO, gestärkt werden. Dazu sollen der Zugang zu Absicherungsinstrumenten und Beratung verbessert, regulatorische Hemmnisse abgebaut und Sicherheiten für Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichem Grundgeschäft unterstützt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: APCO Worldwide GmbH am 30.09.2026
    • Beschreibung: Hinsichtlich der Umsetzung von FIDA sollen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: - Klärung des Anwendungsbereichs und Schaffung von Rechtssicherheit, - Größere Klarheit bei Financial Data Sharing Schemes, - Mit Interessengruppen der Branche gemeinsam entwickeltes transparentes, faires und einheitliches Entgeltsystem für den Datenaustausch
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: APCO Worldwide GmbH am 30.09.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Spezifizierung der Rollen von Zentralbanken und Intermediären. Die Rolle der EZB sollte sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der grundlegenden Infrastruktur für den Transfer des digitalen Euros beschränken. Zudem sollte die Möglichkeit gegeben sein, mehrere Wallets zu halten.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH am 30.09.2026
    • Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte, insbesondere der „Transition“-Kategorie, sowie die Berücksichtigung von Unternehmen in Transformationsprozessen bei nachhaltigkeitsbezogenen Investitionsentscheidungen. Thematisiert werden die Kriterien zur Bewertung von Transformationsleistungen, die Vermeidung pauschaler sektoraler Ausschlüsse sowie die Auswirkungen der Regulierung auf Investitionen in Dekarbonisierung, Energieversorgungssicherheit, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der Energiewende.
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Scalable AG am 25.09.2026
    • Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Kinder in Deutschland zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7864 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 24.09.2026
    • Beschreibung: Der HDE setzt sich für eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs ein. Hintergrund sind nach Auffassung der Unternehmen steigende wirtschaftliche Belastungen durch Firmenkreditkarten sowie kartenbasierte Prepaidprodukte. Ziel ist es, die tatsächliche Wahlfreiheit von Akzeptanzstellen bei der Annahme bestimmter Kartenprodukte sicherzustellen und die Möglichkeit einseitiger Änderungen von Karten- und Akzeptanzbedingungen durch Kartensysteme und Acquirer zu begrenzen. Zudem sollen Transparenz- und Identifizierungsanforderungen verbessert werden, damit Händler vor Abschluss eines Zahlungsvorgangs erkennen können, welche Kartenart eingesetzt wird und welche Kostenstrukturen damit verbunden sind.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 24.09.2026
    • Beschreibung: Der HDE setzt sich im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines digitalen Euro dafür ein, dass der digitale Euro als kosteneffizientes, wettbewerbsförderndes und souveränes europäisches Zahlungsmittel ausgestaltet wird. Insbesondere sollen transparente und gedeckelte Händlerentgelte vorgesehen, die Übertragung des Interchange- bzw. Kompensationsmodells aus dem Kartenzahlungsverkehr vermieden, praktikable Regelungen für Unternehmen geschaffen sowie die Offline-Fähigkeit, die Marktplatzfähigkeit und die europaweite Nutzbarkeit des digitalen Euro sichergestellt werden. Ziel ist die Schaffung einer wettbewerblichen Alternative zu bestehenden privaten Zahlungssystemen, die Innovation, Wettbewerb und europäische Souveränität im Zahlungsverkehr stärkt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 24.09.2026
    • Beschreibung: Der HDE setzt sich für eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs ein. Hintergrund sind nach Auffassung der Unternehmen steigende wirtschaftliche Belastungen durch Firmenkreditkarten sowie kartenbasierte Prepaidprodukte. Ziel ist es, die tatsächliche Wahlfreiheit von Akzeptanzstellen bei der Annahme bestimmter Kartenprodukte sicherzustellen und die Möglichkeit einseitiger Änderungen von Karten- und Akzeptanzbedingungen durch Kartensysteme und Acquirer zu begrenzen. Zudem sollen Transparenz- und Identifizierungsanforderungen verbessert werden, damit Händler vor Abschluss eines Zahlungsvorgangs erkennen können, welche Kartenart eingesetzt wird und welche Kostenstrukturen damit verbunden sind.
    • Angegeben von: Aareal Bank AG am 22.09.2026
    • Beschreibung: Stärkung der Rechtssicherheit bzgl. Art. 15 GG sowie Klarstellung der verfassungsrechtlichen Grenzen landesgesetzlicher Regelungen zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.09.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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