Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (837)
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- Angegeben von: VHG - Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games am 18.04.2026
- Beschreibung: Das BMJV fragt die beteiligten Kreise nach den Erfahrungen mit dem VGG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Vereinfachung und Entlastung im deutschen und europäischen Bilanzrecht: Die Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollte auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden und § 244 HGB sollte um die Möglichkeit ergänzt werden, Jahres- und Konzernabschlüsse wahlweise auch in englischer Sprache aufzustellen und zu veröffentlichen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 02.04.2026
- Beschreibung: Gesetzesentwurf erfüllt den durch das Bundesverfassungsgericht erteilten Auftrag und hält sich bei den materiell-rechtlichen Vorgaben eng an die Aussagen der Entscheidung vom 26.11.2024. Hierdurch werden in den tatsächlichen Auswirkungen bundesweit nur sehr wenige Fälle erfasst. Insofern erscheint es hinnehmbar, dass das Verfahren durch zusätzliche schriftliche Stellungnahmen des Betreuers und Verfahrenspflegers, die Erstellung einer Bescheinigung der Einrichtung/“Stelle“ sowie die Berücksichtigung der Punkte im Gutachten ganz erheblich ausgeweitet wird. Weitaus größere Auswirkungen werden durch die begleitenden Änderungen der Regelungen zur „allgemeinen“ Zwangsbehandlung sowie des Unterbringungsverfahrensrechtes erwartet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Mario Draghis Bericht zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit Europas kommt zu dem Schluss: Die EU verfügt zwar über viele Daten, es fehlen aber Wege, diese sinnvoll einzusetzen. Eine Verbändeallianz fordert daher die Bundesregierung dazu auf, sich im Europäischen Rat dafür einzusetzen, die Datennutzung zu stärken, statt Technologien zu diskriminieren, unternehmerische Freiheit zu stärken, statt digitale Geschäftsmodelle zu gefährden und Bürokratie abzubauen und den risikobasierten Ansatz umzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
- Beschreibung: Es geht um die Ausgestaltung einer Verordnung nach § 28n EnWG zur Haftung von Wasserstoffnetzbetreibern. Ziel ist, ein eigenständiges Haftungsregime für das Wasserstoffkernnetz zu schaffen, das die besonderen technischen und marktlichen Risiken der Hochlaufphase berücksichtigt. EFET Deutschland setzt sich für eine faire Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern, Händlern und Abnehmern ein, um Investitions- und Vertragssicherheit zu fördern und den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
- Beschreibung: Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 26.03.2026
- Beschreibung: Ziel ist es, den Glasfaserausbau im Sinne der privaten Bauherren voranzubringen. Dabei geht es auch um Regelungen für Modernisierungen im Bestand insbesondere beim Ein- und Zweifamilienhausbau.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 24.03.2026
- Beschreibung: Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten, welche gezielt zur Schaffung von zusätzlichem, kleinteiligem und vorübergehend verfügbarem Wohnraum umgesetzt und für spezielle Zielgruppen entwickelt werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Wohneigentum e.V. am 24.03.2026
- Beschreibung: Wir unterstützen die Einführung der GmgV grundsätzlich, gleichzeitig fordern wir, dass die neue Rechtsform praxistauglich ausgestaltet wird und tatsächlich für gemeinwohlorientierte Projekte – insbesondere im Bereich Quartiers- und Bürgerenergie – nutzbar ist.
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.03.2026
- Beschreibung: Es sollten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um kollidierende Schutzgüter in Bauverfahren zu priorisieren. Um Anreize für bürokratiearme Gesetzgebung zu schaffen, sollten die beamtenrechtlichen Regelungen angepasst werden. Um die Wirtschaft zu entlasten, sollte die Gesetzgebungs-Governance so geändert werden, dass eine Vertrauenskultur etabliert und der Kontroll- und Perfektionsanspruch überwunden wird. Sinnvoll sind die Einrichtung von Regulatory Sandboxes zur befristeten Erprobung neuer Regulierungsansätze etwa in Innovationsbereichen oder Investitionen in die Verteidigung, Sunset-Klauseln und Evaluierungsverpflichtungen. Dazu sollten mit unabhängigen Kontrollinstanzen verwaltungsorganisatorische Maßnahmen getroffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.03.2026
- Beschreibung: Mit Blick auf digitale Märkte und neue Risiken stehen Rechtsstaat und Verbraucherschutz vor großen Herausforderungen. Es ist nachvollziehbar, wenn die Politik mit einer komplexen Regulierung auf den technischen Fortschritt, neue Geschäftsmodelle und entsprechende Auswirkungen auf Märkte und Verbraucher reagiert. Sie muss Verbraucherrechte in digitalen Märkten hinreichend abbilden, Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen und zugleich Innovation anreizen. Hier ist es von entscheidender Bedeutung für den Digital-Standort Deutschland und Europa, dass der Gesetzgeber die Balance zwischen effektiver Regulierung und hinreichenden Spielräumen für unternehmerisches Handeln findet.
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.03.2026
- Beschreibung: Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Beschreibung: Der DAV bewertet den vorliegenden Entwurf zu Änderungen in der Bundesnotarordnung insgesamt positiv. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden sachgerecht umgesetzt und die Attraktivität des Berufes wird für junge Bewerberinnen und Bewerber gesteigert. Insbesondere die Neuregelungen zur Altersgrenze und zur notariellen Fachprüfung werden vom DAV begrüßt. In seiner Stellungnahme regt der DAV einzelne weiteren Flexibilisierungen bzw. Klarstellungen zur örtlichen Wartezeit (§5b Abs. 1 Nr. 2 BNotO), zur Fortbildungspflicht (§5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO) und zur Übergangsregelung (§121 Abs. 2 S. 4 BNotO) an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme zum Marktinfrastrukturpaket (MISP) begrüßt das Ziel, die europäische Kapitalmarktunion zu vertiefen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Europa zu stärken. Entscheidend ist jedoch, dass Marktintegration, technologische Innovation und effiziente Aufsicht ausgewogen ausgestaltet werden. Erforderlich sind transparente und vergleichbare Rahmenbedingungen im Post-Trade-Bereich, eine rechtssichere Integration von DLT-Strukturen sowie eine klare und kohärente Kompetenzverteilung zwischen europäischer und nationaler Aufsicht. Zusätzliche Bürokratie, Doppelmeldungen und unverhältnismäßige Eingriffe in bestehende Aufsichtsstrukturen sollten vermieden werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird
- Stellungnahmen/Gutachten (2):