Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (484)
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- Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 22.01.2026
- Beschreibung: BMJV und BMWSB haben ein Eckpunktepapier Gebäudetyp E vorgelegt. Ziel des BSB ist es, dass der Verbraucherschutz für private Bauherren nicht hinter die bestehenden Verbraucherschutzregelungen fällt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 19.01.2026
- Beschreibung: Die ESRS bergen in Umfang und Ausgestaltung erhebliche Belastungen für die Unternehmenspraxis. Durch die EU-Kommission angestrebte Strukturvereinfachungen sind im Grundsatz zu begrüßen. Aktuelle Vorschläge der EFRAG lassen jedoch inhaltliche Unklarheiten und die Verpflichtung zu übermäßiger Detailtiefe in den Berichten vielfach unberührt. Wichtig ist eine weitgehende Reduzierung des mit der Umsetzung der ESRS verbundenen administrativen Aufwands ebenso wie größtmögliche Rechtssicherheit. Vermieden werden sollte insbesondere, dass Anforderungen interpretationsoffen bleiben. Ein faktischer Zwang zu individuellen Konzeptionierungen sollte vermieden, die Vergleichbarkeit darf nicht einschränkt werden. Weitere Kritik betrifft die fehlende Harmonisierung mit EU-Taxonomie-Anforderungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt am 08.01.2026
- Beschreibung: Umsetzung der vom Europäischen Parlaments angeregten konsistenten Regulierung der Drittfinanzierung von Kollektivklagen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- European Justice Forum a.i.s.b.l.
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt
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- Angegeben von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
- Beschreibung: - Sachgerechtere Ausgestaltung des Mietrechts hinsichtlich der Refinanzierungsmöglichkeiten der Vermieter bzgl. der energetischen Sanierung. - Werben für ein dediziertes Zeitwohnmietrecht, das für alle Marktteilnehmer klare Rahmenbedingungen setzt; diesbezüglich Schaffen eines Kriterienkatalogs für die Abgrenzung von touristischer Kurzzeitvermietung und temporärer möblierter Vermietung im Sinne des Zeitwohnens (z.B. befristete Arbeitstätigkeit, Unterbringung nach Naturkatastrophen) - Diskussion über Nachhaltigkeitsampel bei der (befristeten) Vermietung von Wohnraum zur Förderung der Attraktivität von energieeffizientem Wohnraum - Regulierung von Indexmieten sowie des Möblierungszuschlags - Änderung der "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch"
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Anlässlich der sich immer häufiger ereignenden Naturkatastrophen schlagen wir die Einführung eines kollektiven Pflichtsystems mit einer Naturkatastrophenversicherung als Basis vor. Dieses System würde Notfallpläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Wiederaufbaumaßnahmen, sowie die bautechnische als auch raumtechnische Prävention regeln. Kernstück ist die Poollösung für die Naturkatastrophenversicherung, die an die Grundsteuer angebunden wäre. Mit Hilfe des Pools würden Schäden beglichen werden, aber auch Präventionsmaßnahmen finanziert werden. Die Pools könnten durch Public Private Partnerships mit Privatversicherern und den einzelnen Bundesländern geformt werden. Garant für das System wäre de Bund.
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Emilia De Rosa am 22.12.2025
- Beschreibung: Einführung einer zeitgemäße und praxisnahe juristische Ausbildung, die Demokratie und Rechtsstaat stärkt, Innovation für den deutschen Rechtsstandort freisetzt und allen gesellschaftlichen Gruppen aktive Teilhabe eröffnet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Durchführung der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz soll möglichst praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen, so dass Inkassodienstleistungen möglichst effizient erbracht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die mit dem BRUBEG vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten von BaFin und Bundesbank sollen nicht auf Kreditdienstleister und Auslagerungsunternehmen anwendbar werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 16.12.2025
- Beschreibung: Das Recht der Rechnungslegung birgt unnötige administrative Belastungen für deutsche Unternehmen. Hier entstehen besondere Belastungen etwa i. R. d. Buchführungspflicht, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die seit 2002 überfällige Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
- Beschreibung: In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 12.12.2025
- Beschreibung: Streichung des Regelungsvorschlag § 18 Absatz 6a Ziffer 1 AWG-Neu
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
- Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
- Beschreibung: Unter dem Titel „Das kann weg“ hat die Stiftung eine Publikation aufgelegt, in der 15 Empfehlungen zum Abbau gesetzlicher Regelungen und Ideen für besseres Verwaltungshandeln aufgeführt werden. Die Vorschläge betreffen EU-, Bundes- und Landesrecht und durchleuchten die Verwaltungspraxis. Diskutiert werden u. a. unnötige Belastungen bei aktuellen Gesetzgebungsverfahren wie dem Bundestariftreuegesetz, dem Vergaberecht oder auch zum von der Bundesregierung angekündigten “Bauturbo”. Zudem wird die Vielzahl betrieblicher Beauftragter, mögliche Vereinfachungen bei der A1-Bescheinigung oder auch die Rolle der Berufsgenossenschaften beleuchtet. (https://www.familienunternehmen-politik.de/api/seiten/67d419cff080eb2cb272e65d/downloads/29173f31a1/datei/Das-kann-weg_Kompendium_SFUP.pdf)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung -
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Der Digital Services Act (DSA) selbst regelt nicht, was illegale Inhalte sind, schreibt aber nutzerfreundliche Meldewege, Zugang zu internen Beschwerdesystemen und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vor. HateAid hat zwischen April 2024 und Juli 2025 die Umsetzung zentraler Rechte des DSA, insbesondere Artikel 16, 20 und 21, auf fünf sehr großen Online-Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und X) untersucht. Als Ergebnis fordert HateAid gegenüber Politik und Aufsicht: Entschlossene Aufsicht und sichtbare Durchsetzung. Klarstellungen und Nachbesserungen im Gesetzestext. Zugang zu Rechtsbehelfen sicherstellen. Qualität und Einheitlichkeit der Streitbeilegung stärken. Trusted Flagger Zertifizierungsverfahren reformieren. Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.12.2025
- Beschreibung: Schaffung eines in sich schlüssigen Inkassoberufsrechtes. Dabei soll den Anforderungen der Wirtschaft an entsprechenden Angeboten in Einklang mit den Erfordernissen des Verbraucherschutzes genügt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Taxonomieverordnung einen erneuten, mit anderen Verordnungen und Gesetzen nicht abgestimmten Bericht vorsieht, obwohl den Unternehmen bereits umfangreiche Berichtspflichten in anderem Kontext auferlegt sind. Sollten Berichtspflichten politisch zwingend gesehen werden, ist es daher zur Entbürokratisierung an der Zeit, die Berichtsflut „einzudämmen“ und sich über mehrere Ressorts hinweg auf Vorgaben für einen Basisbericht zu einigen, der, je nach konkreter weiterer Anforderung, in den Gesetzen/Verordnungen, modulartig ergänzt werden kann. Dies würde zu einer erheblichen personellen und damit finanziellen Entlastung in den mittelständischen Unternehmen führen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Europäische Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) rechtssicher und bürokratiearm umsetzen
- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 19.11.2025
- Beschreibung: Laut EUDR werden bei Ein- oder Ausfuhr bzw. Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse in den Binnenmarkt Sorgfaltspflichten und Dateneingaben bzgl. Entwaldung und Waldschädigung erforderlich. Die Verschiebung der Anwendungsfrist auf Ende 2026 ist dringend geboten, um eine bessere Vorbereitung der Unternehmen sowie Vereinfachungen zu ermöglichen. Bislang fallen unternehmerische Sorgfaltspflichten auch in Bezug auf Zulieferer aus Ländern an, in denen kein Risiko illegaler Entwaldung besteht. Daher ist eine „Null-Risiko-Kategorie“ zur Vereinfachung erforderlich. Durch die bisherige Fassung wird das EU-Portal „TRACES“ aufgrund der einzugebenden Daten und der Echtzeit-Anforderungen zur kritischen Infrastruktur für Industrie und Handel. Entsprechende Risiken müssen aufgelöst werden.
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.11.2025
- Beschreibung: Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung sollten systematisiert werden, um zu nachhaltigen Entlastungen zu führen. Neben kleinteiligen Artikelgesetzen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft sollte der Bundesgesetzgeber bereits im Legislativverfahren unnötige Bürokratie erkennen und vermeiden. Dazu sollten dem Gesetzgebungsprozess Praxistests mit Unternehmen vorgeschaltet und der Nationale Normenkontrollrat früher einbezogen werden. Auch sollte der Entwurfsverfasser bei der Schaffung neuer bürokratischer Belastungen einer spezifischen Begründungspflicht unterworfen sein. In der Verwaltungspraxis könnte die systematische Prüfung anhand eines Leitfadens sichergestellt werden. Eine neue Gesetzgebungs-Governance würde helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern.