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HateAid gGmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R001880
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 14.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
HateAid gGmbHGreifswalder Straße 410405 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493025208802
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@hateaid.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2380.001 bis 90.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,27
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Anna Wegscheider
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Katja Kıyan
Tätigkeit bis 04/21:
Referentin
im Auswärtiges Amt (AA) oder dessen Geschäftsbereich - Jenny Brunner
- Franziska Benning
- Anna-Lena Freiin von Hodenberg
- Josephine Ballon
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Menschenrechte; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Kinder- und Jugendpolitik; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Digitalisierung; Internetpolitik; Meinungs- und Pressefreiheit; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
HateAid ist eine unabhängige und überparteiliche gemeinnützige Organisation, die sich für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt. Die Organisation engagiert sich auf politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. Ziel der Interessenvertretung ist daher, für Missstände zu sensibilisieren und konkrete Vorschläge für die Verbesserung der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Betroffene von digitaler Gewalt zu machen. Daher führt HateAid Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und ihren Büros sowie mit Mitgliedern von Bundesregierung und Bundesverwaltung. Zudem positioniert sich die Organisation in direkten Anschreiben zu den oben genannten Themen, reicht Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben ein und organisiert Veranstaltungen wie ein parlamentarisches Frühstück oder einen parlamentarischen Abend.
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Verbesserung von Auskunftsverfahren und -ansprüchen gegen soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
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Beschreibung:
Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Konkretisierung der für das Gesetz gegen digitale Gewalt vorgesehenen richterlichen Accountsperren
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Beschreibung:
HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
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Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einrichtung von Zustellungsbevollmächtigten durch Anbieter digitaler Dienste im Inland
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Beschreibung:
Im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt sollten die Anbieter digitaler Dienste zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland verpflichtet werden. Denn die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) sehen dies lediglich für Behörden und in einem einzigen europäischen Mitgliedstaat vor. Langfristig sollten für Nutzende einfache und rechtssichere Zustellmöglichkeiten innerhalb der EU durch gesamteuropäische Regeln im elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Eine rechtssicher und wirksame Zustellung sollte auch auf elektronischem Wege zum Beispiel an eine Kontaktstelle gemäß Art. 12 DSA erfolgen können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anpassung der Impressumspflicht § 5 DDG
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Beschreibung:
Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung von Auskunftssperren im Melderegister
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Beschreibung:
Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung des Demokratiefördergesetzes zur nachhaltigen Finanzierung der Zivilgesellschaft
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Beschreibung:
HateAid begrüßt die durch die Bundesregierung seit mehreren Jahren in Aussicht gestellte Einführung eines Demokratiefördergesetzes. Dieses sollte insbesondere eine längerfristige, bedarfsorientierte und strukturelle Förderung entsprechender Maßnahmen ermöglichen. Die Bedürfnisse eines auf Dauer angelegten Organisationsapparats mit Mitarbeitenden sollte darin berücksichtigt werden. Eine angemessene Finanzierung sollte durch die Haushaltsgesetze sichergestellt werden dürfen, eine entsprechende Summe im Bundeshaushalt sollte langfristig eingeplant werden. Darüber hinaus sollte im Zuge des Gesetzesvorhabens auch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und insbesondere der Abgabenordnung in Betracht gezogen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/5823 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zeugenschutz, insbesondere Adressschutz, im Strafverfahren in Fällen von digitaler Gewalt
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Beschreibung:
In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
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Beschreibung:
Wir empfehlen, die Schaffung eines Schmerzensgeldanspruchs, der die Reichweite und Geschwindigkeit der Verbreitung von Inhalten im Netz einpreist. Dies könnte durch die Anpassung des § 253 Abs. 2 BGB und die Aufnahme des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Schutzgut erfolgen. In der Folge bedürfte es somit künftig keiner schwerwiegenden Verletzung mehr, die Berechnung würde nach allgemeinen Grundsätzen erfolgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausgestaltung der Aufsicht über Anbieter von digitalen Diensten, u. a. Zulassung von Hinweisgebern
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Beschreibung:
Ausgestaltung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, Zulassungskriterien von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem DDG, sowie Ausgestaltung von Konsultationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Beirats
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
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Beschreibung:
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
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Beschreibung:
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
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Beschreibung:
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
-
-
-
Beschreibung:
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Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen
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Beschreibung:
In der Umsetzung der Richtlinie sollte auf nationaler Ebene der Spielraum genutzt werden, der den Mitgliedstaaten, aufgrund der Ausgestaltung der Richtlinie als Mindestharmonisierungsrichtlinie, verbleibt. Insbesondere setzt HateAid sich dabei dafür ein, dass in Bezug auf Art.5 und 7 der Richtlinie in Deutschland ein weitergehender Schutz gewährleistet wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
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Beschreibung:
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Schaffung einer neuen Verfahrensart zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten
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Beschreibung:
Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform der europäischen gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Nutzer von Online-Diensten
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Beschreibung:
Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.08.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
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Beschreibung:
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 690.001 bis 700.000 EuroProjektförderung in Form einer Anteilfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" -
Bundesministerium der Justiz
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 490.001 bis 500.000 EuroProjektförderung "Digitale Gewalt in einem volatilen Umfeld: Neue Phänomene, Gewaltformen und Betroffenengruppen"
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.400.001 bis 3.410.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
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Alfred Landecker Foundation
Betrag: 1.290.001 bis 1.300.000 EuroProjektförderung -
Postcode Lotterie DT gGmbH
Betrag: 990.001 bis 1.000.000 EuroFörderungen (Geldspenden)
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23