Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (747)
-
- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
-
BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers, soweit im FamFG in Eilverfahren die Rechtsmittel betreffend Umgang und Elterliche Sorge angeglichen werden sollen; er fordert allerdings an mehreren Stellen notwendige Änderungen bezogen auf den Bestimmtheitsgrundsatz, insbesondere bezogen auf die Weitergaben von Daten aus familiengerichtlichen Verfahren zu Forschungszwecken und einen Wahlgerichtsstand.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Änderung des § 489 Abs. 4 BGB ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.10.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen der Patientenbehandlung insbesondere durch adäquate Personalausstattung, Ressourcen für Fehlerprävention sowie funktionale IT-Infrastruktur und Abbau überbordender bürokratischer Vorgaben. Keine nicht für die Patientensicherheit notwendigen Dokumentations- und Informationspflichten und keine Verschiebung des Beweismaßstabes
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6916
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patientenrechtegesetzes
-
BT-Drs. 21/6916
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 12.10.2026
- Beschreibung: Die Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen sollen im Lichte der europarechtlichen Vorgaben und vor dem Hintergrund der Ziele eines europäischen Binnenmarkts, des Rechtsstaatsprinzips, des Bürokratieabbaus, der Mittelstandsförderung, der allgemeinen Grundsätze einer guten Verwaltung und der Haushaltsgrundsätze verbessert sowie verlässlicher, effizienter und praktisch handhabbarer gestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
- Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Gesetz zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 285/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen
-
BR-Drs. 285/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.09.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.09.2026
- Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.09.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.09.2026
- Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.09.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.09.2026
- Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.09.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.09.2026
- Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.09.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.09.2026
- Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, unnötigen Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen, insbesondere in Praxen und Kliniken, zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.09.2026
- Beschreibung: Bürokratieabbau im nationalen Versicherungsvertragsrecht ist eine Daueraufgabe für den Gesetzgeber. Überprüfungen des Rechtsrahmen sollten daher regelmäßig stattfinden, um Unternehmen und Kunden dauerhaft zu entlasten. Insbesondere wäre es wünschenswert, den zunehmend digitalen Kundenbeziehungen besser Rechnung zu tragen. So sollten etwa digitale Alternativen für die im VVG verbliebenen Schriftformerfordernisse geschaffen werden. Ungeachtet dessen ist es unumgänglich, dass sich der nationale Gesetzgeber auch auf EU-Ebene für eine spürbare Erleichterung von Prozessen bzw. Entlastung von der Bürokratie einsetzt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 17.09.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des in der Richtlinie (EU) 2026/799 vorgesehenen sog. Prepack-Verfahrens sollen bestimmte noch zu erfüllende Verträge quasi automatisch übertragen werden. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich im Kontext der nationalen Umsetzung dieser EU-Richtlinie dafür ein, dass Factoringverträge nicht zu diesen Verträgen zu zählen sind oder dass Factoringinstituten aufgrund der bestehenden aufsichtlichen und Compliance-Anforderungen eine Zustimmungs- und/oder Kündigungsmöglichkeit im Rahmen der nationalen Umsetzung eingeräumt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):