Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (717)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.08.2026
- Beschreibung: Vor dem Hintergrund der signifikanten Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten ist eine angemessene praxisnahe Ausgestaltung regulatorischer Vorhaben des europäischen Gesetzgebers erforderlich.
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 19.08.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf des BMJV zur Modernisierung des Kindschaftsrechts: Adoptionsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Definition Kindeswohl u.a.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Der Verband hat das Ziuel, einfaches und kostengünstiges Bauen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Ziel ist Vermeidung der mietpreisrechtlichen Überregulierung. Vorprüfung zu Fehllenkungseffekten mietpreisrechtlicher Regulierung nachholen, Mietpreisbremse abschaffen, Starre Sechsmonatsfrist für Kurzzeitvermietungen vermeiden, hilfsweise auf 18 Monate verlängern, Neuregelung zum Möblierungszuschlag streichen, hilfsweise Anpassung des pauschalierten Möblierungszuschlags auf mindestens 20 Prozent, Auskunftspflicht zur Möblierung streichen- hilfsweise sanktionsfreie Nachholung ermöglichen, Kappungsgrenze bei Indexmieten vermeiden, hilfsweise Anpassung auf mindestens 6 Prozent mit Möglichkeit der Nachholung in Folgejahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
- Beschreibung: Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu ändern, ganz besonders mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Der Paritätische bringt sich hierzu über die BAGFW, aber insbesondere auch über FHK bzw. einzelverbandlich in die Diskussion ein. Der Paritätische begrüßt die progressiven Ansätze des Reformvorschlags, die ihm – wie FHK und der BAGFW - aber teilweise nicht weit genug gehen. Der Verband fordert u.a. ebenso die bessere Rechtsstellung von Kindern, den barrierefreien Zugang zur Justiz und eine bessere Aus- und Fortbildung von Richter*innen im Bereich Gewaltschutz/familiengerichtliche Verfahren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
- Beschreibung: Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, sich im Familienrecht stärker vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Außerdem widmet er sich Fragen des Abstammungs- und Adoptionsrechts. Der Paritätische fordert allgemein eine Modernisierung des Familienrechts, u. a. eine Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher- und Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsrecht, eine Stärkung der Kinderrechte und ein transparentes und zeitgemäßes Adoptions- und Abstammungsrecht, das alle Familienkonstellationen umfasst. Besonders wichtig ist ihm auch eine Stärkung der Täterarbeit, die noch über den vorgelegten Reformvorschlag hinausgeht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.08.2026
- Beschreibung: Der DAV äußert keine Einwände gegen die Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im Grundbuchwesen. Er regt jedoch an, das Inkrafttreten der bereits gesondert gesetzlich geregelten Befugnis für Notar:innen, die Steuer-ID über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern in einem maschinellen Verfahren einzuholen, zu beschleunigen. Nur dies führt zu einer schnellen Umsetzung des hier verfolgten Ziels, auch das Grundbuch an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) anzubinden. Zudem regt der DAV eine Änderung von §15 der Grundbuchverfügung an, um auch weitere Personendaten als Ordnungsmerkmal in dem im Grundbuchwesen eingesetzten Fachverfahren zu verwenden, statt sie im Grundbuch selbst einzutragen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf einer Regelung zur Aufnahme des Grundbuchs in das Identifikationsnummerngesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
- Beschreibung: Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Rona Duwe am 07.08.2026
- Beschreibung: Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 -
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
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BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.)
- Angegeben von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Notarverein e.V. hat am 4.5.2026 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht. Das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz. Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B) vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wir Für Zukunft eG am 04.08.2026
- Beschreibung: Wir streben es an, die Verabschiedung eines Gesetzes zur digitalen Gewalt, welches Gesetzeslücken bezüglich sexualisierter Gewalt im digitalen Raum und/oder mit Hilfe digitaler Mittel, schließt, zu beschleunigen. Wir streben konkreter an, dass innerhalb des Gesetzesvorhabens verankert ist, dass KI-generierte sexualisierte Gewalt und Deepfakes künftig keine juristische Grauzone mehr sind, sondern mit strafrechtlichen Normen belegt sind. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Betroffene nicht in ihrer Situation allein gelassen werden, Unterstützung bei der Identifikation der Täter und der notwendigen Beratung erhalten und Personal aus Ermittlungsbehörden die Ressourcen erhalten, die notwendig sind um Täter und Plattforen effektiv zur Rechenschaft zu ziehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen. Vorgesehen sind eine verbindliche Doppelprüfung bei Trennungsmaßnahmen, eine zeitnahe gerichtliche Kontrolle, höhere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation sowie Regelungen zu Kontaktabbrüchen, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Änderung der ZPO und BRAO zur Stärkung von Verfahrensgerechtigkeit und effektivem Rechtsschutz. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur sichtbaren Verarbeitung entscheidungserheblichen Vortrags, zu Nichtabhilfeentscheidungen und Anhörungsrügen, zur fairen Strukturierung komplexer Verfahren, zur Berücksichtigung qualifizierter Fachvorarbeit sowie zur Transparenz wesentlicher anwaltlicher Prüfentscheidungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen zur Prävention schwerer Tierquälerei und zur Stärkung des Tierwohls. Vorgeschlagen werden insbesondere Frühwarn- und Kontrollmechanismen, eine wirksamere Kontrolle von Tierhalteverboten, verbesserte Beweissicherung und Behördenkoordination sowie mehr Transparenz und Schutzrechte in Tiermedizin und Tierhaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Das Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht an heutige Anforderungen anpassen und Deutschland als Schiedsstandort stärken. Die DIS begleitet den Reformprozess aktiv und hat sowohl das Eckpunktepapier 2023 als auch den Referentenentwurf 2024 mit Stellungnahmen unterstützt. Sie begrüßt die behutsame Modernisierung sowie die zügige Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens. In ihrer aktuellen Stellungnahme regt die DIS gezielte Verbesserungen an, um die Anwenderfreundlichkeit weiter zu erhöhen, darunter die Einführung eines Eilschiedsrichters und die Berücksichtigung des Anpassungsbedarfs infolge der Seraing-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 30.07.2026
- Beschreibung: Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder durch die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge unverheirateter Eltern; keine Widerspruchsmöglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Erklärung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die zügige gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyps E durch eine schlanke Anpassung des BGB, insbesondere des Werkvertragsrechts. Dabei soll klargestellt werden, dass bei Verträgen über die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes der bauordnungsrechtliche Standard als übliche Beschaffenheit gilt, technische Regelwerke keine Vermutung als anerkannte Regeln der Technik begründen und Abweichungen von üblichen Standards rechtssicher vereinbart werden können. Ergänzend sollen mietrechtliche Folgefragen sowie eine Koordinierung mit § 319 StGB geklärt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 13.07.2026
- Beschreibung: Erleichterungen im Beschwerdeverfahren zum Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 13.07.2026
- Beschreibung: Neufassung und Aktualisierung des Kindschaftsrechts
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
- Beschreibung: Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):