Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605270020
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E zivilrechtlich flankieren und in der Baupraxis fördern
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
27.05.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.01.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.11.2025 1. Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]
- Architektur, Normung