Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603300118
(PDF - 17 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Ziels; Einarbeitung anderer Lösungsvorschläge in den Gesetzentwurf für bessere Praktikabilität und Streitvermeidung.
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.04.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.03.2026 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]