Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (894)
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 01.09.2026
- Beschreibung: Die Volkswagen AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V. am 31.08.2026
- Beschreibung: Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen für eine bäuerliche Landwirtschaft.Fortführung der Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung auf Bundesebene im Rahmen des Umbaus der Tierhaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes -
BT-Drs. 21/3632
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/3292 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes -
BT-Drs. 21/6809
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V. am 28.08.2026
- Beschreibung: Im Zuge der Rentenreform hat die Bundesregierung angekündigt, die Minijobs abzuschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 25.08.2026
- Beschreibung: Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit sollte ermöglicht werden - auch für kleine, nicht tarifgebundene Unternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hermes Germany GmbH am 25.08.2026
- Beschreibung: Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen. Unvorhersehbare Ereignisse wie Staus, Wetterverzögerungen oder Sendungsspitzen lassen sich jedoch oft nicht mit festen Zeitrastern vereinbaren. Daher sehen wir Änderungsbedarf bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Gleichzeitig befürworten wir eine digitale, überprüfbare und technologieoffene Arbeitszeiterfassung im Gesetz für gewerbliche Tätigkeiten, unabhängig von der Betriebsgröße. Um Bürokratie zu vermeiden, sollten zu erfassende Daten auf ein Minimum beschränkt werden und nachträgliche Korrekturen möglich sein. Zudem müssen Ausnahmen für das Modell der Vertrauensarbeitszeit (z. B. bei Kreativ-, Spezial- und Leitungsfunktionen) zugelassen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG am 25.08.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
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- Angegeben von: Siemens AG am 24.08.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Durchführung digitaler bzw. onlinegestützter Wahlen von Sprecherausschüssen leitender Angestellter. Dadurch sollen Bürokratie reduziert, die Digitalisierung der Arbeitswelt unterstützt und die Beteiligung der Wahlberechtigten erleichtert werden. Zudem sollen die Regelungen zur Mitbestimmung leitender Angestellter an moderne digitale Kommunikations- und Beteiligungsformen angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
- Beschreibung: Seit 2018 und verstärkt mit der Einführung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage und damit einhergehend, die Entgeltfortzahlungskosten in Deutschland signifikant gestiegen, was u.a. auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durchschlägt. Die arbeitsgeberseitige Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung steht aktuell in keinem ausgewogenen Verhältnis gegenüber der arbeitnehmerseitigen sehr geringen Hürde zur diesbezüglichen Anspruchsbegründung. Südwesttextil sieht daher zeitnah politischen Handlungsbedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
- Beschreibung: Eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung darf nicht zu zusätzlicher Bürokratie oder der Schwächung unternehmerischer Handlungsfähigkeit führen. Angesichts tiefgreifender Transformationsprozesse müssen unternehmerische Entscheidungen nicht nur mitbestimmungsfrei bleiben, sondern Agilität ermöglicht werden. Eine Modernisierung darf sich daher nicht auf die Ausweitung bestehender Beteiligungsrechte fokussieren. Durch eine Verschlankung und Präzisierung der Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gilt es Entlastung, Effizienz und digitale Praxistauglichkeit zu erzielen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
- Beschreibung: Das 2023 eingeführte Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein an sich zu begrüßender Fortschritt in Sachen Digitalisierung im Personalwesen. Allerdings ergeben sich rund um das eAU-Verfahren in der Praxis einige Problemfelder, welche einen Anpassungsbedarf zur Wahrung schützenswerter Interessen des Arbeitgebers begründen. Südwesttextil fordert beim eAU-Verfahren mehr Transparenz in Hinblick auf die in der eAU enthaltenen Angaben, die Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit mittels eines „Push-Verfahrens“ für Arbeitgeber sowie die Vereinheitlichung des Verfahrens für gesetzlich und privat Versicherte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
- Beschreibung: Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit. Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände e.V. am 17.08.2026
- Beschreibung: Fortführung der gesetzlichen Regelung von investorendominierten MVZs
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- Angegeben von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 12.08.2026
- Beschreibung: Beschreibung der Auswirkungen von Beschränkungen der geringfügigen Beschäftigung aus Sicht der Unternehmen des Fleischerhandwerks.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband internationale Fachkräftegewinnung e.V. am 11.08.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Begleitung des Aufbaus einer zentralen Work-and-Stay-Agentur zur Beschleunigung und Optimierung der Fachkräfteeinwanderung. Ziel ist es, die praktische Expertise der betroffenen Unternehmen in den Errichtungsprozess einzubringen, um bürokratische Hürden abzubauen und praxistaugliche Verwaltungsabläufe (insb. bei der Visumvergabe und Arbeitsmarktzulassung) sicherzustellen. Die Interessenvertretung bezieht sich konkret auf die Umsetzung der im Eckpunktepapier des BMAS, BMI und AA formulierten Ziele sowie auf die künftige gesetzliche Verankerung dieser Agentur.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Abbruchverband e.V. am 06.08.2026
- Beschreibung: Stärkere Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeit im Baugewerbe. Höhere Grenzen der Betriebsgrößen, ab der eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gilt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):