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Andreas Arnemann (Inklusionskünstler)
Natürliche Person
- Registernummer: R006408
- Ersteintrag: 24.12.2023
- Letzte Änderung: 02.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatperson
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kultur; Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung trete ich als INKLUSIONSKÜNSTLER auf. Es werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, angestebt, die als Rahmenbedingungen für die Inklusion, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und Selbstbestimmung, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Arbeitskräftemangel, den Wert der motivierten und kompeten Betroffenen, Vermittlungshemmnisse und Vorurteile bis hin zum Sondereinrichtungsabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht auf die Realität in WfbM zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der Lage von Betroffenen zu geben. Diskussionsveranstaltungen nach Betzavta werden durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden sollen, um erlebnisorientierte Übungen durchzuführen, die Empathie für Betroffene vermitteln sollen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Diese sollen folgende Bereiche betreffen: Einsatz für Betroffene, die unter Ableismus, Ageismus, moderner Sklaverei, Fremdbestimmung und den negativen Auswirkungen von Psychopharmaka sowie EKT leiden. Bekämpfung der Pharmalobby durch Aufklärung über hypothesenbasierte Hirnforschung an Menschen, welche unter Betreuung stehen und nicht über die verheerenden Wirkungen der Medikamente aufgeklärt werden oder nicht einwilligungsfähig sind. Forderung einer neuen AMÜP - Studie, Forderung der Auflösung der WfbM, Einsatz für die Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt, Aufklärung von Unternehmer*innen zu Fördermöglichkeiten und über die großartigen Kompetenzen und Motivationen Betroffener, Werbung für ein christliches Miteinander auf Augenhöhe.
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Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - Erweiterung der Leistungsgruppen um den Fachbereich Psychiatrie
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Beschreibung:
Eine Transparenzverpflichtung der Psychiatrischen Kliniken ist unbedingt erforderlich. Insbesondere sollte eine bundesweite Statistik über Fixierungen geführt werden, welche nach Ansicht der Vereinten Folterungen darstellen und verboten werden müssen. Fixierungen führen zu Vertrauensverlust und Traumatisierungen, ein Bundeskataster für diese unmenschlichen Behandlungen ist unbedingt erforderlich, um den, aus meiner Sicht rechtsfreien Raum, der Psychiatrien zu öffnen. Psychiatrie ist meiner Ansicht nach ein Krankenhausbereich, der nicht nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen menschenwürdig behandelt, stark Pharmalobby gelenkt wird und eine Transparenz der dort vorgenommenen Behandlungen ist unbedingt erforderlich.
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Interessenbereiche:
- Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190199 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes, Drucksache 20/10406 Erweiterung auf Landesebenen möglich wird beantragt.
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Beschreibung:
Ich unterstütze die Neuregelung des Bundespolizeigesetzes ausnahmslos und bitte um Umsetzung. Ich bitte gleichzeitig um Überprüfung, ob eine Umsetzung auf alle Bundesländer denkbar wäre, um die Landespolizeigesetze durch ein einheitliches Gesetz zu ersetzen, somit Ressourcen zu schonen und uniformierten Polizeivollzugsbeamtinnen sowie Polizeivollzugsbeamten eine länderübergreifend gleiche Rechtssicherheit zu geben.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10406 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190201 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Beschreibung:
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Sozialgesetzbuch (SGB IX), Streichung von: § 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
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Beschreibung:
Durch diese Regelung wird Inklusion verhindert, die laut UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 27, nur auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden kann. Als Gruppenleiter in einer WfbM, der nach 29 Jahren aus dem System der ,,modernen Sklaverei“ ausgestiegen ist, fordere ich die komplette Streichung einer Anrechenbarkeit von Aufträgen, welche an WfbM vergeben werden. Werkstätten sind Auslaufmodelle und nicht mehr zeitgemäß! Ich bitte Sie, den § 223 SGB IX (Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe) ersatzlos aus dem Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu streichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190202 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Versendet am 09.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Forderung eines Verbotes der Sammlung und Nutzung psychotherapeutischer, psychiatrischer, neurologischer, geistiger sowie seelischer Gesundheitsdaten
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Beschreibung:
Der Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle zur Sammlung und Zusammenführung von Gesundheitsdaten kann verheerende Auswirkungen für Betroffene haben, wenn eine Regierung an die Macht kommt, die Sozialdarwinismus als politisches Ziel verfolgt. Insbesondere Datensammlungen mit angeblichen psychischen Krankheiten und psychiatrischen Verdachtsdiagnosen werden Betroffene noch mehr dem Ableismus aussetzen und weiter marginalisieren. Ein Aufbau derartiger Datensammlungen ist höchst gefährlich für unsere Gesellschaft und könnte zukünftigen Regierungen die Entfernung bestimmter Personengruppen aus unserer Mitte sehr erleichtern. Eine zentrale Zusammenführung von Gesundheitsdaten darf es NIE geben, denken Sie an eine sehr dunklen Zeit in der deutschen Geschichte.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407120016 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Gesetz zur Beauftragung und Finanzierung einer AMÜP-Studie (Arzneimittelüberwachung in der Psychiatrie)
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Beschreibung:
Forderung eines Gesetzes zur Beauftragung und Finanzierung einer AMÜP-Studie. Die AMÜP-Studie wurde 10 Jahre vom Bundesgesundheitsamt finanziert und war die erste umfassende Studie zur systematischen Erfassung der UAW von Psychopharmaka. Es ist unbedingt notwendig, eine erneute unabhängige AMÜP-Studie gesetzlich vorzuschreiben, da die derzeitigen Einrichtungen unter Personalmangel leiden, schlecht aufklären und viel zu schnell gesundheitsschädigende Psychopharmaka vergeben. Das Ergebnis sind Drehtürpsychiatrie, Traumatisierungen, und viele körperliche Krankheiten. Zudem wird vielfach an Patient*innen vergeben, die als krankheitsuneinsichtig gelten. Es gilt diese Medikamente zu identifizieren und zu verbieten, damit die Lebenserwartung von Psychiatriepatient*innen wieder steigt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409210001 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro