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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Energienetze

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.441)

    • Angegeben von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 17.04.2026
    • Beschreibung: Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Field Deutschland GmbH
    • Angegeben von: ENERTRAG am 17.04.2026
    • Beschreibung: ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027 (22.01.2026) / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (30.01.2026)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 17.04.2026
    • Beschreibung: Die Strombezugskriterien im Rahmen des Delgierten Rechtsaktes zur Definition von Renewable Fuels of Non Biological Origin DA RFNBO hemmen in ihrer jetzigen Form den Zubau von Elekrolysekapazität. Ziel der Interessenvertretung ist es Vorschläge für eine pragmatische Anpassung dieser Kriterien zu unterbreiten. Dazu gehören insbesondere die dauerhafte Beibehaltung der monatlichen statt einer stundenschaften Korrelation, die Verschiebung der Einführung des Zusätzlichkeitskriteriumsauf frühestens 2025 sowie die Möglichkeit eine stundenscharfe CO2-Bilanzierung als alternative Erfüllungsoption zuzulassen.
    • Angegeben von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 17.04.2026
    • Beschreibung: Der nationale Entwurf zur Umsetzung des EU-Gas/Wasserstoff-Binnenmarktpaketes sieht keine ausreichende Anschluss- und Netznutzungsperspektive für Biomethananlagen vor und hat damit Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Ausbaupotentiale. Insbesondere fehlt eine verlässliche Regelung zur Kostenteilung sowie ein Schutz vor unverhältnismäßiger Anschlusstrennung. Ziel der Interessenvertretung ist, eine praxistaugliche Anschlussregelung nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung sicherzustellen, wirtschaftliche Risiken begrenzen und eine planbare, langfristige Integration von Biomehtan in das Gasnetz zu ermöglichen.
    • Angegeben von: EWE AG am 17.04.2026
    • Beschreibung: Strukturelle Senkung der Stromkosten durch Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Dazu sollen bestehende Regelungen weiterentwickelt werden, um system- und netzdienliche Flexibilitäten (u.a. Speicher, Elektrolyseure, Biogas) gezielt zu incentivieren, Netzinvestitionen effizientere auszugestalten, kostengünstige erneuerbare Erzeugung (insbesondere Hybridlösungen aus Wind und Freifächen-PV) zu erleichtern sowie Batteriespeicher marktbasiert und netzzustandsabhängig zu integrieren. Gleichzeitig sollen Förder- und Netzentgeltregelungen stärken an tatsächlicher Systemdienlichkeit ausgerichtet werden, um Redispatch-Kosten zu reduzieren, Netzausbaubedarf zu dämpfen und Strompreise für Haushalte und Wirtschaft nachhaltig zu stabilisieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Beschreibung: Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich dafür ein, den Energie-Baustein des Deutschlandfonds so auszugestalten, dass er die Eigenkapitallücke von Energieversorgungsunternehmen (EVU) beim Ausbau der Strom-, Wärme- und Gasnetze schließt. Konkret wird gefordert: Einrichtung staatlicher Kreditgarantieprogramme zur Absicherung der Fremdfinanzierung von EVU, Bereitstellung öffentlichen Eigenkapitals über bundes- oder landeseigene Beteiligungsgesellschaften für kommunale Stadtwerke und öffentliche Energiekonzerne, Ermöglichung von Projektgesellschaften und Verbriefungsstrukturen zur Bündelung von Netzinvestitionen für institutionelle Investoren sowie Schaffung eines Kreditaufkauf- bzw. Verbriefungsprogramms zur Ausweitung der Bankenkreditvergabe an EVU.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 15.04.2026
    • Beschreibung: Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Beschreibung: Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Energie am 14.04.2026
    • Beschreibung: Das Netzpaket soll den beschleunigten Ausbau und die effizientere Nutzung der Stromnetze ermöglichen, um den EE-Zubau abzusichern. Zentrale Elemente sind schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, bessere Transparenz über Netzengpässe sowie flexible Netzanschlussmodelle (FCAs) in kapazitätslimitierten Netzgebieten zur Begrenzung von Redispatchkosten und zur Sicherung von Investitions- und Systemstabilität.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Netz am 14.04.2026
    • Beschreibung: Umsetzung des EU‑Gaspakets (Gasbinnenmarktrichtlinie und Gasbinnenmarktverordnung) in deutsches Recht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Netz am 14.04.2026
    • Beschreibung: Das Netzpaket soll den beschleunigten Ausbau und die effizientere Nutzung der Stromnetze ermöglichen, um den EE-Zubau abzusichern. Zentrale Elemente sind schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, bessere Transparenz über Netzengpässe sowie flexible Netzanschlussmodelle (FCAs) in kapazitätslimitierten Netzgebieten zur Begrenzung von Redispatchkosten und zur Sicherung von Investitions- und Systemstabilität.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: E.ON SE am 10.04.2026
    • Beschreibung: E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EWE AG am 09.04.2026
    • Beschreibung: Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gasversorgungssicherheit in Deutschland: Angestrebt wird die Einführung einer strategischen Gasreserve in relevanter Größenordnung mit klar geregelten Voraussetzungen für den Abruf, unter Anknüpfung an die Notfallstufen der EU SoS Verordnung. Gleichzeitig sollen bestehende staatliche Speicherfüllstandvorgaben überprüft und perspektivisch angepasst bzw. aufgehoben werden, um marktverzerrende Effekte zu reduzieren und eine wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung der Gasspeicher zu ermöglichen. Die Regelungen sollen Versorgungssicherheit, Krisenresilienz und langfristige Transformationsfähigkeit der Speicherinfrastruktur gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Trianel GmbH am 09.04.2026
    • Beschreibung: Es geht um den geleakten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Vorgesehen sind Regelungen zum systemdienlichen Netzanschluss neuer Netznutzer. Für Trianel ist zentral, dass diese Regelungen so ausgestaltet werden, dass in Zukunft weiterhin EE-Anlagen wirtschaftlich an das Netz angeschlossen werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: GLS Gemeinschaftsbank eG am 08.04.2026
    • Beschreibung: Die GLS Bank setzt sich dafür ein, dass Speicher und Ladeinfrastruktur stärker in den Strommarkt integriert und der Ausbau erneuerbaren Energien erleichtert wird (Az. 618-25-02).
    • Angegeben von: GermanZero e.V. am 08.04.2026
    • Beschreibung: Ein verbindlicher Stufenplan zum Gasausstieg soll eingeführt werden, kombiniert mit einkommensabhängigen Zuschüssen und gezielten Förderprogrammen für ärmere Eigentümer:innen. Kommunen und Netzbetreiber sollen verbindliche Gasausstiegspläne vorlegen müssen, die die schrittweise Stilllegung der Gasnetze parallel zur Wärmeplanung vorsehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: green flexibility development gmbh am 02.04.2026
    • Beschreibung: Das sog. „Netzpaket“ des BMWE zielt darauf ab, das Netzanschluss‑ und Vorrangsrecht für EE‑Anlagen in stark belasteten Netzgebieten rechtlich zu modifizieren. Konkretes Ziel ist u.a. die Einführung eines neuen Systems der Priorisierung von Netzanschlussbegehren. Es enthält diverse Vorgaben zum Netzanschluss mit Auswirkungen auf BESS-Projekte. Ziel der Interessenvertretung ist daher, dass BESS-Projekte hier nicht ins Hintertreffen geraten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: green flexibility development gmbh am 02.04.2026
    • Beschreibung: Der AgNes‑Prozess ist das laufende Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (GBK‑25‑01‑1#3), mit dem ab 2029 ein neues, bundesweites System zur Finanzierung und Preissteuerung von Netznutzungskosten eingeführt werden soll. Im Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem auch die künftigen Speichernetzentgelte für Batterie‑ und andere Stromspeicher konzipiert, die bislang – insbesondere nach § 118 Abs. 6 EnWG – für 20 Jahre von Netzentgelten befreit sind. Green Flexibility geht es im AgNes‑Kontext um die konkrete Ausgestaltung der Speichernetzentgelte sowie die Gestaltung von Übergangs‑ und Vertrauensschutzregeln.
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Beschreibung: Es geht um die Ausgestaltung einer Verordnung nach § 28n EnWG zur Haftung von Wasserstoffnetzbetreibern. Ziel ist, ein eigenständiges Haftungsregime für das Wasserstoffkernnetz zu schaffen, das die besonderen technischen und marktlichen Risiken der Hochlaufphase berücksichtigt. EFET Deutschland setzt sich für eine faire Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern, Händlern und Abnehmern ein, um Investitions- und Vertragssicherheit zu fördern und den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Beschreibung: Ein offener Branchendialog ist wichtig, um transparente Regeln zu schaffen, Unsicherheiten zu vermeiden und Investitionen in dringend benötigte Flexibilität zu fördern. Die Energiehändler bringen sich sehr gern in diesen Prozess ein. Zu den Überlegungen der ÜNB im Systemstabilitätsbericht 2025 zu deterministischen Leistungsbilanzabweichungen und Rampenvorgaben übersenden wir dem BMWE ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier. Darin wird Unterstützung geäußert für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität im Strommarkt durch marktbasierte Ansätze und Lösungen skizziert. Zusätzliche technische Auflagen und Einschränkungen beim Marktzugang lehnt der Verband hingegen ab.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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