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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Erneuerbare Energien

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Gefundene Regelungsvorhaben (2.777)

    • Angegeben von: Dr. Albrecht Schleich am 20.04.2026
    • Beschreibung: Wir müssen die Kosten der Energiewende deutlich reduzieren. Damit können wir die Energiepreise senken und uns Spielraum zur Finanzierung weiterer wichtiger Themen wie Infrastruktur, Verteidigung etc. schaffen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ENERTRAG am 17.04.2026
    • Beschreibung: ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027 (22.01.2026) / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (30.01.2026)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 17.04.2026
    • Beschreibung: Die Strombezugskriterien im Rahmen des Delgierten Rechtsaktes zur Definition von Renewable Fuels of Non Biological Origin DA RFNBO hemmen in ihrer jetzigen Form den Zubau von Elekrolysekapazität. Ziel der Interessenvertretung ist es Vorschläge für eine pragmatische Anpassung dieser Kriterien zu unterbreiten. Dazu gehören insbesondere die dauerhafte Beibehaltung der monatlichen statt einer stundenschaften Korrelation, die Verschiebung der Einführung des Zusätzlichkeitskriteriumsauf frühestens 2025 sowie die Möglichkeit eine stundenscharfe CO2-Bilanzierung als alternative Erfüllungsoption zuzulassen.
    • Angegeben von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 17.04.2026
    • Beschreibung: Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG-Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziiele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 778/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Angegeben von: EWE AG am 17.04.2026
    • Beschreibung: Strukturelle Senkung der Stromkosten durch Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Dazu sollen bestehende Regelungen weiterentwickelt werden, um system- und netzdienliche Flexibilitäten (u.a. Speicher, Elektrolyseure, Biogas) gezielt zu incentivieren, Netzinvestitionen effizientere auszugestalten, kostengünstige erneuerbare Erzeugung (insbesondere Hybridlösungen aus Wind und Freifächen-PV) zu erleichtern sowie Batteriespeicher marktbasiert und netzzustandsabhängig zu integrieren. Gleichzeitig sollen Förder- und Netzentgeltregelungen stärken an tatsächlicher Systemdienlichkeit ausgerichtet werden, um Redispatch-Kosten zu reduzieren, Netzausbaubedarf zu dämpfen und Strompreise für Haushalte und Wirtschaft nachhaltig zu stabilisieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Beschreibung: Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), eine Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine flexible Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein. Im GEG soll die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen erhalten bleiben, nicht vollzogene Effizienzvorschriften vereinfacht werden. Die BEG-Förderung soll an der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet und auf Heizungstausch sowie energetische Maßnahmen an Gebäuden fokussiert werden, die für effizienten Wärmepumpenbetrieb ertüchtigt werden müssen. Bei der EPBD-Umsetzung soll der Primärenergieverbrauch als Steuerungsgröße dienen, sodass klimaneutral versorgte Gebäude unabhängig vom energetischen Zustand hohe Effizienz aufweisen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Beschreibung: Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich dafür ein, den Energie-Baustein des Deutschlandfonds so auszugestalten, dass er die Eigenkapitallücke von Energieversorgungsunternehmen (EVU) beim Ausbau der Strom-, Wärme- und Gasnetze schließt. Konkret wird gefordert: Einrichtung staatlicher Kreditgarantieprogramme zur Absicherung der Fremdfinanzierung von EVU, Bereitstellung öffentlichen Eigenkapitals über bundes- oder landeseigene Beteiligungsgesellschaften für kommunale Stadtwerke und öffentliche Energiekonzerne, Ermöglichung von Projektgesellschaften und Verbriefungsstrukturen zur Bündelung von Netzinvestitionen für institutionelle Investoren sowie Schaffung eines Kreditaufkauf- bzw. Verbriefungsprogramms zur Ausweitung der Bankenkreditvergabe an EVU.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Beschreibung: Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer nationalen Quote für grünes Ammoniak in der Produktion von mineralischen Stickstoffdüngemitteln ein. Die Quote soll Inverkehrbringer von ammoniakhaltigen Stickstoffdüngern verpflichten, einen steigenden Anteil RFNBO-konformen Ammoniaks einzusetzen (vorgeschlagen: 7 % ab 2031, ansteigend auf 70 % bis 2035). Ergänzend sollen staatlich gestützte Differenzverträge (CfD) Investitionen in grüne Erzeugungskapazitäten auslösen. Ziel ist die Schaffung eines Leitmarktes für grünen Wasserstoff im Düngemittelsektor, der Nachfragesicherheit für den Wasserstoffmarkthochlauf gewährleistet und zur Erfüllung der EU-RFNBO-Industriequote nach Art. 22a RED III beiträgt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
    • Beschreibung: Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
    • Beschreibung: Nach der Aufnahme der Flugwindenergie (FWE) in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im April 2024 müssen nun die Regularien zur Luftverkehrssicherheit, die Integration in den Luftraum sowie die allgemeinen Genehmigungsverfahren gezielt an die Anforderungen von Flugwindenergieanlagen (FWEA) angepasst werden, ohne dabei die Sicherheit in der Luft und am Boden zu beeinträchtigen. Dazu hat der Sektor Ende 2024 in einem Positionspapier generelle Forderungen aufgestellt. Das vorliegende Dokument vertieft einige der dort genannten Aspekte. Aus Sicht des FWE-Sektors sollten FWEA einen übergeordneten oder mindestens gleichberechtigten Zugang zum Luftraum bekommen, da sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ erneuerbaren Strom produzieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 525/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
    • Beschreibung: Die derzeitige EEG-Vergütung für Strom von Flugwindenergieanlagen (FWEA) ist zu niedrig, um Projekte wirtschaftlich zu betreiben. Nach der jetzigen Formel erhalten Anlagenbetreiber etwa 11 ct€/kWh. Der Vorschlag ist, die Berechnungsgrundlage dahingehend zu ändern, dass für eine begrenzte Anzahl von Jahren dieser Wert etwa verdoppelt wird, bevor er dann jährlich abgesenkt wird. Dazu werden drei verschiedene Vorschläge gemacht, wie dies umgesetzt werden könnte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 15.04.2026
    • Beschreibung: Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: einhundert Energie GmbH am 15.04.2026
    • Beschreibung: Wir setzen uns für einen realistischen Transformationspfad von der aktuellen Förderlogik für PV-Anlagen (Einspeisevergütung) zu einem Marktbasierten Ansatz ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
    • Beschreibung: Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Beschreibung: Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen der EEG-Novelle muss für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Es werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber angestrebt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Beschreibung: Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Energie am 14.04.2026
    • Beschreibung: Das Netzpaket soll den beschleunigten Ausbau und die effizientere Nutzung der Stromnetze ermöglichen, um den EE-Zubau abzusichern. Zentrale Elemente sind schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, bessere Transparenz über Netzengpässe sowie flexible Netzanschlussmodelle (FCAs) in kapazitätslimitierten Netzgebieten zur Begrenzung von Redispatchkosten und zur Sicherung von Investitions- und Systemstabilität.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Energie am 14.04.2026
    • Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll die Wärmewende neu ordnen und vereinfachen. Kernpunkte sind die Abschaffung starrer Technologie‑ und Quotenanforderungen, mehr Technologieoffenheit, die stärkere Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung sowie verlässliche Rahmen für Wärmenetze, Biomethan und Förderinstrumente. Ziel sind Planungssicherheit, Kosteneffizienz und ein integrierter Infrastrukturansatz.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Netz am 14.04.2026
    • Beschreibung: Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Westfalen Weser Netz am 14.04.2026
    • Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll die Wärmewende neu ordnen und vereinfachen. Kernpunkte sind die Abschaffung starrer Technologie‑ und Quotenanforderungen, mehr Technologieoffenheit, die stärkere Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung sowie verlässliche Rahmen für Wärmenetze, Biomethan und Förderinstrumente. Ziel sind Planungssicherheit, Kosteneffizienz und ein integrierter Infrastrukturansatz.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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