Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (477)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.06.2026
- Beschreibung: Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Voraussetzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Das Eckpunktepapier benennt wichtige Handlungsfelder und enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Forderung nach Schaffung entsprechender Governance-Strukturen.
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- Angegeben von: Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. am 03.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf schafft einen grundlegenden Widerspruch zwischen SGB V und SGB XI: Künftig sollen Vergütungssteigerungen im SGB V, auch Personalkostensteigerungen, auf die Grundlohnrate begrenzt werden.Gleichzeitig bleibt im SGB XI die Pflicht zur Zahlung tariflicher bzw. regional üblicher Entgelte bestehen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung. Dadurch entsteht ein gesetzlicher Zielkonflikt: Tarifsteigerungen müssen gezahlt, aber nicht vollständig refinanziert werden. Der BHK e.V. fordert daher den Verzicht auf eine Vergütungsdeckelung in der außerklinischen Intensiv- und häuslichen Krankenpflege, die vollständige Refinanzierung tariflicher Kosten sowie die Sicherung verlässlicher Versorgungsstrukturen ohne zusätzliche Belastungen für Betroffene und deren Familien.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: AGAPLESION gAG am 01.06.2026
- Beschreibung: Änderung und Ergänzung des Entwurfs des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BR-Drs. 256/26. Bezweckt wird die Aufnahme, Anpassung und Streichung einzelner Regelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AGAPLESION gAG am 01.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung und Ergänzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). Bezweckt wird die Aufnahme, Anpassung und Streichung einzelner Regelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.05.2026
- Beschreibung: Viele Regelungen sind bislang noch nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen der Pflege ausgerichtet. Besonders kritisch sieht der bpa die fehlende Einbindung der Sozialhilfeträger in digitale Gesamtprozesse und die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die sehr fragmentierte Betrachtung von Gesamtprozessen und die Verschiebung verschiedener Fristen, z.B. die der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege (eVO HKP). Der bpa fordert eine sektorübergreifende Interoperabilität für IT-Systeme, die auch für das SGB XI gelten muss. Mit einigen vom bpa geforderten Anpassungen rund um die digitale Identität könnte bspw. der bislang aufwendige Prozess rund um das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarten in den Arztpraxen endlich entfallen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
- Beschreibung: Digitalisierung in der Pflege, Telematik Infrastruktur in der Pflege, Telepflege Effiziensteigerung und Entlastung der Mitarbeiter durch nachhaltigen Rollout digitaler Lösungen der Telematik Infrastruktur in die Pflege.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 15.05.2026
- Beschreibung: Das Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“ benennt zentrale Reformziele: finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung, Stärkung der ambulanten Versorgung sowie Ausbau präventiver Ansätze. Belastbare Aussagen zu Finanzierung, Personal, Infrastruktur und kommunaler Absicherung fehlen weitgehend. Als zentralen systemischen Mangel identifizieren wir die fehlende Berücksichtigung der Hauswirtschaft als eigenständige, präventionswirksame Leistung. Sie ist eine tragende Voraussetzung für stabile häusliche Pflegeverläufe. Ohne die systematische Integration der Hauswirtschaft sind die im Eckpunktepapier formulierten Präventionsziele nicht erreichbar. Pflegepolitik ohne professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung führt u.a. zu steigenden Ausgaben und einer Überlastung ambulanter Pflegedienste.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 15.05.2026
- Beschreibung: In Ergänzung zum Positionspapier zur Reform des SGB XI werden konkrete Reformvorschläge benannt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cherry Digital Health GmbH am 11.05.2026
- Beschreibung: Der Antrag adressiert zu Recht die Gefahr, dass die Pflegeversicherung durch Leistungsabbau ihre Schutzfunktion verliert. Daher ist es wichtig, die Ressourcen der Pflege effizienter einzusetzen, z.B. durch Senkung von Wegezeiten, verbesserte Einbindung pflegender Angehörige und somit Leistungskürzungen insgesamt zu reduzieren. Hierfür sollte der Einsatz digitaler Kommunikationswerkzeuge in der Pflege erleichtert werden. Daher muss der TI-Messenger als rechtlich gleichwertige, vergütete Alternative zur zertifizierten Videosprechstunde in SGB XI (§ 37 Abs. 3) und SGB V (§ 365, § 132a) verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cherry Digital Health GmbH am 11.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige, zugleich finanzierbare und digitale Weiterentwicklung der Gesundheits- und Pflegeversorgung ein. Es ist unser Anliegen, eine gute und bezahlbare Versorgung der Patient:innen und Pflegebedürftigen im Spannungsfeld aus Versorgungsqualität und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Der gezielte Einsatz sicherer digitaler Kommunikationswege – insbesondere des TI-Messengers – als vergütete Alternative bzw. Ergänzung zur zertifizierten Videosprechstunde soll verpflichtend für möglichst alle Fachkräfte im Gesundheitswesen eingeführt werden.
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 08.05.2026
- Beschreibung: Reform der Strukturen der Akut und Notfallversorgung. Durch bessere Vernetzung aller beteiligten Bereiche soll eine bessere und bedarfsgerechte Patientensteuerung und effiziente Nutzung der vorhanden Notfallstrukturen und der dafür vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Der Pflegegrad 1 muss erhalten bleiben bzw. keine Abschaffung ohne mindestens gleichwertigen präventiven Ersatz mit gesicherter Finanzierung. Entlastungsleistungen sind Prävention zur Vermeidung eines höheren Pflegebedarfs. Pflegeberatung und niedrigschwellige Unterstützung müssen gestärkt werden, um eine Höherstufung und stationäre Unterbringung hinauszuzögern. Außerdem müssen die Entlastungsdienste entbürokratisiert werden: vereinfachte Abrechnung, digitale Nachweise, aber aicj verlässliche Refinanzierung von Qualitätsanforderungen, Förderung der Qualifizierung für Demenzbegleitung und kognitiv-aktivierende Angebote.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen: 1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben. 2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben. 3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage. Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Vermeidung von versteckten finanziellen Kürzungen und Entlastungen in den Reformvorschlägen zur Finanzierung der Pflegeversicherung und -Versorgung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Keine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden Beibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr. Gesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme. Beratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern. Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Sicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe. Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Die Eckpunkte verfehlen die Ziele der Regierung und verankern bestehende Ungerechtigkeiten der Pflegeversorgung noch tiefer im bereits unzulänglichen Pflegesystem.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Pflegegrad 1 erhalten: niedrigschwellige Pflegeleistungen gewährleisten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Anspruch auf Umwandlung des Pflegesachleistungsbezugs, Prävention in Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, Pflegeberatung, Aufgaben der Länder, Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege, Aufgaben der Pflegekassen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Leistungen der Pflegeversicherung sollten einfacher kombiniert, flexibler gestaltet und weniger bürokratisch sein. Angehörige, die über lange Zeiträume pflegen, brauchen mehr Selbstbestimmung und Unterstützung und vor allem eine finanzielle Absicherung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Automatische transparente Informationen der Versicherten über ihre Rechte und Möglichkeiten im Versorgungsprozess, auch in den Sprachen der Menschen mit Migrationshintergrund. 2. Sicherstellung einer qualitätsgesicherten, bedarfsgerechten und aufzahlungsfreien Versorgung mit Hilfsmitteln. 3. Klare Vorgaben für die Inhalte von Inkontinenzrezepten, damit Leistungserbringer verpflichtet sind, bedarfgerechte Hilfsmittel zu liefern. 4. Aufnahme der verbesserten Hilfsmittelversorgung als Eckpfeiler der Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Zukunftspakt Pflege an die Regierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Pflegende Angehörige von Beitragszuschlägen befreien Die Familienversicherung für Pflegende erhalten Zuzahlungen sozial staffeln Die Pflegeversicherung endlich entlasten
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Das DRK kritisiert die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und fordert eine strukturelle Entlastung der GKV. Im Hilfsmittelbereich und beim Hausnotruf muss ein Verhandlungsspielraum erhalten bleiben, so dass sich Vergütungen sich an realen Kosten orientieren. In Reha und Vorsorge ist die Tarifbindung zu sichern, Deckelungen sind abzulehnen. In der ambulanten Pflege gilt es, Tarifbindung und freigemeinnützige Dienste zu schützen. Im Rettungsdienst müssen Finanzierungsmechanismen bestehen bleiben, Personalkosten vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser brauchen eine bedarfsgerechte, kostendeckende Finanzierung sowie Schutz freigemeinnütziger Versorger.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 25.04.2026
- Beschreibung: Alle Vergütungssteigerungen werden auf die Höhe einer abgesenkten Grundlohnrate begrenzt. Auch die Tarifrefinanzierung im Bereich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist diesem Deckel unterworfen. Das heißt: Tariflohnsteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme werden nicht mehr refinanziert. Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen im SGB XI aber bestehen. Der bpa lehnt diese Regelungen in aller Entschiedenheit ab! Wer A sagt, muss auch B sagen: Wer Tariflöhne bestellt, muss auch für deren Refinanzierung einstehen. Eine Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen kann und darf es nicht geben ohne eine gesicherte Refinanzierung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Beschreibung: Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):