Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (262)
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Über den Koalitionsvertrag verteilt finden sich verschiedene Ankündigungen zur Mobilisierung und Hebelung privaten Kapitals, u.a. für Infrastrukturzwecke. Die Allianz bringt sich aus der Perspektive eines institutionellen Investors in die Debatte ein. Zwar bieten sich überall auf der Welt Investitionsmöglichkeiten, der Standort Deutschland profitiert im internationalen Vergleich aber bislang wenig von privaten Investitionen in Infrastruktur (umgekehrter "Home Bias").
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Mit der Initiative zur ergänzenden Altersvorsorge zielt die EU-Komm darauf ab, ihren Bürgern im Ruhestand ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, u. a. zur PEPP-Regulierung sowie zur IORP-II-Richtlinie, sollen die gesetzlichen Pensionssysteme der Mitgliedsstaaten ergänzen. Bei der Ausgestaltung der ergänzenden Altersvorsorge schließen wir uns der Position des GDV an. Insbesondere die PEPP-Kriterien, die eine Einführung bisher erschwert haben, sollten im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene adressiert werden. Wir haben uns an der Konsultation zur PEPP beteiligt: https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/consultations-0/targeted-consultation-supplementary-pensions-2025_en
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Frühstart-Rente und die Ziele einer besseren Finanzbildung und einer Stärkung des Bewusstseins für privaten Vorsorgebedarf. Positiv sind die geplante freiwillige und privatwirtschaftliche Organisation. Für die Attraktivität der Frühstart-Rente sind eine unbürokratische, einfache und digitale Gestaltung wichtig. Da der diskutierte staatliche Zuschuss allein nicht ausreicht, um eine Altersvorsorge aufzubauen, sollten ergänzende private Einzahlungen und eine Fortführung nach dem 18. Lebensjahr in Form einer privaten Altersvorsorge möglich sein. Die Auszahlung sollte als lebenslange Rente erfolgen, um eine dauerhafte Absicherung des Lebensstandards und Förderzwecks zu gewährleisten. Die Frühstart-Rente kann Reformen in der 2. und 3. Säule der Alterssicherung nicht ersetzen.
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Ziele der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, deren Verbreitung auszuweiten und die Förderung von Geringverdienern zu verbessern. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie die der Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein. Die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung sind positiv und können deren Attraktivität noch steigern.
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 17.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Der VDA begrüßt das Vorhaben, den Verbriefungsmarkt zu fördern und setzt sich für eine Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelung zur Vermeidung einer signifikanten Benachteiligung risikoarmer Auto-ABS ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
- Beschreibung: Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ERGO Deutschland AG am 10.11.2025
- Beschreibung: Private Altersvorsorgeprodukte sollten weiterhin nur dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie eine lebenslange Verrentung vorsehen; nur so ist sichergestellt, dass lebenslange Ausgaben durch lebenslange Einnahmen gedeckt sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ERGO Group AG am 10.11.2025
- Beschreibung: Private Altersvorsorgeprodukte sollten weiterhin nur dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie eine lebenslange Verrentung vorsehen; nur so ist sichergestellt, dass lebenslange Ausgaben durch lebenslange Einnahmen gedeckt sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DYNO GmbH am 05.11.2025
- Beschreibung: DYNO begleitet die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) mit dem Ziel, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 04.11.2025
- Beschreibung: Die betriebliche Altersvorsorge soll dahingehend weiterentwickelt werden, dass die Entgeltumwandlung verbrauchergerechter gestaltet wird und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hannover Rück SE am 04.11.2025
- Beschreibung: Die europäische Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) sollte bürokratiearm und nach einem risikobasierten Ansatz ausgestaltet werden. Um Versicherungsunternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung der komplexen Regeln zu gewähren, sollte die Anwendungsfrist der Richtlinie angemessen verlängert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 03.11.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung sollte gestärkt werden, um Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen zu heben - beispielsweise indem Doppeluntersuchungen vermieden oder Mittel effizient eingesetzt werde - und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern.
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 03.11.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung sollte gestärkt werden, um Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen zu heben - beispielsweise indem Doppeluntersuchungen vermieden oder Mittel effizient eingesetzt werden - und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern.
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- Angegeben von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 03.11.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung sollte gestärkt werden, um Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen zu heben - beispielsweise indem Doppeluntersuchungen vermieden oder Mittel effizient eingesetzt werden - und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern.
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- Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.10.2025
- Beschreibung: Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Generali Deutschland AG am 22.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der alten Regelung in der Delegierten Verordnung zu den Expected Profits in Future Premiums (EPIFP). Die Neuregelung zu den EPIFP gefährdet die politischen Ziele des Solvency II Reviews, die Rolle der Versicherer für die Finanzierung der Realwirtschaft zu stärken. Mit der geplanten Änderung des Artikels 330(1) mit Referenz zu Artikel 70(2) müssen Investitionen in risikobehaftete Assets potenziell reduziert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs sieht der BVK in Teilen erhebliche praktische Herausforderungen für Vermittlerbetriebe. Diese müssen im Alltag eine Vielzahl europäischer und nationaler Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Neue Anforderungen dürfen daher nicht zu weiterer Bürokratisierung, Regulierung oder zu Rechtsunsicherheiten führen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AG KRITIS am 05.10.2025
- Beschreibung: Ein Regelungszweck des KRITIS-Dachgesetzes soll die klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen sein. Hierfür ist der Vorschlag der AG KRITIS, sich von der bisherigen Systematik der Schwellwerte zu verabschieden: Aus Sicht der Bevölkerung ist entscheidend, dass eine Versorgung mit den kritischen Dienstleistungen stattfindet (bspw. Trinkwasserversorgung, Stromversorgung, stationäre medizinische Versorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung, Sprach- und Datenübertragung, Bargeldversorgung, Siedlungsabfallentsorgung, usw., vgl. BSI-Kritisverordnung). Dabei ist unerheblich, wie viele andere Menschen durch die gleiche physische Infrastruktur noch versorgt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des § 2 KVLG dahingehend angestrebt, dass landwirtschaftliche Unternehmerinnen unabhängig von Einkommenshöhe oder Beschäftigung von Arbeitnehmern pflichtversichert in der LKK bleiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
- Beschreibung: Wir möchten die Bedeutung von Versicherungsprodukten in der Altersvorsorge hervorheben und treten für klare, praxistaugliche Regulierung ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Aufsichtsbehörden nicht direkt in Investitionsentscheidungen eingreifen dürfen, da dies die Verantwortung der Unternehmen und die Stabilität der Märkte gefährden würde. Zudem möchten wir übermäßige Bürokratie und Preiskontrollen verhindern, die die Attraktivität von Betriebsrenten und anderen Vorsorgeprodukten mindern könnten. Unser Ziel ist es, nachhaltige, verlässliche Altersvorsorgeangebote für die Menschen zu sichern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):