Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (327)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 19.08.2026
- Beschreibung: Der BDV schlägt eine Reihe von Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor, um die im Entwurf genannten Ziele erreichen zu können. Insbesondere regt der BDV an, von der einseitigen Fokussierung auf das Standarddepot abzusehen und auch das neue Altersvorsorgedepot als Anlagemöglichkeit aufzunehmen sowie von der faktischen Verdrängung der Beratung abzukommen. Die staatliche Aufanglösung sollte darüber hinaus privaten Angeboten nicht privilegiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
- Beschreibung: Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. am 28.07.2026
- Beschreibung: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
- Beschreibung: Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen und der Zusatzbeitragssätze. Hierzu wird auf eine einnahmeorientierte Begrenzung der Ausgabenentwicklung insbesondere in den Bereichen Krankenhausversorgung, Arzneimittel und ambulante Versorgung hingewirkt. Zugleich sollen eine Absenkung des Bundeszuschusses sowie zusätzliche finanzielle Belastungen der Versicherten und Beitragszahlenden vermieden werden. Angestrebt werden eine verlässliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, die dauerhafte Sicherung ausreichender Finanzreserven der Krankenkassen und langfristig wirksame Strukturmaßnahmen über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinaus.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Finanzplatz München Initiative am 17.07.2026
- Beschreibung: Um Versicherer als geeignete Investoren für die Verkehrsinfrastruktur zu gewinnen, sind verschiedene Maßnahmen denkbar, darunter - die Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und stetiges Angebot von baureifen genehmigten Projekten - der Ausbau der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP), z.B. durch Ausbau Kreditaufnahmefähigkeit der Autobahn GmbH - die Etablierung von Standards für die verschiedenen Verkehrsträger und eine ganzheitliche, Lebenszyklus bezogene Beschaffung im Infrastrukturbetrieb - Beschleunigung durch Übertragung der Beschaffungsvariante auf genehmigungsfreie Leistungen - Transparenter Umgang mit dem Public Sector Comparator (PSC)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Finanzplatz München Initiative am 17.07.2026
- Beschreibung: Die Wachstumsfinanzierung soll in Deutschland verbessert werden durch verschiedenen potentielle Maßnahmen, darunter - die Erhöhung des Volumens von Wagniskapitalfonds - die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten in sog. Scale-ups - der Aufbau einer leistungsstarken, kapitalgedeckten Altersvorsorge - Schaffung von einsteigerfreundlichen Produkten wie Einzel- und Dachfonds
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung e.V. am 16.07.2026
- Beschreibung: Der DUV setzt sich im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfes für die Abwendung eines ewuropaweiten Provisionsverbotes ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.07.2026
- Beschreibung: Die Diskussion über ein Recht auf Vergessenwerden für Menschen mit einer zurückliegenden Krebserkrankung betrifft ein sensibles Spannungsfeld: den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang und die Frage, wie private Personenversicherung dauerhaft fair, bezahlbar und verlässlich funktionieren kann. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine balancierte Lösung ein. Ein gut ausgestaltetes Recht auf Vergessenwerden kann einen wichtigen Beitrag für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten beim finanziellen Neuanfang leisten. Voraussetzung ist, dass es sich an der tatsächlichen Risikolage und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Nur dann wird es sowohl dem berechtigten Anliegen der Betroffenen als auch der Beitragsstabilität und Fairness gerecht.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns dafür aus, dass §221a Absatz 2 VAG-E Krankenversicherungsverträge des Vz 02 der Anlage 1 zur BerVersV in der Sicherungssystematik erfasst werden. Für Verträge mit langfristiger Bindung/Kalkulation nach Art der Lebensversicherung ist eine Regelung zur Vertragsfortführung/Bestandslösung notwendig. Wir setzen uns für Informationspflichten für VN ein. Mit Abgabe der Mitteilung nach § 133 Absatz 1 SAGV-E sollte der Versicherer individuell in Textform über die Mitteilung, Rechtsfolgen, Leistungsbeschränkungen und Handlungsoptionen informieren. Zusätzlich sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Abgabe der Mitteilung bestehen Wir fordern die Schließung der Regelungslücke bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder hilfsweise eine Informations- und Beratungspflicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des BMJV für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung vor, nach der für Elektrokleinstfahrzeuge künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten soll. Hier soll auf den Gesetzgeber eingewirkt werden, um eine Differenzierung zwischen fließendem und ruhendem Verkehr zu erwirken, sodass die Nutzenden nicht unverhältnismäßig belastet werden und Missbrauch vermieden wird. Zudem wird um eine Berücksichtigung der bereits umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen vonseiten der Anbieter gebeten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5871
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
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BT-Drs. 21/5871
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Generali Deutschland AG am 30.06.2026
- Beschreibung: Als Ergänzung zum Sondervermögen sollte zusätzlich privates Kapital für die Modernisierung der Infrastruktur und der grünen Transformation mobilisiert werden. Wichtige Maßnahmen hierfür sind die Entwicklung einer ganzheitlichen Infrastrukturstrategie unter Einbeziehung institutioneller Investoren, die Schaffung einer Projektpipeline, Bündelung sowie Standardisierung von Projekten im kommunalen Bereich, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine erhöhte Transparenz durch zentrale Ausschreibungs- und Projektplattformen, die auch internationalen Investoren einen erleichterten Zugang verschaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten, gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog den Aufwendungen z.B. für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Das duale System aus GKV und PKV soll beibehalten und gestärkt werden, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Auch für die PKV soll die Befugnis für PKV zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken geschaffen werden, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können. Denn bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern. Eine Regelung wie der für die GKV durch das GDNG geschaffene §25b SGB V fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV. Für die PKV müssen zudem hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Die heute verwendete GOÄ ist in die Jahre gekommen und sollte zeitnah aktualisiert werden, um den neuesten Stand der Medizin einfach und für die Patienten verständlich abrechnen zu können und insbesondere die sprechende Medizin stärker zu fördern. Das Bundesgesundheitsministerium sollte auf der Grundlage des final konsentierten Reformvorschlages von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe zügig die Umsetzung starten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Finanzierung der Pflegeversicherung sollte reformiert werden, um sie demografie-fest und generationengerechter auszugestalten und damit zukünftige Generationen zu entlasten. Hierzu sollte zum einen die Eigenvorsorge gestärkt werden, zum anderen der Einstieg in die kapitalgedeckte Pflegevorsorge erfolgen. Ziekonform ist auch die Förderung der betrieblichen Pflegeversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz)