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Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft (AG)
- Registernummer: R004028
- Ersteintrag: 04.04.2022
- Letzte Änderung: 08.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Maximilianstraße 5380530 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498921600
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E-Mail-Adressen:
- compliance.bk@vkb.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23100.001 bis 110.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Hans-Jürgen Becker
- Klaus Leyh
- Frank Werner
- Martin Fleischer
- Mareike Steinmann-Baptist
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Mitgliedschaften (3):
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)
- Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir, die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, gehören zusammen mit der Union Krankenversicherung AG und der Union Reiseversicherung AG zur Consal Beteiligungsgesellschaft AG. Gemeinsam stellen wir die Kranken- und Reiseversicherungsgruppe der öffentlichen Versicherer und der Sparkassen-Finanzgruppe dar. Hinsichtlich der Anzahl der versicherten Personen bilden die Krankenversicherer die drittgrößte private Krankenversicherungsgruppe in Deutschland. Wir bieten eine umfassende Produktpalette mit bedarfsorientierten und leistungsstarken Krankheitskostenvoll- und Krankheitskostenzusatzversicherungen sowie Pflegeversicherungen, Beamtenversicherungen und betrieblichen Krankenversicherungen. In der Beihilfeablöseversicherung sind wir Marktführer in Deutschland. Wir sind Teil des Konzerns Versicherungskammer. Dieser gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und ist damit gemeinsam mit den anderen öffentlich-rechtlichen Versicherern, den Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und der Deka Teil des größten Verbunds von Finanzdienstleistern in Deutschland. Wir beobachten politische und gesetzgeberische Diskussionen zur nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung und Regulierungstendenzen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs suchen wir auch den politischen Austausch und bringen unsere Expertenmeinung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ein. Zweck unserer Interessenvertretung ist dabei insbesondere, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen sind wir Gesprächspartner von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien oder stehen für Konsultationen zur Verfügung. Darüber hinaus erarbeiten wir in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben und übermitteln diese an die Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung in Bundestag und Bundesregierung.
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Prävention in der Privaten Krankenversicherung
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Beschreibung:
Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten
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Beschreibung:
Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vergabe Krankenversichertennummer (KVNR
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Beschreibung:
Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die KVNR ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantationsregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der Privaten Krankenversicherung muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gleiche Rahmenbedingungen bei der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für PKV wie GKV
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Beschreibung:
Berechtigung (bzw. auf Wunsch des Versicherten Verpflichtung) für Leistungserbringer (v. a. Ärzte, Apotheker) zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA); Regelung zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch in der PKV
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aufwendungen für Telematik-Infrastsruktur (TI)
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Beschreibung:
Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung des dualen Systems
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Beschreibung:
Beibehaltung und Stärkung des Dualen Systems aus Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nutzung von Gesundheitsdaten:
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Beschreibung:
Aufnahme einer Befugnis für Private Krankenversicherung (PKV) (analog Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)) zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können. Hintergrund: Bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV! – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern (z.B. Untersagung durch Landesdatenschutz). Für die GKV wurde mit §25b SGB V durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) entsprechende Klarstellung geschaffen. Diese fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Die Reform sollte so ausgestaltet werden, dass keine neuen Fehlanreize (z. B. durch zu hohe Vorhaltepauschalen) geschaffen werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aktualisierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
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Beschreibung:
Die heute verwendete GOÄ ist in die Jahre gekommen und sollte zeitnah aktualisiert werden, um den neuesten Stand der Medizin einfach und für die Patienten verständlich abrechnen zu können und insbesondere die sprechende Medizin stärker zu fördern. Das Bundesgesundheitsministerium sollte auf der Grundlage des final konsentierten Reformvorschlages von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe zügig die Umsetzung starten.
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Medizinforschungsgesetz
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Beschreibung:
Auf die Schaffung vertraulicher Erstattungsbeträge für innovative Arzneimittel sollte verzichtet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Die Finanzierung der Pflegeversicherung sollte reformiert werden, um sie demografiefest und generationengerechter auszugestalten und damit zukünftige Generationen zu entlasten. Hierzu sollte zum einen die Eigenvorsorge gestärkt werden, zum anderen der Einstieg in die kapitalgedeckte Pflegevorsorge erfolgen. Zielkonform ist auch die Förderung der betrieblichen Pflegeversicherung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
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Beschreibung:
Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Auftrag
Die dargestellten Auftragsverhältnisse beruhen auf konzerninternen Dienstleistungen sowie auf der Personenidentität von gesetzlichen Vertretern der Konzernunternehmen des Konzerns Versicherungskammer. Die Mitarbeitenden und Vorstände der Konzernunternehmen des Konzerns Versicherungskammern üben ihre Tätigkeit teilweise konzernübergreifend oder für mehrere Konzernunternehmen z.B. in den Querschnittsfunktionen aus, damit auch die ggf. anfallende Interessenvertretungstätigkeit.
Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Versicherungswesen
Konkrete Regelungsvorhaben: Dieser Auftrag bezieht sich auf kein konkretes Regelungsvorhaben
Auftraggeber/-innen (3):
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
0 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
0 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
0 Euro
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):
Betraute Personen (4):
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Martin Fleischer
Funktion: Mitglied des Vorstands
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Frank Werner
Funktion: Mitglied des Vorstands
- Hans-Jürgen Becker
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Klaus Leyh
Funktion: Mitglied des Vorstands
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23