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Bürgerbewegung Finanzwende e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001665
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 26.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Motzstraße 3210777 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930208370810
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E-Mail-Adressen:
- info@finanzwende.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23130.001 bis 140.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (12):
- Konrad Duffy M. A.
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Aino Hagenaars M. A.
Tätigkeit bis 06/21:
studentische Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Michael Peters M. Sc.
- Magdalena Senn M. A.
- Lena Blanken M. Sc.
- Lisa Treiling M. A.
- Veza Clute-Simon M.A.
- Tobias Hanraths
- Sarah Mohamed M.A.
- Dr. Gerhard Schick
- Daniel Mittler
- Anne Brorhilker
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Gesamtzahl der Mitglieder:
9.661 Mitglieder am 20.06.2024, davon:
- 9.643 natürliche Personen
- 18 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rente/Alterssicherung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zwecke der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. sind die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umweltschutzes, die Förderung der Bildung, die Förderung von Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, die Förderung der Kriminalprävention und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke. Der Verein Bürgerbewegung Finanzwende e.V. fördert eine dem Gemeinwohl verpflichtete nachhaltige Finanzwirtschaft und Finanzpolitik, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit. Der Verein setzt sich insbesondere ein a) gegen Finanzkriminalität, b) für ein stabiles Finanz- und Geldsystem, das nicht auf staatliche Rettungsaktionen angewiesen ist, c) für eine sozial und ökologisch nachhaltige und ethische Finanzwirtschaft, d) für Anleger- und Verbraucher:innenschutz, wozu insbesondere die Wahrnehmung von Verbraucher:inneninteressen durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung zählt, e) für ein faires System der Altersvorsorge, f) für faire Regeln an den Finanzmärkten (z.B. bei Risikoverteilung, Preisbildung und Besteuerung) und dafür, dass der Finanzsektor ein kundenorientierter Dienstleister für Verbraucher:innen und Unternehmen ist. Der Verein versteht sich deshalb als Gegengewicht zur Finanzlobby. (3) Die Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch a) gezielte Kampagnen und Aktionen, einschließlich der Auseinandersetzung mit einzelnen Akteur:innen der Finanzwirtschaft, b) die Beteiligung an öffentlichen und nicht-öffentlichen Diskussionen, c) Einflussnahme auf die finanzpolitische Willensbildung in Politik und Gesellschaft, d) Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere von Verbraucher:innen, auch durch Information und Beratung von Verbraucher:innen zu Finanzprodukten, zu Fragen der Altersvorsorge, des Sparens und Finanzierens, e) nicht gewerbsmäßige Angebote an Bürger:innen zur Mitwirkung an der finanzpolitischen Willensbildung, f) Einsatz von juristischen Mitteln, einschließlich Klagen, g) Recherchen und Studien. Der Verein setzt sich in den vorgenannten Bereichen für eine bessere internationale Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der europäischen Integration ein.
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Kapitalmarktunion
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Beschreibung:
Die Präsentation wurde im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung im Bundestag vorgestellt: Verbriefungen sind ein riskantes Finanzinstrument, das nach der Finanzkrise 2008 durch wirksame Regulierung beherrschbar gemacht wurde. Nun drängt die Finanzlobby darauf, diese Regulierung zu lockern, und beruft sich dabei auf den angeblichen Finanzierungsbedarf für wirtschaftliche Transformation und Weiterentwicklung. Doch dieser Bedarf kann problemlos auch ohne Verbriefungen gedeckt werden. Das Argument der Transformation dient lediglich als trojanisches Pferd, um eine weitere Deregulierung der Banken zu ermöglichen und die Risiken im Finanzsystem wieder zu erhöhen.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408120010 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Restrukturierungsfond-Übertragungsgesetz (RStruktFÜG)
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Beschreibung:
Die Nutzung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise 2008/2009 ist die einzig richtige Entscheidung. Der vorausgehende Prozess war bemerkenswert: Zunächst war entgegen der vom BMF eingeholten Expertise eine Auszahlung an die Banken vorgesehen. Erst nach öffentlicher Kritik wurde von diesem plan, der dem Wunsch der Bankenbranche entsprach, Abstand genommen. Die Aufhebung des Betriebsabzugsverbots für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond und die damit verbundene Steuerbefreiung zukünftiger Beiträge halten wir für eine Fehlentscheidung.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408120011 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
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Beschreibung:
Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408150004 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
990.001 bis 1.000.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23