{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-06T09:04:11.476+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001665","registerEntryDetails":{"registerEntryId":69872,"legislation":"GL2024","version":17,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001665/69872","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1f/fd/681199/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001665-2026-01-13_14-25-25.pdf","validFromDate":"2026-01-13T14:25:25.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-24T12:29:51.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-05-07T14:35:10.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-15T11:44:17.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-25T14:53:51.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-01-13T14:25:25.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":69872,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/69872","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-13T14:25:25.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-24T12:29:51.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68780,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/68780","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-11T18:49:59.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-13T14:25:25.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67080,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/67080","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-24T16:21:32.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-11T18:49:59.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":64950,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/64950","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-08T10:50:07.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-24T16:21:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54378,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/54378","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-12T13:08:42.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-08T10:50:07.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47150,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/47150","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-07T14:35:10.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-12T13:08:42.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42913,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/42913","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-26T21:22:01.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-07T14:35:10.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42819,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001665/42819","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-15T11:44:17.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-26T21:22:01.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bürgerbewegung Finanzwende e. 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V. sind die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umweltschutzes, die Förderung der Bildung, die Förderung von Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, die Förderung der Kriminalprävention und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke.\r\n\r\nDer Verein Bürgerbewegung Finanzwende e.V. fördert eine dem Gemeinwohl verpflichtete nachhaltige Finanzwirtschaft und Finanzpolitik, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit.\r\n\r\nDer Verein setzt sich insbesondere ein\r\na) gegen Finanzkriminalität,\r\nb) für ein stabiles Finanz- und Geldsystem, das nicht auf staatliche Rettungsaktionen angewiesen ist,\r\nc) für eine sozial und ökologisch nachhaltige und ethische Finanzwirtschaft,\r\nd) für Anleger- und Verbraucher:innenschutz, wozu insbesondere die Wahrnehmung von Verbraucher:inneninteressen durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung zählt,\r\ne) für ein faires System der Altersvorsorge,\r\nf) für faire Regeln an den Finanzmärkten (z.B. bei Risikoverteilung, Preisbildung und Besteuerung) und dafür, dass der Finanzsektor ein kundenorientierter Dienstleister für Verbraucher:innen und Unternehmen ist.\r\n\r\nDer Verein versteht sich deshalb als Gegengewicht zur Finanzlobby.\r\n\r\n(3) Die Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch\r\na) gezielte Kampagnen und Aktionen, einschließlich der Auseinandersetzung mit einzelnen Akteur:innen der Finanzwirtschaft,\r\nb) die Beteiligung an öffentlichen und nicht-öffentlichen Diskussionen,\r\nc) Einflussnahme auf die finanzpolitische Willensbildung in Politik und Gesellschaft,\r\nd) Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere von Verbraucher:innen, auch durch Information und Beratung von Verbraucher:innen zu Finanzprodukten, zu Fragen der Altersvorsorge, des Sparens und Finanzierens,\r\ne) nicht gewerbsmäßige Angebote an Bürger:innen zur Mitwirkung an der finanzpolitischen Willensbildung,\r\n\r\nf) Einsatz von juristischen Mitteln, einschließlich Klagen,\r\ng) Recherchen und Studien.\r\n\r\nDer Verein setzt sich in den vorgenannten Bereichen für eine bessere internationale Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der europäischen Integration ein."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":3.4},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":130001,"to":140000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":1,"to":10000}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":990001,"to":1000000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6d/15/681196/Jahresabschluss-Finanzwende-eV-Gewinn-u-Verlustrechnung-2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":9,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0011589","title":"Vorschläge zur Kapitalmarktunion","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Präsentation wurde im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung im Bundestag vorgestellt: Verbriefungen sind ein riskantes Finanzinstrument, das nach der Finanzkrise 2008 durch wirksame Regulierung beherrschbar gemacht wurde. Nun drängt die Finanzlobby darauf, diese Regulierung zu lockern, und beruft sich dabei auf den angeblichen Finanzierungsbedarf für wirtschaftliche Transformation und Weiterentwicklung. Doch dieser Bedarf kann problemlos auch ohne Verbriefungen gedeckt werden. 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Der vorausgehende Prozess war bemerkenswert: Zunächst war entgegen der vom BMF eingeholten Expertise eine Auszahlung an die Banken vorgesehen. Erst nach öffentlicher Kritik wurde von diesem plan, der dem Wunsch der Bankenbranche entsprach, Abstand genommen. Die Aufhebung des Betriebsabzugsverbots für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond und die damit verbundene Steuerbefreiung zukünftiger Beiträge halten wir für eine Fehlentscheidung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute","shortTitle":"RStruktFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rstruktfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011620","title":"Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)  ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"234/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0234-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"20/11853","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011853.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Bundeshaushaltsordnung","shortTitle":"BHO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bho"},{"title":"Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln","shortTitle":"AMG 1976","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016207","title":"EU-Omnibusvorschlag der EU-Kommission","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"20/12787","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. 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Der Ort der Geschäftsleitung kann nicht pauschal per Verordnung bestimmt werden. Eine Einzelfallprüfung, wie bisher üblich, ist unabdingbar.\r\n2. Die kleinteilige Regelung für eine eng begrenzte Zahl von Akteuren steigert die Komplexität des Steuerrechtes.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"},{"title":"Investmentsteuergesetz","shortTitle":"InvStG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020411","title":"Wartefrist bei der Restschuldversicherung beibehalten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge","printingNumber":"21/1851","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101851.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2023-2225-%C3%BCber-verbraucherkreditvertr%C3%A4ge/325529","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. \r\nWer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Versicherungsvertrag","shortTitle":"VVG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021259","title":"Beibehaltung von ESG-Risikoplänen für kleine und nicht komplexe Institute im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)","printingNumber":"21/3058","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103058.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1619-des-europ%C3%A4ischen/326804","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Keine Ausnahme für SNCIs von der Pflicht ESG-Risikopläne zu erstellen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021260","title":"Produktkategorien für nachhaltige Finanzprodukte unter der SFDR ohne Greenwashing ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Review der SFDR muss Klarheit schaffen und Greenwashing verhindern durch eindeutige Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte mit wissenschaftsbasierten Mindestanforderungen. Wichtige Transparenzkennzahlen müssen beibehalten werden und die Konsistenz mit ESMA-Guidelines muss sichergestellt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":10,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0011589","regulatoryProjectTitle":"Vorschläge zur Kapitalmarktunion","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/92/0f/342953/Stellungnahme-Gutachten-SG2408120010.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nFachgespräch Verbriefung\r\n\r\nEin Instrument zur Finanzierung der grünen Transformation?\r\n\r\nUwe Zöllner\r\nFellow\r\n\r\n\r\n\r\nAusgangslage\r\n\r\n•Verbriefungen rücken in den Mittelpunkt der Diskussionen um die Kapitalmarktunion\r\n\r\n•Der Finanzbedarf für die Transformation wird als Begründung in den Vordergrund geschoben\r\n\r\n•Das aktuelle Marktvolumen wird als unzureichend empfunden\r\n\r\n•Es gibt Diskussionen über mögliche Unterstützung durch die öffentliche Hand, auch in Form von Deregulierung oder staatlichen Risikoübernahmen\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nWas kann Verbriefung leisten?\r\n\r\n•Wachstum des Verbriefungsmarktes ist kein Selbstzweck -was macht wirklich Sinn für die Förderung europäischer Kapitalmärkte?\r\n\r\n•Können die Kredite, die für die zahlreichen Transformationsprojektegebraucht werden, überhaupt verbrieft werden?\r\n\r\n•SME-Kredite sind wenig homogen und Kreditnehmer wünschen keine Transparenz\r\n\r\n•Neue Technologien, z.B. im Umweltbereich oder der Digitalisierung, sind keine guten Produkte für klassische Kreditfinanzierung\r\n\r\n\r\n•Können wir verhindern, dass Verbriefung für Eigenkapitalreduzierung der Banken genutzt wird?\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMangel an Eigenkapital scheint nicht das Problem zu sein\r\n\r\n\"Being unwilling to throw retained earnings onto investment in organic growth or strategic M&A shows a certain lack of confidence in the operating business.\"\r\n(Euromoney, April 2024)\r\n\r\nBildquelle: © S&P Global\r\n\r\n\r\n\r\nWarum De-Regulierung keine gute Idee ist\r\n\r\n•Verbriefungen haben seit der Finanzkrise einen schlechten Ruf\r\n\r\n•Die Produkte sind sehr komplex\r\n\r\n•Es gibt Informationsasymmetrienzwischen Kreditgeber und Anleger\r\n\r\n•Deshalb müssen wir an einer umfassenden Regulierung festhalten\r\n\r\n•Schutzinteressenicht nur für die Marktakteure, sondern auch für die Allgemeinheit\r\n\r\n•Selbstbehaltund Kapitalanforderungensind wichtig angesichts inhärenter Produkt-Risiken \r\n\r\n•Komplexe Produkte brauchen Transparenz\r\n\r\n•Regulierung schafft Vertrauenund nutzt auch dem Markt\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nWelche Veränderungen sinnvoll sind\r\n\r\n•Bürokratieabbauund Prozessvereinfachung\r\n\r\n•Harmonisierungkritischer Rechtsgebiete zur Schaffung wirklich länderübergreifender Asset-Pools\r\n\r\n•Insolvenzrecht\r\n\r\n•Vertragsrecht\r\n\r\n\r\n•Kapitalmarktunionschafft Voraussetzung für größeren Verbriefungsmarkt, nicht umgekehrt\r\n\r\n•Denkbar wäre die Schaffung von Leuchtturmprodukten\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nFazit\r\n\r\n•Bei der Beurteilung der Chancen und Risiken des Verbriefungsmarktes sind Realitätssinn und Augenmaß entscheidend. \r\n\r\n•Deregulierung muss verhindert werden, übrigens auch im Interesse der Unterstützer von Verbriefung\r\n\r\n•Staatliche Risikoübernahme sehen wir kritisch -Verbriefung macht wirtschaftlich nur Sinn, wenn sie sich selbst trägt\r\n\r\n•Verbriefung darf nicht missbraucht werden, um Banken die Freisetzung von Kapital und damit höhere Ausschüttungen zu ermöglichen\r\n\r\n•Verbriefung darf kein Selbstzweck sein\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBürgerbewegung Finanzwende e. V. \r\nMotzstraße 32 .10777 Berlin\r\nT. +49 30 208 370 80info@finanzwende.de\r\nwww.finanzwende.de\r\nDie in dieser Präsentation erarbeiteten Gedanken, Vorschläge und Daten sind geistiges Eigentum der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. und unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigung und Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vereins.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011590","regulatoryProjectTitle":"Restrukturierungsfond-Übertragungsgesetz (RStruktFÜG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/7b/342955/Stellungnahme-Gutachten-SG2408120011.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium der Finanzen \r\nReferat VII C4\r\nWilhelmstraße 97\r\n10117 Berlin\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBetreff: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des\r\nRestrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (RStruktFÜG)\r\n\r\n8.07.2024\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nwir finden es richtig und erfreulich, dass Sie uns nach unserer Nachfrage noch in die Verbändebeteiligung aufgenommen haben. \r\n\r\nDen Entwurf zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz bewerten wir in Kürze wie folgt: \r\n\r\n1. Die Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise 2008/2009 zu nutzen ist die einzig richtige Entscheidung. Der Prozess,derdieser Entscheidung voranging,warallerdings bemerkenswert. Schließlich war zunächst im Gegensatz zur vom Bundesministerium der Finanzen(BMF)eingeholten wissenschaftlichen Expertise eine Auszahlungen an die Banken vorgesehen. Erst nach öffentlicher Kritik wurde von diesem Plan, der dem Wunsch der Bankenbranche entsprach, Abstand genommen.\r\n\r\n2. Das Betriebsabzugsverbot für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond (Single Resolution Fund)aufzuheben, und somit zukünftige Beiträge der Banken von der Steuer zu befreien, halten wir für eine Fehlentscheidung. Die Entscheidung ist sachfremd und bewerten wir als Geschenk an die Bankenlobby. \r\n\r\n\r\n\r\nZu 1: Die Nutzung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds \r\n\r\nIm Zuge der Finanzkrise 2007/2008 wurden zahlreiche Banken mit Steuergeld gerettet oder stabilisiert. Institute wie die Hypo Real Estate, von denen zuvor kaum ein Mensch gehört hatte, waren plötzlich „systemrelevant“: ihre Rettung „alternativlos“.Die Kosten aller Rettungsaktionen liegen bei über 70 \r\nMilliarden Euro. 21,6 Milliarden Euro Schulden hat der zur Bankenrettung gegründete Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zu Ende 2023 noch immer.1\r\n1 https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Finanzmarktstabilisierung/Bericht_Geschaeftsjahr_2023_FMS.pdf \r\n\r\nDamit für künftige Rettungsmaßnahmen nicht auf Steuergelder zurückgegriffen werden muss, rief der Bund den nationalen Restrukturierungsfonds ins Leben. Zwischen 2011 und 2014 zahlten Kreditinstitute dort rund 2,3 Milliarden Euro ein. 2015 wurde der nationale durch einen europäischen Rettungsfonds abgelöst. Da dieser bald sein Finanzierungsziel erreicht hat, stehen die Altmittel dem Bund wieder zur Verfügung. \r\n\r\nIn verschiedenen Hinterzimmergesprächen hat die Bankenlobbyin der ersten Jahreshälfte 2022versucht, Politiker*innen davon zu überzeugen, die Altmittel den Banken zu übertragen.Finanzwende protestierte deshalb bereits im August 2022 vor dem BMF. Aus unserer Sicht ist klar: die Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds müssen zur Schuldentilgung aus der Finanzkrise eingesetzt werden.Die Banken haben in der Finanzkrise enorme Schulden für die Allgemeinheit verursacht.Es ist das Mindeste,die 2,3 Milliarden Euro im Sinne der Bürger*innen dieses Landes zu nutzen und die Schulden zu reduzieren. \r\n\r\nDas ist nicht nur die Überzeugung von Finanzwende.Ein vom Finanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachtenkommt zur selben Schlussfolgerung. Demnach haben die Banken nicht nur keinen Anspruch auf die Mittel. Der Bund dürfe das Geld aufgrund des europäischen Beihilferechts überhaupt nicht an Finanzinstitute zurückzahlen. Stattdessen müsste die Verwendung der Mittel „gruppennützig“ sein. Die einzige plausible Verwendungsmöglichkeit laut Gutachten istdie teilweise Tilgung der Schulden des SoFFin.\r\n\r\nNoch im März 2023 hat das die Parlamentarische Staatsekretärin des BMF Katja Hessel noch entschieden anders bewertet. Aus einer Aufzeichnung des BMF an den Finanzausschuss geht hervor, dass das Ministerium sich aktiv dafür einsetzte,den Banken die Altmittel zu überlassen. Darin heißt es: „Die Kreditwirtschaft fordert die Rückerstattung der Altmittel und hat sich bereit erklärt, diese verbindlich für die zusätzliche Finanzierung der Transformation der Wirtschaft einzusetzen. Aus Sichtdes BMF könnte eine Rückerstattung der Altmittel die Banken bei der Finanzierung der Transformation der deutschen Wirtschaft unterstützen.“\r\n\r\nDas Finanzministerium wollte also lieber auf ein juristisch unverbindliches Versprechen der Banken vertrauen, statt die Gelder im Sinne der Bürger*innen zur Schuldentilgung zu nutzen. Dies ist besonders bemerkenswert, da das Bundesministerium der Finanzen üblicherweise jede Gelegenheit nutzt, sich als Verfechter der Haushaltsdisziplindarzustellen. Der Prozess verdeutlicht erneut, dass die Interessen der Bankenlobby im Finanzministerium besonders viel Aufmerksamkeit erhalten.Umso mehr begrüßen wir, dass der Referentenentwurf nun zum einzig richtigen Schluss kommt: die Altmittel vollständig zur Tilgung einem Teil der Schulden des SoFFin zu nutzen. \r\n\r\nZu 2: Die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots\r\n\r\nBisher durften die Beiträge deutscher Banken an den europäischen Bankenfond nicht als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Durch die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots müssen Banken in Zukunft weniger Steuern zahlen. Dabei geht es um zukünftige Beitragszahlungen der Banken an den Single Resolution Fund (SRF). \r\n\r\nDer SRF soll stets zu mindestens einemProzent der Summe der gesicherten Einlagen aller Kreditinstitute der Bankenunion entsprechen. Ende 2023 hatte der Fonds den Zielwertvon 78Milliarden Euro erreicht. Für den Fall, dass zukünftig die Einlagen steigen oder ein Finanzinstitut mit SRF-Mitteln\r\ngerettet werden muss, wären neue Beiträgeder Banken erforderlich. Letzteres Szenario könnte dabei erhebliches Gewicht haben. \r\n\r\nIm letzten Jahr der Befüllung des SRF (2023) zahlten deutsche Banken etwa 2,6 MilliardenEuro anBeiträgen,dasentsprichtetwa 23 Prozent allerBeiträge.2Unter der Annahme einer durchschnittlichen Steuerlast von etwa 30 Prozentfür deutsche Banken wären dem deutschen Fiskus im Jahr 2023 etwa 780 MillionenEuro an Steuereinnahmen durch denBetriebsausgabenabzug entgangen.Das ist zugebenermaßen eine sehr grobe Schätzung. Dennoch verdeutlicht sie eindrücklich, dass dem deutschen Staat bei zukünftigen Beitragszahlungen signifikante Steuereinnahmen entgehen. \r\n2 https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/2023-05-25_Annex-II_Statistics-in-summary-and-collective-form_EN.pdf \r\n3 https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/07/Bank-repair-toolbox.png \r\n\r\nIm Gesetzentwurf fehlt hierzu eine Kostenschätzung, wie sie eigentlich für haushaltsrelevante Gesetze vorgesehen ist. Stattdessen geht das BMF davon aus, dass die Mittel des Single Resolution Fund nicht verwendet und daher auch nicht wieder aufgefüllt werden müssen: „Durch die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots entstehen 2024 voraussichtlich keine Steuermindereinnahmen, da nicht von einer Erhebung der Bankenabgabe zum Single Resolution Fund auszugehen ist. Unter derPrämisse der Fortschreibung gegenwärtiger bestimmender Trends ergeben sich auch für die weiteren Jahre der Steuerplanung keine Steuermindereinnahmen.“ Diese Einschätzung ist grob fahrlässig. Wir regen daher an, eine Schätzung mit unterschiedlichen Szenarien einzuholen, um den Parlamentarier*innen die Möglichkeit zu geben, die quantitativen Auswirkungen einschätzen zu können. Andernfalls bleibt die hier vorgeschlagene Regelung haushaltspolitisch eine Blackbox.\r\n\r\nEs ist für uns nicht nachvollziehbar, warum den deutschen Banken in Zeiten knapper öffentlicher Kassen ein Steuergeschenk gemacht wird, insbesondere da dies ohne ersichtlichen Grund geschieht. Der Betriebsausgabenabzug ist sachfremd und steht in keinem Zusammenhang mit der Verwendung der Altmittel desRestrukturierungsfonds. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass das Bundesministerium der Finanzen der Bankenlobby eine Gefälligkeit erweisen möchte, da ihr ursprüngliches Petitum –die Ausreichung der Altmittel –nicht durchsetzbar war. \r\n\r\nIm Referentenentwurf wird zudemangeführt, dass die vielfältigen Verbesserungen der Abwicklungsfähigkeiten von Kreditinstituten und die Erfolge bei der Risikoreduzierung Gründedafürseien,die Lenkungswirkung des Betriebsausgabenabzugverbotszu vernachlässigen. Dem gilt esentschieden zu widersprechen. Die Abwicklung der Silicon Valley Bank in den USA war nur möglich, weil dort eine mächtige und zentrale Abwicklungsbehörde (FDCI) existiert, die klaren Leitlinien folgt. Eine solche Institution fehlt in Europa nach wie vor.  In Europa herrscht vielmehr ein Zuständigkeitschaos in der Bankenabwicklung.3Von vielfältigen Verbesserungen zu sprechen,halten wir für unverantwortlich.Die Schweizer Finanzministerin Keller-Sutter brachte es wie folgt auf den Punkt:Wären die Notfallpläne zur Abwicklung der Credit Suisse genutzt worden, hätte dies eine internationale Finanzkrise ausgelöst. Es besteht die Gefahr, dass das bei einer Großbank im Geltungsbereich des SFR nicht anders wäre. \r\n\r\nWir empfehlen, die möglichen quantitativen Wirkungen dieser Regelung für unterschiedliche Szenarien zu ermitteln und dann in die haushaltspolitischen Beratungen einzubeziehen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen, \r\n\r\nMichael Peters\r\nBereichsleitung Finanzsystem & Realwirtschaft\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011620","regulatoryProjectTitle":"Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)  ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/95/e2/343750/Stellungnahme-Gutachten-SG2408150004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Transparenz über wirtschaftliche Eigentümer in der ambulanten\r\nGesundheitsversorgung\r\nEinleitung\r\n● Hintergrund: Gesetzgebungsprozess des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz\r\n(GVSG) insbesondere zu investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren\r\n(iMVZ)\r\n● Seit geraumer Zeit wird in Deutschland über potentielle Auswirkungen von\r\ninvestorengeführten Arztpraxen diskutiert.\r\n● Finanzwende Recherche veröffentlichte im Mai 2023 eine Studie, die insbesondere\r\ndas Geschäftsmodell von Finanzinvestoren mit Medizinischen Versorgungszentren\r\n(MVZs) anhand von Beispielen analysierte. Der Fokus lag dabei auf den\r\nwirtschaftlichen Kennzahlen der Unternehmen.\r\n● Die Studie zeigt besorgniserregende Aspekte in Bezug auf die Nachhaltigkeit des\r\nGeschäftsmodells, Monopolisierungstendenzen und Auswirkungen auf Patienten auf.\r\n● Aufgrund einer schwachen Datenlage konnten die Auswirkungen nur anhand von\r\nBeispielen dargelegt werden.\r\n● Um zukünftige weitere quantitative Forschung zu Finanzinvestoren in unserem\r\nGesundheitssystem zu ermöglichen, sind Transparenzpflichten für Arztpraxen\r\nerforderlich, die die wirtschaftlichen Berechtigten offenlegen.\r\nAnalyse\r\n● Für Deutschland gibt es bisher kaum vergleichende Studien über investorengeführte\r\nArztpraxen. Grundlegende Aussagen über den Anteil von investorengeführten\r\nPraxen in der ambulanten Gesundheitsversorgung können aufgrund mangelnder\r\nDatenlage nicht getroffen werden.\r\n● Daten von zentralen Einrichtungen, wie den Kassenärztlichen Vereinigungen, geben\r\nkeine Auskunft für letztendliche Eigentümer wie Finanzinvestoren.\r\n● Die Informationen über die Eigentümerschaft von Arztpraxen enden auf der Ebene\r\nder Krankenhäuser oder Einzelpersonen, die als Zwischen-Eigentümer fungieren. Es\r\nwerden jedoch keine Daten darüber erhoben, welcher Firma oder juristischen Person\r\neine Praxis oder ein MVZ letztendlich gehört.\r\n● Finanzinvestoren erwerben Arztpraxen mittels Firmen, die in Form von komplexen\r\nHoldingstrukturen meist mit ausländischem Sitz strukturiert sind. Solche Strukturen\r\nwerden bewusst genutzt, um die letztendliche Eigentümerschaft zu verschleiern.\r\n● Wirtschaftlich Berechtigte sind definiert als natürliche Personen, in deren Eigentum\r\noder Kontrolle das Unternehmen steht oder juristische Personen und eingetragene\r\nPersonengesellschaften, die Eigentümer von mehr als 25% des Kapital oder des\r\nStimmrechts kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs.\r\n2 GwG).\r\n● Um investorengeführte Arztpraxen zu identifizieren, ist ein hohes Maß an Recherche\r\nnotwendig, die stark datenabhängig ist. Beispielhaft ist eine von der Kassenärztlichen\r\nVereinigung Bayerns in Auftrag gegebene Studie. Die Eigentumsstrukturen unseres\r\nGesundheitssystems bleiben damit weiter unbekannt.\r\n● Das Problem ist nicht neu, insbesondere im Kontext von Geldwäsche und\r\nSteuerflucht bekannt. Daher wurde im Rahmen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in\r\nDeutschland das Transparenzregister eingeführt, das Auskunft über die wirtschaftlich\r\nBerechtigten geben soll.\r\n● Bisher ist das Transparenzregister unter anderem verpflichtend für juristische\r\nPersonen des Privatrechts (z.B. GmbHs), eingetragene Personengesellschaften\r\nsowie auch nichtrechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare\r\nRechtsgestaltungen. Eigentumsstrukturen von Arztpraxen in Hand von\r\nFinanzinvestoren werden darin bisher nicht erfasst.\r\nVorschlag\r\n● Vor dem Hintergrund der Verhandlung über das Versorgungsgesetz II sollte\r\neingeführt werden, dass jede Form der ambulanten Gesundheitsversorgung\r\n(Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ) den wirtschaftlichen Berechtigten im\r\nSinne des Geldwäschegesetzes (GWG) offenlegt\r\n● Informationen könnten in folgenden Registern untergebracht werden:\r\n○ 1. im deutschen Transparenzregister oder\r\n○ 2. in einem neu aufgesetzten MVZ-Register (Beispielsweise basierend auf\r\nerweiterten Abfragungen im Zulassungsverfahren von MVZ)\r\n● Essentiell dabei ist, dass die Daten zur Eigentümerschaft für Forschungs- und\r\nRecherchezwecke zugänglich sind, damit zukünftig weitere Aussagen über die\r\nAuswirkungen von investorengeführten Arztpraxen getroffen werden können.\r\nFazit\r\n● Mit der Veröffentlichung der wirtschaftlichen Berechtigten von Arztpraxen wird eine\r\nessentielle Grundlage geschaffen, um:\r\n1. vergleichende Forschung zur Rolle von Investoren in der Gesundheitsversorgung zu\r\nbetreiben, und\r\n2. eine ggf. eine Kennzeichnung von investorengeführten Arztpraxen (z.B. in Form\r\neines Schildes) zur Information für Patient*innen zu ermöglichen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016207","regulatoryProjectTitle":"EU-Omnibusvorschlag der EU-Kommission","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/0c/515263/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260072.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EU-Omnibus gefährdet Ziele des sozial-ökologischen Wandels \r\n\r\nmit diesem Brief wenden wir uns an Sie im Kontext der laufenden \r\nKoalitionsverhandlungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsgruppe \r\n“Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz”. Wir appellieren an Sie, sich \r\nim Hinblick auf den Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission für eine zukunftsfähige und \r\nstabile Wirtschaft und somit für die Ziele sozial-ökologischer Transformation \r\neinzusetzen. Die aktuellen Deregulierungsbestrebungen im Rahmen von CSRD, CSDDD \r\nund der EU-Taxonomie bergen erhebliche Risiken. Eine widerstandsfähige Wirtschaft \r\nbenötigt verlässliche Rahmenbedingungen und Transparenz über bestehende Risiken, \r\num langfristig bestehen und sich transformieren zu können.\r\nAus diesem Grund sollte folgende Position in den Koalitionsvertrag aufgenommen \r\nwerden:\r\nDeutschland setzt sich auf EU-Ebene für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus\u0002Vorschlags unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung ein. Inkohärenzen sollen \r\nbehoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Deutschland \r\nsetzt sich dafür ein, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am \r\ngrundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich \r\nin deutsches Recht umgesetzt werden.\r\nDie SPD hat in ihrem Wahlprogramm ein klares Versprechen abgegeben:\r\n„Beim Bürokratieabbau achten wir darauf, dass Arbeitnehmerrechte, Verbraucherrechte \r\nund Ziele des ökologischen Wandels nicht gefährdet werden. (...) Wir unterstützen den \r\neuropäischen Green Deal, damit Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird. Eine \r\nAbschwächung der erreichten Errungenschaften ist mit uns nicht zu machen. Unsere \r\nWirtschaft braucht Planungssicherheit. Beschlossene Gesetze werden wir umsetzen. \r\nWir wissen um unsere Vorreiterrolle und werden daraus einen Vorteil für unser Land, \r\nunsere Menschen und den Standort Deutschland machen.“ \r\nDieses Versprechen muss in den aktuellen Koalitionsverhandlungen konsequent \r\numgesetzt werden. Nur so können die Weichen für eine gerechte und nachhaltige \r\nZukunft gestellt werden. Wir stehen für einen offenen und konstruktiven Dialog bereit. \r\nIm Anhang erläutern wir die Hintergründe und dringenden Notwendigkeiten dieser \r\nPosition.\r\n\r\n \r\n\r\nErläuterung: \r\nEntgegen der Darstellung der EU-Kommission handelt es sich bei dem Omnibus-Entwurf \r\nder EU-Kommission nicht um eine Entlastung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, \r\nindem (nur) überlappende Berichtspflichten reduziert und der administrative Aufwand \r\nverringert wird, während die EU an den Zielen des European Green Deals festhält. \r\nVielmehr enthält der Entwurf viele Vorschläge, die unter dem Deckmantel eines \r\nvermeintlichen Kampfes gegen überbordende Bürokratie in Wahrheit zu einem \r\nerheblichen Rückschritt bei der Transparenz von ESG-Daten und den Sorgfaltspflichten \r\nin den Lieferketten führen. Entgegen dem Versprechen der EU-Kommissionspräsidentin \r\nVon der Leyen, die Ziele des Green Deals nicht zu gefährden, untergräbt der aktuelle \r\nOmnibus-Vorschlag die Kerninhalte der Richtlinien und somit deren Zweck. Die Ziele des \r\nGreen Deals und eine nachhaltig wachsende Wirtschaft stehen dadurch auf dem Spiel. \r\nDie bestehenden Regelwerke wurden über Jahre hinweg in intensiven, komplexen \r\nVerhandlungen mit mehrstufigen Verfahren und breiter Beteiligung verschiedenster \r\nAkteure erarbeitet. Unternehmen haben sich auf die Umsetzung eingestellt, \r\nInvestitionen in neue Prozesse getätigt und endlich begonnen sich mit den Klimarisiken \r\nihres Geschäftsmodells und ihrer Wertschöpfungskette auseinanderzusetzen. Diese in \r\neinem übereilten und fehlgeleiteten Entlastungsversuch massiv abzuschwächen, der \r\nzudem ohne ausreichende Beteiligung der Zivilgesellschaft oder der angeblich zu \r\nentlastenden KMUs entwickelt wurde, ist fatal – insbesondere, da noch keine \r\nausreichenden Umsetzungs-Erfahrungen vorliegen. Erste Berichte aus anderen \r\nMitgliedstaaten zeigen eine höhere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte, einen \r\nstärkeren Fokus auf Kennzahlen statt abstrakte Narrativ-Erzählungen und \r\nLernerfahrungen in den Unternehmen bzgl. einer strategischen Auseinandersetzung mit \r\nKlimarisiken.\r\nDie Änderungen führen zu Rechts- und somit Planungsunsicherheiten für Unternehmen \r\nund letztlich einem Aufhalten der Transition. Unsere Wirtschaft steht nur dann auf \r\nstabilen Füßen, wenn sie sich transformiert und zukunftsfähig aufstellt – und dafür sind \r\nfundierte Daten und vorausschauende Planung unerlässlich, auch im Interesse der \r\nUnternehmen. \r\nMit dem aktuellen Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission drohen konkret folgende \r\nProbleme:\r\n• CSRD: Einschränkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\nDer Omnibus-Vorschlag umfasst bedeutende Änderungen in der bestehenden \r\nRegulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der gesamte Vorschlag basiert \r\nauf der falschen Annahme, dass die Berichtspflichten lediglich eine bürokratische \r\nLast ohne echten Nutzen darstellen. Tatsächlich stellen Berichtspflichten ein \r\nweniger invasives Instrument als direkte Eingriffe in Strategie und Geschäftsmodelle \r\nvon Unternehmen dar. Ihr Ziel ist es, durch Transparenz und Vergleichbarkeit \r\nnachhaltigeres unternehmerisches Handeln zu fördern, Risiken frühzeitig zu \r\nerkennen und Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Die im Entwurf enthaltene \r\ndrastische Verkleinerung des Anwendungsbereichs der CSRD, die dazu führt, dass \r\netwa 80 % der ursprünglich erfassten Unternehmen künftig ausgenommen werden, \r\nuntergräbt diese grundlegende Voraussetzung, um Kapitalströme in nachhaltige \r\nAktivitäten zu lenken. \r\nStatt einen Großteil der Unternehmen gänzlich aus der Verantwortung zu entlassen, \r\nbrauchen wir klare Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit, damit over\u0002implementation verhindert und eine angemessene Anwendung des \r\nWesentlichkeitsfilters sichergestellt wird. Dies erfordert jedoch keine Änderungen \r\nam grundlegenden Rechtsrahmen, sondern auf der Umsetzungsebene. Überdies \r\nbedarf es Handreichungen und Erklärungen, wie diejenigen, die vom Deutschen \r\nNachhaltigkeitskodex gerade entwickelt worden sind. Die Ausarbeitung \r\nsektorspezifischer Standards sollte überdies nicht gestrichen werden, da sie eine \r\nerhebliche Erleichterung für Unternehmen darstellen in dem sie als \r\nOrientierungshilfe fungieren und somit Teil der Lösung sind. Sie ermöglichen die \r\nspezifischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen des \r\njeweiligen Sektors genau zu adressieren und praxisgerechte Lösungen für \r\nbranchenspezifische Herausforderungen zu finden. \r\n• CSDDD: Reduzierung der Sorgfaltspflichten und fehlende Lieferkettentransparenz\r\nVöllig unklar bleibt, warum die CSDDD im Omnibus-Paket überhaupt auftaucht. Denn \r\ndie erst kürzlich beschlossene CSDDD enthält keine über die CSRD hinausgehenden \r\nBerichtspflichten, sondern verweist nur auf diese; mit “überlappenden \r\nBerichtspflichten” kann hier jedenfalls nicht argumentiert werden. Der Zweck der \r\nCSDDD besteht darin, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre negativen \r\nAuswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten zu \r\nidentifizieren, zu verhindern und zu mindern, sie soll die Transition von Unternehmen \r\nzu einer nachhaltigen Wirtschaft und die Angleichung an das globale Ziel der \r\nKlimaneutralität bis 2050 sicherstellen und Greenwashing Einhalt gebieten. Die \r\nVorschläge, die im Omnibus gemacht werden, sind in Bezug auf diese Zielerreichung \r\nein massiver Rückschritt und drohen die EU hinter globale Mindeststandards für \r\nLieferkettensorgfaltspflichten zurückzuwerfen. \r\nGegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz ist die besondere Leistung der \r\nCSDDD, dass die vorgesehene risikobasierte Prüfung entlang der gesamten \r\nAktivitätskette nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit dort fokussiert, wo am \r\nhäufigsten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auftreten. Der \r\nVorschlag der Kommission will jedoch die Sorgfaltspflichten auf unmittelbare \r\nZulieferer beschränken. Dies wiederholt die Fehler des aktuellen deutschen \r\nLieferkettengesetzes und wird einerseits dazu führen, dass direkte Zulieferer mit \r\nFragebögen überhäuft werden, und andererseits diejenigen Risiken, die weiter vorne \r\nin den globalen Lieferketten liegen und dort am häufigsten auftreten, weitgehend \r\nunberücksichtigt bleiben. Zudem verhindert die Streichung der zivilrechtlichen \r\nHaftungsklausel einen wirksamen Zugang zur Justiz. So wird eine Entschädigung \r\nfür Betroffene zumeist kaum möglich sein. Für die Wirksamkeit der Regelungen sind \r\nzivilrechtliche Konsequenzen für Unternehmen, die die Regeln nicht einhalten, jedoch \r\nunverzichtbar. Auch eine mangelnde Umsetzungspflicht für Transitionspläne macht \r\ndiese zu einem bloßen Greenwashing-Instrument. Die vorgeschlagene Streichung \r\nder review clause für den Finanzsektor übersieht, welche wirtschaftliche Bedeutung \r\nund welchen Einfluss der Finanzsektor auf die Einhaltung von Sorgfaltspflichten hat. \r\nÜberdies würde es der Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten erheblich schaden, wenn, \r\nwie vorgeschlagen, Lieferantenbewertungen und Überwachungen nur noch alle fünf \r\nJahre durchgeführt würden.\r\nDer gesamte Vorschlag zur CSDDD ist fehlgerichtet, denn er hat mit Vereinfachung \r\nnichts zu tun. Er entlässt Unternehmen in die Verantwortungslosigkeit und entleert \r\ndie Lieferkettenrichtlinie ihrer Wirkung. Der ursprüngliche Text der CSDDD muss \r\nbeibehalten werden, die SPD muss sich entschieden gegen Änderungen an der \r\nCSDDD stellen.\r\n• Taxonomie: Signifikanter Verlust in der Transparenz zu (un)nachhaltigen \r\nWirtschaftsaktivitäten \r\nDie vorgeschlagenen Einschränkungen des Anwendungsbereichs kombiniert mit \r\nden Wesentlichkeitsschwellen führt zu einer signifikanten Minderung verfügbarer \r\nund robuster Daten. Der Vorschlag einer 10%igen Wesentlichkeitsschwelle für die \r\n\"taxonomy eligibility\" von Unternehmen ist in Anbetracht der Beschränkung des \r\nAnwendungsbereichs auf sehr große Unternehmen unverhältnismäßig. Dies würde \r\ndazu führen, dass deutlich weniger Daten zur Verfügung stünden, und somit die \r\nFähigkeit der Taxonomie beeinträchtigt, den grünen Wandel in der EU zu \r\nermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung weiterer Änderungsvorschläge bspw. an \r\nden DNSH-Kriterien ist unklar, hierbei wurde jedoch die Tür für weitreichende \r\nEinschränkungen geöffnet. Mit den vorgeschlagenen Einschränkungen an der EU\u0002Taxonomie wird ihre Funktion als Grundlage für die Umlenkung von Investitionen \r\nuntergraben. Hingegen sollte der Rahmen der EU-Taxonomie durch Hinzufügung \r\nweiterer, derzeit fehlender umweltrelevanter Tätigkeiten vervollständigt werden, \r\nwodurch mehr Unternehmen für die Taxonomie in Frage kämen. Für sehr große \r\nUnternehmen sollte eine Wesentlichkeitsschwelle von maximal 2% gelten. Zudem \r\nsollte der ursprüngliche Anwendungsbereich beibehalten werden.\r\nDeutschland wird in den bevorstehenden Verhandlungen zum EU-Omnibus eine zentrale \r\nRolle spielen. Anstelle eines pauschalen und überhasteten Bürokratieabbaus bedarf es \r\neiner differenzierten, sachlichen Diskussion, die den tatsächlichen Herausforderungen \r\ndes Klimawandels und der unternehmerischen Verantwortung gerecht wird. Nur ein \r\ngeplanter und evidenzbasierter Ansatz kann den notwendigen Wandel zu \r\nwiderstandsfähigen Geschäftsmodellen und einem nachhaltigen Wirtschaftssystem \r\nermöglichen.\r\nUm Unternehmen in der Berichterstattung zu entlasten und in der Umsetzung der \r\nSorgfaltspflichten zu unterstützen, muss die Kohärenz zwischen den verschiedenen \r\nRegularien gestärkt werden und sektorspezifische Leitlinien entwickelt werden. \r\nStattdessen erodiert die Kommission in ihrem Vorschlag eine zentrale Säule für die \r\nErreichung der Ziele des EU Green Deals: eine robuste Datengrundlage auf Basis dessen \r\nUnternehmen ihre Transition planen und anhand derer Investoren ihr Kapital steuern \r\nkönnen. \r\nWir fordern Sie deshalb eindringlich auf, das im Wahlprogramm gegebene Versprechen \r\nin den Koalitionsverhandlungen umzusetzen und sich in Deutschland und auf Ebene der \r\nEuropäischen Union dafür einzusetzen, dass Unternehmen in die Verantwortung \r\ngenommen und die Ziele des European Green Deals tatsächlich gewährleistet werden. \r\nDafür bedarf es\r\n• einer grundlegenden Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags, die unter \r\numfassender zivilgesellschaftlicher Beteiligung erfolgen muss. Diese sollte sich \r\nauf die Erarbeitung konstruktiver Vorschläge für den Abbau tatsächlich \r\nvorliegender Inkohärenzen fokussieren, ohne die Zwecke der Regelungen des EU \r\nGreen Deals zu gefährden.\r\n• keiner Änderungen des grundlegenden Rechtsrahmens, sondern Feinjustierung \r\nauf Umsetzungsebene. CSRD und CSDDD müssen erhalten bleiben und rasch in \r\ndeutsches Recht umgesetzt werden. Insbesondere Änderungen an der CSDDD \r\nsind entschieden abzulehnen. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016207","regulatoryProjectTitle":"EU-Omnibusvorschlag der EU-Kommission","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/05/515265/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260073.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EU-Omnibus gefährdet zukunftsfähige Wirtschaft \r\n \r\nmit diesem Brief wenden wir uns an Sie im Kontext der laufenden \r\nKoalitionsverhandlungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsgruppe \r\n“Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz”. Wir appellieren an Sie, sich \r\nim Hinblick auf den Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission für eine zukunftsfähige und \r\nstabile Wirtschaft und somit für Modernisierung einzusetzen. Die aktuellen \r\nDeregulierungsbestrebungen im Rahmen von CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie \r\nbergen erhebliche Risiken. Eine widerstandsfähige Wirtschaft benötigt verlässliche \r\nRahmenbedingungen und Transparenz über bestehende Risiken, um langfristig \r\nbestehen und sich transformieren zu können.\r\nAus diesem Grund sollte folgende Position in den Koalitionsvertrag aufgenommen \r\nwerden:\r\nDeutschland setzt sich auf EU-Ebene für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus\u0002Vorschlags unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung ein. Inkohärenzen sollen \r\nbehoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Deutschland \r\nsetzt sich dafür ein, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am \r\ngrundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich \r\nin deutsches Recht umgesetzt werden.\r\nIhnen fällt in den aktuellen Koalitionsverhandlungen die große Verantwortung zu, die \r\nWeichen für eine gerechte und nachhaltige Zukunft zu stellen und gleichzeitig für eine \r\nkonsequente Umsetzung der Lösungen zu sorgen. Wir stehen für einen offenen und \r\nkonstruktiven Dialog bereit. \r\nIm Anhang erläutern wir die Hintergründe und dringenden Notwendigkeiten dieser \r\nPosition.\r\n\r\n \r\n \r\nErläuterung:\r\nEntgegen der Darstellung der EU-Kommission handelt es sich bei dem Omnibus-Entwurf \r\nder EU-Kommission nicht um eine Entlastung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, \r\nindem (nur) überlappende Berichtspflichten reduziert und der administrative Aufwand \r\nverringert wird, während die EU an den Zielen des European Green Deals festhält. \r\nVielmehr enthält der Entwurf viele Vorschläge, die unter dem Deckmantel eines \r\nvermeintlichen Kampfes gegen überbordende Bürokratie in Wahrheit zu einem \r\nerheblichen Rückschritt bei der Transparenz von ESG-Daten und den Sorgfaltspflichten \r\nin den Lieferketten führen. Entgegen dem Versprechen der EU-Kommissionspräsidentin \r\nVon der Leyen, die Ziele des Green Deals nicht zu gefährden, untergräbt der aktuelle \r\nOmnibus-Vorschlag die Kerninhalte der Richtlinien und somit deren Zweck. Die Ziele des \r\nGreen Deals und eine nachhaltig wachsende Wirtschaft stehen dadurch auf dem Spiel. \r\nDie bestehenden Regelwerke wurden über Jahre hinweg in intensiven, komplexen \r\nVerhandlungen mit mehrstufigen Verfahren und breiter Beteiligung verschiedenster \r\nAkteure erarbeitet. Unternehmen haben sich auf die Umsetzung eingestellt, \r\nInvestitionen in neue Prozesse getätigt und endlich begonnen sich mit den Klimarisiken \r\nihres Geschäftsmodells und ihrer Wertschöpfungskette auseinanderzusetzen. Diese in \r\neinem übereilten und fehlgeleiteten Entlastungsversuch massiv abzuschwächen, der \r\nzudem ohne ausreichende Beteiligung der Zivilgesellschaft oder der angeblich zu \r\nentlastenden KMUs entwickelt wurde, ist fatal – insbesondere, da noch keine \r\nausreichenden Umsetzungs-Erfahrungen vorliegen. Erste Berichte aus anderen \r\nMitgliedstaaten zeigen eine höhere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte, einen \r\nstärkeren Fokus auf Kennzahlen statt abstrakte Narrativ-Erzählungen und \r\nLernerfahrungen in den Unternehmen bzgl. einer strategischen Auseinandersetzung mit \r\nKlimarisiken.\r\nDie Änderungen führen zu Rechts- und somit Planungsunsicherheiten für Unternehmen \r\nund letztlich einem Aufhalten der Transition. Unsere Wirtschaft steht nur dann auf \r\nstabilen Füßen, wenn sie sich transformiert und zukunftsfähig aufstellt – und dafür sind \r\nfundierte Daten und vorausschauende Planung unerlässlich, auch im Interesse der \r\nUnternehmen. \r\nMit dem aktuellen Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission drohen konkret folgende \r\nProbleme:\r\n• CSRD: Einschränkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\nDer Omnibus-Vorschlag umfasst bedeutende Änderungen in der bestehenden \r\nRegulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der gesamte Vorschlag basiert \r\nauf der falschen Annahme, dass die Berichtspflichten lediglich eine bürokratische \r\nLast ohne echten Nutzen darstellen. Tatsächlich stellen Berichtspflichten ein \r\nweniger invasives Instrument als direkte Eingriffe in Strategie und Geschäftsmodelle \r\nvon Unternehmen dar. Ihr Ziel ist es, durch Transparenz und Vergleichbarkeit \r\nnachhaltigeres unternehmerisches Handeln zu fördern, Risiken frühzeitig zu \r\nerkennen und Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Die im Entwurf enthaltene \r\ndrastische Verkleinerung des Anwendungsbereichs der CSRD, die dazu führt, dass \r\netwa 80 % der ursprünglich erfassten Unternehmen künftig ausgenommen werden, \r\nuntergräbt diese grundlegende Voraussetzung, um Kapitalströme in nachhaltige \r\nAktivitäten zu lenken. \r\nStatt einen Großteil der Unternehmen gänzlich aus der Verantwortung zu entlassen, \r\nbrauchen wir klare Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit, damit over\u0002implementation verhindert und eine angemessene Anwendung des \r\nWesentlichkeitsfilters sichergestellt wird. Dies erfordert jedoch keine Änderungen \r\nam grundlegenden Rechtsrahmen, sondern auf der Umsetzungsebene. Überdies \r\nbedarf es Handreichungen und Erklärungen, wie diejenigen, die vom Deutschen \r\nNachhaltigkeitskodex gerade entwickelt worden sind. Die Ausarbeitung \r\nsektorspezifischer Standards sollte überdies nicht gestrichen werden, da sie eine \r\nerhebliche Erleichterung für Unternehmen darstellen in dem sie als \r\nOrientierungshilfe fungieren und somit Teil der Lösung sind. Sie ermöglichen die \r\nspezifischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen des \r\njeweiligen Sektors genau zu adressieren und praxisgerechte Lösungen für \r\nbranchenspezifische Herausforderungen zu finden. \r\n• CSDDD: Reduzierung der Sorgfaltspflichten und fehlende Lieferkettentransparenz\r\nVöllig unklar bleibt, warum die CSDDD im Omnibus-Paket überhaupt auftaucht. Denn \r\ndie erst kürzlich beschlossene CSDDD enthält keine über die CSRD hinausgehenden \r\nBerichtspflichten, sondern verweist nur auf diese; mit “überlappenden \r\nBerichtspflichten” kann hier jedenfalls nicht argumentiert werden. Der Zweck der \r\nCSDDD besteht darin, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre negativen \r\nAuswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten zu \r\nidentifizieren, zu verhindern und zu mindern, sie soll die Transition von Unternehmen \r\nzu einer nachhaltigen Wirtschaft und die Angleichung an das globale Ziel der \r\nKlimaneutralität bis 2050 sicherstellen und Greenwashing Einhalt gebieten. Die \r\nVorschläge, die im Omnibus gemacht werden, sind in Bezug auf diese Zielerreichung \r\nein massiver Rückschritt und drohen die EU hinter globale Mindeststandards für \r\nLieferkettensorgfaltspflichten zurückzuwerfen. \r\nGegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz ist die besondere Leistung der \r\nCSDDD, dass die vorgesehene risikobasierte Prüfung entlang der gesamten \r\nAktivitätskette nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit dort fokussiert, wo am \r\nhäufigsten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auftreten. Der \r\nVorschlag der Kommission will jedoch die Sorgfaltspflichten auf unmittelbare \r\nZulieferer beschränken. Dies wiederholt die Fehler des aktuellen deutschen \r\nLieferkettengesetzes und wird einerseits dazu führen, dass direkte Zulieferer mit \r\nFragebögen überhäuft werden, und andererseits diejenigen Risiken, die weiter vorne \r\nin den globalen Lieferketten liegen und dort am häufigsten auftreten weitgehend \r\nunberücksichtigt bleiben. Zudem verhindert die Streichung der zivilrechtlichen \r\nHaftungsklausel einen wirksamen Zugang zur Justiz. So wird eine Entschädigung \r\nfür Betroffene zumeist kaum möglich sein. Für die Wirksamkeit der Regelungen sind \r\nzivilrechtliche Konsequenzen für Unternehmen, die die Regeln nicht einhalten, jedoch \r\nunverzichtbar. Auch eine mangelnde Umsetzungspflicht für Transitionspläne macht \r\ndiese zu einem bloßen Greenwashing-Instrument. Die vorgeschlagene Streichung \r\nder review clause für den Finanzsektor übersieht, welche wirtschaftliche Bedeutung \r\nund welchen Einfluss der Finanzsektor auf die Einhaltung von Sorgfaltspflichten hat. \r\nÜberdies würde es der Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten erheblich schaden, wenn, \r\nwie vorgeschlagen, Lieferantenbewertungen und Überwachungen nur noch alle fünf \r\nJahre durchgeführt würden.\r\nDer gesamte Vorschlag zur CSDDD ist fehlgerichtet, denn er hat mit Vereinfachung \r\nnichts zu tun. Er entlässt Unternehmen in die Verantwortungslosigkeit und entleert \r\ndie Lieferkettenrichtlinie ihrer Wirkung. Der ursprüngliche Text der CSDDD muss \r\nbeibehalten werden, die CDU muss sich entschieden gegen Änderungen an der \r\nCSDDD stellen.\r\n• Taxonomie: Signifikanter Verlust in der Transparenz zu (un)nachhaltigen \r\nWirtschaftsaktivitäten \r\nDie vorgeschlagenen Einschränkungen des Anwendungsbereichs kombiniert mit \r\nden Wesentlichkeitsschwellen führt zu einer signifikanten Minderung verfügbarer \r\nund robuster Daten. Der Vorschlag einer 10%igen Wesentlichkeitsschwelle für die \r\n\"taxonomy eligibility\" von Unternehmen ist in Anbetracht der Beschränkung des \r\nAnwendungsbereichs auf sehr große Unternehmen unverhältnismäßig. Dies würde \r\ndazu führen, dass deutlich weniger Daten zur Verfügung stünden, und somit die \r\nFähigkeit der Taxonomie beeinträchtigt, den grünen Wandel in der EU zu \r\nermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung weiterer Änderungsvorschläge bspw. an \r\nden DNSH-Kriterien ist unklar, hierbei wurde jedoch die Tür für weitreichende \r\nEinschränkungen geöffnet. Mit den vorgeschlagenen Einschränkungen an der EU\u0002Taxonomie wird ihre Funktion als Grundlage für die Umlenkung von Investitionen \r\nuntergraben. Hingegen sollte der Rahmen der EU-Taxonomie durch Hinzufügung \r\nweiterer, derzeit fehlender umweltrelevanter Tätigkeiten vervollständigt werden, \r\nwodurch mehr Unternehmen für die Taxonomie in Frage kämen. Für sehr große \r\nUnternehmen sollte eine Wesentlichkeitsschwelle von maximal 2% gelten. Zudem \r\nsollte der ursprüngliche Anwendungsbereich beibehalten werden.\r\nDeutschland wird in den bevorstehenden Verhandlungen zum EU-Omnibus eine zentrale \r\nRolle spielen. Anstelle eines pauschalen und überhasteten Bürokratieabbaus bedarf es \r\neiner differenzierten, sachlichen Diskussion, die den tatsächlichen Herausforderungen \r\ndes Klimawandels und der unternehmerischen Verantwortung gerecht wird. Nur ein \r\ngeplanter und evidenzbasierter Ansatz kann den notwendigen Wandel zu \r\nwiderstandsfähigen Geschäftsmodellen und einem nachhaltigen Wirtschaftssystem \r\nermöglichen.\r\nUm Unternehmen in der Berichterstattung zu entlasten und in der Umsetzung der \r\nSorgfaltspflichten zu unterstützen, muss die Kohärenz zwischen den verschiedenen \r\nRegularien gestärkt werden und sektorspezifische Leitlinien entwickelt werden. \r\nStattdessen erodiert die Kommission in ihrem Vorschlag eine zentrale Säule für die \r\nErreichung der Ziele des EU Green Deals: eine robuste Datengrundlage auf Basis dessen \r\nUnternehmen ihre Transition planen und anhand derer Investoren ihr Kapital steuern \r\nkönnen. \r\nWir fordern Sie deshalb eindringlich auf, sich in Deutschland und auf Ebene der \r\nEuropäischen Union dafür einzusetzen, dass Unternehmen in die Verantwortung \r\ngenommen und die Ziele des European Green Deals tatsächlich gewährleistet werden. \r\nDafür bedarf es\r\n• einer grundlegenden Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags, die unter \r\numfassender zivilgesellschaftlicher Beteiligung erfolgen muss. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau …, sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …, sehr geehrter Herr …,\r\n\r\nwir möchten unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass im geplanten Omnibus-Paket die in der CSDDD-Richtlinie vorgesehenen ohnehin sehr begrenzten Vorgaben für den Finanzsektor weiter eingeschränkt werden sollen.\r\n\r\nDie Studie „Financial irresponsibility“ von Finanzwende e.V. zeigt, dass der Ausschluss von Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen in ihrer nachgelagerten Aktivitätskette aus der CSDDD-Richtlinie nicht sachlich begründet war, sondern das Ergebnis intensiver Lobbyarbeit von BlackRock und anderen Interessensgruppen, darunter auch aus Deutschland (bspw. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).\r\nEiner der aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen des „Omnibus“-Pakets sieht vor, nun auch die in der Richtlinie vorgesehene „Review Clause“ zu streichen. Diese legt fest, dass die Kommission zwei Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD einen Bericht vorlegt, der den Bedarf für verbindliche Sorgfaltspflichten in den nachgelagerten Wertschöpfungsketten von Finanzunternehmen evidenzbasiert prüft – und auf dieser Grundlage die Ausnahme für den Finanzsektor bewertet.\r\nGemäß den UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte haben auch Finanzunternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer gesamten Wertschöpfungskette umzusetzen – einschließlich im für sie bedeutsamen nachgelagerten Bereich. Staaten sind dazu angehalten, durch Gesetzgebung diese Sorgfaltspflichten gesetzlich zu verankern (vgl. dazu FIAN 2024).\r\nDie Generaldirektion Justiz (DG Just) arbeitet bereits seit Sommer 2024 daran, den Bericht gemäß Review Clause zu erarbeiten, unter Einbezug verschiedener Stakeholder-Positionen und relevanter Studien. Es ist wichtig, diese Arbeit fortzuführen, damit die Entscheidung zum Umfang der Pflichten des Finanzsektors auf einer sachlichen Grundlage fußt. Ein vorzeitiger Abbruch wäre aus unserer Sicht kontraproduktiv. \r\nAuch das European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI) warnt in einer aktuellen Stellungnahme vor der Streichung der Review Clause: \r\n„The Omnibus proposal would delete this review clause. This is a missed opportunity to address the impacts the financial sector has on human rights and the environment, especially given that any review proposed by the Commission would be grounded in an evidence base determining the need for financial sector actors to be included.“\r\n\r\nAuch wenn die Bundesregierung derzeit nur noch geschäftsführend im Amt ist, gehören die Abstimmungsprozesse im Europäischen Rat weiterhin zu den laufenden Geschäften. Wir möchten Sie deshalb eindringlich bitten, im Rahmen der Beratungen zum „Omnibus“-Paket im Rat neben der Diskussion der prioritären Themen zivilrechtliche Haftung, Umsetzung von Klimaplänen und risikobasiertem Ansatz auch die Gründe für die Streichung der Review Clause zu hinterfragen.\r\nAus unserer Sicht tragen weder die Omnibusvorschläge zur CSDDD insgesamt noch speziell die Streichung der Review Clause zur erklärten Zielsetzung der Kommission bei, die Berichtspflichten zu vereinfachen. Die Review Clause verpflichtet lediglich zur Überprüfung – rechtliche Folgen für Unternehmen entstehen daraus nicht. Umso wichtiger ist es, diese Überprüfung zu ermöglichen, um auf Basis des DG-Just-Berichts die Diskussionen über die Sorgfaltspflichten von Finanzunternehmen fortsetzen zu können.\r\n\r\nWir danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, unser Anliegen im weiteren Verfahren wohlwollend zu verfolgen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016209","regulatoryProjectTitle":"Vorschläge zur WIN-Initiative","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/82/40/515269/Stellungnahme-Gutachten-SG2504240012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: Stellungnahme Vorschlag WIN-Initiative Ort der Geschäftsleitung von Investmentfonds \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nwir bedanken uns für die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben zu dem Vorschlag der Lobbyinitiative für Wagnis- und Wachstumskapital für Deutschland (WIN-Initiative) zum Ort der Geschäftsleitung. Der Vorschlag liegt uns in folgender Form vor:  \r\nTrennung von Asset Management und Ort der Geschäftsleitung eines Fonds / Begründung einer Betriebsstätte des Fonds, wenn der Fonds im Ausland (zB Luxemburg aufgelegt wird und im Inland (zB Berlin) verwaltet wird.\r\nBegründung: Adressiert wird die aktuell bestehende Herausforderung, dass bei einer Verwaltung ausländischer Fonds (zB Luxemburger Fonds) im Inland (zB Berlin) der Ort der Geschäftsleitung im Sinne des deutschen Steuerrechts im Inland sein kann. Dies hat eine zusätzliche Steuerpflicht der Anleger des Fonds in Deutschland zur Folge, die bei einer Verwaltung des Fonds aus London oder Paris heraus nicht entsteht.\r\nZusammenfassend bewerten wir den Vorschlag der Initiative für Wagnis- und Wachstumskapital für Deutschland (WIN-Initiative) zum Ort der Geschäftsleitung von Investmentfonds wie folgt:\r\n1.\tDer Ort der Geschäftsleitung kann nicht pauschal per Verordnung bestimmt werden. Eine Einzelfallprüfung, wie bisher üblich, ist unabdingbar.\r\n2.\tDie kleinteilige Regelung für eine eng begrenzte Zahl von Akteuren steigert die Komplexität des Steuerrechtes.\r\nDer Ort der Geschäftsleitung ist ein entscheidender Faktor für die Frage nach der Steuerpflicht in Deutschland, z.B. im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuer.  Bei Venture Capital- und Private Equity Fonds liegt der juristische Sitz häufig im Ausland, die Verwaltung erfolgt aber aus Deutschland. Daher ist die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung ein häufiger Punkt der Auseinandersetzung zwischen Steuerbehörden und den Managern dieser Fonds. \r\nDie vorgeschlagene Regelung zielt darauf ab, diese Auseinandersetzung dadurch zu beenden, dass einseitig pauschal festgelegt wird, dass die Verwaltung eines Venture Capital- oder Private Equity Fonds keinen Einfluss auf den Ort der Geschäftsleitung haben soll. In der Folge wäre eine Steuerpflicht in Deutschland nicht mehr gegeben.\r\nWir halten eine solche pauschale Festlegung für nicht angemessen. Laut § 10 AO ist der Ort der Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Laut Bundesfinanzhof ist dies der Ort, an dem der für die Geschäftsleitung maßgebliche Wille gebildet wird und die für die Geschäftsführung notwendigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden. \r\nDie Verwaltung eines Venture Capital- oder Private Equity Fonds ist in der Regel keine passive, rein administrative bzw. auf die Beaufsichtigung der Handelnden beschränkte Tätigkeit. Sehr oft betonen diese Firmen die zusätzlichen Skills und Erfahrungen, die sie bei den im Fonds enthaltenen Unternehmen einbringen. \r\nDie Verwaltung des Fonds ist also eine erhebliche Tätigkeit mit potentiell signifikantem Einfluss auf den Erfolg des Fonds. Von daher ist es plausibel, dass man davon ausgeht, dass die Verwaltung des Fonds den Ort des Geschäftssitzes bestimmt. Zumindest ist es nicht gerechtfertigt, diese Annahme pauschal auszuschließen, wie es die vorgeschlagene Regelung der WIN-Initiative anstrebt. \r\nEs gibt viele Spielarten der Verwaltung von Venture Capital- oder Private Equity Fonds und die Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen Akteuren und Standorten kann sehr unterschiedlich sein. Von daher verbieten sich pauschale Regelungen. Eine Einzelfallprüfung ist unumgänglich, um zu prüfen, ob der Ort der Verwaltung mit dem Ort der Geschäftsleitung übereinstimmt oder nicht. Es ist der Fondsgesellschaft zuzumuten, den damit verbundenen Aufwand auf sich zu nehmen.\r\nWeiterhin muss man festhalten, dass eine solche, extrem spezifische Regelung für eine kleine Gruppe von Akteuren dazu führt, dass die Komplexität des Steuerrechtes weiter zunimmt. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Finanzbranche üben regelmäßig Kritik an der Unübersichtlichkeit des Steuerrechts und fordern eine Vereinfachung der bestehenden Regelungen. Hier soll eine kleinteilige Sonderregelung für zwei eng umfasste Wirtschaftsbereiche implementiert werden, die die einschlägige Regelung unnötig verkompliziert. Eine solche Maßnahme ist nicht sinnvoll und zeitgemäß."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020411","regulatoryProjectTitle":"Wartefrist bei der Restschuldversicherung beibehalten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/46/fd/633028/Stellungnahme-Gutachten-SG2510240014.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"vielen Dank nochmal für den Austausch zum Thema Restschuldversicherungen am letzten Montag.\r\nEs wäre klasse, wenn wir zu dem Thema in Kontakt bleiben könnten, wenn sich in den kommenden Wochen neue Entwicklungen ergeben.\r\nAls Finanzwende sind wir der Meinung, dass die Restschuldversicherung bei Verbraucherkrediten in der Regel schlicht nicht nötig ist. Für Banken sind sie allerdings ein lukratives Geschäft. Der Versicherungsverband GDV sprach 2023 über ein jährliches Prämienvolumen von 4 Mrd. Euro.\r\nDie Versicherer profitieren und können die Prämien aus der Restschuldversicherung häufig 1:1 als Gewinn verbuchen und zahlen den Banken eine gehörige Provision. Auf Kosten der Verbraucher*innen.\r\nOb die Versicherung überhaupt einspringt, ist fraglich. Oft enthalten die Vertragsbedingungen umfangreiche Ausschluss- und -Wartezeitklauseln sowie Karenzzeiten. Laut der BaFin Untersuchung 2023 lag der Anteil an Versicherungsfällen in Bezug auf den Gesamtbestand der Verbraucherdarlehensverträge mit Restschuldversicherung bei den meisten Kreditinstituten unter 3 Prozent (Link Studie BaFin: BaFin Untersuchung)\r\nDer Provisionsdeckel war ein erster Schritt, allerdings wurden (Link: Finanzszene Artikel vom 10. Oktober 2022: Was wird aus dem Geschäft mit Restschuld-Versicherungen? ).\r\nDie Einführung der 7-Tage Frist zwischen Kredit und Restschuldversicherung war deshalb so wichtig und hat dieses Geschäftsfeld für Banken und Versicherer extrem eingeschränkt.\r\nIn Großbritannien wurde 2012 eine Wartefrist eingeführt, seitdem ist der Markt stark eingebrochen, viele Großbanken bieten sie aufgrund fehlender Nachfrage schlicht nicht mehr an.\r\nDeshalb ist der Erhalt der Wartefrist unserer Meinung nach entscheidend.\r\nMit herzlichen Grüßen Moritz Czygan"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021259","regulatoryProjectTitle":"Beibehaltung von ESG-Risikoplänen für kleine und nicht komplexe Institute im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/08/68/654099/Stellungnahme-Gutachten-SG2512040013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Schwamberger, \r\n\r\nwir wenden uns im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) an Sie. Unser Anliegen ist es, die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen – insbesondere zu § 26d KWG (ESG-Risikopläne für kleine und nicht komplexe Institute) – unverändert beizubehalten. \r\n\r\nMit Sorge beobachten wir, dass der Beschluss des Bundesrats (Drucksache 552/1/25) darauf abzielt, zentrale Bestandteile des vorliegenden Gesetzesentwurfs abzuschwächen. Zahlreiche Änderungen orientieren sich eng an den Positionen des Verbandes der Deutschen Kreditwirtschaft. Besonders alarmierend ist der Vorschlag des Bundesrats, kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) vollständig von der Pflicht zur Erstellung von ESG-Risikoplänen gemäß § 26d auszunehmen. Damit würde ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der CRD VI erheblich verwässert. Auch die Gesetzesbegründung, die Aufsicht in die Lage zu versetzen, die ESG-Risiken von Instituten und auf Systemebene zu bewerten wäre beeinträchtigt (siehe Begründung, II. Wesentlicher Inhalt), und die intendierten Gesetzesfolgen, die Finanzierung nachhaltiger Vorhaben zu stärken, untergraben (siehe VI Gesetzesfolgen). \r\n\r\nDie Anforderungen an SNCIs für ESG-Risikopläne sind bereits im Regierungsentwurf signifikant eingeschränkt. Der Bundesratsbeschluss befürwortet eine weitere Abschwächung dieser Pflichten. Da SNCIs den Großteil der deutschen Kreditinstitute ausmachen, käme eine pauschale Ausnahme einer Entkernung der längerfristigen ESG-Risikoplanung im deutschen Bankensektor gleich.\r\n\r\nGerade für lokale und regionale Institute ist es essentiell, langfristige Strategien zum Umgang mit ESG-Risiken zu entwickeln. Die empirische Evidenz zeigt deutlich, dass lokale und regionale Kreditinstitute besonders stark von physischen Klimarisiken betroffen sind:\r\n\r\n•\tSparkassen und Genossenschaftsbanken erlitten durch das Hochwasser im Jahr 2013 in betroffenen Regionen vorübergehend signifikante Wertminderungen ihrer Kreditportfolios (siehe Shala & Schumacher 2024). Insbesondere Banken, die nicht in regional diversifizierten Bankennetzwerken abgesichert waren, erlitten dabei höhere Verluste aus dem Kreditgeschäft (siehe Freudenstein, Koetter & Noth 2020). \r\n•\tLaut einer Studie der EU-Kommission wären bei 3 °C Erderwärmung ohne Anpassungsmaßnahmen bis zu 29 % der untersuchten deutschen Genossenschaftsbanken durch klimabedingte Ausfälle insolvent. Durch geeignete Anpassungsmaßnahmen ließen sich diese Risiken deutlich reduzieren (siehe EU Commission Research Paper).\r\n\r\nWir teilen das Anliegen der Proportionalität für kleinere Banken. Doch diese Befunde zeigen, dass der im BRUBEG verankerte Proportionalitätsgrundsatz - ESG-Vorgaben danach auszurichten, „inwieweit sie [..] [für] das Geschäftsmodells des jeweiligen Instituts relevant sind” - (siehe A. Problem und Ziel), gerade gegen eine pauschale Ausnahme von SNCIs spricht. \r\n\r\nAngesichts ihrer besonderen Risikoexposition ist eine Befreiung von SNCIs von der Erstellung von ESG-Risikoplänen sachlich nicht begründbar. Stattdessen benötigen SNCIs robuste ESG-Risikopläne, um sich und die lokale Wirtschaft an steigende Klimarisiken anpassen zu können und nicht ihre Kreditvergabe einzuschränken.\r\n\r\nWir bitten Sie daher nachdrücklich, an der Position des Regierungsentwurfs festzuhalten und die ESG-Pflichten für SNCIs nicht zu verringern.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021260","regulatoryProjectTitle":"Produktkategorien für nachhaltige Finanzprodukte unter der SFDR ohne Greenwashing ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/14/46/681197/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190209.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\nwir wenden uns auf Empfehlung von [..] der Ständigen Vertretung der BRD bei der EU bzgl. der Überarbeitung der SFDR an Sie. Wir begrüßen die Überarbeitung der Regulierung und das grundsätzliche Ziel der Kommission die Verordnung zu vereinfachen und zu verbessern. Der aktuelle Vorschlag birgt aber die Gefahr, durch spezifische Änderungen das Grundgerüst von Sustainable und Transition Finance zu schwächen und so den Beitrag der SFDR zu den Klima- und Umweltzielen der EU und zum Clean Industrial Deal zu unterwandern. \r\n \r\nAuf Grundlage des Vorschlags der Kommission haben wir Empfehlungen entwickelt, die sich auf bewährte Marktpraktiken und einschlägige Präzedenzfälle auf EU- oder nationaler Ebene stützen. Diese Vorschläge sollen sicherstellen, dass der Rechtsrahmen nachhaltige und Überganginvestitionen wirksam unterstützt. Hierbei sind klare und nicht irreführende Produktkategorien unabdingbar, um Greenwashing zu unterbinden - ein Punkt, den auch die BaFin wiederholt betont hat. \r\n \r\nFür besonders wichtig halten wir, dass \r\n1.\tdas Ausschlusskriterium für Unternehmen, die neue fossile Projekte entwickeln, einheitlich für alle Kategorien gilt; \r\n2.\tfür die Kategorie „ESG-Basic“ bis spätestens 2030 eine Ausstiegsklausel eingeführt wird; \r\n3.\tder Mindestschwellenwert für die gewichtete Vermögensdeckung zur Anwendung positiver Auswahlkriterien von 70 % auf 90 %, mindestens jedoch auf 80 %, analog zur ESMA-Richtlinie angehoben  wird; und  \r\n4.\tverpflichtende PAI-Indikatoren über alle Produktkategorien hinweg eingeführt und auf Unternehmensebene beibehalten werden.  \r\n \r\nDa die SFDR derzeit im Rat der Europäischen Union diskutiert wird, würden wir uns über die Gelegenheit freuen, unsere Empfehlungen mit Ihnen ausführlicher zu besprechen. Wären Sie in den kommenden Wochen für ein (virtuelles) Treffen verfügbar?  Wir würden uns sehr freuen, wenn ein solcher Austausch vielleicht bereits vor dem nächsten Treffen des Rates (20. Januar) möglich wäre.  \r\n \r\nWir stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und freuen uns über Ihre Rückmeldung.  \r\n \r\nVielen Dank, freundliche Grüße und besinnliche Weihnachtstage, \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-19"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}