Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (470)
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- Angegeben von: Indaco Health SRL am 10.04.2026
- Beschreibung: Die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 bestand in der Überwachung und vorläufigen Analyse der Auswirkungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie der deutschen Vorschriften zur Telemedizin. Das Ziel der Einflussnahme betrifft die künftige Definition von Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards für KI-basierte Systeme im Bereich der psychischen Gesundheit (Mental Health) und neurodegenerativen Erkrankungen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Demenzversorgung und dem häuslichen Monitoring. Ziel ist es, einen Regulierungsrahmen zu gewährleisten, der neurotechnologische Innovationen und den Schutz von Patientendaten in diesen klinischen Bereichen begünstigt.
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Kernpunkt ist die Adressierung von steigenden Kosten und Belastungen durch das sog. Rentenpaket. Insb. die Stabilisierung des Rentenniveaus verschiebt dringenden Reformen in die Zukunft und reißt Lücken in den Bundeshaushalt. Ziel ist das Eintreten für eine langfristig tragfähige Rentenreform und mehr Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 24.03.2026
- Beschreibung: - Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung: Langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus - Einführung der Erwerbstätigenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.03.2026
- Beschreibung: Der Bundestag diskutiert über das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Finanzwende meint: Die geplante Reform bringt einige kleinere Verbesserungen, löst aber die zentralen Kundenprobleme – hohe Kosten und eine komplizierte Suche nach guten Produkten – nicht. Finanzwende plädiert deshalb für einen echten Wechsel hin zu einem einzigen kostengünstigen und staatlich organisierten Standardprodukt für alle, die einfach vorsorgen wollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 18.03.2026
- Beschreibung: Die gesetzliche Rente steht angesichts des demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen bieten hier große Chancen. Es braucht eine integrative Reform über alle drei Säulen, um das Rentenniveau zu sichern und den Bundeshaushalt zu entlasten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss als stabilisierende Säule betrachtet werden, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente zur Sicherung des Lebensstandards im Alter beiträgt. Die bAV muss vereinfacht und auf breitere Beine gestellt werden. Die bAV-Quote liegt in Deutschland aktuell bei nur 52%. Zur Erhöhung der Teilnahmeqoute empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Einführung eines auto-enrollments mit opt-out Option sowie steuerliche Anreize oder Subventionen für Geringverdiener.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 17.03.2026
- Beschreibung: Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Altersvorsorgemöglichkeiten für Selbstständige verbessern: Zugang zu Altersvorsorgedepot ermöglichen
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 06.03.2026
- Beschreibung: Regelungsentwurf mit Drucksachennummer * (öffentlich, Pflichtfeld) 20/14027 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots Das staatlich anerkannte Instrument zur Altersvorsorge bei Selbstständigen ist die sog. Rürup-Rente, die jedoch zu teuer, unflexibel und unzulänglich ist. Wir setzen uns dafür ein, das Selbstständige bessere Möglichkeiten zur Altersvorsorge bekommen, z.B. ein AV-Depot, das auch staatlich als solches Instrument anerkannt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Die Umsetzung von RTBF-Regeln ("Right to be forgotten"), also der Forderung, dass Versicherer bei der Prämienberechnung keine länger zurückliegenden, erfolgreich behandelten Krebserkrankungen berücksichtigen dürfen, soll im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Ein Vergessen von Vorerkrankungen ist aber nur begrenzt möglich, weil es die Solidarität der Versichertengemeinschaft und letztlich die Risikoausgleichsmechanismen des Versicherungsmarktes überfordern könnte. Daher wird die DAV das Thema fachlich begleiten, um sicherzustellen, dass Festlegungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 26.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 25.02.2026
- Beschreibung: Die isdv fordert die Aufnahme und Einbeziehung aller Selbständigen in das Gesetz zur privaten Altersvorsorge.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. am 25.02.2026
- Beschreibung: Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV, um Melde-, Nachweis- und Abrechnungsverfahren zu vereinheitlichen, Doppelstrukturen abzubauen und Reha-hemmende Bürokratie abzubauen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. am 25.02.2026
- Beschreibung: Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen, um die derzeitige Ungleichbehandlung bei Kindergeld und Verdienstausfall zu beenden und zugangserschwerende Fehlsteuerungen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. am 25.02.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) im DRV-Vergütungssystem, sodass die klinikspezifischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendrehabilitation umfassend und sachgerecht abgebildet und in der Konsequenz vergütet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Die DRV versucht in Folge des Herrenberg-Urteils, alle lehrenden Honorarmitarbeiter*innen in die Sozialversicherung zu drängen. Wie und ob das Herrenberg-Urteil rechtlich verlässlich auf alle Lehrenden anzuwenden ist, ist noch fraglich. Rechtsfolge wäre, dass unsere Mitglieder, sobald ein Auftraggeber es verlangt, bei jedem einzelnen Auftraggeber parallel auch kleinstprojekte fest angestellt sein müssten. Bürokratisch ist das nicht umsetzbar, inhaltlich widerspricht es Prinzipien der Profession.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 16.02.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des sog, Altersvorsorgereformgesetzes soll das bisherige Riester-System ersetzen bzw. grundlegend reformieren. Dies schafft eine erhebliche regulatorische Asymmetrie zur etablierten zweiten Säule, der betrieblichen Altersversorgung. Die gezielte Liberalisierung nur einer Säule birgt die Gefahr, das bewährte und erfolgreiche System der bAV systematisch zu benachteiligen. Anstatt das Gesamtsystem zu stärken, könnte die Reform schlimmstenfalls die Alterssicherung destabilisieren und das übergeordnete Ziel einer stabilen, ausbalancierten und säulenübergreifenden Altersversorgung konterkarieren. Intention ist es, dieses Ungleichgewicht durch „minimale“ Ergänzungen im Gesetzestext zu vermeiden und das angestrebte gesetzgeberische Ziel zu unterstützen bzw. zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch Ausgestaltung praktikabler arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigung über das Regelrenteneintrittsalter hinaus sowie die Ausweitung der steuerlichen Förderung (Aktivrente) auf Selbstständige und weitere bislang nicht berücksichtigte Erwerbsformen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Das IVS setzt sich für eine ökonomisch und versicherungsmathematisch angemessene finanzielle Ausstattung von sogenannten Rentnergesellschaften ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Das IVS verfolgt das Ziel, zu den im Zuge des Versorgungsausgleichs auftretenden aktuariellen Fragen sachgerechte Antworten zu geben. Angesprochen werden insbesondere Fragen zur Ermittlung, Teilung und Bewertung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungswegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 06.02.2026
- Beschreibung: Der BDV begrüßt die Intention des Gesetzentwurfes, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf im Detail - hier insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit. Das würde in der Konsequenz dazu führen, dass ein Berater den Aufwand und die Kosten, die mit der aufwändigen Erst- und Abschlussberatung verbunden sind, in Kleinstbeträgen über Jahrzehnte hinaus vergütet bekommt. Kein Steuerberater, kein Anwalt und kein Arzt wäre bereit, auf dieser Grundlage zu arbeiten und könnte es wirtschaftlich auch gar nicht. Die hier geplante Regelung wird dazu führen, dass die Altersvorsorgeberatung insgesamt für die Beraterinnen und Berater kaufmännisch nicht mehr darstellbar ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):