Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (543)
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- Angegeben von: Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Regelungen bzgl. neuer Versicherungspflicht für Selbständige, Anpassung der RV-Beiträge und Bemessungsgrenzen für geringverdienende Selbständige
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- Angegeben von: Bundesverband Contergangeschädigter e.V. am 31.08.2026
- Beschreibung: Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben. Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 19.08.2026
- Beschreibung: Der BDV schlägt eine Reihe von Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor, um die im Entwurf genannten Ziele erreichen zu können. Insbesondere regt der BDV an, von der einseitigen Fokussierung auf das Standarddepot abzusehen und auch das neue Altersvorsorgedepot als Anlagemöglichkeit aufzunehmen sowie von der faktischen Verdrängung der Beratung abzukommen. Die staatliche Aufanglösung sollte darüber hinaus privaten Angeboten nicht privilegiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
- Beschreibung: Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 04.08.2026
- Beschreibung: Einführung einer Frühstartrente um Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge zu beginnen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Illustratoren Organisation e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung. Für selbstständig tätige Illustratorinnen und Illustratoren führt der derzeitige Ausschluss zu einer Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten, obwohl sie auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig sind und ihre berufliche Erfahrung in Kultur, Bildung und Wirtschaft einbringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Unsere Feststellung, dass die Kapitalübertragung nach § 12 Abs. 2 FrühStRG-E auf "bAV-Riester" wegen derer geborenen Zertifizierung nach § 82 Abs. 2 EStG möglich ist. Bitte um Ermöglichung der Kapitalübertragung auch auf die versicherungsförmig durchgeführte bAV. Wir legen dabei insbesondere das Sozialpartnermodell mit seinen kollektiven Puffern und Kapitalmarktnähe nahe. Das Höchstalter 25 gem. § 9 Abs. 2 u. 3 FrühStRG-E sollte hochgesetzt werden, da Studierende oft erst später ihren Abschluss erhalten und erst mit ihrem sozialversicherungspflichtigen Berufsstart einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. am 28.07.2026
- Beschreibung: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
- Beschreibung: Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung. § 7 SGB IV soll vorrangig an § 611a BGB ausgerichtet und das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit als zentrales Abgrenzungsmerkmal verankert werden. Hilfsweise sollen die Kriterien der vorgesehenen „neuen Selbständigkeit“ praxisgerecht angepasst, das Vertretungsrecht flexibilisiert, das Vorbeschäftigungsverbot gestrichen, eine gründungsfreundliche Karenzzeit vorgesehen und das Melde- und Beitragsverfahren auf eine Eigenmeldung der Selbständigen bei der Deutschen Rentenversicherung umgestellt werden. Zudem sollen die bestehenden Statusfeststellungsverfahren rechtssicherer und schneller ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung im Rahmen der geplanten Reform des Minijob-Systems. Angestrebt wird die Einführung einer dynamisierten Hinzuverdienstgrenze von 1.000 Euro pro Monat anstelle der bisherigen Minijob-Regelung. Die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sollen so ausgestaltet werden, dass Beschäftigte schrittweise in die Sozialversicherung einbezogen, Doppelversicherungen vermieden und Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig sollen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Smartbroker AG am 24.07.2026
- Beschreibung: Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission und der diesbezüglichen Beschlüsse des Koalitionsausschussses
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
- Beschreibung: Nicht alle Verträge der Basisrente ("Rürup") sind pfändungssicher, abhängig ist dies von den konkreten Vertragsbedingungen. Auch unabhängig von einer staatlichen Förderung müssen alle privaten Altersvorsorgeverträge bei einer Insolvenz vor Forderungen geschützt werden, sodass sie tatsächlich der Altersvorsorge dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 17.07.2026
- Beschreibung: Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission und der diesbezüglichen Beschlüsse des Koalitionsausschussses
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) - Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Rechtslage für Menschen mit Behinderung, die oft einen Pflegegrad haben und auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Sie benötigen die Pflege in der Häuslichkeit, in Wohngruppen oder besonderen Wohnformen; eher selten in Pflegeheimen. Weiteres Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger (Pflegepersonen). Sie benötigen ebenfalls Entlastung, um die Herausforderung von Pflege, Beruf und Familie zu meistern. Schlussendlich setzt sich die Lebenshilfe auch für die Interessen der Leistungserbringer ein. Ohne sie können die o. g. Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige nicht erbracht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Ärztinnenbund e. V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Regelungsvorhaben sind uns nicht bekannt
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- Angegeben von: Ostdeutscher Bankenverband e.V. am 14.07.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für bessere Rahmenbedingungen für den privaten Vermögensaufbau ein, u. a. durch eine kapitalmarktorientierte Frühstart-Rente, eine nationale Finanzbildungsstrategie und die flächendeckende Verankerung von Wirtschaftsunterricht an Schulen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 13.07.2026
- Beschreibung: Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Der Verband setzt sich für eine praxistaugliche, unbürokratische und finanzierbare Ausgestaltung ein. Unser zentraler Vorschlag ist das Vorziehen des Elterngeldes für Selbständige nach schwedischem Vorbild. Selbständige sollten bereits in den letzten Wochen vor der Geburt Elterngeld beziehen können, ohne dass sich die Bezugsdauer verlängert. So könnte eine finanzielle Absicherung ohne ein neues Leistungssystem, mit geringem Bürokratieaufwand und ohne zusätzliche Kosten erreicht werden. Zudem sollten Beratungsangebote ausgebaut sowie steuerfinanzierte oder staatlich geförderte Lösungen und freiwillige Versicherungsmodelle geprüft werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.07.2026
- Beschreibung: Die Diskussion über ein Recht auf Vergessenwerden für Menschen mit einer zurückliegenden Krebserkrankung betrifft ein sensibles Spannungsfeld: den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang und die Frage, wie private Personenversicherung dauerhaft fair, bezahlbar und verlässlich funktionieren kann. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine balancierte Lösung ein. Ein gut ausgestaltetes Recht auf Vergessenwerden kann einen wichtigen Beitrag für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten beim finanziellen Neuanfang leisten. Voraussetzung ist, dass es sich an der tatsächlichen Risikolage und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Nur dann wird es sowohl dem berechtigten Anliegen der Betroffenen als auch der Beitragsstabilität und Fairness gerecht.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 03.07.2026
- Beschreibung: Es soll verhindert werden, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission, besonders bezogen auf Punkt 22, übernommen werden und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung beitreten müssen. Eine Abschaffung der Minijobs halten wir ebenfalls für nicht ratsam.
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- Angegeben von: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Gestaltung der Reform der Alterssicherungssysteme im Interesse einer Lösung, die die Wirtschaft nicht weiter abwürgt und Belastungen gerecht verteilt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das Gesetz erfüllt Teile der finanzpolitischen Versprechen, ignoriert aber die im Koalitionsvertrag zugesagten bürokratischen und strukturellen Reformen für Selbständige. Ziel einer Reform ist ein klares, verlässliches System mit verbindlicher Statusentscheidung im Voraus. Kern ist die Einführung eines personenbezogenen Selbständigenstatus, der auf Antrag des Selbständigen unter Vorlage seines Businessplans durch das Finanzamt, einen Steuerberaters oder eine Kammer festgestellt wird. Liegt der Status vor, entfaltet er verbindliche Wirkung. Eine nachträgliche Umqualifizierung sowie rückwirkende Sozialversicherungspflichten sind ausgeschlossen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):