Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190029 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Nacherhebung des Beitragszuschlags bei Wegfall der Mitversicherung von Ehepartern erleichtern (Verzicht auf § 242b Abs. 2 und 4 SGB V)

Auf die im Gesetzentwurf in Bezug genommene Regelung des § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V i.d.F. des Entwurfs für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz solte verzichtet werden. Fälle eines unterbliebenen Beitragseinbehalts sollten auch künftig gem. den bestehenden Regelungen in § 256 Abs. 2 Satz 1 i.Vmm. mit § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V gehandhabt werden. Zusätzlicher Aufwand droht im Zusammenhang mit Softwareanpassungen bei Zahlstellen von Versorgungsbezügen und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens (neue Datensatzfelder/Kennzeichen) sowie bei der Erweiterung des Datenaustauschs nach § 28b SGB IV und der Datensatzbeschreibungen für Krankenkassenmeldungen. Von einem reduzierten Erfüllungsaufwand würden auch Leistungsbezieher profitieren.

Bereitgestellt von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 26.06.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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