Regelungsvorhaben
Nacherhebung des Beitragszuschlags bei Wegfall der Mitversicherung von Ehepartern erleichtern (Verzicht auf § 242b Abs. 2 und 4 SGB V)
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
26.06.2026
Beschreibung:
Auf die im Gesetzentwurf in Bezug genommene Regelung des § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V i.d.F. des Entwurfs für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz solte verzichtet werden. Fälle eines unterbliebenen Beitragseinbehalts sollten auch künftig gem. den bestehenden Regelungen in § 256 Abs. 2 Satz 1 i.Vmm. mit § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V gehandhabt werden.
Zusätzlicher Aufwand droht im Zusammenhang mit Softwareanpassungen bei Zahlstellen von Versorgungsbezügen und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens (neue Datensatzfelder/Kennzeichen) sowie bei der Erweiterung des Datenaustauschs nach § 28b SGB IV und der Datensatzbeschreibungen für Krankenkassenmeldungen. Von einem reduzierten Erfüllungsaufwand würden auch Leistungsbezieher profitieren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.06.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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