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Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000755
- Ersteintrag: 21.02.2022
- Letzte Änderung: 05.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Klingelhöferstrasse 410785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930590091510
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E-Mail-Adressen:
- koenig@vdpb.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23470.001 bis 480.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Agnes Freise
- Sabine Masuch
- Max Lesemann
- Dr. Juri Schudrowitz
- Sophie Menzel
- Bernd Hertweck
- Mike Kammann
- Dietmar König
- Jörg Phlippen
- Christian König-Tumpiya
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 11.09.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Deutscher Verband für Wohnungswesen
- Institut für Wirtschaftsforschung
- Institut Finanzen und Steuern e.V.
- Leibniz Institut für Wirtschaftsförderung
- Bundesverband für Wohneigentum
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (23):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Allgemeine Energiepolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Steuern und Abgaben
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. vertritt seit 1948 die gemeinsamen Interessen der privaten Bausparkassen in Deutschland und ihrer Kunden gegenüber Politik, Verwaltung und Aufsichtsbehörden. Der Verband setzt sich vorrangig dafür ein, das Bausparen zu stärken und die finanzielle Eigenvorsorge sowie den Vermögensaufbau durch selbstgenutzte Immobilien zu fördern. Er reicht Vorschläge und Stellungnahmen zu wichtigen politischen Anliegen seiner Mitglieder ein und begleitet dabei nicht nur Gesetzgebungsverfahren wie das Bausparkassengesetz und die Bausparförderung, sondern wirkt auch auf anderen relevanten Feldern der Wohnungs-, Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik mit. Zudem steht der Verband als Gesprächspartner für zahlreiche Themen zur Verfügung: darunter Wohneigentumsbildung, Wohnungsmarkt, Baufinanzierung, energetische Sanierung des Wohnungsbestands und Regulatorik. Des Weiteren fördert der Verband den Austausch von wirtschaftlichen und bauspartechnischen Informationen zwischen den privaten Bausparkassen durch regelmäßige Ausschusssitzungen. Zusätzlich unterstützt der Verband den Dialog zwischen seinen Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft durch die Organisation von Fachveranstaltungen und Podiumsdiskussionen (Wortwechsel). Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen privaten Bausparkassen und ihren Kunden bietet der Verband ein Schlichtungsverfahren an. Für Bausparerinnen und Bausparer und alle Interessenten ist er Ansprechpartner und Informationsbörse in allen Fragen rund ums Bausparen.
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Bürokratieabbau: Verzicht auf die Schriftform für den Abschluss von Darlehensverträgen
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Beschreibung:
§ 492 Abs 1 Satz 1 BGB setzt derzeit für den Abschluss von Darlehensverträgen zwingend die Schriftform voraus. Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift. Der Verband setzt sich dafür ein, dass künftig auf diese Notwendigkeit der Schriftform verzichtet wird.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11306 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240039 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Einführung der Altersvorsorgepflicht für Selbständige
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Beschreibung:
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht (erneut) die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für neue Selbständige vor. Der Verband setzt sich dabei für eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge ein, dabei sollte auch die staatlich geförderte private Altersvorsorge für Selbständige geöffnet werden. Für Existenzgründer sollten Sonderregelungen vorgesehen werden.
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Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240065 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Beschreibung:
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Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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Beschreibung:
Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament diese Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Plattformarbeit. Wesentlicher Inhalt ist die widerlegbare Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Plattform und Plattformarbeitern. Die Europäische Kommission und die beiden Co-Gesetzgeber sind davon ausgegangen, dass Handelsvertreter nicht unter den Begriff der Plattformarbeiter fallen sollen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Richtlinie die Selbständigkeit von Handelsvertretern gewahrt bleibt.
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
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Beschreibung:
Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
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Betroffenes geltendes Recht: WoPG 1996
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Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Wohnen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240058 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Änderung des Geldwäschegesetzes aufgrund des EU-Geldwäschepakets
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Beschreibung:
Im Jahr 2024 erzielte der Europäische Gesetzgeber eine Einigung über das des EU-Geldwäschepakets. Die Geldwäscheverordnung sieht u.a. harmonisierte Regelungen zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zu wirtschaftlichem Eigentum vor. Der Verband begleitet eine Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-RL in deutsches Recht und sowie die Änderung des GwG aufgrund der EU-Geldwäscheverordnung.
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Betroffenes geltendes Recht: GwG
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung
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Beschreibung:
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CRD-Umsetzungsgesetzes: Nicht- Einführung von neuen einkommensbezogenen makroprudentielle Maßnahmen
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Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die angekündigte Umsetzung von eventuellen weiteren makroprudentiellen Instrumenten mit Augenmaß stattfindet. Zusätzlich setzt sich der Verband dafür ein, dass bestehende makroprudentielle Maßnahmen als ausreichend betrachtet werden und neue einkommensbezogene makroprudentielle Maßnahmen entfallen und nicht eingeführt werden.
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Betroffenes geltendes Recht: KWG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, EU-Gesetzgebung
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Beschreibung:
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Änderung der Regelungen zu Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten
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Beschreibung:
Neue Vorgaben sollen mit Augenmaß erlassen werden. Forderungen an Kunden sollen differenzierter dargestellt werden, Schwellenwerte praxistauglicher gestaltet werden. Der Verband setzt sich dafür ein, dass dahingehend das BMF-Schreiben angepasst und geändert wird.
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
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Beschreibung:
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Nichteinführung des Art. 10 des Vorschlags der Green Claims Richtlinie
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Beschreibung:
Das vorgeschlagene Vorab-Prüfungsverfahren für ausdrückliche Umweltaussagen, wie es in den Fassungen des Europäischen Parlaments und des Rates der EU gegenwärtig vorgesehen ist, hätte einen hohen bürokratischen Aufwand und unverhältnismäßige Belastungen und für die Wirtschaft zur Folge. Diese Belastungen könnten bewirken, dass unternehmerisch angestoßene Klima- und Umweltschutzmaßnahmen verschwiegen werden, was die Wettbewerbsfähigkeit Europas, den Verbraucherschutz, den Umweltschutz und die grundlegenden Ziele des European Green Deals beeinträchtigen könnte. Daher setzt sich der Verband dafür ein, dass auf das Vorab-Prüfungsverfahren für ausdrückliche Umweltaussagen nach Art. 10 des Vorschlags der Green Claims Richtlinie verzichtet wird.
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung, Klimaschutz, Verbraucherschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110060 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Änderung der Regelungen zur alternativen Streitbeilegung auf europäischer Ebene
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Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene für die Praxis der Schlichtungsstellen umsetzbare und die am Schlichtungsverfahren teilnehmende Unternehmen wenig belastende Neuregelungen der Richtlinie einsetzt.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/9620 über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 30. Oktober 2023 bis 10. November 2023) (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung, Sonstiges im Bereich "Recht", Verbraucherschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110056 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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Beschreibung:
Ziel des Regierungsentwurfs ist es, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags aufzugreifen sowie Ergebnisse umzusetzen, die sich aus der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes ergeben haben. Der Verband setzt sich im Nachgang des Urteils des EuGH vom 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21 für eine praxisgerechte und rechtssichere Neuregelung des Scorings im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10859 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: BDSG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Vorschläge zur Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
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Beschreibung:
Im Hinblick auf die das nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderlichen eID-EID-Verfahren sollte im Hinblick auf die Regelung in § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen werden. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoidentV-E verzichtet werden.
- Referentenentwurf: Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung
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Beschreibung:
Die gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sollen unverändert beibehalten werden. Zwar legt der aktuelle Koalitionsvertrag fest, dass die Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen „auf das Angemessene“ begrenzt werden sollen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. März 2024, Az. C-563/22, die in Deutschland übliche Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (sogenannte Aktiv-Passiv-Methode) für mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vereinbar erklärt. Auch der Bundesgerichtshof hat diese Berechnungsmethode in ständiger Rechtsprechung als angemessen anerkannt.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Verbraucherschutz, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240040 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
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Beschreibung:
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Verbraucherschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240041 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.09.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Rente/Alterssicherung, Wohnen, Steuern und Abgaben
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406240075 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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SG2411050019 (PDF, 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.10.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
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Beschreibung:
Bei der Implementierung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist es wichtig, diese mit den bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor zu harmonisieren, die bereits den Einsatz von KI umfassen. Die Aufsicht über KI-Systeme bei Banken sollte durch die vorhandenen Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen in der gesamten EU konsistent und förderlich für Innovationen umgesetzt werden, wobei nationale Verschärfungen vermieden werden sollten. Der Verband begleitet die nationale Umsetzung der KI-Verordnung und setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen, über die vorgeschriebenen Regelungen hinausgehenden Anforderungen eingeführt werden.
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung, Sonstiges im Bereich "Recht", Verbraucherschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250181 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Beschreibung:
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Einführung des maschinellen Abrufverfahrens im Hinblick auf Wirtschafts-Identifikationsnummern
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Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der geplanten Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern i.S.d. § 139c AO an wirtschaftlich Tätige sollten die Regelungen zur Verarbeitung und Speicherung der Wirtschafts-Identifikationsnummern um die Möglichkeit des MAV nach § 154 Abs. 2b Satz 1 AO erweitert werden. Bisher gilt das MAV nur für die Steuer-Identifikationsnummer i.S,d, § 139b AO von natürlichen Personen. Zudem setzt sich der Verband aufgrund des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft bei der Erfassung und Verarbeitung der Wirtschafts-Identifikationsnummern für eine angemessene Übergangsfrist ein.
- Referentenentwurf: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 28.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: AO
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Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
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Beschreibung:
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Nichteinführung des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (RStruktFÜG)
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Beschreibung:
Mit der Regelung des RStruktFÜG würden Mittel aus einem Fonds der Kreditwirtschaft in einen Fonds der Finanzwirtschaft umgebucht werden. Nach der aktuellen Entwurfsfassung würden Mittel von Kreditinstituten dann auch dem Zweck der Stützung von Versicherungsunternehmen dienen. Dies ist aus Sicht des Verbands nicht gruppennützig. Daher spricht sich der Verband gegen die Einführung des Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds aus. Dahingehend soll sich das BMF dafür einsetzen, dass eine Rückführung der Altmittel an die Abgabepflichtigen erfolgt.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 10.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: RStruktFG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407090004 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Regelung in § 12 BauSparkG (Vertrauensmann)
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Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: BauSparkG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen
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Beschreibung:
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Erstreckung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf kleine Photovoltaikanlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG
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Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf alle Photovoltaikanlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG erstreckt wird. Jedenfalls sollte es den Vorsorgesparern möglich sein, im Rahmen der „grünen Eigenheimrente“ das angesparte Eigenkapital auf zertifizierten Altersvorsorge-Verträgen wohnungswirtschaftlich für PV-Anlagen an der eigenen Wohnung zu verwenden.
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Betroffenes geltendes Recht: EStG
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Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Rente/Alterssicherung, Wohnen
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Beschreibung:
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Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung
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Beschreibung:
Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Öffentliches Recht, Verbraucherschutz, Zivilrecht
-
Beschreibung:
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Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
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Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
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Betroffenes geltendes Recht: GewO
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Versicherungswesen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411050018 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
4.050.001 bis 4.060.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (10):
- Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
- BHW Bausparkasse AG
- Wüstenrot Bausparkasse AG
- Debeka Bausparkasse AG
- Deutsche Bausparkasse Badenia AG
- Bausparkasse Mainz AG
- ALTE LEIPZIGER Bauspar AG
- SIGNAL IDUNA Bauspar AG
- start:bausparkasse AG
- BSQ Bauspar AG
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23