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(AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001036
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 31.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Denninger Straße 3781925 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498992358500
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E-Mail-Adressen:
- info@aka.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Klaus Stürmer
- Hagen Hügelschäffer
- Stefan Müller
- Frank Reimold
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Gesamtzahl der Mitglieder:
31 Mitglieder am 06.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.
- BVI - Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V.
- bvöd - Bundesverbandes öffentlicher Dienstleistungen
- DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
- EAPSPI - European Association of Public Sector Pension Institutions
- GVG - Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.
- KAV - Kommunaler Arbeitgeberverband Bayern e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arzneimittel; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die AKA hat die Aufgabe auf eine gleichmäßige Durchführung der kommunalen und kirchlichen Altersversorgung von Beamten und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken, ihr Fachwissen den für die Gestaltung der Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes verantwortlichen Entscheidungsträgern zur Verfügung zu stellen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Aufbau eines sozialen Europas zu fördern.
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Künftige Richtlinie des Rates - Entlastung von überschüssigen Quellensteuern - FASTER
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Beschreibung:
Bekräftigung der Gleichbehandlung mit ausländischen Pensionseinrichtungen.
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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aba, ABV & AKA: Erweiterung Anlagemöglichkeiten Immobilienfonds gem. § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV & Begrüßung Änderungen InvStG & KAGB
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Beschreibung:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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aba, ABV & AKA: Abbau der Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen
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Beschreibung:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau der Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. In der Praxis ist dabei unter anderem die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung nach §§ 179, 180 AO für Personengesellschaften und die Abgabe der Feststellungserklärung nach § 51 Investmentsteuergesetz zu nennen, die nach aktueller Rechtslage selbst dann zu erfolgen hat, soweit an diesen Vehikeln steuerbefreite Anleger bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihres Hoheitsbetriebs beteiligt sind.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Immobilien-Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) & Nichtbeanstandung Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EstG)
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Beschreibung:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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aba / ABV / AKA: Einschränkung Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene & Anlagemöglichkeiten der Anlageverordnung
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Beschreibung:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Vorschläge zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II
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Beschreibung:
Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
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Referentenentwurf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Vermeidung der Benachteiligung der betrieblichen Altersversorgung durch Förderung der privaten Altersversorgung
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Beschreibung:
Die AKA begrüßt, dass die Anforderungen an die Riesterförderung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Entwurf zum pAV-Reformgesetz unverändert bleiben und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bisherigen Produkte auch für neue Verträge weiterhin im gleichen Rahmen gefördert angeboten werden können. Durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge durch das paV-Reformgesetz sollen jedoch nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht- als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen können. Eine Benachteiligung der bAV in Bezug auf die private Altersversorgung soll vermieden werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.920.001 bis 1.930.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23