Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (890)
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- Angegeben von: Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG am 14.10.2026
- Beschreibung: Erhalt der Realkompensation als vorrangiges Instrument der naturschutzrechtlichen Kompensation.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der VDMA setzt sich für die Weiterentwicklung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland ein. Ziel sind insbesondere eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Verkehrs- und Logistikinfrastruktur, verlässliche Rahmenbedingungen für industrielle Investitionen und eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierzu sollen bestehende Regelungen überprüft, weiterentwickelt und bei Bedarf neue Regelungen geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DVGW setzt sich im Rahmen der Gigabit-Grundbuch-Verordnung dafür ein, die besonderen Schutzbedürfnisse von Gas- und Wasserinfrastrukturen als Kritische Infrastrukturen angemessen zu berücksichtigen. Gefordert werden insbesondere Ausnahmen von Datenlieferungs- und Offenlegungspflichten für sicherheitsrelevante Infrastrukturinformationen, eine Klarstellung zum Ausschluss von Wasserversorgungsanlagen von Mitnutzungs- und Informationspflichten sowie eine Begrenzung der Meldepflichten für Baustellen auf tatsächlich koordinierungsrelevante Vorhaben. Zudem sollen betriebsinterne Telekommunikationsnetze von Versorgungsunternehmen, die dem sicheren Netzbetrieb dienen, von Offenlegungspflichten ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Max Bögl Stiftung & Co. KG am 13.10.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung erfolgt im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) mit dem Ziel, verlässliche und langfristige Finanzierungsperspektiven für kommunale und regionale Verkehrsinfrastrukturvorhaben sicherzustellen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Ausgestaltung der Fördertatbestände, die Weiterentwicklung der Förderkonditionen sowie die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung von Schienen-, ÖPNV- und innovativen Mobilitätsprojekten. Ziel ist es, Investitionen in eine leistungsfähige, nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrsinfrastruktur zu erleichtern und die Umsetzung kommunaler Infrastrukturprojekte zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8373
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 21/8373
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Geschäftsstelle Bahnelektrifizierung Bayern-Sachsen-Böhmen am 12.10.2026
- Beschreibung: Auskömmliche Mittelbereitstellung zur Umsetzung versprochener Bedarfsplanprojekte gemäß BSchWAG
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 09.10.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass der Entwurf eines Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetzes (InfrGFinÄndG) angepasst wird. So sollten die damit angedachten Verbesserungen der Finanzierungskreisläufe zunächst nicht auf die Autobahnen beschränkt sein. Vielmehr sollte schnellstmöglich auch der im Koalitionsvertrag angelegte Eisenbahninfrastrukturfonds aufgelegt werden. Kritisch ist darüber die Änderung in §11 MautG, die den Finanzierungskreislauf Straße wieder enger fasst und die keine dezidierte Zuweisung von Mautmitteln in die Schieneninfrastruktur mehr vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 08.10.2026
- Beschreibung: Die DUH spricht sich dafür aus, die Einnahmen aus der LKW-Maut weiterhin zur Hälfte für andere Mobilitätsformen, vor allem die Schieneninfrastruktur, auszugeben. Außerdem sollte die Autobahn GmbH nicht befähigt werden, eigenständig Kredite am privaten Kapitalmarkt aufzunehmen. Stattdessen sollte die Finanzierung über Bundesdarlehen als finanzielle Transaktion überjährig angelegt werden. Der Zustimmungsvorbehalt der parlamentarischen Ausschüsse sollte beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf des Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz - InfrGFinÄndG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gerd Deimel – c2i Consulting to Infrastructure am 06.10.2026
- Beschreibung: Stärkung der politischen Bedeutung von Wasserstraßen Infrastruktur und Beschleunigung von Maßnahmen im Hinblick auf steigende Niedrigwasserphasen. Resilienz-Stärkung durch Ausbau von grenzüberschreitenden Schienengüterstrecken zu den ARA Häfen
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 05.10.2026
- Beschreibung: Die Initiative verfolgt das Ziel, dass bei der Modernisierung, Digitalisierung bzw. beim Neu- und Ausbau der Strominfrastruktur auch die Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs Berücksichtigung finden. So ist für attraktive Mobilitätsangebote mit elektrisch betriebenen Bahnen und Bussen die rechtzeitige und verlässliche Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Voraussetzung. Zugleich ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf aber auch neue Belastungen und Risiken für die Branche. So ist zu befürchten, dass einige Neuregelungen zu zusätzlichen Kosten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand oder auch zu Einschränkungen beim Zugang zu Netzanschlusskapazitäten führen können. Das betrifft inbesondere den Ausbau der Ladeinfrastrukturen für Elektrobusse.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 01.10.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetz soll die Finanzierungsstruktur der Autobahn GmbH geändert werden und der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße wiederhergestellt werden. Das ist notwendig, um langfristig planen zu können und dauerhaft eine solide Finanzierung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DB InfraGO AG am 30.09.2026
- Beschreibung: Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
- Beschreibung: Der BGA begrüßt die geplante Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH als wichtigen Schritt für eine verlässliche und flexiblere Finanzierung der Bundesfernstraßen. Entscheidend ist jedoch, dass die Reform zu mehr Planungssicherheit, schnelleren Investitionen und einer besseren Infrastruktur führt. Die Lkw-Mauteinnahmen müssten zweckgebunden eingesetzt werden. Zudem fordert der BGA Transparenz über Kreditaufnahme, Mittelverwendung, Laufzeiten und Rückzahlungen, um langfristige Finanzierungsrisiken nachvollziehbar zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf für ein Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
- Beschreibung: Um den drohenden Kollaps der landwirtschaftlichen Liefer- und Wertschöpfungsketten abzuwenden müssen folgende Kernmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden: Freigabe von Trassen für Spot-Verkehre durch die DB InfraGO sowie eine prioritäre Trassierung systemrelevanter Agrargüter bei extremem Niedrigwasser. Einbindung der Agrarwirtschaft in ministerielle Krisenstäbe, beschleunigte Beseitigung von Engpässen an den Bundeswasserstraßen und Etablierung eines staatlichen Flottenförderprogramms für niedrigwassergeeignete Schiffe. Befristete, unbürokratische Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 auf 44 Tonnen für versorgungsrelevante Agrargüter bei akuten Verkehrsstörungen sowie eine pragmatische Ausnahmeregelung bei Sonn- und Feiertagsfahrverboten.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.09.2026
- Beschreibung: Bemessung der Ausbauvorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anhand der Ladeleistung anstatt der Anzahl von Ladepunkten (qualitativer Ansatz). Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Standorte beim Erfüllen der Ausbauvorgaben (Pooling). Differenzierung der geforderten Ladeleistung zwischen Bestand und Neubau. Für die Einhaltung der Frist soll bereits die Beantragung der Ausbaumaßnahmen ausreichen. Eine verspätete Zulieferung und Installation durch die Verteilnetzbetreiber außerhalb der Frist kann von Händlern nicht beeinflusst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
- Beschreibung: Bemessung der Ausbauvorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anhand der Ladeleistung anstatt der Anzahl von Ladepunkten (qualitativer Ansatz). Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Standorte beim Erfüllen der Ausbauvorgaben (Pooling). Differenzierung der geforderten Ladeleistung zwischen Bestand und Neubau. Für die Einhaltung der Frist soll bereits die Beantragung der Ausbaumaßnahmen ausreichen. Eine verspätete Zulieferung und Installation durch die Verteilnetzbetreiber außerhalb der Frist kann von Händlern nicht beeinflusst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Der BDI fordert im Rahmen der Bundeshaushaltsplanung 2027 eine bedarfsgerechte, überjährige Finanzierung aller Verkehrsträger, um Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Zur Sicherung des Luftverkehrsstandorts Deutschland sollen staatliche Standortkosten reduziert werden, insbesondere durch die Abschaffung oder deutliche Senkung der Luftverkehrsteuer sowie Entlastungen bei Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren. Zudem sollen Anreize für die Schiene erhalten, der Einzelwagenverkehr gezielt gefördert und Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig dem Klima- und Transformationsfonds für klimafreundliche Mobilität zugeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Helmholtz KLIMA am 30.09.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Änderung der durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz eingeführten Regelungen zur Gewichtung von Infrastrukturvorhaben und zur naturschutzrechtlichen Kompensation. Besonders bedeutsame natürliche Infrastruktur mit Funktionen für den Bevölkerungsschutz soll bei Abwägungen mit Verkehrsinfrastruktur als gleichrangiger öffentlicher und sicherheitspolitischer Belang berücksichtigt werden. Die Regelungen des § 15 Abs. 6a BNatSchG zu Ersatzzahlungen sollen so ausgestaltet werden, dass die betroffenen Ökosystemfunktionen durch räumlich und funktional geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erhalten oder wiederhergestellt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- AEG [alle RV hierzu]
- BSWAG [alle RV hierzu]
- EBKrG [alle RV hierzu]
- FStrG [alle RV hierzu]
- FStrAusbauG [alle RV hierzu]
- WaStrG [alle RV hierzu]
- WHG 2009 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- VwVfG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- ROG 2008 [alle RV hierzu]
- FStrBAG [alle RV hierzu]
- PBefG [alle RV hierzu]
- AtG [alle RV hierzu]
- KrWG [alle RV hierzu]
- DepV 2009 [alle RV hierzu]
- LuKIFG [alle RV hierzu]
- SGFFG [alle RV hierzu]
- OZG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Das Positionspapier der Verbände-Initiative Agrarlogistik beschreibt die zunehmenden Belastungen der Agrarlogistik durch unzuverlässige Schienenverkehre, Baustellen und Kapazitätsengpässe, Niedrigwasser und Sanierungsstau bei Wasserstraßen sowie begrenzte Kapazitäten und infrastrukturelle Defizite im Straßengüterverkehr. Gefordert werden kurzfristige Entlastungsmaßnahmen und eine langfristige Stärkung von Schiene, Wasserstraße und Straße als leistungsfähiges, resilientes Gesamtsystem zur Sicherung von Versorgung, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Kapsch TrafficCom AG am 29.09.2026
- Beschreibung: Mautthemen und intelligenter Verkehr
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 28.09.2026
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass nicht nur die Mauteinnahmen aus der Infrastrukturgebühr für die Autobahn GmbH zweckgebunden werden, sondern auch mindestens Teile der CO2-Maut für die Transformation im Straßengüterverkehr. Zudem sollte im Gesetz ein Sockelbetrag für die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt festgelegt werden und eine mehrjährige Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Autobahn GmbH im Gesetz verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 27.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
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- Angegeben von: bauforumstahl am 27.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 24.09.2026
- Beschreibung: Der DSLV setzt sich für energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen ein, die die Elektrifizierung des Logistiksektors absichern. Konkret: (1) eine beschleunigte, den prognostizierten Strombedarf und Lastspitzen berücksichtigende Netzausbauplanung auf allen Netzebenen sowie zügigere Genehmigungsverfahren für Netzanschlüsse und Ladeinfrastruktur; (2) eine Absenkung des Stromsteuersatzes für den Logistiksektor auf das EU-rechtliche Mindestniveau sowie die Einführung lastvariabler, netzdienliches Laden anreizender Netzentgelte; (3) der Abbau regulatorischer Hürden für Logistikstandorte als „Energie-Hubs“, insbesondere eine standortbezogene Letztverbraucherfiktion, die die Stromabgabe an Dritte rechtssicher ermöglicht, ohne dass Logistikunternehmen als Energieversorger eingestuft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 24.09.2026
- Beschreibung: Die gemeinsame Verbändeinitiative verfolgt das Ziel, dass das Schiennnetz für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr in Süddeutschland ausgebaut bzw. gestärkt wird. Konkret geht es um die Zulaufstrecken auf deutscher Seite zum Brenner-Basistunnel.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 24.09.2026
- Beschreibung: Mit der Initiative wird das Ziel verfolgt, dass der Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften überarbeitet wird. So ist zu befürchten, dass durch Kompetenzerweiterungen beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der Bundesnetzagentur sowie durch die angedachte Einrichtung zusätzlicher Netzbeiräte ein erheblicher personeller, verwaltungstechnischer und finanzieller Mehraufwand für die Branche die Folge ist, wenn der Gesetzentwurf unverändert bleibt. Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, dass sog. „anerkannte Regeln der Technik“ pauschal gesetzlich festgeschrieben sollen. Auch die Neuregelungen für die Gewährung von Fördermitteln müssen nachgebessert werden. Offene Fragen gibt es schließlich auch bei der angedachten „200-Meter-Schutzzone“ beidseits der Schienenwege.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):