Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (859)
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- Angegeben von: Dr. Ulrich Nagel – UNA Immobilien-PR am 01.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein maßgebliches Instrument der Wohnungswirtschaft, um serielle Sanierungen durchführen zu können. Die Interessensvertretung zielt darauf ab, die Fördervolumina zu erhöhen. Der „SerSan-Bonus“ von 15 Prozent in der BEG- Förderung sollte fortgeschrieben werden, um den Markthochlauf weiter zu begleiten und die notwendigen industriellen Kostensenkungen auszulösen. Eine stufenweise Degression des Bonus sollte erst einsetzen, wenn die ersten 100.000 Wohneinheiten seriell saniert worden sind.
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 31.08.2026
- Beschreibung: Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut Bauen und Umwelt e.V. am 31.08.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praxisgerechte Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung der novellierten EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110. Insbesondere soll auf eine allgemeine Verpflichtung zu Erstinspektionen von Produktionsstätten verzichtet und der Worst-Case-Ansatz bei der Deklaration von Umweltleistungen nicht pauschal angewendet werden. Die Anforderungen an Umweltleistungsdaten sollen mit den etablierten EPD-Verfahren und der EN 15804 konsistent ausgestaltet und Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen begrenzt werden.
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen - Bauernverband Weserbergland e.V. am 28.08.2026
- Beschreibung: Das Kernproblem ist der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 BNatSchG-E: „Die Natürliche Infrastruktur ist zu schützen.“ Gleichzeitig werden bestimmte Naturschutzbelange in ein überragendes öffentliches Interesse gestellt. In Verbindung mit § 35 BauGB ist das hochbrisant. Landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Entwurf nimmt landwirtschaftliche Vorhaben innerhalb dieser Kulisse von dem neuen entgegenstehenden Schutzanspruch nicht aus. Gleiches gilt für die Bauleitplanung in ländlichen Regionen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bauforumstahl am 25.08.2026
- Beschreibung: Im weiteren Ressortabstimmungsprozess sollte auf eine Ausgestaltung des Vorhabens hingewirkt werden, die mit den Zielen der Bundesregierung zur Modernisierung und Erneuerung der Verkehrs-, Energie- und Bauinfrastruktur, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland vereinbar ist.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 25.08.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hin zu einer verlässlichen, technologieoffenen und planbaren Förderkulisse. Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen, Systemoptimierung und Technischer Gebäudeausrüstung im Gebäudebestand. Weiterentwicklung der Förderkriterien unter Einbeziehung von Lebenszyklusaspekten sowie energetischen, funktionalen und gebäudetechnischen Maßnahmen. Anpassung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Der Verband hat das Ziuel, einfaches und kostengünstiges Bauen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bausysteme e. V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Bausysteme e. V. setzt sich für bessere rechtliche, wirtschaftliche und vergaberechtliche Rahmenbedingungen für serielles, modulares und systemisches Bauen mit vorgefertigten Raumsystemen ein. Das „10-Punkte-Programm“ bündelt hierzu konkrete Forderungen, u. a. zu Förderung, Abschreibung, Typengenehmigungen, funktionalen Ausschreibungen, Transporten, Zahlungsmodalitäten sowie Aus- und Weiterbildung. Der ergänzende Leitfaden zeigt auf, wie funktionale bzw. teil-funktionale Ausschreibungen im modularen Bauen rechtssicher und technologieneutral ausgestaltet werden können, um Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und die Nutzung systembedingter Effizienz- und Innovationspotenziale zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 11.08.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung zum Referentenentwurf des BMWE für eine Verordnung zur Änderung bauvergaberechtlicher Vorschriften im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie zu den Änderungen der VOB/A, Abschnitte 2 und 3. Ziel ist die Ausgestaltung einzelner Vorschriften im laufenden Verordnungsverfahren: Beibehaltung des Fachlosgrundsatzes und Begrenzung der Gesamtvergabe auf begründete Ausnahmen (§§ 5, 5a EU), praxisgerechte Regelungen zu Eignungsnachweisen und zur Nachforderung von Unterlagen (§§ 6a, 6b, 16a EU) sowie verbindliche Berücksichtigung des Treibhauspotenzials von Baustoffen und Klarstellung der Zulässigkeit wiederverwendeter Bauprodukte (§§ 7a, 8c EU).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung bauvergaberechtlicher Vorschriften im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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- Angegeben von: DB InfraGO AG am 10.08.2026
- Beschreibung: Der DB Konzern unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Der DB Konzern setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wieder eingebauten RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Beschreibung: Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Beschreibung: Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Beschreibung: Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 07.08.2026
- Beschreibung: Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 06.08.2026
- Beschreibung: Der DSTV e. V. steht für einen konsequenten Bürokratieabbau im Bauwesen bei der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda ein. Der Verband schlägt in fünf Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen vor: bundesweite Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts (einheitliche Einführung der M-VV TB), risikoorientierte Effektivierung des Prüfwesens mit verbindlichen Prüffristen und Freigabefiktion, Beschleunigung der Genehmigungsverfahren (Ausweitung der Genehmigungsfiktion, digitale Planfeststellung), digitales Bauen und Genehmigen als Regelfall (digitaler Bauantrag, BIM, einheitliche Datenstandards) sowie Entschlackung des Nachweis- und Bescheinigungswesens nach dem Once-Only-Prinzip einschließlich vereinfachter Genehmigungen für Kran- und Schwertransporte.
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- Angegeben von: Deutscher Abbruchverband e.V. am 06.08.2026
- Beschreibung: Stärkere Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeit im Baugewerbe. Höhere Grenzen der Betriebsgrößen, ab der eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gilt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Abbruchverband e.V. am 06.08.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der verlängerten Prüfintervalle für Mitglieder einer Güteüberwachungsgemeinschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 06.08.2026
- Beschreibung: Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 06.08.2026
- Beschreibung: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
- Beschreibung: Ziel ist es den Beitrag von (warm)wassersparende Produkte zur Energieeffizienz von Gebäude zu anerkennen. Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
- Beschreibung: Warmwassereffizienz sollte als anrechenbarer Einsparbeitrag im Rahmen der Einsparpflichten öffentlicher Einrichtungen anerkannt werden. Die Operationalisierung der Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht sollte Sanitärtechnik und Warmwasserlösungen als relevante Kategorie einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
- Beschreibung: Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: der Verband setzt sich für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung ein. Zu grundsätzlichen Zielen und Einordnung in Aufgaben eines modernen Städtebaus – sollten Erleichterungen bei der Auflösung von Zielkonflikten zwischen Wohnraumschaffung und Klimawandelanpassungen gehören. Darüber hinaus sollte Klarheit, Vereinfachungen, Beschleunigungen und Recht sicherheit im Fokus sein sowie der Vorrang der Kooperation und zielgenaueren Gemeinwohlbindung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
- Beschreibung: Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):