Regelungsvorhaben

Suchbox

1.201 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (1.201)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass Rechtssicherheit bei der einseitigen Anpassung von Verbraucherverträgen geschaffen wird. Anbieter von Langzeitverträgen sehen sich in Deutschland zunehmenden Schwierigkeiten ausgesetzt, inhaltlich angemessene Vertragsanpassungen rechtssicher durchzuführen. Diese Situation kann durch neue, faire Regelungen für Vertragspassungsklauseln und -Mechanismen im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen behoben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbraucherverträgen der § 312ff. BGB gewählt, statt einer negativen..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Hintergrund ist, dass ..., ...AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist, da das Anpassungsrecht...
  • Energiepolitik in der Contractingbranche

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 06.10.2025

    • Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...strenge Schriftform des § 126 BGB erforderlich ist, so muss..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB aus, das Formerfordernis..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB sollte auch bei § 35 Abs...
    • Angegeben von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. am 17.07.2025
    • Beschreibung: Bis sich die Lage auf den Wohnungsmärkten entspannt hat, soll der bezahlbare Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Des Weiteren soll die Einführung des Gebäudetyps E durch einen separaten Abschnitt im BGB unterstützt werden. Im Sinne einer Erleichterung des Wohnungsneubaus tritt der VdW Bayern darüber hinaus für Streichungen im BauGB ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/781 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Absatzes in § 675g (2a) BGB ge- stellt. Formulierung..., ...allgemei- nen AGB-Teil des BGB (§§ 305ff BGB) wäre sinnvoll..., ...AGB-Prüfung nach §§ 305 ff BGB nicht standhält. Demnach..., ...allgemeinen AGB-Teil des BGB an, die für alle Unternehmen..., ...die Anpassung des § 675g BGB infrage, die einer branchenspezifischen..., ...eine Ergänzung des § 675 g BGB abstellt. Ein funktionierender..., ...Regelungsvorschlag: Anpassung des § 675g BGB Wir schließen uns dem ..., ... dafür, in § 675g Abs. 3 BGB folgende Gesetzesregelung aufzunehmen: In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ...Lösung“ (Ergänzung von § 675g BGB) würde der aktuellen Misere..., ...Unterstützung und sodann mit § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags..., ...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Anpassung des § 675g Abs. 3 BGB nach Herrn Prof. Dr. Casper..., ...§ 675g Abs. 1 und Abs. 2 BGB genügen, grundsätzlich ..., ...Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB entzogen sind. Dies rechtfertigt..., ...Vorschrift und in § 675g Abs. 2 BGB enthaltenen gesetzlichen..., ...auch in § 308 Nr. 5 Satz 1 BGB statuiert sind. In der ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
    • Beschreibung: Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts..., ...Inhaltskotrolle nach § 307 Abs. 2 BGB eine erhebliche Bedeutung..., ...Bedingungseintritts (§ 162 BGB) zurückgegriffen werden..., ...die Bestimmung des § 162 BGB hinausgeht und die Pflichtenlage..., ...Käuferrechte, die gemäß §§ 437 ff. BGB dem Käufer bei einem Sachmangel..., ... Die im Rahmen des § 442 BGB für den Ausschluss der ..., ...Rolle im Rahmen des § 442 BGB (vgl. dazu bereits Rn. ..., ...wegen Arglist gemäß § 444 BGB vereinbarte Haftungsbegrenzungen..., ... nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB gelten, wie es schon jetzt..., ...Verjährungsregelungen nach §§ 195, 199 BGB gelten sollen, erscheint..., ...dem Regime der §§ 305 ff. BGB ausnehmen möchte, die „..., ...Gewohnheiten (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB). 54 Auch eine größenabhängige...
    • Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: AER Kooperation AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Sicherung der Rechte von Pauschalreiseveranstaltern und Reisevermittlern im Rahmen der Revision der Pauschalreise-Richtlinie sowie nachfolgend im Rahmen der Umsetzung in die §§ 651a ff BGB sowie Art. 250 EGBGB. Die betrifft insbesondere die geplanten Neuregelungen im Rahmen der erlaubten Anzahlungshöhe, Definition einer Pauschalreise, Wegfall der sog. Verbundenen Reiseleistungen, Regelungen zu kostenfreien Rücktrittsrechten der Reisenden bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen und einer weitergehenden Insolvenzabsicherung bei Reisevermittlern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Mainova AG am 09.02.2026
    • Beschreibung: Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der ..., ...Wärmelieferungen: Im BGB ist geregelt, dass die ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu übertragen. Ein solches...
    • Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: DGA unterstützt den Kunden Expedia mit dem Ziel, Vorschläge für verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zu machen, die Verbraucher zu schützen, einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten und die weitere Verfügbarkeit von Pauschalreisen sicherzustellen. Dabei setzt sich DGA für eine klare, praktikable Definition von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen ein, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Umsetzbarkeit zu verbessern. Zudem unterstützen wir die Rücknahme der geplanten Begrenzung von Vorauszahlungen auf 25 Prozent, da diese die Liquidität der Anbieter gefährdet, ohne das Hauptproblem – die Flugkomponente – zu lösen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 07.08.2025
    • Beschreibung: § 356a Abs. 1 BGB-E soll dahingehend präzisiert werden, dass die elektronische Widerrufsfunktion nicht individualisiert und fortlaufend für jeden Einzelfall eingeblendet werden muss, sondern allgemein während der Widerrufsfrist verfügbar sein soll. Zudem soll klargestellt werden, dass die Pflicht zur Bereitstellung nur für Online-Benutzeroberflächen gilt, die vom Unternehmer selbst betrieben oder kontrolliert werden. Eine Ausweitung auf Drittplattformen wie Vergleichs- oder Vermittlungsportale soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, um rechtliche Unsicherheiten und unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzentwurf zu § 356a Abs. 1 BGB-E vorgesehene Pflicht, ..., ...2023/2673, § 356a Abs. 1 BGB-E muss der elektronische..., ...Gesetzesfassung zu § 356a BGB-E lässt diese Frage offen...
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: -Rechtssichere Umsetzung des Gebäudetyps E im BGB, zum Beispiel indem das bestehende Bauordnungsrecht mit seinen Standards auch zivilrechtlich bindend ist, wenn zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. -Angleichung und Entschlackung der 16 unterschiedlichen Landesbauordnungen. Dies fördert und vereinfacht den Wohnungsbau und ermöglicht serielles Bauen und Sanieren. -Zeitgemäße Novellierung des BauGB, insbesondere die vereinfachte Nachverdichtung und Aufstockung und das vereinfachte Bauen in angespannten Wohnlagen (§ 246e BauGB) sind wichtige Punkte.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Expedia, Inc. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Die Expedia Group verfolgt mit ihrer Stellungnahme zur Ueberarbeitung der Richtlinie 2015/2302 das konkrete Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Verbraucherschutz staerken, gleichzeitig aber die wirtschaftliche Tragfaehigkeit von Reiseveranstaltern sichern und die Verfuegbarkeit von Pauschalreisen gewaehrleisten. Sie setzt sich fuer eine klare, praktikable Definition von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen ein, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Umsetzbarkeit zu verbessern. Zudem fordert die Expedia Group die Ruecknahme der geplanten Begrenzung von Vorauszahlungen auf 25 Prozent, da diese die Liquiditaet der Anbieter gefaehrdet, ohne das Hauptproblem – die Flugkomponente – zu loesen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: [Älterer Eintrag; einzelne Gesetze in folgenden Punkten separat aufgelistet] Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Vermieter mitgedacht..., ...Investitionskos-ten (§§ 555b, 559, 559e BGB und § 71o GEG) erschaffen..., ... im Mietrecht des § 556c BGB mit seiner Wärmelieferverordnung..., ...Wärmlieferung ist in § 556c BGB in der Weise regu-liert..., ...Modernisierungstatbestand nach § 555b BGB muss erfüllt sein. Vorteile...
    • Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 492 Abs. 9 S. 1 und 2 BGB Ein Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...Darlehensvermittlungsverträgen § 655b Abs. 1 BGB Ebenso wie der Darlehensvertrag...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...enthalten sind. Nach § 356a BGB-E sollen Fernabsatzverträge..., ...Laufzeitverträgen in § 312 k BGB. Sie berücksichtigen jedoch..., ...noch Änderungen an §356a BGB-E erforderlich. 2. Position..., ...Wir begrüßen, dass § 356a BGB in der Fassung des Referentenentwurfs..., ...gesetzlichen Regelung des § 356a BGB erfasst war. Wir verstehen..., ...Anforderungen des § 356a Abs. 1 BGB-E erfüllt. Für Unternehmen..., ... der Regelung des § 356a BGB-E ein Teilwiderruf gar ..., ...Angaben nach § 356a Abs. 2 BGB-E abschließend sein sollen..., ...der Regelungen des § 356a BGB-E in Bezug auf Waren, die..., ...zu erklären (§ 355 Abs. 1 BGB). Dabei sollte es auch ..., ... die Regelung des § 356a BGB-E nicht über die Vorgaben..., ... Die Vorgaben des § 356a BGB-E zur Widerrufsfunktion..., ...Art. 11a VR-RL in § 356a BGB-E sind für eine klare, ..., ...die Regelungen des § 356a BGB-E zugelassen werden. Allein..., ...Widerrufsfunktion, § 356a BGB-E Nach § 356a BGB-E sollen..., ...weitere Änderungen an § 356a BGB-E erforderlich. a) Zur..., ...begrüßen, dass § 356a Abs. 2 BGB-E neben dem Bereitstellen..., ... erklären (§ 355 Abs. 1 BGB). Dabei sollte es auch ..., ... die Regelung des § 356a BGB-E nicht über die Vorgaben..., ... Die Vorgaben des § 356a BGB-E zur Widerrufsfunktion...
    • Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
    • Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 30.10.2024
    • Beschreibung: Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...außerordentlich fristlos (§ 543 BGB) oder ordentlich fristgebunden (§ 573, Fristen: § 573c BGB) gekündigt werden kann,..., ...außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB mit einer ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB,27 die mittlerweile seitens..., ... nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Denn danach lässt sich..., ...vorlegt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Aufgrund der herausragenden..., ... 490–500. 32 Nach § 574 BGB haben Mieterinnen und Mieter..., ... gekündigt werden (§ 543 BGB), auch in Verbindung mit..., ...ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB. Da die Regelung des Art..., ...240 § 2 BGBEG setzt § 366 BGB nicht außer Kraft. In § 366 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass ohne...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbemietverträgen nach § 578 Abs. 1 S. 2 BGB-E würde nicht zu einer ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Verweises in § 578 Abs. 1 BGB aufgehoben werden und durch..., ... Die Regelung des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Erwerber ist durch den in § 566 BGB niedergelegten Grundsatz..., ... Schutzbereich des § 550 BGB von dem ursprünglichen ..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB damit entgegen der ursprünglichen..., ...oder ein Schutz über § 242 BGB für den Kündigungsempfänger..., ...der Vorschrift des § 550 BGB grundsätzlich unvereinbar..., ...der Schriftform nach § 126 BGB abgeleitet. Hierfür spricht..., ...unanwendbar macht, da § 126b BGB eine solche Regelung gerade..., ...die Vorschrift des § 550 BGB ursprünglich entwickelt..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... nicht existenten § 580b BGB-E. Der fehlerhafte Verweis auf § 580b BGB-E sollte gestrichen werden..., ... nicht existenten § 580b BGB-E sollten in Art. 229 Abs..., ... Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Vorlage von analogen..., .... In § 556 Abs. 4 Satz 1 BGB-E wird daher zunächst das...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kritisierte Norm des § 1830 BGB unterscheidet sich nur ..., ... dass § 1830 BGB nur eine geringe Verbesserung..., ... Deutschland nach § 1830 BGB (§ 1905 BGB a.F.) eine ..., ... Kritikpunkt an § 1830 BGB stellt die Voraussetzung..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB ist erforderlich, dass ..., ...Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. zulässig, wenn kein..., ... Die Regelung in § 1830 BGB berührt insbesondere die..., ...Sterilisation gem. § 1830 BGB nach den Maßstäben der ..., ...die Anwendung des § 1830 BGB einwilligungsunfähig sein..., ...grundsätzlich von § 1830 BGB eingeschränkt werden. Sie..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB kann grundsätzlich vor ..., ...Sterilisationen nach § 1830 BGB (bzw. § 1905 BGB) darauf..., ...Für den Erhalt des § 1830 BGB wird hingegen angeführt..., ...eine Streichung des § 1830 BGB müssen Gehör finden. Zu..., ... sich aus §§ 1666, 1666a BGB ergibt.[99] Zudem hat ein..., ... der Regelung des § 1830 BGB überhaupt sachgerecht die..., ... tragen.[108] Der § 1830 BGB soll aber seinerseits dem..., ...Einwilligung nach § 1830 BGB ist nicht unerlässlich,..., ... werden daher von § 1830 BGB mittelbar diskriminiert..., ... [59] Schneider in MüKo, BGB, 9. Aufl., 2024, § 1830...
    • Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
    • Beschreibung: Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
    • Beschreibung: Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Zu den ..., ...und Nr. 3 § 312, § 312g BGB – Verträge über soziale..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenommen..., ...Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anerkannt: § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB normiert die Wi-derspruchslösung..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine..., ...bestehende Vorschrift des § 675g BGB, der um einen weiteren ..., ...AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB, was zahlreiche gerichtliche...
    • Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 22.10.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 reformiert das Verbraucherkreditrecht, könnte aber unbeabsichtigte Belastungen für Verbraucher und Kreditinstitute mit sich bringen. Charge-Karten, die zinsfrei und binnen 40 Tagen zurückgezahlt werden, sollten vom Anwendungsbereich des § 491 BGB ausgenommen werden, da sie kein typischer Kredit sind und zusätzliche Kosten sowie Komplexität für Kunden schwer nachvollziehbar wären. Bei geduldeten Überziehungen erschwert die Forderung nach ausdrücklicher Zustimmung und früher Kreditwürdigkeitsprüfung oft die Praxis, da der Bedarf meist unvorhersehbar ist. Auch Sanktionen sollten überprüft werden, um eine ausgewogene Lösung für Banken und Verbraucher zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 556C BGB UND WÄRMELIEFERVERORDNUNG..., ... 2 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV .................., ...richtiger-weise festgestellt: „§ 556c BGB und die WLV spielen eine..., ... 9 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...Zusammenhang zwischen dem § 556c BGB und WLV und dem stagnie-renden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV Damit die WLV ..., ... Novellierung des § 556c BGB und WLV vorgeschlagen, ..., ...überträgt die mietrechtlichen BGB-Regelungen (§§ 555b und 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ..., ...erhöhen (neuer § 559e (1) BGB). o Hierbei gilt für die..., ...Kaltmietenerhöhung (§ 559e (3a) BGB) eine Grenze von 0,5 Euro..., ...Mieterhöhung nach § 559e (1) BGB bis zur Kappungsgrenze ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu berücksichtigen. Bei..., ...neuen Absatz 1a im § 556c BGB Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...zwischen den in §§ 555b und 559 BGB und der vorgeschlagenen..., ...Kostenneutralität nach § 556c BGB) und die Wärmelieferverordnung..., ... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die Regelungen sollen...
    • Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
    • Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Zehn Verbände rufen dazu auf, bei der geplanten Familienrechtsreform Änderungen vorzunehmen. Sie appellieren an Bund und Länder, sich für eine Reform einzusetzen, die den Gewaltschutz nicht nur im Sorgerecht, sondern auch im Umgangsrecht, verankert, die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert, die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII verdeutlicht und Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert. Außerdem appellieren die Verbände, die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße zu berücksichtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung...
    • Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
    • Beschreibung: Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 1832 bzw. 1906a (alt) BGB für unvereinbar mit der..., ..., dass mit § 1832 Abs. 2 BGB-E deutlich gemacht wird..., ...Behandlung im § 1832 Abs. 1 BGB beizubehalten, um möglichen...
    • Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
    • Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus lässt weitgehend nur noch den Weg der ausdrücklichen Zustimmung zu. Kreditinstitute sind jedoch bei Dauerver- trägen wiederkehrend veranlasst, ihre AGB den sich ändernden Marktfaktoren auch bezogen auf innovative und preisliche Aspekte anzupassen. Wenn sie dabei auf eine ausdrückliche Kundenzustimmung angewiesen sind und diese mangels Reaktion der Kunden ausbleibt, kann die Geschäftsbeziehung letztlich nicht auf einer belastbaren Grundlage fortgesetzt werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge. Bereits eine Ergänzung von § 675g BGB würde der aktuellen Misere bei bankrechtl. Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • §§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
      ...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
    • RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
      ...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Patientenverfügung, § 1827 Abs. 4 BGB-E ........................, ...Willens § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E ........................, ...Krankenhaus § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E ........................, ...Evaluationsklausel § 1832 BGB-E ........................, ...Zwangsmaßnahmen in § 1832 BGB, die vorsehen, dass vom..., ...gem. § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB in bestimmten – sehr eng..., ...der geplante § 1832 Abs. 2 BGB-E. Diese Änderungen..., ... werden in § 1828 Abs. 3 BGB spezifische Dokumentations..., ... mit § 1832 Abs. 2 Nr. 5 BGB-E. Sie ist aus Sicht der..., ...Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB-E sind das Ergebnis der..., ... nach § 1828 Abs. 3 S. 2 BGB-E zu begründen, sofern ..., .... In § 630f Abs. 2 S. 1 BGB ist etwa schon vorgesehen..., ... § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E sieht vor, dass der bislang..., ... Nach § 1832 Abs. 2 S.1 BGB-E ist die Durchführung ..., ... ist. § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB-E nennt abschließend („..., ...24 zu § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E) B) Stellungnahme der..., ... 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F. sah vor, dass eine..., ...§ 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB durchgeführt wurde und ..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 BGB zu erstrecken. Bei der..., ... von § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E nicht gelingen, sodass...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu 11 7. Vertragsschluss..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu 12 8. Wucherähnliches..., ... nach § 497a BGB-neu 16 11. Angaben zur..., ... nach §§ 504 ff. BGB-neu 17 13. Verpflichtung..., ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu 20 a. §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite...
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (§ 650o Abs. 2 BGB) Artikel 1 Nummer 4 Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB) Artikel 1 Nummer 5 Gebäudetyp-E-Gesetz-E..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Angelegen-heiten (1821 Abs. 5 BGB) und die Anwendung des ..., ...Innenverhältnis (§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht praktikabel sind..., ...sind (§§ 1859, 1849 Abs.1 BGB). Bereits jetzt sieht das..., ...1860, 1849 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Insgesamt sind die Regelungen..., ...§ 1845, 1865, 1866, 1849 BGB sollten ersatzlos gestrichen..., ...Nrn. 1-3, Abs. 2, Abs. 3 BGB könnten ebenfalls gestrichen..., ...wie folgt lauten: § 1859 BGB - Vermögensübersicht Betreuer..., ...einzureichen ist. § 1860 BGB müsste entsprechend angepasst..., ...Generalklausel in § 1862 BGB und die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß § 1864 BGB gewährleistet und könnte..., ...gehandhabt werden. § 1862 Abs. 2 BGB (persönliche Anhörung der..., ...Prüfungspflicht nach § 1866 BGB) in der Praxis an Bedeutung..., ...Insoweit könnt in § 1862 Abs. 2 BGB klargestellt werden, dass..., ...Regelung in § 1872 Abs. 2 BGB über die Ausnahmen von ..., ...Regelung in § 1872 Abs. 3 BGB angepasst werden könnten..., ...Änderung der §§ 1856, 1858 BGB Genehmigungspflichtige..., ...Betreuungsge-richts. § 1858 BGB könnte entfallen oder sich..., ..., 1848, 1851, 1853, 1854 BGB – sollten angesichts der..., ...Regelung in § 1821 Abs. 3 BGB rechtlichen Betreuern bei..., ...könnte § 1816 Abs. 5 Satz 3 BGB enthalten. § 27 Abs. 1...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nachholmechanismus analog § 558 BGB abgestellt werden und eine..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Einzelnen I. Zu § 557b Absatz 4 BGB-E: Kappung der Indexmiete..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch eine klare zeitliche..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., ... gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB müssen beispielsweise Mietende..., .... VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzlos zu streichen...., ... des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB jedoch entgegen der ursprünglichen..., ...sich aus §§ 578 Abs. 1, 550 BGB ergebenden Möglichkeit ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Werkvertragsrechts im BGB den Gebäudetyp-E zivilrechtlich..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E und den Regelungen für..., ...fachkundigen Unternehmern in § 650o BGB-E. Den ersten Baustein,..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E, begrüßen wir als in ..., ...Anwendungsbereich des § 650o BGB-E auf Gebäudebauverträge..., ...Einzelnen I. § 650a Abs. 3 BGB-E: Vermutungsregelung für..., ...Bewertung In § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E soll eine widerlegliche..., ...nach § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E widerleglich vermutet..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil ..., ...systematischen Stellung des § 650a BGB-E beim Bauvertrag sehen..., ...Normen handelt. II. § 650o BGB-E: Gebäudebauvertrag zwischen..., ...Bewertung a) § 650o Abs. 1 BGB-E Der Entwurf stellt in..., ...Unternehmer anzusehen sind. § 650o BGB-E gilt in diesen Fällen..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt. Damit..., .... 2 BGB-E Eine Aufklärung über ..., ...entbehrlich ist. c) § 650o Abs. 3 BGB-E Bei den Voraussetzungen des § 650o Abs. 3 BGB-E geben wir zu bedenken..., ...nach § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB vor. In der Praxis sehen..., ...Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB) in Haftung genommen zu..., ...der Möglichkeit des § 650o BGB-E in seiner jetzigen Gestalt...
  • Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

    Aktiv vom 18.06.2024 bis 30.06.2025

    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
    • Beschreibung: Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9041 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gemeinsamer Sorge gem. § 1617 BGB-E Bei Geburt des Kindes..., ... geltenden § 1617 Abs. 1 BGB. Dabei können sie entweder..., ...Alleinsorge gem. § 1617 a Abs. 2 BGB-E Nach dem geltenden § 1617a Abs. 1 BGB erhält das Kind bei Alleinsorge..., ...führen. Nach § 1617a Abs. 2 BGB kann der Elternteil, der..., ...Elternteils gem. § 1617d BGB - E Nimmt ein Elternteil..., ...gem. § 1354 Abs. 5 Nr. 3 BGB-E entscheidet, besteht ..., ...Rückbenennung gem. § 1617e BGB-E In § 1617e Abs. 1 BGB-E..., ...nach dem aktuellen § 1618 BGB bestehende Mög-lichkeit..., ...bedarf nach § 1617e Abs. 2 BGB-E der Einwilligung des ..., .... Nach § 1617e Absatz 3 BGB-E kann diese Einbenennung..., ...Kindes nach § 1617 e Abs. 2 BGB-E. Bewertung: Auch nach...
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 13.06.2024
    • Beschreibung: Auch die aktuelle Koalition plant gemäß Koalitionsvertrag eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, dass Gewinnspieleintragsdienste dem Textformerfordernis unterliegen. Zuletzt wurden entsprechende Regelungen 2021 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Der CCV lehnt eine Ausweitung der Bestätigungslösung bzw. des Textformerfordernisses ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verträge gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig, wenn für diese..., ...Grundstückskaufvertrag [§ 311b Abs. 1 BGB], Ehevertrag [§ 1410 BGB..., ...Vertretenen gemäß § 177 Abs. 1 BGB von dessen Genehmigung ..., ...wirksame Regelung: § 312h BGB, welche jedoch aktuell ..., ...2017 erfolgen. § 312h BGB (Kündigung und Vollmacht..., ...Mobilfunk, dort hat § 312h BGB bereits seine Effektivität..., ... die Regelung des § 312h BGB konsequent angewandt werden..., ... Instrumenten des § 312h BGB erfolgreich untergeschobenen..., ..., dass nicht etwa § 312h BGB konsequent angewendet wird..., ...die Anwendung des § 312h BGB. Ein Textformerfordernis..., ...Nichtanwendung des § 312h BGB ein Anbieterwechsel möglich..., ...Fernabsatzverträgen (§§ 355 ff BGB). Sie können innerhalb ..., ...Widerrufsfrist gemäß § 356 BGB gar zwölf Monate und 14..., ...Genehmigung im Sinne des § 763 BGB vorliegt. Es besteht..., ...einer Anfechtung nach § 123 BGB. Wenn eine Willenserklärung..., ...kam, ist diese gemäß § 123 BGB lediglich anfechtbar. Der..., ... in den Fällen des § 123 BGB – kein Einfluss auf die..., ...unerlaubte Werbung mit § 312h BGB eine Regelung eingeführt..., ..., hätte lediglich § 312h BGB konsequent angewendet werden..., ...nicht angewendeten § 312h BGB kann hier Abhilfe schaffen...
    • Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 27.05.2024
    • Beschreibung: Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zum Umgangsrecht in § 1680 BGB-E Bezug genommen. Diese..., ...aus den Vorschriften des BGB (§ 1626 Abs. 3 BGB – Grundsätze..., ...elterlichen Sorge –, § 1697a BGB – Kindeswohlprinzip –) ..., ...Voranstellung des § 1626 BGB-E – Kindeswohl – wird die..., ...für Dritte (§ 1642 Abs. 2 BGB-E), andererseits wird das „Kindeswohl“ in § 1676 BGB-E als Regelbestandteil ..., ...missachtet. § 1634 Abs. 2 BGB-E sieht vor, dass ein gemeinsames..., ...Ausgangspunkt des § 1684 BGB in Verbindung mit § 1626 Abs. 3 BGB definierte ein Recht des..., ...Wohlverhaltenspflicht in § 1684 Abs. 2 BGB. Diese Logik bzw. Reihenfolge..., ...Ausgestaltung vorliegt. § 1679 BGB-E stellt in Abs. 3 verschiedene..., ...Sorgerecht in § 1634 Abs. 2 BGB-E sollte hier der Hinweis..., .... 31 der IK durch § 1680 BGB-E abgebildet werden soll..., ...Rechtstatsachenforschung sein. § 1680 BGB-E zählt in einem Beispielkatalog..., ...schon in § 1676 oder § 1680 BGB-E, dass Gewaltvorfälle ..., ...Wohlverhaltensklausel in § 1678 BGB-E ist mit Blick auf Gewaltbetroffenheit..., ...Syndrom darf nicht über § 1678 BGB-E wieder Eingang finden..., ...Formulierung in §§ 1663 und 1664 BGB-E, die den bisherigen §§ 1666, 1666 a BGB nachgebildet wurden, auch..., ...Gesetz doch in § 1634 Abs. 2 BGB-E feststellt, dass bei ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelung in § 1600 Abs. 2-4 BGB, in denen das Anfechtungsrecht..., ...Änderung in § 1595 Abs. 2 BGB-E dem Willen des Kindes..., ...Einzelnen Zu § 1594 Abs. 5 BGB-E, § 180 Abs. 2 FamFG -..., ...Gesetzeslesart des § 1595 BGB bei einer Anerkennung zumindest..., ...klargestellt werden. Zu § 1595 BGB-E - Zustimmungsbedürftigkeit..., ...Neufassung des § 1595 Abs. 2 BGB-E bedarf die Anerkennung..., ...mitentscheiden. Zu §1595a BGB-E – Anerkennung trotz bestehender..., ...Geburt des Kindes. Zu § 1600 BGB-E - Anfechtungsberechtigte..., ...leiblicher Väter steht § 1600 BGB-E. Mit dieser Regelung ..., ...aufgegriffen und umgesetzt. § 1600 BGB-E regelt das Anfechtungsrecht..., ...regelt § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E vier Fallgruppen, in ..., ... wir in § 1600 Abs.3 S.1 BGB-E die den Satzteil „später..., ... der § 1600 Abs. 4 S. 2 BGB-E wie folgt gefasst werden..., ...ist.“ Zu § 1600b Abs. 2 BGB-E - Anfechtungsfristen ..., ...Erwachsene Gem. § 1600b Abs. 2 BGB-E beginnt die Frist zur..., ...hinwirken. Zu § 1600b Abs. 4 BGB-E - zweite Chance zur Anfechtung..., ...entfallen ist. § 1600b Abs. 4 BGB-E sieht daher vor, dass...
    • Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der SVB setzt sich für eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer rechtssicheren und massengeschäftstauglichen AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge ein. Er setzt sich dafür ein, eine entsprechende Regelung in das vierte Bürokratieentlastungsgesetzt zu implementieren. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof die bis dahin gebräuchliche Praxis bei AGB-Änderungen, die Dauerschuldverhältnisse betreffen, von einer Zustimmungsfiktion auszugehen, für unzulässig erklärt. Insbesondere im Bankgeschäft ist die Verankerung eines zweckmäßigen AGB-Änderungsmechanismus per Zustimmungsfiktion von größter Bedeutung und Dringlichkeit. Der SVB verweist auf die Rechtunsicherheit und die gegenwärtig kundenunfreundliche Situation im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Änderung des § 675g BGB oder auch des Antrags der..., ...eine Ergänzung des $ 675 g BGB abstellt. Ein funktionierender..., ...Regelungsvorschlag: Anpassung des § 675g BGB Wir schließen uns dem ..., ... dafür, in § 675g Abs. 3 BGB folgende Gesetzesregelung aufzunehmen: In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ...Lösung“ (Ergänzung von § 675g BGB) würde der aktuellen Misere..., ...Unterstützung und sodann mit § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags..., ...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Anpassung des § 675g Abs. 3 BGB nach Herrn Prof. Dr. Casper..., ...§ 675g Abs. 1 und Abs. 2 BGB genügen, grundsätzlich ..., ...Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB entzogen sind. Dies rechtfertigt..., ...Vorschrift und in § 675g Abs. 2 BGB enthaltenen gesetzlichen..., ...auch in § 308 Nr. 5 Satz 1 BGB statuiert sind. In der ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... An- wendung des § 630g BGB und der Anwendung der DSGVO..., ... eine Novelle des § 630g BGB nahe. Auch die Ver- erblichkeit..., ...: 1) Zu § 630g Abs.1 BGB-RefE Die Begriffe „..., ... des § 630g Abs.2 Satz 2 BGB-RefE auf eine even- tuell..., ...zu § 630g Abs.1 Satz 5 BGB-RefE in Hinblick auf das..., ... 3) Zu § 630g Abs.2 BGB-RefE „sonstige erhebliche..., ...bisherige Fassung aus § 630g BGB. Das war schon im Gesetzgebungsprozess..., ...vorgeschlagen: § 630g Abs.2 BGB-RefE Alternativvorschlag...
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.10.2025
    • Beschreibung: Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen..., ...die Erfüllung der in § 356 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB..., ... Zu § 491 Abs. 2 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag..., ... Zu § 492 Abs. 1 BGB (Form, Vertragsinhalt und..., ... Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Auflage, 2025, § 125..., ... Zu § 505 Abs.4 Satz 2 BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...machen. § 505 Abs.1 BGB regelt, dass der Kreditgeber...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
    • Beschreibung: Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebrauch“ (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) wird neu gefasst: Sie ..., ...Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) stellt einen wichtigen..., ...einem neuen § 556d Abs. 1a BGB wird ein angemessener Möblierungszuschlag..., ...eingeführt (§ 556g Abs. 1b BGB): Wird nicht rechtzeitig..., ...vorgeschlagen, § 556d Abs. 1 BGB um einen zusätzlichen Satz..., ...angespannten Gebieten § 557b BGB wird um eine Regel ergänzt..., ... § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB auf die ordentliche fristgemäße..., ...vereinfachten Verfahrens nach § 559c BGB soll von 10.000 Euro auf..., ...werden. Die Regelung (§ 559c BGB) wurde eingeführt, um insbesondere..., ...vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB ist aus Sicht von Vermietenden..., ...Modernisierungen § 536 Abs. 1a BGB soll so gefasst werden,..., .... 1 und 1a dienen. § 536 BGB regelt das Recht der Mieter..., ...heute enthält § 536 Abs. 1a BGB eine Einschränkung dieses...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.03.2026
    • Beschreibung: Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebrauch“ (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) wird neu gefasst: Sie ..., ...Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) stellt einen wichtigen..., ...einem neuen § 556d Abs. 1a BGB wird ein angemessener Möblierungszuschlag..., ...eingeführt (§ 556g Abs. 1b BGB): Wird nicht rechtzeitig..., ...vorgeschlagen, § 556d Abs. 1 BGB um einen zusätzlichen Satz..., ...angespannten Gebieten § 557b BGB wird um eine Regel ergänzt..., ... § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB auf die ordentliche fristgemäße..., ...vereinfachten Verfahrens nach § 559c BGB soll von 10.000 Euro auf..., ...werden. Die Regelung (§ 559c BGB) wurde eingeführt, um insbesondere..., ...vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB ist aus Sicht von Vermietenden..., ...Modernisierungen § 536 Abs. 1a BGB soll so gefasst werden,..., .... 1 und 1a dienen. § 536 BGB regelt das Recht der Mieter..., ...heute enthält § 536 Abs. 1a BGB eine Einschränkung dieses...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in § 1092 Absatz 3 Satz 1 BGB (n.F.) decken. Über die..., ...Position IVD und BVI § 554 BGB-E: Der Entwurf des geänderten § 554 BGB sieht vor, dass auch Steckersolargeräte..., ...ist die Änderung des § 554 BGB aus systematischen Gründen..., ...werden, so dass in § 554 BGB-E eine Begrenzung auf ..., ...ausreichend. Dies sollte in § 554 BGB-E entsprechend berücksichtigt..., ... (§ 1092 Absatz 3 Satz 1 BGB) Die im Referentenentwurf..., ...vorgesehenen Änderungen des BGB sehen die Verbände als...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungsdivergenz zwischen dem BGB und z. B. dem öffentlichen..., .... 1 Nr. 2: § 650a Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Reichweite..., ...Vermutungswirkung aus § 650a Abs. 3 BGB-E noch subsidiär Bedarf..., ... A. § 650o Abs. 1 Satz 1 BGB-E Anwendungsbereich über..., ... B. § 650o Abs. 1 Satz 2 BGB-E Begrenzung auf fachkundige..., ...Entwurf in § 650o Abs. 3 BGB-E vor, dass grundsätzlich..., ... D. § 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB-E Dauerhaftigkeit zentrales..., ...billiger. E. § 650o Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Beweislast..., ...wie derjenigen aus § 650j BGB i.V.m. Art. 249 § 2 EGBGB..., ...Vertragstyp „Gebäudetyp E“ in das BGB aufzunehmen siehe bitte..., ...Vertragstyp „Gebäudetyp E“ in das BGB aufzunehmen, dürfte mit..., ...Planerverträge nach § 650p BGB ist es ebenso: unterschiedliche..., ...650u Abs. 1 Satz 2 1. HS BGB i.V.m. Art 249 § 2 EGBGB..., ...nach § 650k Abs. 2 Satz 1 BGB letztlich in Anlehnung ..., ...hat, § 650k Abs. 2 Satz 2 BGB. Punkt II. 5. Deswegen..., ... Maßgabe der §§ 133, 157 BGB höherwertige Ausführung..., ...Billigkeit i. S. d. § 315 BGB, falls im zivilrechtlichen..., ...gesetzlich in den §§ 133, 157 BGB festgelegt, an denen nichts..., ...sein8. Die aus §§ 133, 157 BGB folgenden Aufklärungspflichten..., ...Ellenberger in: Grüneberg, BGB-Kommentar 85. Auflage 2026...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 06.11.2024
    • Beschreibung: Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...überträgt (§ 1626a Abs. 1 BGB). Letzteres ist nur zu ..., ... des § 1684 Abs. 2 BGB haben Eltern schließlich..., ...Elternschaft (§§ 1591, 1592 BGB) – automatisch auch dann..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist der Aufwand an sich..., ...1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB. 25 Stellungnahme des ..., ...die Regelung des § 1626a BGB bewährt habe. Die Regelung..., ...Stiefelternteil (§ 1687b BGB) zu nennen. Dieses wird..., ...Nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört der Umgang zu beiden..., ...Elternteilen, § 1684 Abs. 1 BGB.40 Die Eltern haben nicht..., ...sind.55 Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht..., ...ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB). Eine Beschränkung des..., ...wäre (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB). Die Hürde für einen ..., ...Rahmen des § 1684 Abs. 4 BGB noch einmal genauer zu ..., ...1606 Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB der angemessene Unterhalt..., ...orientiert (§ 1612a Abs. 1 BGB), erhöht sich daher der..., ... des Kindes nach § 1612b BGB, grundsätzlich beiden ..., ...Kindesunterhalts (§ 1628 BGB) oder die Bestellung eines..., ...Ergänzungspflegers (§ 1909 BGB) beantragt werden. Hier..., ...den Beistand (§§ 1712 ff. BGB i.V.m. § 55 SGB VIII) ..., ...nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst.79 In Fällen der...
    • Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gesetzlichen Regelun-gen (§§ 305 ff BGB) ergibt sich, dass die ..., ...zu § 650 a Bauvertrag (3) BGB-E • Der BSB lehnt die Einführung des § 650a Abs. 3 BGB-E ab. Die Regelungen des § 650a Abs. 3 BGB-E wirken sich auf alle ..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und dem Bauträger-vertrag (§ 650u BGB). Das Ziel des RefE, durch..., ...prognostizier-barem Ausgang. § 650a Abs. 3 BGB-E wird also keinesfalls..., ...Regelung des § 650a Abs. 3 BGB-E verkleinert den Geltungsbereich..., ...Unternehmer aufgrund von § 633 BGB verpflichtet ist, den Verbraucher..., ...Festlegungen des § 650a Abs. 3 BGB-E gewinnt die Bau- und ..., ...des Artikel 249 § 1-3 EG-BGB (auch nur bei Verbraucherbauverträgen..., ...erleichtert. zu § 650o BGB-E • Dass Verbraucherbauverträge..., ...Bauträgerverträge vom § 650o BGB-E ausge-nommen sein wollen..., ... den neuen § 650a Abs. 3 BGB-E verkleinert wird. Deshalb..., ...Ausführung“ sollen im § 650o BGB-E neu geführt werden. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, •rückzahlbar während ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pactasuntservanda -Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. •Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB): −Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des §1626 Abs. 3 Satz 1 BGB zur Kindeswohldienlichkeit..., ...Vaterschaft (§ 1600 Absatz 2 BGB-E) für über 18-jährige ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Die Neuregelung der..., ... Kindern (§1600 Absatz 2 BGB-E) und minderjährigen Kindern..., ...Vaterschaft über § 1626a BGB das Sorgerecht für das..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB-E) oder zu einem früheren..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E) oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Unabhängig von diesen..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E). Ist keine dieser vier..., ...gemäß § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E eine Kindeswohlprüfung..., ...Vater. Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB-E wirkt die Anfechtung ..., ...nach § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E ermöglicht. Exkurs: ..., ... wenn ein Vater (oder im BGB-E „Mann“) für das Kind ..., ...geltenden § 1600 Absatz 3 BGB wird gesetzlich vermutet..., ...Entwurf mit §1600 Absatz 2 BGB-E vor, dass die Anfechtung..., ...Regelung des § 1600 Absatz 2 BGB-E soll laut Begründung ..., ... § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E die Anfechtungsfrist ..., ...1600b Absatz 4 Satz 3 und 4 BGB-E durch den Wegfall einer..., ...derzeitigen § 1599 Absatz 2 BGB von der Notwendigkeit..., ...entwickelt diese durch § 1595a BGB-E zu einer Anerkennung ...
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... es geboren hat“ (§ 1591 BGB). II. Bewertung der einzelnen..., ...Kindes sein (vgl. § 1591 BGB). Eine Neuerung soll es..., ...Vaterschaft geschaffen: § 1592 BGB Vaterschaft Vater eines..., ...aussehen: (neuer) § 1592a BGB Mit-Mutterschaft Mit-Mutter..., ... zu lassen (§ 1592 Nr. 3 BGB). Bei einer Übertragung..., ...besteht (vgl. § 1600 Abs. 2 BGB). Die sozial-familiäre ..., ... hat (§ 1600 Abs. 3 S. 1 BGB). Dies wird bei einer Ehe..., ...vermutet (§ 1600 Abs. 3 S. 2 BGB). Das Gesetz schützt also..., .... § 1600b Abs. 1, Abs. 3 BGB), so dass der Fristablauf..., ...Kind geboren hat (§ 1591 BGB)? Die Eckpunkte betonen..., ...wurde (§ 1599 Abs. 2 S. 1 BGB). Zu-künftig soll es möglich..., ...des Sorgerechts (§ 1626a BGB) hält der Familienbund ..., ...Alleinsorge gem. § 1671 BGB und (Teil-)Entziehung des Sorgerechts gem. § 1666 BGB), ist nicht als bü-rokratische..., ...Es ist derzeit in § 1687b BGB geregelt: § 1687b BGB..., ...Großeltern, vgl. § 1685 Abs. 1 BGB), soll diese Vereinbarung..., .... Bisher hat gem. § 1687 BGB nur der Elternteil, bei..., ...Geschwistern (§ 1685 Abs. 1 BGB) eine spiegelbildliche ..., ...rechtlichen Vaters (§ 1686a BGB) soll ge-schlechtsneutral..., ...Zumindest die in § 1766a BGB für die Stiefkindadoption...
  • Vertragsgestaltung Zivilrecht

    Aktiv vom 03.06.2024 bis 14.02.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Ja. 2. ..., ... möchten, für die § 650h BGB über den Verweis in § 650q Abs. 1 BGB gilt. Die Hauptgründe, ..., ...Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 3 BGB ungewollt abläuft. Dies...
    • Angegeben von: PayPal Limited am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 434/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Absatz 1, 506 Absatz 1 Satz 1 BGB-RefE, Form der Vertragserklärungen..., ... Abs. 1, 506 Abs. 1 S. 1 BGB-RefE Verbraucherdarlehensverträge..., ...der Textform i.S.d. § 126b BGB bedürfen. Wir gehen hierbei..., ...kann. §492a Absatz 1a BGB-RefE, Zulässige Kopplungsgeschäfte..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-RefE zu eng gefasst. ..., ...verbunden ist.“ §505b BGB-RefE, Risikobasierte Proportionalität..., ...Proportionalitätsgrundsatzes in § 505b Abs. 2 BGB-RefE, der vorsieht, dass...
  • Reform Abstammungsrecht

    Aktiv vom 01.06.2024 bis 20.06.2024

    • Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 01.06.2024
    • Beschreibung: Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ... [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ...[Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...12; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB einführen will, ist er ..., ...wie Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) oder Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB). 8. Die Festlegung einer..., ...Sinne vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind am Maßstab von Art..., ...Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (dazu unter II) vor. ..., ... zur Mietpreisbremse im BGB auch das möblierte Wohnen..., ...ein neuer § 556d Abs. 1a BGB bestimmen: „Bei Wohnraum..., .... 4 Vgl. § 556g Abs. 1b BGB-E. 5 Art. 1 Nr. 5 des ..., ...nach § 556d Abs. 1 Satz 1 BGB der folgenden Absatz 1a..., ...8 Nach § 556g Absatz 1a BGB soll der folgenden Absatz..., ... von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu konkretisieren, indem..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB in der Praxis vereinfacht..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...mietrechtlichen Normen im BGB an diese Vorgaben halten..., ..., die gemäß § 535 Abs. 2 BGB gegen ein Entgelt erbracht..., ...Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB oder Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB. Die Formulierung einer..., ... neue § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wonach auf Wohnraum, ..., ...i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liege nur bis zu einer ..., ... (§ 138 Abs. 1 BGB) begegnet werden. 3) Regelung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ihr Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen..., ...der Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vor, § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB um das Merkmal der „Reparierbarkeit..., ...sie im Hinblick auf § 434 BGB geplant ist, ab. Rechtsunsicherheit..., ...434 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BGB bestimmen. Künftig kann..., ...nach den neuen §§ 479a ff. BGB-E sollen ab dem Zeitpunkt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bauvertragsrechts. § 650a BGB definiert den Bauvertrag..., ...Die Regelungen des § 650a BGB schlagen deshalb auf alle..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und den Bauträgervertrag (§ 650v BGB). Hinzukommt, dass der ..., ...Rechtsbegriffe des § 633 Abs. 2 BGB. Das kann prinzipiell zu..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gleichgestellt, sofern ..., ...im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist. Diese unterschiedlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Vormiete nach § 556e BGB, Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB, umfassende Modernisierung nach § 556f Satz 2 BGB), • sie lässt eine marktorientierte..., ...Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB Eine rückwirkende Einbeziehung...
    • Angegeben von: Aareal Bank AG am 23.06.2025
    • Beschreibung: Liberalisierung der Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Schaffung von Bereichsausnahmen bei Finanzverträgen zwischen professionellen Vertragsparteien, die nach objektiven Kriterien in der Lage sind, ihre Interessen selbständig zu wahren
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bereichsausnahme in § 310 Abs. 1a BGB für Finanzgeschäfte bereits..., ...Bereichsausnahme im § 310 Abs. 1a BGB sollte aus diesen Gründen..., ...Formulierung für § 310 Abs. 1a BGB vor: (1a) Die §§ 307 und..., ...§ 308 Nr. 5, 675g Abs. 2 BGB gesetzlich klargestellt...
    • Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
    • Beschreibung: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgesehene vereinfachte..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB von den dort genannten ..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...einem neuen § 556d Absatz 2 BGB ausdrücklich geregelt werden..., ...einem neuen § 556g Absatz 1b BGB verpflichtet werden, den..., ... Sanierungen Laut § 559 BGB dürfen Vermietende die ..., ...Gebäudemodernisierungsgesetzes Laut § 559 BGB ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen..., ...sollte auch im Mietrecht des BGB konsequent umgesetzt werden...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne..., ...Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 1 BGB und die Zahlungen hierauf..., ...Forderung, eben § 1378 Abs. 1 BGB, zugrunde liegt; es wird..., ..., der nach § 1378 Abs. 1 BGB zur Hälfte dem anderen ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...darüber hinaus § 675 Abs. 3 BGB eingefügt, mit dem solche..., ...eine Ergänzung des § 312c BGB um die folgenden Absätze..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB. Die Betätigungslösung ..., ...Pflichtangaben nach § 312d Abs. 1 BGB zur Verfügung zu stellen..., ...Dokumentationspflicht aus § 312f Abs. 2 S. 1 BGB durch Art. 8 Abs. 7 Verbraucherrechte-RL..., ... 123 Abs. 1 i.V.m. § 143 BGB begründen. Ein in den Anwendungsbereich..., ...Bestätigungslösung in einer Umsetzung im BGB aus guten Gründen nicht...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung ein (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ... [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 1 Nr. 2: Dem § 650a (BGB) wird folgender Absatz ..., ...Artikel 1 Nr. 4: Nach § 650n (BGB) wird folgendes Kapitel..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 2 BGB-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 3 BGB-E halten wir in dieser ...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a (3) BGB: Die klärende Definition..., ...Ergänzung in § 650 a Abs. 3 BGB vor: "Es wird vermutet..., ...sind.“ 2. Zu §650o (1) BGB: Bauunternehmen geben..., ... 3. Zu §650o (3) Nr. 2 BGB: Das Gesetz sollte ...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Beschreibung: Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz..., ...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E) Neben der Haltbarkeit..., ... gemäß § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E künftig auch die Reparierbarkeit..., ... § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB ausmachen. Damit liegt ..., ...der in § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E geplanten Änderung künftig..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 1 BGB-E müssen Unternehmer vor..., ...Nach-erfüllung gemäß § 439 BGB Verbraucher über das Wahlrecht..., ...gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 2 BGB-E darüber in-formiert werden..., ...dass das in § 439 Abs. 1 BGB normierte grundsätzliche..., ...§ 439 Abs. 4 S. 3, 2. HS BGB. Daher ist klarzustellen..., ...Gesetzestext des § 439 Abs. 1 BGB und des § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Verjährungsfrist (§ 475e Abs. 5 BGB-E) In § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung leisten..., ... Sinne des § 475e Abs. 5 BGB-E beginnt. Zudem ist die..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB, wonach bei einer Nacherfül-lung..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB rechtssystematisch geboten..., ... an den in § 475e Abs. 4 BGB genannten Zeitpunkt anschließen..., ...bestimmter Waren (§ 479a ff. BGB-E) Mit der Einfügung des..., ...vorgesehenen Untertitels 4 im BGB ist der in Art. 5 Abs. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Besonderer Teil Zu § 479b BGB-E – Reparaturverpflichtung..., ...auf Zellebene. Zu § 479e BGB-E – Unzulässige Handlungen..., ...etabliert werden. Zu § 479f BGB-E – Prüfpflichten für Online-Plattformen...
    • Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nr. 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ...18 // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art...., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Die VerbKrRL..., ... // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ......................, ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...9 S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Dezember 2022 In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ... europarechtskonform ins BGB aufzunehmen (III. 2.-4...., ...durch § 675g Abs. 2 S. 1 BGB ausdrücklich gestattet ..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, da sie von..., ...§ 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB abwichen, aus denen ein..., ..., 12. Aufl. 2016, § 307 BGB Rn. 33; Pfeiffer in Wolf..., ... des § 675g Abs. 1 BGB nicht mehr gewahrt sind..., .../Casper, BGB § 675g Rn. 4. 35 Mündliche..., .../Weinreich/Fehrenbacher, BGB, 16. Aufl. 2021, § 675g..., ...Piekenbrock/Rodi (2019), BGB, Anh. zu §§ 305-310 Rn...., ...Unwirksamkeit nach § 307 BGB de lege lata allerdings..., ... § 308 Nr. 5 BGB verstößt.61 Mit einer zusätzlichen..., ... nicht gegen § 307 BGB verstößt. Dies hatte der..., ... bereits eine auf § 675g BGB begrenzte Klarstellung..., ... 307 Abs. 1 S. 2 BGB den Art. 5 S. 1 der Klausel-RL..., ...Vorgaben des § 308 Nr. 5 BGB genügen, der 90 So in ..., ...II und in § 675g Abs. 2 BGB vorausgesetzt wird und ..., ...BGB genügen, der Inhaltskontrolle..., ... schon § 675g Abs. 2 BGB zugrunde liegt. 5. Der...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1997 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) 6 3.3 Hemmung der Anfechtungsfrist..., ...Anerkennungssperre (1594 Abs. 5 BGB-E) 10 3.5 Anerkennung ..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) 11 Seite 3 1. Vorbemerkung..., ...Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 Satz ..., ...Fußn. 3 und 4, dort § 1598 BGB-E. Seite 6 bewährt haben..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E). Der Gesetzentwurf..., ...Anfechtung (§ 1600 Abs. 2 BGB-E, s. u.) vorgesehen. ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Der Schwerpunkt des..., ...besteht (§ 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB-E). Dieser Grundsatz wird..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E), oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Zusätzlich ist in §..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E eine Härtefallklausel..., .... § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB sieht schließlich vor, ..., ...„zweite Chance” (§ 1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E..., ...stimmt § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E, dass für den leiblichen..., ...sieht zunächst § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während der..., ...bislang in § 1599 Abs. 2 BGB geregelt ist. Zukünftig..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) Schließlich sollen ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...Wortlaut des § 501 Abs. 1 BGB eng an dem Wortlaut des..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...Wortlaut des § 501 Abs. 1 BGB eng an dem Wortlaut des..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
    • Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.01.2025
    • Beschreibung: Regulierung der vertraglichen Möglichkeiten des Immobilienteilverkaufs; Schutz der Verbraucher*innen vor benachteiligenden Klausen (z.B. intransparente Änderungsmöglichkeiten der Nutzungsentschädigung; einseitige Verteilung der Instandsetzungskosten, Vermarktungskosten), mangelnder Absicherung im Insolvenzfall des Teilkäufers, Festschreibung von fiktiven Immobilienwertsteigerungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder einem Sondergesetz..., ... vereinbart wird (§ 1093 BGB). Im Gegensatz zum Nießbrauchsrecht..., ...Grundbesitzabgaben. Gemäß § 1041 BGB tragen sie zudem die laufenden..., ...übertragen, weil § 1041 Satz 2 BGB zu Lasten des Nießbrauchsberechtigten...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
    • Angegeben von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist, durch eine gesetzliche Regelung angemessene Anpassungen von Bedingungen und Preisen bei laufenden Dauerschuldverhältnissen im Verbraucher-Massengeschäft rechtssicher zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
    • Beschreibung: Baunormen dienen dazu, gesetzliche Anforderungen an Bauwerke bautechnisch und mit einem allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab zu konkretisieren. Sie bilden auch eine Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen. Mit Sicherheitsanforderungen, z.B. an den Brandschutz, sollen die Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Gebäuden samt Inhalt minimiert werden. Dieser Schutz muss erfahrungsgemäß beim Bauen zukünftig auf den Schutz vor Extremwetterereignissen, die im Zuge des Klimawandels zunehmend zu erwarten sind, ausgedehnt werden, parallel zur gesellschaftlichen Diskussion über bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit. Dabei soll die gesetzliche und in der Praxis bewährte Einordnung der Baunormen gewahrt und normativ zugleich eine leistungs- und damit kostenadäquate Abstufung ermöglicht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..............3 2.1 § 650a BGB-E ........................, ............ 4 2.2 § 650 o BGB-E ........................, ....6 2.2.1 § 650 o Abs. 1 BGB-E........................., ... 6 2.2.2 § 650 o Abs. 2 BGB-E........................., ... 7 2.2.3 § 650 o Abs. 1 BGB-E........................., ...So soll in § 650 a Abs. 3 BGB-E eine Vermutung eingeführt..., ...anderen soll gem. § 650 o BGB-E für Gebäudeverträge..., ...geringeren Baukosten. 2.1 § 650a BGB-E In § 650a Abs. 3 BGB-E..., ...von § 650 a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E alle Normungen umfasst..., ...bereits § 650 a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E einschlägig sein dürfte..., ... G N A HM E 2.2 § 650 o BGB-E Der Entwurf sieht in § 650 o BGB-E vor, dass bei einem Gebäudebauvertrag..., ...geben: 2.2.1 § 650 o Abs. 1 BGB-E Die in Abs. 2 und Abs..., ...Privilegierung des § 650 o Abs. 1 BGB-E bereits erfüllt sein,..., ...trifft. 2.2.2 § 650 o Abs. 2 BGB-E Wir verstehen den Entwurf..., ...sinnvoll. 2.2.3 § 650 o Abs. 1 BGB-E Die Formulierung "wenn..., ...nach § 633 Absatz 2 Satz 2 BGB vorliegt, verdeutlicht ..., ...Komfortkriterien zu § 650 a Abs. 3 BGB-E • Konkretisierung der..., ... 650 o Abs. 1 und Abs. 2 BGB-E Berlin, den 30.08.2024...
Nach oben blättern