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Digital Lending Association e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000904
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 11.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 16.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 9510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493094854660
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E-Mail-Adressen:
- info@digitallenders.eu
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,03
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Constantin Fabricius
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Gesamtzahl der Mitglieder:
30 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein versteht sich als Branchenverband. Als Branche wird die Gesamtheit der Unternehmen betrachtet, deren Tätigkeit in direktem oder indirektem Bezug zu einer Vermittlung von Fremdkapital über Internet-Plattformen steht. Hierzu zählen insbesondere Darlehen, Schuldscheindarlehen und wertpapierverbriefte Darlehen (Anleihen). Der Verein hat die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu schützen sowie deren Belange wahrzunehmen. Er verwirklicht seine Ziele unter anderem durch: - Interessenvertretung gegenüber Politik: Beratung politischer Entscheidungsträger und Behörden sowie Beteiligung an Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes und der Länder; - Vertretung gegenüber Regulierungs- und Aufsichtsbehörden: Vertretung und Repräsentation der Branchenunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank, der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie gegenüber weiteren zuständigen Behörden oder öffentlichen Einrichtungen und Institutionen; - Vernetzung: die Pflege von Beziehungen der Mitglieder untereinander sowie die Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu anderen Verbänden, Wirtschaftsvereinigungen und Verbraucherschutzeinrichtungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; - Öffentlichkeitsarbeit wie zum Beispiel Pressearbeit, Publikationen und Veröffentlichung branchenrelevanter Informationen; - Information, Betreuung und Beratung der Mitglieder; - Konzeption, inhaltliche Begleitung sowie Nachverfolgung einheitlicher Branchenstandards; - Eintreten für lauteren Wettbewerb; - Förderung von Markttransparenz sowie Kreditnehmer- und Anlegerschutz; - Eintreten für hohe Qualität und Fachkunde.
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Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
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Beschreibung:
Angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Umsetzung der 2. Fondsmanagerrichtlinie (AIFMD2)
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Beschreibung:
Angemessene Umsetzung der Fondmanagerrichtlinie in deutsches Recht
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Betroffenes geltendes Recht: KAGB
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen
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Beschreibung:
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Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (GwVideoIdentV-E), Anpassung der Anforderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Referentenentwurf: Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: GwG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Digitalisierung, EU-Binnenmarkt, Parlamentarisches Verfahren
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406030043 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Anlegerschutzverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 04.10.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: VermAnlG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Verbraucherschutz, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410310001 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
140.001 bis 150.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- auxmoney GmbH
- creditshelf AG
- CrossLend GmbH
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23