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Digital Lending Association e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000904
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 20.02.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.02.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 9510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493094854660
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E-Mail-Adressen:
- info@digitallenders.eu
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,01
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Constantin Fabricius
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Gesamtzahl der Mitglieder:
32 Mitglieder am 31.12.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein versteht sich als Branchenverband. Als Branche wird die Gesamtheit der Unternehmen betrachtet, deren Tätigkeit in direktem oder indirektem Bezug zur Investition von Fremdkapital über Digital Lender steht. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Darlehen, Schuldscheindarlehen, Forderungsabtretungen, Anleihen und Wertpapiere basierend auf den vorher genannten Fremdkapitalinstrumenten. Der Verein hat die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu schützen sowie deren Belange wahrzunehmen. Er verwirklicht seine Ziele unter anderem durch: - Interessenvertretung gegenüber Politik: Beratung politischer Entscheidungsträger und Behörden sowie Beteiligung an Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; - Vertretung gegenüber Regulierungs- und Aufsichtsbehörden: Vertretung und Repräsentation der Branchenunternehmen gegenüber zuständigen Behörden oder öffentlichen Einrichtungen und Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; - Vernetzung: die Pflege von Beziehungen der Mitglieder untereinander sowie die Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu anderen Verbänden, Wirtschaftsvereinigungen und Verbraucherschutzeinrichtungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; - Öffentlichkeitsarbeit wie zum Beispiel Pressearbeit, Publikationen und Veröffentlichung branchenrelevanter Informationen; - Information, Betreuung und Beratung der Mitglieder; - Konzeption, inhaltliche Begleitung sowie Nachverfolgung einheitlicher Branchenstandards; - Eintreten für lauteren Wettbewerb; - Förderung von Markttransparenz sowie Schuldner- und Anlegerschutz; - Eintreten für hohe Qualität und Fachkunde.
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Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
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Beschreibung:
Angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Umsetzung der 2. Fondsmanagerrichtlinie (AIFMD2)
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Beschreibung:
Angemessene Umsetzung der Fondmanagerrichtlinie in deutsches Recht
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (GwVideoIdentV-E), Anpassung der Anforderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anlegerschutzverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
130.001 bis 140.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- auxmoney GmbH
- CrossLend GmbH
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24