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Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU)
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Eintrag nicht aktualisiert
- Registernummer: R000470
- Ersteintrag: 14.02.2022
- Letzte Änderung: 25.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Glinkastr. 3210117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493088722550
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E-Mail-Adressen:
- info@urologie-gestalten.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2250.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/222,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Dr. Roland Zielke
- Dr. Axel Belusa
- Prof. Dr. Peter Göbell
- Dr. Peter Kollenbach
- Dr. Peter Kühne
- Mira Faßbach
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.305 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (3):
- Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
- Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V.
- Förderverein Stiftung Männergesundheit e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. tritt für die beruflichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder ein. Insbesondere hat er folgende Aufgaben: - Er nimmt die beruflichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber allen im Gesundheitswesen im Inland und Ausland Handelnden wahr. - Er fördert die berufliche Fortbildung und wirkt an der Gestaltung der Weiterbildungsordnung und des Berufsbildes mit. - Er nimmt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber unlauteren Wettbewerbshandlungen wahr.
Konkrete Regelungsvorhaben (22)
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Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen
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Beschreibung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) Als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Gewährleistung der Unabhängigkeit der Selbstverwaltung bei der vertragsärztlichen Zulassung
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Beschreibung:
Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
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Beschreibung:
Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind. Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann. Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen. Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Stärkung und Flexibilisierung des Belegarztwesens
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Beschreibung:
Vereinfachung belegärztlicher Zulassung. Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird. Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation. Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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Stärkung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen vor dem Hintergrund der Stärkung klinischer Strukturen
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Beschreibung:
Stärkung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen, die in Folge der Ausbezahlung von Vorhaltepauschalen für Kliniken i.H.v. rund 60 % und deren Bevorteilung entstehen. Beteiligung der Ärzteschaft an Ausschuss zur Festlegung von Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen per Rechtsverordnung. Rechtsbruch durch Finanzierung von 50 % des Transformationsfonds durch die GKV und damit der gesetzlich Versicherten aufheben.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel
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Beschreibung:
Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
- Referentenentwurf: Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte
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Beschreibung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Abschaffung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
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Beschreibung:
Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung. Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patientenzentrierten, Sektorengrenzen- unabhängigen Versorgung. Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 4, SGB 5, SGB 6, KHG, KHEntgG, Ärzte-ZV
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfs- und stationären Krankenhausplanung
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Stärkung von Selektivverträgen zwischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenkassen für die fachärztliche Versorgung
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Beschreibung:
Stärkung und Flexibilisierung von Selektivverträgen (insbesondere Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V) als Innovationsmotor in der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten. Vereinfachung der Abrechnung, Vertragsabschlüsse und des Datenaustausches.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Ausbau der Nutzerorientierung eines digitalen Gesundheitswesens
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Beschreibung:
Anwender- und Nutzerorientierung bei Gesetzgebung und Umsetzung des Digitalisierungsprozesses des Gesundheitswesens. Vereinfachung von Prozessen im Gesundheitswesen durch Digitalisierung. Bürokratiefreie bzw. bürokratiearme Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Ärztinnen und Ärzte. Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung. Umsetzung und Regulierung von Versorgungsprozessen muss weiterhin in den Händen der Leistungserbringer und ihrer Organisationen der Selbstverwaltung liegen.
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung für Ärzte
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Beschreibung:
Abbildung des ärztlichen Leistungsgeschehens in einer modernen, innovationsorientierten ärztlichen Gebührenordnung. Betriebswirtschaftlich angemessene, die ärztliche Freiberuflichkeit sichernde Vergütung, mindestens durch Anpassung der Gebührenhöhen an die vollzogene Inflationsentwicklung.
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Betroffenes geltendes Recht: GOÄ
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Recht"
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Beschreibung:
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Vollständige Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis
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Modernisierung der ärztlichen Ausbildung (Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung)
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Beschreibung:
Modernisierung der ärztlichen Ausbildung orientiert an den technischen und medizinischen Entwicklungen und den medizinischen Bedarfen: stärkere Ausrichtung der Approbationsordnung auf die Themen Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsübergreifende Kooperation.
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Betroffenes geltendes Recht: ÄApprO 2002
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Recht"
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Beschreibung:
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Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, Praxisvertretung etc.
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Beschreibung:
Verhinderung der doppelten Verbeitragung von Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit in der berufsständischen Versorgung und in der Deutschen Rentenversicherung. Sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und in der Praxisvertretung insbesondere, wenn diese als Nebentätigkeit ausgeübt wird. Sicherung der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit durch Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse.
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Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung, Sonstiges im Bereich "Recht"
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Beschreibung:
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Reform der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausstruktur unter Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen
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Beschreibung:
Monistische Finanzierung der stationären Strukturen, wie im ambulanten Bereich. Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der ambulanten Versorgung. Gleiche Vergütung für gleiche Leistungen in den Versorgungsbereichen an medizinischem Bedarf ausgerichtete Krankenhausstrukturen.
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Reform Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
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Beschreibung:
Gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte. Gewährleistung der effizienten Aufgabenerfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Angemessene Finanzierungsbeteiligung des Bundes zur Finanzierung für Digitalisierung und nachhaltiger Strukturen im öffentlichen Gesundheitsdienst.
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Stärkung der Primär- und Sekundärprävention unter Beteiligung der Fachärztinnen und Fachärzte
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Beschreibung:
Verankerung von Maßnahmen der Prävention und Prophylaxe gleichwertig neben Kuration und Rehabilitation. Prävention muss mit der Nutzung ärztlicher Kompetenz verknüpft sein.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Dynamisierung des Bundeszuschusses in den Gesundheitsfonds / Kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbeziehende
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Beschreibung:
Dynamische Weiterentwicklung des Bundeszuschusses zur GKV vollumfängliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Angemessener Beitrag in die GKV aus Steuermitteln für Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Erhalt eines dualen Krankenversicherungssystems
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Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Notfallversorgung
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Beschreibung:
Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur langfristigen Finanzierbarkeit des Systems zur Patientensteuerung soll zunächst eine Telemedizin/KI-gestützte Steuerung im Zuge der Patientensteuerung und nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle (TSS) erfolgen.
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Transplantationsgesetz
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Beschreibung:
Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
- Referentenentwurf: Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: TPG-GewV
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Recht"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
620.001 bis 630.000 Euro