Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190051
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach einer verständlichen Regelung zur Einsicht und Kopie der Behandlungsakte
Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
19.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.11.2025 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Versicherungswesen [alle SG hierzu]