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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001291
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 18.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Michaelkirchstraße 17/1810179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493062980100
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E-Mail-Adressen:
- info@deutscher-verein.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23310.001 bis 320.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,93
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Ass. iur. Wiebke Bartels LL.M.
- Ass. iur. Ursula Rölke
- Andreas Krampe
- Dr. Anna Richter
- Dr. iur. Romy Ahner
- Dipl.-Päd. Maria-Theresia Münch
- Kathleen Wabrowetz
- Antje Asmus
- Dr. iur. Verena Staats
- Ass. iur. Nora Schmidt
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.020 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 297 natürliche Personen
- 1.723 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (9):
- Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
- Deutscher Juristentag e.V.
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement - KGSt
- Deutscher Sozialrechtsverband e.V.
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement - BBE
- International Council of Social Welfare - ICSW
- International Social Service - ISS
- European Social Network - ESN
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Interessen- und Vorhabenbereiche (23):
Arbeitsmarkt; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Pflege; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Ländlicher Raum; Wohnen; Grundsicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Betreuungsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein) ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. In diesem Kontext veranstaltet er Fachkongresse, Fachveranstaltungen, Fachgespräche sowie ähnliche dem Austausch dienende Formate, nimmt an Sachverständigenanhörungen teil und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Der Deutsche Verein arbeitet konsensorientiert, vernetzt, impulsgebend sowie mit hoher Fachlichkeit an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik und steht im ständigen Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Sozialen. Es ist die jahrzehntelange Besonderheit des Deutschen Vereins, alle - auch widerstreitende und gegensätzliche - Interessen und Positionen zusammenzuführen und sie dadurch für die Entwicklung der Sozialpolitik, der Sozialen Arbeit und des Sozialrechts, und damit für die Gesellschaft insgesamt, nutzbar zu machen. Unter der allgemeinen verfassungsrechtlich gebotenen Zielsetzung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Vereinheitlichung des Sozialsystems in der Bundesrepublik Deutschland werden Lösungen und Lösungsvorschläge jenseits partikulärer Interessen entwickelt, die für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, letztlich auch für den sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland von großer Bedeutung sind. Die gesetzliche Vertretung des Deutschen Vereins erfolgt durch Dr. Verena Staats (Vorständin gemäß § 26 BGB) und Nora Schmidt (Geschäftsführerin und besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB). Außerdem wird der Deutsche Verein durch die ehrenamtliche Präsidentin, Dr. Irme Stetter-Karp, repräsentiert. Auch sie vertritt den Deutschen Verein in fachpolitischen Positionen nach außen.
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Reformen im Kindschaftsrecht
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Beschreibung:
Stellungnahme vom 14.2.2024 zu Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reformen im Abstammungsrecht
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Beschreibung:
Stellungnahme vom 14.2.2024 zu Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts Unser Ziel: Das Abstammungsrecht soll gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden. Bei den anstehenden Reformen sind die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Fortführung des KiTa-Qualitätsgesetzes und Fachkräftesicherung in Kita und Ganztag
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Beschreibung:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dauerhaft in die Fortführung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zu investieren und insbesondere die drei Handlungsfelder „Bedarfsgerechtes Angebot“, „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Sprachliche Bildung“ zu fokussieren. Unser Ziel ist die dauerhafte Verbesserung der Konvergenz zwischen den Bundesländern bei den Aufwachsensbedingungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Ganztagsbetreuung sowie die Sicherstellung qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte im System der Kindertagesbetreuung und des Ganztags.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu];
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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bessere Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft
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Beschreibung:
Aufzeigen von Schutzlücken des Referentenentwurfs für Kinder mittelloser Eltern, die von keinem der geplanten Vermutungstatbestände erfasst werden sowie Empfehlung einer Evaluation des Gesetzes
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Referentenentwurf:
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 1. Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Kommentierung des Nationalen Reformprogramms (NRP)
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Beschreibung:
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins legt in der Kommentierung des Nationalen Reformprogramms den Fokus auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), sowie Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), da diese Themen für unsere Mitglieder von besonderem Interesse sind. Mit der Kommentierung soll darauf hinwirkt werden, dass zum einem die jeweiligen Punkte im Reformprogramm ausreichend Berücksichtigung finden. Zum anderen, soll darauf hingewiesen und hingewirkt werden, dass die Planung und Nutzung der Ressourcen des DARPs unter stärkerer Einbindung von relevanten Stakeholdern erfolgen muss.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderungen im SGB XI Soziale Pflegeversicherung, im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu harmonisieren und das Pflegedarlehn durch eine Lohnersatzleistung zu ersetzen. Leistungen für pflegende Angehörige und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige sollten flexibilisiert werden. Zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung soll ein fest an spezifische Leistungen gebundener Steuerzuschuss eingeführt werden. Es soll geprüft werden, wie die Einnahmebasis durch Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragsbemessung verbreitert werden kann und es soll ein Ausgleichmechanismus zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung für eine ausgewogene Lastenverteilung entwickelt und implementiert werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11761 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407020003 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.07.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Wohnungsverlusten
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Beschreibung:
Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411050021 (PDF - 25 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.11.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Unterhaltsrechts
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Beschreibung:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderungen und Klarstellungen in den Regelungen nach dem SGB V und IX zur Begleitung Im Krankenhaus
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Beschreibung:
Einzelansprüche sollen nicht in andere Sozialleistungssysteme verlagert werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderungen soll nicht an den Bezug einer Sozialleistung geknüpft werden. Es soll erreicht werden, dass hinsichtlich der Einbindung in ein therapeutisches Konzept auch im Rahmen des § 113 Abs.6 SGB IX eine Klarstellung eingefügt wird. Es soll erreicht werden, dass auch nach § 44b SGB V eine stundenweise Begleitung ohne zeitlichen Mindestaufwand möglich wird. Es soll eine Regelung geschaffen werden, die sicherstellt, dass ein erhöhter Grundpflegebedarf auf Grund einer Behinderung bei stationärem Aufenthalt generell abgesichert ist.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411080014 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
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Beschreibung:
Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt Datum des Referentenentwurfs: 18.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.11.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Versendet am 05.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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Beschreibung:
Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystem in der Pflege und zur Unterstützung der Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Damit sollten die Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes sowie einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Vereinheitlichung sollte eine Erleichterung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erreicht werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
-
Pflegekompetenzgesetz
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Beschreibung:
Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, insb. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Förderung des Ehrenamts, der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412010002 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung für Leistungsberechtigte im SGB II
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Beschreibung:
Der Deutsche Verein empfihelt, das Verfahren der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) weiter zu vereinfachen. Er tritt dafür ein, öffentliche und staatlich anerkannte Einrichtungen ohne ein weiteres Verfahren der Trägerzulassung als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne des § 178 SGB III zuzulassen, soweit sie bereits umfangreichen Anforderungen nach Bundes- und Landesgesetzen unterliegen und unter laufender staatlicher Aufsicht stehen. Der Deutsche Verein fordert mit Blick auf das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, den Eingliederungs- und Verwaltungstitel für das SGB II im Bundeshaushalt so auszugestalten, dass ein ausreichend dimensionierten Betreuungsschlüssel und gut qualifiziertes Personal in den Jobcentern eingesetzt werden kann.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Dritte Stufe der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts
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Beschreibung:
Die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII wird begrüßt als ein entscheidender Schritt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Erforderlich ist die Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems, welche die Zusammenführung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe umfasst. Umfassende Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes sollten eingerichtet werden, um die praktische Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412120029 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Neuordnung und Anpassung der Betreuervergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
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Beschreibung:
Neuordnung des Betreuervergütungssystems bei gleichzeitiger Entlastung der Betreuungsgerichte sowie die Sicherstellung einer angemessenen, zeitgerechten und nachhaltigen Anpassung der Betreuervergütung zur Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der rechtlichen Betreuung. Bürokratieabbau, Transparenz und Entlastung im Betreuungswesen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Betreuungsrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
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-
-
Beschreibung:
-
Reformen des Familienverfahrensrechts
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Beschreibung:
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412120027 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 13.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 20.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Inklusiven Kinderschutz voranbringen und weiterentwickeln
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Beschreibung:
Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412110038 (PDF - 30 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Europäische Kohäsionspolitik, Strukturfonds, Europäischer Sozialfonds (ESF), Mehrjähriger Finanzrahmen
-
Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, sich im Rat der EU für folgende Ziele einzusetzen: Förderung des sozialen und nachhaltigen Europas über eine starke Regionalpolitik; kohärente Ausrichtung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens und damit der Kohäsions- und Strukturpolitik ab 2028 an europäischen, insb. sozialpolitischen Zielen; Festhalten am Prinzip der territorialen und ökonomischen Angleichung, dem Grundsatz der Subsidiarität, der geteilten Mittelverwaltung, dem Partnerschaftsprinzip für die Strukturförderung (insb. ESF, EFRE) und an der Förderberechtigung für alle Regionen Europas unter hervorgehobener Rolle des ländlichen Raums; Verringerung der Komplexität und Beseitigung von Zugangshürden; Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit und grenzüberschreitenden Strukturen
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2501070002 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.01.2025 an:
-
Bundestag
-
Organe [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Pflegebedürftige finanziell entlasten
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Beschreibung:
Um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen, müssen die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft und effektiv begrenzt werden. Der Deutsche Verein sieht im „Sockel-Spitze-Tausch“ einen richtungsweisenden Impuls für einen in der Höhe (und ggf. auch in der Dauer) begrenzten Eigenanteil.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, Gesundheitsförderung und Prävention
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Beschreibung:
Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schaffen im Sinne des Design for all
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Beschreibung:
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und so miteinander verzahnt werden, dass Barrierefreiheit tatsächlich geschaffen wird. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Monetäre Leistungen für Kinder und Familien weiterentwickeln
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Beschreibung:
Es sollte eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen einheitlich, nachvollziehbar und bedarfsgerecht berechnet werden. Dafür ist ein schlüssiges und konsistentes Verfahren zu entwickeln. Ebenso sind die Bedarfe von Trennungsfamilien zu bestimmen. Der Deutsche Verein spricht sich zudem für die Bündelung derzeitiger kindbezogener, pauschal bemessener Einzelleistungen aus. Bestehende Schnittstellen zwischen den Systemen insbesondere des Sozial-, Unterhalts- und Steuerrechts müssen gut gestaltet werden. Die Möglichkeit einer digitalen Beantragung und Bearbeitung der Leistungen sollte sicherzustellt werden, automatische Auszahlungen sind zu prüfen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
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Beschreibung:
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Freiwilligendienste stärken
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Beschreibung:
Freiwilligendienste sollten ausgebaut und die berufsbezogenen Anerkennungsmöglichkeiten gestärkt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Rechtsvereinfachungen im SGB II voranbringen
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Beschreibung:
Die vertikale Einkommensanrechnung in der Bedarfsgemeinschaft, verbunden mit einer Fiktionsregelung für dadurch nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, sollte eingeführt werden. Die Schnittstelle zum Kindergeld ist zu harmonisieren. Es besteht Handlungsbedarf beim Kindergeldübertrag im Grundsicherungsrecht. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen sollte vereinfacht werden. Die Freibetragsregeln sollten dabei so gestaltet werden, dass der Anreiz zur Aufnahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen gestärkt wird, Einstiegsmöglichkeiten in geringem Beschäftigungsumfang aber erhalten bleiben. Der Gesetzgeber sollte den Begriff der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung mit festen Kriterien hinterlegen. Bedarfe für Seh- und Hörhilfen sollten im SGB V geregelt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sanktionen im SGB II verantwortungsbewusst handhaben
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Beschreibung:
Der Deutsche Verein spricht sich für Regelungen im SGB II aus, die eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gewährleisten. Bewertungsmaßstab hierzu sind die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgaben- und Zielstellung des SGB II sowie die Bewährung der Regelungen in der Praxis. Leistungskürzungen innerhalb eines existenzsichernden Leistungssystems erfordern eine verantwortungsbewusste Handhabung. Individuelles Fördern und Fordern erfordert eine Auseinandersetzung mit Ursachen von Pflichtverletzungen und passgenaue Eingliederungsstrategien. Es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sozialhilfe fortentwickeln, vereinfachen und entbürokratisieren
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Beschreibung:
Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Integration von Geflüchteten fördern
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Beschreibung:
Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu];
- Integration [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Fachkräfteeinwanderung verantwortungsvoll gestalten
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Beschreibung:
Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Integration [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Soziales Europa stärken
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Beschreibung:
Die Bundesregierung sollte die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Europa zu einer Zielsetzung erklären und sich im Rat der EU dafür einsetzen, dass die Europäische Säule sozialer Rechte konsequent umgesetzt wird, u.a. im Bereich Armutsbekämpfung, der Stärkung sozialer Sicherungssysteme und der sozialen Infrastruktur; verbindlichen Rahmenregelungen zu Mindestsicherungssystemen sollten geschaffen werden. Die Bundesregierung sollte die Verabschiedung einer übergeordneten Antidiskriminierungsrichtlinie unterstützen. Die Chancengleichheit von mobilen Arbeitnehmer*innen kann durch den Abschluss der Überarbeitung der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erhöht werden. Klimasozialfonds u. Just Transition Fonds so umsetzen, dass vulnerable Gruppen entlastet werden
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ökologische Transformation sozial abfedern
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Beschreibung:
Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen fördern
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Beschreibung:
Die Chancen für junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf sollten verbessert werden. Unterstützungsangebote der beruflichen Bildung müssen im Sinne einer inklusiven Berufsbildung weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, eine bessere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Berufsbildungssystemen herzustellen, z.B. durch eine stärkere Flexibilisierung von Berufsbildungsangeboten. Der Bund sollte sich zudem verstärkt dafür einsetzen, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, zuständige Reha-Träger, Integrationsfachdienste) mit Handels- und Handwerkskammern sowie Unternehmen zu fördern.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sozialen Wohnungsbau fördern
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Beschreibung:
Der angekündigte Ausbau des sozialen Wohnungsbaus als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung sollte zügig umgesetzt werden. Zusätzlich zum Neubau öffentlich geförderten Wohnraums muss geprüft werden, inwieweit bestehende Leerstände ertüchtigt werden können. Bauliche und soziale Maßnahmen sollten miteinander verzahnt werden. Zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten sollten wohnungspolitische Instrumente und Förderprogramme aus unterschiedlichen Ressorts besser aufeinander abgestimmt werden. Es braucht einen ressortübergreifenden Ansatz mit einer stärkeren Vernetzung von Wohnungs- und Sozialwirtschaft, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (4):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Deutsche Öffentliche Hand – BundKölnBetrag: 4.900.001 bis 4.910.000 EuroDer Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält eine institutionelle Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Summe ergibt sich aus dem Bundeshaushaltsplan 2023, Einzelplan 17, Kapitel 1710, Titel 684 07. -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 390.001 bis 400.000 EuroDer Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält eine Zuwendung für das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Art. 25 Abs. 2 Bundesteilhabgesetz eröffnet dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Ländern die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen zu begleiten. Die Förderung des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts. -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung für die Durchführung eines Gutachtens zur Quantifizierung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs im SGB II und SGB XII bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen -
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Deutsche Öffentliche Hand – LandBerlinBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroZuwendung für die Durchführung der Strategiekonferenz Inklusion, Selbstbestimmung und Eingliederungshilfe
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
990.001 bis 1.000.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23