Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300294
(PDF - 28 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Sorge- und Umgangsrecht
Ziel ist ein Sorge- und Umgangsrecht, das konsequent am Kindeswohl ausgerichtet ist. Bei häuslicher Gewalt sollen gesetzliche Regelvermutungen gegen eine gemeinsame Sorge und gegen den Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil verankert werden. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils soll regelmäßig ausgeschlossen bleiben. Die gemeinsame Sorgeerklärung soll beibehalten werden, statt eine automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung einzuführen. Keine Alleinentscheidungsbefugnis im Alltag im symmetrischen Wechselmodell; kein gesetzliches Umgangsrecht leiblicher Eltern nach Fremdadoption.
Bereitgestellt von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Familienpolitik [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]