Regelungsvorhaben
Familienrecht: Sorge- und Umgangsrecht
Angegeben von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440)
am
17.05.2024
Beschreibung:
Ziel ist ein Sorge- und Umgangsrecht, das konsequent am Kindeswohl ausgerichtet ist. Bei häuslicher Gewalt sollen gesetzliche Regelvermutungen gegen eine gemeinsame Sorge und gegen den Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil verankert werden. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils soll regelmäßig ausgeschlossen bleiben. Die gemeinsame Sorgeerklärung soll beibehalten werden, statt eine automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung einzuführen. Keine Alleinentscheidungsbefugnis im Alltag im symmetrischen Wechselmodell; kein gesetzliches Umgangsrecht leiblicher Eltern nach Fremdadoption.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2609300294 (PDF - 28 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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