Regelungsvorhaben

Familienrecht: Sorge- und Umgangsrecht

Angegeben von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440) am 17.05.2024

Beschreibung:
Ziel ist ein Sorge- und Umgangsrecht, das konsequent am Kindeswohl ausgerichtet ist. Bei häuslicher Gewalt sollen gesetzliche Regelvermutungen gegen eine gemeinsame Sorge und gegen den Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil verankert werden. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils soll regelmäßig ausgeschlossen bleiben. Die gemeinsame Sorgeerklärung soll beibehalten werden, statt eine automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung einzuführen. Keine Alleinentscheidungsbefugnis im Alltag im symmetrischen Wechselmodell; kein gesetzliches Umgangsrecht leiblicher Eltern nach Fremdadoption.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609300294 (PDF - 28 Seiten)

    Adressatenkreis:

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