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AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)
- Registernummer: R000892
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 23.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rosenthaler Strasse 3110178 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930346460
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E-Mail-Adressen:
- info@bv.aok.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/234.470.001 bis 4.480.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2333,55
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (25):
- Antonie Bohner
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Dirk Bürger
Tätigkeit bis 10/21:
Fraktionsreferent
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - Bernd Faehrmann
- Jörg Friedrich
- Miriam Hack
- Kathrin Hayn
- Oliver Huizinga
- Petra Höft-Budde
- Christine Hopfgarten
- Sabine Jablonka
- Dr. Katrin Krämer
- Dr. Jürgen Malzahn
- Dr. Michael Neumann
- Heike Nowotnik
- Marion Pusch
- Dr. Sabine Richard
- Olaf Schmitz-Elvenich
- Kai Senf
- Martina Sitte
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Nadine-Michèle Szepan
Tätigkeit bis 04/24:
Abordnung
im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Sabine Jokisch
- Georg Stauder
- Isabelle Hüller
- Dr. Carola Reimann
- Jens Martin Hoyer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
11 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutsche Sozialversicherung Europavertretung
- European Social Insurance Platform ESIP
- Bundesverband Managed Care e.V.
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der AOK-Bundesverband ist der verbandsmäßige Zusammenschluss der elf Allgemeinen Ortskrankenkassen. Er setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder und ihrer über 27 Millionen Versicherten ein auf Bundesebene gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen bundesweit tätigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden im Gesundheitssystem sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Stellungnahmen, Regelungsvorschläge und Positionspapiere verfasst und veröffentlicht und Gespräche mit Mitgliedern und Mitarbeitenden des Bundestages und der Bundesregierung geführt. Dabei geht es darum, sich auszutauschen und über Erfahrungen und Ziele der AOK-Gemeinschaft zu informieren, um eine gute, wohnortnahe und finanzierbare Gesundheits- und Pflegeversorgung für die Versicherten zu gewährleisten. Zudem werden Fachveranstaltungen und Empfänge durchgeführt und besucht, die dem Austausch, der Information und der Vernetzung dienen und an denen – neben anderen wichtigen gesundheitspolitischen Akteuren – regelmäßig auch Mitglieder und Mitarbeitende des Bundestages und der Bundesregierung teilnehmen.
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Entbudgetierung Hausärzte verhindern
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Beschreibung:
Die vorgesehene Entbudgetierung der Hausärzte sowie die Zahlung von Vorhaltepauschalen werden abgelehnt. Stattdessen bedarf es einer substantiellen Versorgungsreform inklusive eines verbindlichen hausärztlichen Versorgungsauftrages. Abgelehnt wird die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für chronisch Erkrankte. Verwerfungen im Risikostrukturausgleich sind zu vermeiden. Gefordert wird die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage für die „Regionale sektorenunabhängige Versorgung“ um Versorgungsinnovationen flexibel vor Ort umsetzen zu können und die Beauftragung des Wissenschaftlichen Beirates mit einem RSA-Gutachten zu versichertenbezogenen Zuweisungen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406250054 (PDF, 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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SG2406250061 (PDF, 99 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) Rückgriff auf GKV-Mittel beim Transformationsfonds wird abgelehnt
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Beschreibung:
Die hälftige Aufbringung der Finanzmittel des Transformationsfonds aus Beitragsgeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Zudem sind die Fördertatbestände zu wenig zielgerichtet auf den Regelungszweck der Verordnung.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (KHTFV) Datum des Referentenentwurfs: 15.01.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zweite Verordnung zur Änderung der DiGAV - Ablehnung einer verpflichtenden anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung
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Beschreibung:
Die grundlegenden Vorgaben und Anforderungen an die Hersteller und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Umsetzung der regelhaften anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung von digitalen Gesundheitsanwendungen mit einer verpflichtenden erfolgsabhängigen Einpreisung in Höhe von mindestens 20 Prozent der Vergütung für die Anwendung wird abgelehnt.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung Datum des Referentenentwurfs: 13.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erste Verordnung zur Änderung der AM-NutzenV - Verkürzung der Aussetzungsfrist bei Nutzenbewertung
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Beschreibung:
Die schrittweise Einführung einer gemeinsamen, europäischen klinischen Bewertung neuer Arzneimittel wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings wird eine kürzere einzelfallbezogene Aussetzungsbefugnis des Verfahrens für den G-BA in Fällen an, in denen mit Beginn der Nutzenbewertung der JCA-Bericht nicht veröffentlicht ist (einer anstelle von drei Monaten) gefordert. Zudem wird eine Streichung der Möglichkeit für Anbieter von Gesundheitstechnologien, Schwärzungen klinischer Daten im Dossier vorzunehmen, gefordert.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 17.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23