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- Registernummer: R000892
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 11.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rosenthaler Strasse 3110178 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930346460
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E-Mail-Adressen:
- info@bv.aok.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/244.390.001 bis 4.400.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2433,55
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (25):
- Antonie Bohner
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Dirk Bürger
Tätigkeit bis 10/21:
Fraktionsreferent
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - Bernd Faehrmann
- Jörg Friedrich
- Miriam Hack
- Kathrin Hayn
- Oliver Huizinga
- Petra Höft-Budde
- Christine Hopfgarten
- Sabine Jablonka
- Dr. Katrin Krämer
- Dr. Jürgen Malzahn
- Dr. Michael Neumann
- Heike Nowotnik
- Marion Pusch
- Dr. Sabine Richard
- Olaf Schmitz-Elvenich
- Kai Senf
- Martina Sitte
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Nadine-Michèle Szepan
Tätigkeit bis 04/24:
Abordnung
im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Sabine Jokisch
- Isabelle Hüller
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Steffen Koczott
Tätigkeit bis 09/25:
Abordnung
im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Carola Reimann
- Jens Martin Hoyer
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Mitgliedschaften (4):
- Deutsche Sozialversicherung Europavertretung
- European Social Insurance Platform ESIP
- Bundesverband Managed Care e.V.
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der AOK-Bundesverband ist der verbandsmäßige Zusammenschluss der elf Allgemeinen Ortskrankenkassen. Er setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder und ihrer über 27 Millionen Versicherten ein auf Bundesebene gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen bundesweit tätigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden im Gesundheitssystem sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Stellungnahmen, Regelungsvorschläge und Positionspapiere verfasst und veröffentlicht und Gespräche mit Mitgliedern und Mitarbeitenden des Bundestages und der Bundesregierung geführt. Dabei geht es darum, sich auszutauschen und über Erfahrungen und Ziele der AOK-Gemeinschaft zu informieren, um eine gute, wohnortnahe und finanzierbare Gesundheits- und Pflegeversorgung für die Versicherten zu gewährleisten. Zudem werden Fachveranstaltungen und Empfänge durchgeführt und besucht, die dem Austausch, der Information und der Vernetzung dienen und an denen – neben anderen wichtigen gesundheitspolitischen Akteuren – regelmäßig auch Mitglieder und Mitarbeitende des Bundestages und der Bundesregierung teilnehmen.
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Regelungen zur Pflegekompetenz nachjustieren, Etablierung weiterer Regelungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen nicht sachgerecht
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Beschreibung:
Der Katalog heilkundlicher Aufgaben sollte nicht auf die ambulante Gesundheitsversorg und auf die Langzeitpflege begrenzt werden. Die systematische Klärung und Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen muss noch weiterentwickelt werden. Die zusätzlichen Regelungen zur Etablierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in der sozialen Pflegeversicherung werden abgelehnt. Das bisherige Leistungs- und Vertragsrecht in der ambulanten Pflege ermöglicht heute bereits vielfältige Wohn- und Pflegeangebote, in Selbst- oder Trägerverantwortung. Die Regelung zu den BAS-Prüfungen der Datenmeldungen der Krankenkassen für den RSA nach § 273 SGB V werden abgelehnt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 365/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Krankenhausreform zielführend überarbeiten
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Beschreibung:
Die vorgesehenen Änderungen gehen nicht weit genug und beseitigen die bestehenden Konstruktionsfehler nicht. Die weiteren Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben und die Streichung von Erreichbarkeitsvorgaben werden abgelehnt. Sie beinhalten die Gefahr, dass die Planungen im Zuge der Reform nicht mit dem Zielbild von bedarfsgerechten und effizienten Strukturen vollzogen und Qualitätsmängel sich dadurch verstetigen werden. Mit Blick auf den vorherrschenden Fachkräftemangel muss eine Zentralisierung der Krankenhausversorgung das Ziel sein, die durch weitergehende Ausnahmeregelungen nicht ausgehebelt werden darf. Echte Nachbesserungen an der Krankenhausreform fehlen, z.B. die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vorschlag zur Weiterentwicklung der Sektorenübergreifenden Versorgung
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Beschreibung:
Ausgestaltung von Versorgungseinheiten um medizinische und pflegerische Versorgung regional zu sichern ohne dass dies wie bisher vorgesehen ausschließlich von Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Krankenkassen müssen von der Anfechtungsmöglichkeit durch Insolvenzverwalter ausgenommen werden
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Beschreibung:
Gesetzliche Krankenkassen/Sozialversicherungsträger müssen von der Anfechtungsmöglichkeit durch Insolvenzverwalter ausgenommen werden, d.h. entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Absatz 3 (Ausnahmen von Anfechtungen) des EU-Richtlinienvorschlags
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 25/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Forderungen im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialog
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Beschreibung:
Ziel ist es, Finanzstabilität und Versorgungssicherheit zu erreichen, u. a. durch Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Arzneimittel, Erhöhung des Herstellerabschlags, Einführung eines umfassenden Frühwarnsystems für Lieferengpässe- Ein weiteres Ziel sind Verbesserungen im Bereich der Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel, u. a. durch Stärkung der Preis-Mengen-Regelung, Ausbau des Kombi-Abschlags, Geltung des Erstattungsbetrags ab dem ersten Tag, Anwendung des Erstattungsbetrags im Krankenhaus, Kopplung AMNOG an Beitragssatzstabilität, nutzenbasierte Preisdifferenzierung, Streichung des vertraulichen Erstattungsbetrags, Opt-Out-Recht für den GKV-Spitzenverband, volle Nutzenbewertung bei Orphan Drugs, verbesserte Datengrundlage für die Erstattungsbetrags-Verhandlung.
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Positionierung zu den Regelungen zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Positionierung zu den Regelungen zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrO und AMPreisV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vernetzung Versorgungsbereiche, Steuerung in richtige Versorgungsebene, wirtschaftliche Notfallversorgung
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Beschreibung:
Mit dem RefE soll die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die zentralen Bausteine der Notfallreform können die gewünschte Steuerungswirkung nur dann entfalten, wenn es gleichzeitig strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst und eine deutliche Umsteuerung von Behandlungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich gibt. Diese Aspekte werden im Referentenentwurf leider nicht konsequent umgesetzt. Da klare Zugangs- und Steuerungsinstrumente im Entwurf fehlen, könnten die Notaufnahmen sogar noch stärker belastet werden als bisher. Solche Webfehler führen auch dazu, dass die versprochenen Einspareffekte nicht erreicht werden können.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24