- Registernummer: R002288
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 29.09.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstraße 1010179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930223230
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E-Mail-Adressen:
- info@mieterbund.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24290.001 bis 300.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/242,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Dr. Jutta Hartmann
- Franz Michel
- Stefan Bentrop
- Anna Wolff
- Dr. Melanie Weber-Moritz
- Beatrix Zurek
- Randolph Fries
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Gesamtzahl der Mitglieder:
15 Mitglieder am 01.02.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (16):
- Wirtschaftshistorischer Verein zu Köln e.V.
- Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.
- HochwasserKompetenzCentrum e.V.
- Gesellschaft der Freunde und Förderer des InWIS e.V.
- Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V.
- Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
- International Union of Tenants (IUT)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
- Gesellschaft zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Siedlungs- und Wohnungswesens e.V.
- Förderverein der Wohnungslosenhilfe Berlin e.V.
- Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V.
- Gebäude-Allianz
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Klimaschutz; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Aufgabe des Deutschen Mieterbundes e.V. ist die einheitliche Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der Interessen von Mieterinnen und Mietern im weitesten Sinne auf Bundesebene. Zu diesem Zweck erfolgen Kontaktaufnahmen (mündlich, fernmündlich, schriftlich) zu Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie zu Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien. Zudem werden parlamentarische Abende, Diskussions- und Informationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen auch die vorgenannten Kreise eingeladen werden. Der Verband bringt sich ferner durch Mitgliedschaften in anderen Organisationen ein, um seine Positionen zu transportieren und die Interessenvertretung zu fördern.
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Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200210 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des § 5 WiStG
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben bezweckt, das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu reformieren. In der Praxis scheitert die Anwendung des Verbots regelmäßig daran, dass die hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofes an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch den Vermieter nicht nachgewiesen werden können, so dass das Verbot auch auf angespannten Wohnungsmärkten weitgehend wirkungslos ist. Das Tatbestandsmerkmal soll entfallen. Zukünftig soll das objektive Vorliegen einer Wohnungsmangellage genügen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/1239 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.05.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderungen der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung bezweckt die Verlängerung der bis zum 31.12.2025 befristeten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse, §§ 556d ff. BGB) unter Streichung der Ausnahmen für den Geltungsbereich in § 556e BGB (Vormiete, Modernisierung) und in § 556f Satz 2 BGB (umfassende Modernisierung) sowie unter Aktualisierung der Neubaudefinition in § 556f Satz 1 BGB. Außerdem sollen Umgehungsmöglichkeiten durch Indexmieten, möblierte Vermietungen und Kurzzeitvermietungen unterbunden werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/322 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachbesserungen bei BauGB-Reform
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung bezweckt Änderungen des Gesetzentwurfes zur Schaffung eines flächendeckenden Schutzes vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und zur Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten und in Bezug auf Problemimmobilien. Der preislimitierte Vorkauf soll vereinfacht und die Umgehung kommunaler Vorkaufsrechte bei Share Deals soll verhindert werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform der WärmeLV zum besseren Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Wärmelieferkosten
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Beschreibung:
Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2509290081 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Abschaffung des Glasfaserbereitstellungsentgelts
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Beschreibung:
Im Rahmen eines Konsultationsprozesses zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs für ein TKG-Änderungsgesetz wurde im Juli 2025 ein Eckpunktepapier des BMDS mit Reformüberlegungen vorgestellt. Darin wird u.a. eine vorzeitige Verlängerung und deutliche Erhöhung des bis zum Jahre 2027 befristeten sog. Glasfaserbereitstellungsentgelts vorgeschlagen, das Mieter:innen für einen TK-Glasfaseranschluss als Betriebskosten auferlegt werden kann. Das Vorhaben bezweckt die Abschaffung dieses Entgelts.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Schutz von Mieter:innen vor Versorgungssperren wegen Energieschulden von Vermieter:innen
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Beschreibung:
In Mietwohngebäuden kann die Situation auftreten, dass der Energieversorger der Vermieterin oder des Vermieters wegen deren bzw. dessen Energieschulden die Versorgung sperren will. Eine solche Sperre trifft jedoch nicht die Vermieterin oder den Vermieter, sondern die Mieter:innen. Haben sie ihre Heiz- und Warmwasserkosten an die Vermieterin oder den Vermieter bereits bezahlt, droht ihnen, nun auch noch deren bzw. dessen Schulden übernehmen zu müssen, um eine Versorgungsperre abzuwenden. Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen vor Versorgungssperren in diesen Fällen zu schützen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.07.2025 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
2.890.001 bis 2.900.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
- Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.
- Deutscher Mieterbund Landesverband Bayern e.V.
- Berliner Mieterverein e.V. Landesverband im Deutschen Mieterbund
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24