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- Registernummer: R002734
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 01.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.03.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Lister Meile 2730161 HannoverDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49511365900
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E-Mail-Adressen:
- info@vedec.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24270.001 bis 280.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/244,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Volker Schmees
- Dave Welmert
- Fiona Diekmann
- Tobias Dworschak
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Gesamtzahl der Mitglieder:
221 Mitglieder am 10.03.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Fachverband Gebäude-Klima e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
- Energieagentur Oberfranken e.V.
- Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Bank- und Finanzwesen; Handel und Dienstleistungen; Energiedienstleistung Contracting
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Mission des vedec - Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: effiziente und mit Erneuerbaren Energien betriebene Energieerzeugungsanlagen in allen Gebäuden bis 2045 durch die Energiedienstleistung Contracting. Um bessere Rahmenbedingungen sowohl auf Kunden- als auch auf Anbieterseite zu schaffen, werden Gespräche u.a. mit Vertreter:innen der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu einer Vielzahl von Themenfeldern durchgeführt. Außerdem werden Veranstaltungen organisiert (z.B. parlamentarische Abende), sowie Stellungnahmen und Positionspapiere veröffentlicht und an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Im Fokus stehen außerdem die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und externen Akteur:innen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.
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Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
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Beschreibung:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2405290008 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2408280011 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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SG2503170036 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
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Beschreibung:
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2503170037 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungen im EDL-G: Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern beenden
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Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Benachteiligung von dezentralen Lösungen beenden
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Beschreibung:
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Der Fokus liegt aktuell auf die Fernwärmeversorgung. Dezentrale Lösungen werden oftmals benachteiligt, obwohl sie i.d.R. eine deutlich höhere Energieeffizienz erzielen und oftmals weniger kostenintensiv als Fernwärmelösungen sind. Es gilt, dezentrale Lösungen gleichberechtigt zur Fernwärme zu behandeln, weiter zu stärken und deren Potenziale zu nutzen. Die unterschiedlichen Anforderungen an Heizungsanlagen für Gebäude- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
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Beschreibung:
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2503170038 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur auf Energieeffizienzmaßnahmen auszuweiten
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Beschreibung:
Ziel des Gesetzentwurfes sind steuerrechtliche Änderungen, die es Investmentfonds erleichtern sollen, in erneuerbare Energien und Infrastrukturen zu investieren. Das Gesetz ist auch auf Energieeffizienzmaßnahmen auszuweiten. Des Weiteren sind Energiedienstleister als Umsetzer der Maßnahmen gleichberechtigt zu berücksichtigen im Gesetz.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur Datum des Referentenentwurfs: 21.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf am Vergabetransformationspaket: Vereinfachung des Vergaberechts
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Beschreibung:
Mit dem Vergabetransformationspaket will die Bundesregierung öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen, beschleunigen und stärker auf nachhaltige Produkte ausrichten. Damit die Energiewende gelingen kann, ist eine Vereinfachung des Vergabeprozesses dringend notwendig.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) (20. WP) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf am Kraftwerkssicherheitsgesetz für eine erfolgreiche Energiewende
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Beschreibung:
Der Entwurf des Kraftwerkeausschreibungsgesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Zielsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie im Strombereich umsetzen, in substantiellem Umfang neue, steuerbare, moderne, hochflexible und klimafreundliche Erzeugungskapazitäten auf Basis von Wasserstoff zu schaffen. Daneben sollen Langzeitstromspeicher geschaffen werden. Teile des Gesetzes verhindern im Falle einer notwendigen Standortänderung einen Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien für nach dem KWKG geförderte Anlagen und konterkarieren damit die Energiewende.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 22.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf an der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): mehr Investitions- und Planungssicherheiten
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Beschreibung:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2503170039 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für eine erfolgreiche Energiewende
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Beschreibung:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2503170040 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EnWG zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich: Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
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Beschreibung:
Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.07.2025 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Dezentrale Lösungen fair behandeln bei der Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
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Beschreibung:
Die Festlegung soll die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Wir kritisieren insbesondere die einseitige und fehlerhafte Einschätzung der BNetzA zu dezentralen Einspeisern. Dezentrale Erzeugung mit einem funktionierenden Sektorkopplungskonzept ist ein entscheidender Beitrag zur Netzstabilität. Die intelligente Kopplung von Wärmeversorgung, Stromerzeugung, E-Mobilität und stationärer Speicherung von Elektrizität führt dazu, dass die Verteilernetze von Transportmengen und Ausbauforderungen entlastet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.06.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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Beschreibung:
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Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
-
Beschreibung:
Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber eine Klarstellung für Kundenanlagen im EnWG aufnehmen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
-
Beschreibung:
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Anpassungsbedarf für eine erfolgreiche Energiewende beim Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Beschreibung:
Mit diesem Gesetz möchte das BMF die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigen. Aus unserer Sicht sollte in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung zur Klarstellung das von der Praxis regelmäßig geforderte mieter- und klimafreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell klarstellend berücksichtigt werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Datum des Referentenentwurfs: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
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Beschreibung:
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Energiedienstleistung Contracting
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
620.001 bis 630.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24