- Registernummer: R003679
- Ersteintrag: 21.03.2022
- Letzte Änderung: 19.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Haus 18Markgrafendamm 2410245 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493024531489
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E-Mail-Adressen:
- info@designtag.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Sabine Koch
- Thomas Bender
- Regina Hanke
- Sebastian Mends-Cole
- Dara Sepehri
- Boris Kochan
- Irmgard Hesse
- Arne Leichert
- Dr. Juliane Wenzl
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Gesamtzahl der Mitglieder:
36 Mitglieder am 12.06.2025, davon:
- 11 natürliche Personen
- 25 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutscher Kulturrat
- BEDA The Bureau of European Design Associations
- Rat für Formgebung
- Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (27):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Geschlechterpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Meinungs- und Pressefreiheit; Urheberrecht; Werbung; Stadtentwicklung; Wohnen; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Rente/Alterssicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Designtag e.V. (DT) ist die Dachorganisation der Fach- und Berufsverbände sowie Einrichtungen des Designs in Deutschland. Als zentrale Schnittstelle zwischen Design, Politik und Wirtschaft fördert er Designverständnis und steht dabei für den Wert, den Design für den Fortschritt von Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur leistet. Der Designtag befasst sich mit der Weiterentwicklung von Strukturen, Normen und Richtlinien, Konventionen und Usancen in Gesellschaft und Wirtschaft, die Designkompetenz betreffen. Er stößt Maßnahmen an, wo er Fortschrittsbedarf erkennt, und begleitet deren Umsetzung beratend. Durch fachlich kompetente Themen- und Branchenanalysen leistet er einen Beitrag zur Aufklärung über die Leistungsfähigkeit und die Potenziale des Designs. Der Deutsche Designtag setzt sich dafür ein, dass die Politik in Bund und Ländern sowie in der Europäischen Union: Design als strategisches Kompetenzfeld definiert und die Stärkung der Designkompetenz in Deutschland und Europa nachhaltig unterstützt. Dies realisiert er insbesondere durch: die Vertretung der Positionen des Dachverbandes und der Interessen seiner Mitglieder bei ministeriellen Anhörungen; die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen; die Intensivierung der Kontakte zum Deutschen Bundestag, zu den Fraktionen der ihm angehörenden Parteien, zu einzelnen Parlamentariern sowie zu im Sinne des Verbandszwecks relevanten Parteigremien und Ausschüssen; den Aufbau von Kontakten zum Europäischen Parlament, zur EU-Kommission und zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss; die Wahrnehmung der Interessen von Designerinnen und Designern gegenüber der Künstlersozialkasse und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst; die Vertretung seiner Mitglieder im Deutschen Kulturrat sowie in anderen übergreifenden Institutionen und internationalen Gremien; den Aufbau einer Schlichtungsstelle in Designfragen und die Förderung und Pflege des Sachverständigenwesens.
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Vergabetransformationspaket: Verbot von unbezahlten Vorleistungen bei Ausschreibungen im Design
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Beschreibung:
Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
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Interessenbereiche:
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kurzfristige Ahndung bei nicht erfolgten Zahlungen im grenzüberschreitenden Verkehr (COM (2023) 533)
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Beschreibung:
In den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollte eine Lösung für eine einfachere Eintreibung von Geldern bei Zahlungsverzug im grenzüberschreitenden Verkehr integriert werden. Für die KMUs in der Designbranche ist die bestehende aufwändige Praxis existenzbedrohend. Einige Regelungen des Vorschlags werden der Praxis in der Designbranche nicht gerecht. Das betrifft etwa die starren Abnahmefristen oder fehlende Regelungen zu Abschlagszahlungen.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung von Honoraruntergrenzen für Designleistungen in Förderrichtlinien von Bund und Ländern
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Beschreibung:
Die Kultur-MK hat eine Honorarmatrix zur Verbesserung der Einkommenssituation selbständiger Künstler, Künstlerinnen und Kreativer aufgesetzt, die in den Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und der Kommunen verankert werden soll. Designleistungen sind in dieser Matrix nicht berücksichtigt, obwohl sie in der Kulturförderung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Der Deutsche Designtag setzt sich dafür ein Designleistungen in die Honorarmatrix aufzunehmen und seine Vorschläge für Honoraruntergrenzen zu berücksichtigen.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
40.001 bis 50.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- designxport e.V.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24