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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Ausgestaltung der AVV Eisenmetallverarbeitung
Die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2110 mittels AVV Eisenmetallverarbeitung soll auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben beschränkt bleiben. Darüberhinausgehende nationale Anforderungen sollen ausgeschlossen werden. Bestehende Genehmigungen und bewährte Verfahren sollen geschützt, gleichwertige technische Lösungen zugelassen und bauliche Anforderungen nur soweit technisch möglich und verhältnismäßig umgesetzt werden. Zudem sollen ausreichende Übergangsfristen, Fristverlängerungen bei nicht vom Betreiber zu vertretenden Verzögerungen sowie Bestandsschutz für bestehende Genehmigungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH begrüßt die Verschlankung der UVgO, kritisiert aber das Erleichterungen überwiegend den Auftraggebern zugutekommen. Begrüßt werden der Erhalt des Losgrundsatzes im Unterschwellenbereich sowie die weiterhin nur optionale Anwendung von sozialen oder umweltbezogene Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit Vergabeverfahren. Kritsch bewertet wird die fehlende Datenbasis für die Erhöhung der Wertgrenzen sowie die fehlende Verpflichtung deren Auswirkungen auf die Vergabepraxis zu evaluieren. Gänzlich vermisst wird eine Regelung zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich, die zudem bundesweit einheitlich ausgestaltet sein sollte.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Aus Sicht des Handwerks bitten wir, den vorliegenden Entwurf zur Umsetzung der EUDR in folgenden Punkten nachzubessern: Klarstellung, dass Sorgfalts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer liegen und nachgelagerte, insbesondere mittelständische Betriebe davon entlastet werden; keine Doppelprüfung, rechtssichere Vermutungs- und Plausibilitätsregelung für Altbestände, Sonderregelung für Reparatur, Restaurierung, Konservierung und Erhaltung kulturhistorischer Güter, praxistaugliche Klarstellung des Anwendungsbereichs, verhältnismäßiger Vollzug unter Berücksichtigung von Betriebsgröße, Verschulden und Umweltbezug; Schutz von Betriebs- und Kundendaten sowie frühzeitige Beteiligung des Handwerks und seiner einzelnen Gewerke.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Ausgestaltung des Aktionsplans Nachhaltigkeit
ür das Handwerk ergebende sich folgende Petita: Nachhaltigkeit muss mit einer wettbewerbsfähigen marktwirtschaftlichen Ordnung, unternehmerischer Freiheit, Technologieoffenheit und verlässlichen staatlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Der Aktionsplan Nachhaltigkeit sollte stärker auf Wachstum, Investitionen, Produktivität und Standortattraktivität ausgerichtet werden als auf zusätzliche Steuerungsinstrumente, Berichtssysteme und Förderstrukturen. Neue Regulierungs-, Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie Marktzugangshürden für Betriebe und Unternehmen lehnen wir ab. Nachhaltigkeitsanforderungen, Lieferkettenpflichten und Berichtsvorgaben müssen verhältnismäßig bleiben und auf tatsächlich von den Betrieben beeinflussbare Risiken beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der VO zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
KMU-gerechte, praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung mit eindeutigen Formulierungen und möglichst einheitlichem Vollzug in Bund und Ländern, spürbarer Bürokratieabbau durch einfache und bundesweit möglichst einheitliche digitale Verfahren, klare Verantwortungs- und Haftungsregelungen sowie rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Standort- und Materialinformationen, ausreichende regionale Labor-, Untersuchungs- und Schulungskapazitäten, rechtssichere Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft für qualitätsgesicherte und nachweislich schadlos verwendbare mineralische Ersatzbaustoffe, verständliche, verbindliche und bundesweit abgestimmte Auslegungshilfen sowie Einbindung des Handwerks in Praxischecks, Vollzugshilfen etc.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Ausgestaltung der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
1:1-Umsetzung des EU-Rechts ohne nationale Übererfüllung, Wettbewerbsneutralität der neuen kommunalen Aufgaben sicherstellen, Neue Abfallvermeidungsziele (§ 7b KrWg-E) und Kontrollmechanismen (§ 10 KrWG) dürfen nicht zu mittelbaren Berichts- und Nachweispflichten für KMU führen – „Fördern vor Fordern" als Grundsatz. Klarstellung, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit nicht auf kritische Rohstoffe verengt werden und bei der Auslegung und Anwendung der materiellen Vorschriften des KrWG angemessen berücksichtigt werden. Das Handwerk ist zudem als Umsetzungsakteur der Wiederverwendung und Reparatur strukturell zu verankern, d. h., Reparatur-, Aufbereitungs- und Sortierbetriebe sind explizit in der Ausgestaltungsverordnung zu § 20a KrWG-E zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Handwerk ist zentraler Akteur im Umwelt- und Klimaschutz und unterstützt grundsätzlich eine zeitgemäße, rechtsklar formulierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Kosten- und Bürokratiebelastung für KMU spürbar begrenzt und zugleich Schutzgüter zuverlässig sichert. Die Handwerksorganisation fordert Nachbesserungen des Referentenentwurfs. Nur klare Kriterien für Freistellungen mit eindeutiger Abgrenzung für Kleinst- und Kleinvorhaben, verlässliche Kostenkennzahlen pro Fall, praxisnahe Hilfestellungen und planbare Übergangsfristen ermöglichen eine rechtssichere Planung in finanzieller und zeitlicher Hinsicht. Eine breite Akzeptanz der neuen Regelungen hängt wesentlich davon ab, ob Handwerksbetriebe klare Hinweise erhalten, welche Vorhaben UVP-pflichtig bleiben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Steueromnibus: Entlastungen in der Steueradministration & Abbau von Investitionshemmnissen
Unternehmen unter globaler Mindeststeuer vollständig von parallelen Regelungen mit gleichem Ziel (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung nach ATAD sowie DAC 6) entlasten; für übrige Unternehmen spürbare Vereinfachungen, reduzierten Erfüllungsaufwand und vergleichbare Nachbesteuerung in der Hinzurechnungsbesteuerung; Verzicht auf Mindeststeuerberichtspflicht für große inländische Gruppen; keine Ausweitung der allgemeinen Missbrauchsregel der ATAD auf alle Unternehmenssteuern. Vereinfachung der Quellensteuerbefreiung nach Zins- und Lizenzrichtlinie sowie Mutter-/Tochterrichtlinie (inkl. optionaler Freistellungsbescheinigung); EU-weite Harmonisierung der Substanzanforderungen; Ausdehnung der Steuerbefreiungen. Einheitliche nationale Umsetzung ohne Gold-Plating.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und praxistaugliche Digitalisierung der LStR 2027
Beibehaltung Textform und mehrjährige Gültigkeit bei R 3.26 LStR; Klarstellung Steuerfreiheit nachträglicher Altersteilzeitleistungen in R 3.28 LStR; Haftungsschutz, standardisierte Ersatzbescheinigung sowie Übergangsregelung bei R 3.62 LStR (PKV/PV-Daten); Safe-Harbour und Klarstellung Homeoffice bei digitalen Essenszuschüssen in R 8.1 LStR; Beibehaltung Textform bei R 9.11 und R 19.7 LStR; Erhalt 110-Euro-Grenze sowie klare Kriterien „Fest des Arbeitgebers“ und Nichtlohnqualität von Parkplätzen/E-Ladeplätzen in R 19.3 LStR; praktikable Vertrauens-/Korrekturregeln in R 39.4 LStR; massentaugliche elektronische Anzeige in R 41c.2 LStR; einfache nachträgliche Pauschalierung in R 42d.1 LStR; Aufnahme Regelungen zur Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) und Anpassung R 19.5 LStR.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige und verhältnismäßige Ausgestaltung des Aktionsplans
Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO und klare Abgrenzung zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Keine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Verzicht auf ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung anhand transparenter, bundesweit einheitlicher Kriterien unter Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme; Größe und Konzernstrukturen allein begründen kein erhöhtes Risiko. Neue Unternehmenssanktionen nur bei zurechenbarem schuldhaftem Verhalten unter Berücksichtigung von Compliance und Mitwirkung. Verbesserung behördlicher Zusammenarbeit ohne parallele Prüfungen oder Mehrfachanforderungen (Once-Only).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Möglichkeit der Sicherheitsüberprüfung auch für Betreiber kritischer Anlagen schaffen
Auch außerhalb der in § 16 SÜFV genannten Bereiche kann der Bedarf bestehen, staatliche Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. Es wird gefordert, dass der Bund einen Anspruch für die Betreiber der Anlagen schafft, auf Antrag auch (potentielle) Mitarbeiter in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen einer Sicher-heitsüberprüfung zu unterziehen. Zudem sollten auch auf Länderebene entspre-chende Ansprüche verankert werden. Es wird eine angemessene Personalausstattung in den zuständigen Stellen für die Sicherheitsüberprüfungen gefordert. Anderenfalls werden die bereits jetzt langen Prüfverfahren zu einer schwierigen bis unlösbaren Herausforderung im Einstellungsprozess.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Genehmigung von Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung
Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht vor erheblichen Investitionen. An jedem Ort, jederzeit, in hoher Qualität und zu bezahlbaren Entgelten: Mit ihren Kernleistungen kommunaler Daseinsvorsorge sichern sie die Entwicklung der jeweiligen Kommunen als Wohnort und Standort für Gewerbe und Industrie. Sie stehen für ein funktionierendes Gemeinwesen. Mindestens erforderlich ist dabei eine rechtliche Gleichstellung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur mit anderen für das Gemeinwesen unv erzichtbarenInfrastrukturen. Anlagen und Leitungsnetze der Wasserver- und Abwasserentsorgung sollten aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft und öffentliche Daseinsvorsorge deshalb zumindest ausdrücklich in ein überragendes öffentliches Interesse gestellt wer
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlusskapazitäten sinnvoll nutzen
Der Netzanschluss ist ein begrenzender Faktor für Energiewende, Elektrifizierung und kommunale Investitionen. Hohe Antragszahlen, fehlende rechtssichere Steuerungsinstrumente und langwierige Genehmigungsverfahren belasten insbesondere kommunale Netzbetreiber. Das Netzanschlusspaket ist zentral, um knappe Netzkapazitäten transparent, steuerbar und gesamtwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Der VKU erkennt den Bedarf einer besseren Synchronisierung von EE- und Netzausbau ausdrücklich an.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende muss von kommunalen Akteuren mitgestaltet werden
Wir begrüßen, dass die Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik konstant bleiben. Dies sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit und ist das Fundament für eine sichere, günstige und resiliente Energieversorgung in Zukunft. Die Einführung produktionsabhängiger CfD sollte jedochmit einem Marktwertkorridor ausgestaltet werden. Die Anwendung des Claw-Back-Mechanismus sollte nur für Anlagen ab einer installierten Leistung von 200 kW gelten. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Korrekturfaktoren in anderen Ausbauregionen bestehen Zweifel, ob dies nicht zu weitgehend ist und der Ausbau in einzelnen Regionen unattraktiv wird. Der VKU begrüßt, dass die Höhe der Entgelte, die Anlagenbetreiber für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen zahlen begrenzt wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiederverwendung und Abfallvermeidung stärken
Der VKU begrüßt das Ansinnen Wiederverwendung und Abfallvermeidung zur stärken und die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) klar zu definieren. Allerdings müssen verschiedene Aspekte der Wiederverwendung im Gesetzesentwurf präzisiert werden. Der VKU sieht den Vorschlag, einen Heraustrageservice für Sperrmüll als Pflichtaufgabe der ÖRE festzulegen, kritisch. Der VKU plädiert dafür, die Kennzeichnungspflichten der kommunalen Abfallbehälter mit den Vorgaben des EU-Verpackungsrechts zeitlich und inhaltlich zu synchronisieren und auch entsprechende Kennzeichnungspflichten für gewerbliche Abfallbehälter einzuführen. Der VKU begrüßt die Einführung von Definitionen der Begriffe werkstoffliches Recycling und chemisches Recycling.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Unternehmen leisten durch Investitionen in eine klimaneutrale Energieversorgung, die Anpassung an den Klimawandel, Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands sowie die emissionsarme Abfallbewirtschaftung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung nationaler und europäischer Umweltund Klimaschutzziele. UVP-Vorprüfungen und weitere umweltrechtliche Prüfpflichten führen auch bei Vorhaben mit überwiegend positiven Umwelt- und Klimawirkungen häufig zu zusätzlichem Zeit-, Personal- und Kostenaufwand. Dies kann die Umsetzung wichtiger Maßnahmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie Energie- und Abfallwirtschaft verzögern und damit die Erreichung von Klima-, Gewässer- und Umweltzielen erschweren.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Rechenzentren fördern
Der Ausbau kommunaler Rechenzentren muss im Rahmen der europäischen Gesetzgebung gefördert werden. Vereinfachte Genehmigungsverfahren und eine frühzeitige, koordinierte Planung mit ausreichender Bereitstellung von Flächen- und Kapazitätskarten sind hierfür zentral. Kommunale Unternehmen bieten hier mit ihrer Vielzahl an Geschäftsfeldern – von Glasfaser über Netze bis hin zu Abwärme und Wasser – einen aktiven Mehrwert. Die Einschränkungen undAnforderungen dieser Ressourcen sollten auf europäischer Ebene in Bezug auf die Beschleunigungszonen für Rechenzentren und die strategischen Rechenzentrumsprojekte ausdrücklich anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zinsschranke sachgerecht und praktikabel ausgestalten
Stadtwerke stehenvor der Herausforderung, ihre jährlichen Investitionen signifikant zu erhöhen; mitunter ist eine Vervierfachung der bisherigen Investitionen per anno geplant. U.a. wird sich auch das für die Zinsschranke entscheidende Verhältnis zwischen EBITDA und Zinsaufwand erheblich verändern, so dass die geltende, typisierte 30-%-Grenze nach Berechnungen vieler kommunaler Unternehmen in absehbarer Zeit gerissen werden wird. Die Zinsschranke in ihrer derzeitigen europarechtlichen Ausgestaltung erweist sich damit als Bremse für das Erreichen der europäischen Klimaziele. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung der Mindeststeuerrichtlinie erforderlich. Große Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat tätig sind, sind aus dem Anwendungsbereich her
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Exportmöglichkeiten nach China für Produkte tierischer Herkunft
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Praxisgerechte, europarechtskonforme Änderung der Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Verabschiedung und praxistaugliche Ausgestaltung des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG). Die Einflussnahme richtet sich auf die vorgesehenen Änderungen des EnWG, WHG, UVPG und BauGB sowie das neue Stammgesetz. Erreicht werden sollen beschleunigte, gebündelte und digitalisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für nach dem StromVKG bezuschlagte Kraftwerke und Stromspeicher, Pumpspeicherkraftwerke sowie Vorhaben in Hafengebieten zur Herstellung oder zum Transport von Offshore-Konverterplattformen. Dazu sollen insbesondere verbindliche Fristen, erleichterter vorzeitiger Baubeginn, reduzierte Doppelprüfungen und verkürzte Rechtswege gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Geneh-migungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Ge-währleistung der Versorgungssicherheit
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Interessenvertretung zielt auf Anpassungen der Richtlinienentwürfe zur Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Angestrebt werden insbesondere Übergangsregelungen beim Wechsel der Förderbedingungen, Erleichterungen im Antragsverfahren, Anpassungen der Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Kältemittel und netzdienliche Steuerbarkeit, die Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus, eine stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Hybridheizungen sowie Ausnahmen beim Förderausschluss bei künftigem Wärmenetzanschluss. Zudem sollen technische Anforderungen und Nachweispflichten, etwa bei Gebäudenetzen, Pufferspeichern und Heizungsoptimierung, angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Position zu Compliance Risiken bei der EU-Methanverordnung
Bezüglich der Umsetzung der EU-Methanverordnung wird regelmäßig über die Compliance-Risiken für die von den Importregelungen betroffenen Unternehmen diskutiert. Zu den Auswirkungen dieser rechtlichen Risiken auf die Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Energy Traders Deutschland hat die mit der Umsetzung der Methanverordnung verbundenen Compliance-Risiken, aus Sicht der Erdgashändler eingeordnet.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes - EEG 2027
Wir fordern in der von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Novelle Nachbesserungen, die eine marktbasierte, risikoangemessene und investitionsfreundliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sicherstellen. Es sollte das Ziel sein, möglichst viel Flexibilität zu wahren und Anreize derart zu setzen, dass Investitionen für das gesamte Stromsystem maximiert und die staatlichen Förderkosten minimiert werden. Vorrangig zu Contracts for Difference (CfDs) sollten Maßnahmen geprüft werden, die den PPA-getriebenen Ausbau erneuerbarer Energien aktiv fördern. Insbesondere müssen Förderregelungen im EEG so gestaltet sein, dass sie der Entwicklung marktbasierter Langfristverträge nicht entgegenwirken.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiewirtschaftsrechts durch das Netzanschlusspaket
Der Verband unterstütztet einige Verbesserungen im Netzpaket, wie digitale Prozesse und verbindlichere Fristen für den Netzanschluss. Der vorgeschlagene Redispatch-Vorbehalt wird jedoch abgelehnt – EFET D spricht sich gegen dessen Einführung aus. Um Engpässe in den Verteilnetzen zu identifizieren und vorhandene Netzkapazitäten besser auszuschöpfen, sind Digitalisierung und Echtzeitdaten entscheidend. Ebenso ist Netzausbau erforderlich, um Netzengpässe zu überwinden. Transparenz über die betroffenen Netzbereiche und deren Digitalisierung sind erste notwendige Schritte. Zudem sollte die Bundesnetzagentur Mindeststandard festlegen und so die Möglichkeiten für Netzbetreiber-Eingriffe begrenzen. FCAs sollten als Option möglich, jedoch nie Voraussetzung für einen Netzanschluss sein.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anliegen zur EU-Verordnung zur Verringerung von Methanemissionen
Die Interessenvertretung zielt auf die Überprüfung und gezielte Anpassung der EU-Methanemissionsverordnung hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit ab. Energy Traders Deutschland setzt sich für eine befristete Anpassung der Umsetzungsfristen sowie eine Überarbeitung einzelner Regelungen ein, soweit diese in der Praxis nicht erfüllbar sind oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Erdgasversorgung, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben. Ziel ist eine rechtssichere, praxistaugliche und wirksame Ausgestaltung der Verordnung, die die Reduzierung von Methanemissionen unterstützt, ohne den Import von Erdgas, den Abschluss langfristiger Lieferverträge oder das Funktionieren der europäischen Gasmärkte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Branchendialog Systembetrieb 2030 des BMWE
Das BMWE befasst sich seit Anfang des Jahres mit der zunehmenden Herausforderung der ÜNB durch kurzfristig auftretende Engpässe im Übertragungsnetz und eröffnete im Mai 2026 hierzu einen Branchendialog. Im Rahmen mehrerer Termine und Fachgespräche stellten die ÜNB die Herausforderungen auf Basis ihrer Analysen sowie Lösungsoptionen aus ÜNB-Sicht vor. EFET Deutschland war als Teilnehmer zu diesen Gesprächen eingeladen und folgte der Einladung des BMWE, zu den vorgestellten Optionen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme fordert der Verband, eine vollständige Offenlegung der ÜNB-Analyse, eine ergebnisoffene Diskussion des Lösungsraums mit allen Stakeholdern sowie die Synchronisation mit anderen Prozessen, anstatt vorschnell eine oder mehrere Optionen zu implementieren.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Information zur Umsetzung des Liquiditätsdienstes in Italien
Italien plant „Maßnahmen zur Senkung der Strom- und Gaskosten zugunsten von Haushalten und Unternehmen etc“. Für die Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen „Liquiditätsdienstes“ konsultierte die italienische Regulierungsbehörde ARERA Leitlinien sowie einen Vorschlag zur Integration der italienischen und deutschen Erdgasmärkte. Aus Sicht des Energiehandels hat der geplante Fördermechanismus potenzielle negativen Auswirkungen – auch auf den deutschen Gasmarkt. Energy Traders Europe hat dies in seiner Konsultationsantwort an ARERA ausführlich dargelegt und bescheinigt dem Instrument eine marktverzerrende Wirkung, die Fähigkeit das Marktpreissignal zu schwächen sowie das Risiko, die Fragmentierung des europäischen Gasbinnenmarkts zu verstärken.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die geplante Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Verfahren 2025/0237 (COD). Ziel der Einflussnahme ist, eine Ausweitung staatlicher Marktinterventionen und insbesondere eine Bindung der Interventionsschwellen an durchschnittliche Produktionskosten zu verhindern. Interventionen sollen auf außergewöhnliche Marktkrisen begrenzt bleiben. Stattdessen soll präventives Preis- und Margenrisikomanagement, etwa über Artikel 219 GMO, gestärkt werden. Dazu sollen der Zugang zu Absicherungsinstrumenten und Beratung verbessert, regulatorische Hemmnisse abgebaut und Sicherheiten für Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichem Grundgeschäft unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz
Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Arbeits- und Sozialpolitik: Flexible, praxisnahe und bürokratiearme Regelungen umsetzen
Der DRV fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen sowie eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassung des Verpackungsgesetzes
Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz anzupassen. Das BMUKN erarbeitet den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung). Es ist zwingend erforderlich, dass eine praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes erfolgt, ohne dass weitere bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu kommen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassung des Verpackungsgesetzes
Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz anzupassen. Das BMUKN erarbeitet den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung). Es ist zwingend erforderlich, dass eine praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes erfolgt, ohne dass weitere bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu kommen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zügiger Ausbau der Erneuerbaren Energien, Anreize in neue Invesitionen und Flexibilisierungen schaffen und bestehenden EE-Anlagen eine Zukunftsperspektive geben
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung alkoholpolitischer und regulatorischer Vorhaben durch die Einbringung fachlicher Expertise zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und verbraucherbezogenen Auswirkungen geplanter Maßnahmen. Dies umfasst insbesondere Stellungnahmen und den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern zu Fragen der Besteuerung, Kennzeichnung, Vermarktung und Regulierung alkoholhaltiger Getränke sowie alkoholfreier Alternativprodukte. Ziel ist die Förderung sachgerechter, verhältnismäßiger, wissenschaftlich fundierter und praxisnah umsetzbarer Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geoschutz: Regelungen zu geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umsetzen
Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (GeoSchReformG) setzt sich der DRV dafür ein, dass die Regelungen der geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umgesetzt werden. Der DRV fordert, die konsensuale Mitbestimmung in den Schutzgemeinschaften weiterhin bestehen zu lassen und die Arbeit der Schutzgemeinschaften auf finanziell solide Füße zu stellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden
Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden, hier konkret: Verwendung von 60 Mio. Euro aus einem EU-Düngemittel-Hilfspaket zur gezielten Förderung des frühzeitigen Zukaufs von Stickstoffdüngemitteln zur Ausbringung im Frühjahr 2027.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Lade- und Löschzeiten an die aktuellen technischen Möglichkeiten des Be- und Entladens, sowie die Erhöhung des Liegegeldes; Anpassung der Höhe des Liegegelds an die Inflation. Einflussnahme: Gegenwärtig beträgt die Lade- und Löschzeit eine Stunde pro 45 Tonnen Rohgewicht. Wir schlagen eine Lade- und Löschzeit von einer Stunde pro 70 Tonnen Rohgewicht vor, allerdings verbunden mit einem Zeitsockel von 24 Stunden für Ladungen bis 1.100 Tonnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gute Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland schaffen
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag und die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen.
- Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Interessensvertretung geht es darum, dass sich die Bundesregierung in die Fachdiskussionen zwischen den europäischen und antragstellenden Behörden einbringt und sich für einen Erweiterung des Ausnahmenkatalogs einsetzt.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft von Matratzen auf europäischer und nationaler Ebene. Hierzu gehören insbesondere die Festlegung von Rezyklateinsatzquoten für Polyurethan(PU)-Schaum in Matratzen im Rahmen der EU-Ökodesign-Vorgaben (ESPR), die Einführung bzw. Ausgestaltung einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Matratzen, der Aufbau getrennter Sammel- und Rücknahmesysteme für Altmatratzen durch die Mitgliedstaaten sowie die Berücksichtigung von Matratzen im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) und weiterer kreislaufwirtschaftsrelevanter Regelungen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 206/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
-
BR-Drs. 206/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die Ausgestaltung des angekündigten EU Biotech Act sowie weiterer EU-Rechtsakte zur Regulierung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM). Die Interessenvertretung zielt auf die Festlegung des Anwendungsbereichs, der Zulassungsverfahren und der regulatorischen Anforderungen für industrielle Anwendungen von GVM in der Europäischen Union. Betroffen sind insbesondere Regelungen zur Risikobewertung, Zulassung und Vermarktung biotechnologisch hergestellter Produkte sowie die Einbeziehung verschiedener Anwendungsbereiche der industriellen Biotechnologie, einschließlich Lebensmittel-, Futtermittel-, Kosmetik-, Pharma- und Industrieanwendungen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierungshemmnisse beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beseitigen
Drei entscheidende Hemmnisse beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollen beseitigt werden: - Veränderung der Grünstromkriterien bei der Produktion von grünem Wasserstoff - Finanzielle Sicherheit für die Abnahme von Wasserstoffbezug schaffen - Sicherstellung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
10. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Die Interessenvertretung möchte die vorgesehenen Regelung zur Finanzierung passiver Mobilfunkinfrastruktur entlang der Schienenwege optimieren, damit sie praxistauglich wird und das Ziel erreicht, die Mobilfunkversorgung von Bahnreisenden zu verbessern und Synergien zwischen dem Aufbau des Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) und öffentlichen Mobilfunknetzen zu erschließen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Umsetzung Europäisches Emissionshandelsgesetz
Der VDR setzt sich für eine europaweit einheitliche Umsetzung der EU der Richtlinie 2003/87/EG ein.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Umsetzung Europäisches Emissionshandelsgesetz
Der VDR setzt sich für eine europaweit einheitliche Umsetzung der EU der Richtlinie 2003/87/EG ein.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VDR setzt sich für weltweit gültige Standards für Sicherheit, Umweltschutz und Transparenz beim Recyceln von Schiffen und eine internationale Harmonisierung der Regelwerke ein.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Attraktivitätssteigerung der Deutschen Flagge
Der VDR unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der deutschen Flagge und Schaffung einer einheitlichen deutschen Flaggenstaatsverwaltung
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schiffsfinanzierung/Förderprogramme umweltfreundliche Schifffahrt
Der VDR setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen der Schiffsfinanzierung in Deutschland wettbewerbsfähig ausgestaltet bleiben, und dass Bürgschaftsinstrumente und praxisgerechte Förderprogramme zur Unterstützung von Investitionen in besonders fortschrittliche Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Schifffahrt aufgelegt, effizient ausgestaltet und dauerhaft mit einem nennenswerten Fördervolumen fortgeführt werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schiffsfinanzierung/Förderprogramme umweltfreundliche Schifffahrt
Der VDR setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen der Schiffsfinanzierung in Deutschland wettbewerbsfähig ausgestaltet bleiben, und dass Bürgschaftsinstrumente und praxisgerechte Förderprogramme zur Unterstützung von Investitionen in besonders fortschrittliche Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Schifffahrt aufgelegt, effizient ausgestaltet und dauerhaft mit einem nennenswerten Fördervolumen fortgeführt werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schiffsfinanzierung/Förderprogramme umweltfreundliche Schifffahrt
Der VDR setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen der Schiffsfinanzierung in Deutschland wettbewerbsfähig ausgestaltet bleiben, und dass Bürgschaftsinstrumente und praxisgerechte Förderprogramme zur Unterstützung von Investitionen in besonders fortschrittliche Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Schifffahrt aufgelegt, effizient ausgestaltet und dauerhaft mit einem nennenswerten Fördervolumen fortgeführt werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schiffsfinanzierung/Förderprogramme umweltfreundliche Schifffahrt
Der VDR setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen der Schiffsfinanzierung in Deutschland wettbewerbsfähig ausgestaltet bleiben, und dass Bürgschaftsinstrumente und praxisgerechte Förderprogramme zur Unterstützung von Investitionen in besonders fortschrittliche Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Schifffahrt aufgelegt, effizient ausgestaltet und dauerhaft mit einem nennenswerten Fördervolumen fortgeführt werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Umsetzung Europäisches Emissionshandelsgesetz
Der VDR setzt sich für eine europaweit einheitliche Umsetzung der EU der Richtlinie 2003/87/EG ein.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Interessen der Telekommunikationsbranche (Festnetz und Mobilfunk) in die Beratungen über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen sachgerecht einzubeziehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
-
BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoff-Marktdesign weiterentwickeln
Einführung notwendiger Regelungen für ein Wasserstoffmarktdesign zum Aufbau eines Wasserstoff-Handelsmarktes. Ausgestaltung von Fördermechanismen, wie Wasserstoff-CfDs, im Einklang mit den Markterfordernissen und zur Unterstützung eines wettbewerblichen und liquiden Wasserstoffhandelsmarkets.
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Versteigerungen in 2026 und 2027 sowie rechtssichere und rechtzeitige Überführung des nationalen Emissionshandels in das europäische ETS II.
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen für eine moderne, digital ausgestattete und effizient organisierte Marktüberwachung
Die Marktüberwachung muss weiterentwickelt werden durch den Abbau von Doppelstrukturen und die Bündelung von Zuständigkeiten. Eine einheitliche Vollzugspraxis muss sichergestellt und die Digitalisierung konsequent vorangetrieben werden. Neben einer regelmäßigen Evaluierung der Behördenstrukturen muss die Marktüberwachung sich auf tatsächlich sicherheitsrelevante Risiken konzentrieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Plädoyer für Erhalt der "Minijobs"
Der Minijob ist nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für viele Unternehmen und Wirtschaftsstufen von großer Bedeutung. Er muss daher erhalten werden und darf nicht mit weiteren Kostensteigerungen belastet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neue Belastungen durch Entgelttransparenzrichtlinie vermeiden
Der BGA fordert die Vereinfachung der Richtlinie auf europäischer Ebene und die Verlängerung der Umsetzungsfrist. Eine nationale Umsetzung muss bürokratiearm erfolgen und eine gesetzliche Angemessenheitsvermutung für Tarifverträge beinhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1892 zielführend und für KMU handhabbar umsetzen. Kein Gold-Plating bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften
Bitte um substanzielle Nachbesserungen des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften, damit die Modernisierung des Zollrechts tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und praxistauglichen digitalen Verfahren führt. Neue Kosten und Verfahrenslasten dürfen nicht durch Vereinfachungen an anderer Stelle nur teilweise kompensiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach Korrekturen und Vollzugserleichterungen für die EU-Verpackungsverordnung
Der BGA fordert eine europaweit einheitliche, rechtssichere und praxistaugliche Anwendung der PPWR mit klaren Vorgaben, ausreichenden Übergangsfristen und ohne Sanktionen bei noch ungeklärten Pflichten. Notwendig sind weniger Bürokratie und Doppelstrukturen, insbesondere für KMU, klare Verantwortlichkeiten, Bestandsschutz für bestehende Mehrwegverpackungen sowie technologieoffene Lösungen. Zudem muss eine umfassende Praxistauglichkeitsprüfung unter Einbindung der betroffenen Unternehmen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BGA begrüßt die geplante Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH als wichtigen Schritt für eine verlässliche und flexiblere Finanzierung der Bundesfernstraßen. Entscheidend ist jedoch, dass die Reform zu mehr Planungssicherheit, schnelleren Investitionen und einer besseren Infrastruktur führt. Die Lkw-Mauteinnahmen müssten zweckgebunden eingesetzt werden. Zudem fordert der BGA Transparenz über Kreditaufnahme, Mittelverwendung, Laufzeiten und Rückzahlungen, um langfristige Finanzierungsrisiken nachvollziehbar zu machen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf für ein Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG)
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um den drohenden Kollaps der landwirtschaftlichen Liefer- und Wertschöpfungsketten abzuwenden müssen folgende Kernmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden: Freigabe von Trassen für Spot-Verkehre durch die DB InfraGO sowie eine prioritäre Trassierung systemrelevanter Agrargüter bei extremem Niedrigwasser. Einbindung der Agrarwirtschaft in ministerielle Krisenstäbe, beschleunigte Beseitigung von Engpässen an den Bundeswasserstraßen und Etablierung eines staatlichen Flottenförderprogramms für niedrigwassergeeignete Schiffe. Befristete, unbürokratische Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 auf 44 Tonnen für versorgungsrelevante Agrargüter bei akuten Verkehrsstörungen sowie eine pragmatische Ausnahmeregelung bei Sonn- und Feiertagsfahrverboten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
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06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG
Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Weiterhin ist es zu befürworten, dass die Errichtung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung auf See mit Blick auf das zukünftige Energiegesamtsystem im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG
Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Weiterhin ist es zu befürworten, dass die Errichtung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung auf See mit Blick auf das zukünftige Energiegesamtsystem im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen. Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind. Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
- Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen. Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind. Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
- Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Sozialstaates
Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Sorge- und Umgangsrecht
Ziel ist ein Sorge- und Umgangsrecht, das konsequent am Kindeswohl ausgerichtet ist. Bei häuslicher Gewalt sollen gesetzliche Regelvermutungen gegen eine gemeinsame Sorge und gegen den Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil verankert werden. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils soll regelmäßig ausgeschlossen bleiben. Die gemeinsame Sorgeerklärung soll beibehalten werden, statt eine automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung einzuführen. Keine Alleinentscheidungsbefugnis im Alltag im symmetrischen Wechselmodell; kein gesetzliches Umgangsrecht leiblicher Eltern nach Fremdadoption.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
26.005_Entwicklungen in der Rohstoffpolitik Deutschlands und Europas begleiten
Einsetzen für eine pragmatische, ambitionierte Rohstoffpolitik der Bundesregierung bzw. der EU zur Stärkung der Resilienz des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BMZ-Etat im Haushalt 2026 sollte trotz angekündigter Kürzungen der ODA-Mittel auf angemessenem Niveau beibehalten werden. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, die BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: