Seiteninhalt
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002781
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 16.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 15.05.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Bundestierärztekammer e.v.Französische Str. 5310117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493020143380
-
E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@btkberlin.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23100.001 bis 110.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,20
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Dr. Katharina Freytag
- Dr. Ilka Emmerich
- Dr. Cornelia Rossi-Broy
- Almut Niederberger
- Dr. Peggy Haimerl
- Patrica Vehrs
- Dr. Holger Vogel
- Dr. Christiane Bärsch
- Dr. Evelin Stampa
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
17 Mitglieder am 15.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (5):
- Federation of Veterinarians of Europe (FVE)
- Union of European Veterinary Hygienists UEVH
- Deutscher Tierschutzbund
- Wettbewerbszentrale
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Binnenmarkt; Arzneimittel; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Tierschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und gegenseiteigen Austausch wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um den Tierärztlichen Berufsstand aber auch den Tierschutz und den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu fördern. Der „One-Health“- Gedanke steht dabei im Vordergrund, schließlich sind Tierärzte die kompetenten Ansprechpartner für die Gesundheit von Tier und Mensch. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die den tierärztlichen Berufsstand betreffen geführt. Dabei wird insbesondere auch der Nachwuchsmangel in allen Ebenen des tierärztlichen Berufsstandes thematisiert. Im Zuge dessen werden gelegentlich auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben, die uns in der Regel vom Ministerium zugesandt werden, erarbeitet und übermittelt. Dabei verfolgt die BTK stets den Auftrag ihrer Satzung: Ziele und Aufgaben (Satzung der BTK) Die Bundestierärztekammer hat, entsprechend der Aufgabenzuweisung der BTK-Mitglieder durch die jeweiligen Heilberufsgesetze, die Aufgabe: 1. den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Tierärztekammern und gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten zu gewährleisten sowie auf eine möglichst einheitliche Regelung der tierärztlichen Berufspflichten und der Grundsätze für die tierärztliche Tätigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken, 2. die Tierärztekammern zu beraten, 3. die Belange der Tierärzteschaft gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und Öffentlichkeit wahrzunehmen, 4. die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern, 5. in allen Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinausgehen, die beruflichen Belange der Tierärzteschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu wahren.
Konkrete Regelungsvorhaben (8)
-
Tierschutz verbessern in der Novelle Tierschutzgesetz
-
Beschreibung:
Tierschutz verbessern: Konkretisierung Qualzucht, Reduktion der nicht kurativen Eingriffe, Verbot der Anbindehaltung; Einführung der Videoüberwachung am Schlachthof; Überarbeitung von § 11 zu einer Ausweitung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten; Überarbeitung der AVV zur Durchführung des Tierschutzgesetzes; Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz: Wir fordern ein Verbot der Abgabe hochträchtiger Schafe und Ziegen zur Schlachtung und die Streichung von § 4 Satz 1 Nummer 2 TierErzHaVerbG.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Betroffenes geltendes Recht: TierSchG
-
Interessenbereiche: Tierschutz
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
TAMG: u..a Reduzierung Datenmeldung über die Anwendung von AB auf den durch die EU geforderten Meldeumfang
-
Beschreibung:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Referentenentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Betroffenes geltendes Recht: TAMG
-
Interessenbereiche: Arzneimittel
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.05.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundestag
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Mehr Flexibilität in der TÄHAV
-
Beschreibung:
§ 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
- Referentenentwurf: Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 08.12.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Betroffenes geltendes Recht: TÄHAV
-
Interessenbereiche: Arzneimittel
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.03.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Flexibilisierung Arbeitszeitgesetz
-
Beschreibung:
Flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten und der Aufgabe von tierärztlichen Kliniken entgegenzutreten
-
Betroffenes geltendes Recht: ArbZG
-
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
-
Beschreibung:
-
Mehr Evidenzbasiertheit in der Empfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, etc in Futtermitteln
-
Beschreibung:
Die im Entwurf vorgenommene Senkung des Orientierungswertes für Broiler und Puten von 5 auf 1 mg/kg ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar, da die verfügbare wissenschaftliche Evidenz zum Thema unseres Erachtens dies nicht ausreichend belegt (der Broiler wird nunmehr fast so empfindlich angesehen wie das Schwein). Des Weiteren möchten wir auf die Diskrepanz der Orientierungswerte für T2- HT2-Toxin für Wiederkäuer hinweisen: 0.05 mg/kg für Schafe vs. 0.5 mg/kg für Rinder und Ziegen.
-
Interessenbereiche: Arzneimittel
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere ist wegen Tierschutz geboten - Verordnung über best. Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
-
Beschreibung:
Klarstellung, dass lediglich eine ursächliche Behandlung der Blauzungenkrankheit nicht möglich ist, die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere jedoch möglich und schon allein aus Gründen des Tierschutzes geboten ist
-
Betroffenes geltendes Recht: BlauzungenV
-
Interessenbereiche: Arzneimittel, Tierschutz
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber im TSCHG erhalten
-
Beschreibung:
Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber muss erhalten bleiben!
- Bundesrats-Drucksachennummer: 256/24 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Betroffenes geltendes Recht: TierSchG
-
Interessenbereiche: Arzneimittel, Tierschutz
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundesregierung
-
Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz -Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 €
-
Beschreibung:
Grundsätzlich befürworten die Bundestierärztekammer und der Bundesverband der beamteten Tierärzte den vorgelegten Gesetzesentwurf. Unbefriedigend ist jedoch, dass bei weitem nicht jedes sanktionswürdige Fehlverhalten in dem Entwurf abgebildet wird, wie z. B. Verstöße gegen die Artikel 10, 11, 12, 24, 25 und 66 der Verordnung (EU) 2026/429. Darüber hinaus kann die angekündigte Zunahme der Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht festgestellt werden. Des weiteren wäre eine Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 € vorzusehen.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
- Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt, Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.07.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
1.070.001 bis 1.080.000 Euro
-
Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Bayerische Landestierärztekammer
- Tierärztekammer Niedersachsen