Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (107)
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- Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erhalt von § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (ArbZG), also der maximalen Arbeitszeit pro Werktag von 8 Stunden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3169 - Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
- Beschreibung: Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
- Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 28 Verbänden, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in einer modernen, digitalen Arbeitswelt weder den Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber. Dies trifft insbesondere auf die mittelständischen Bauwirtschaft zu, die für ihre Baumaßnahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigt. Wir setzen uns daher für eine Flexibilisierung in Richtung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ein, so wie es die europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch vorsieht und zulässt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)
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BT-Drs. 20/14255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
- Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
- Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 05.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freue Wahl bei der Aufzeichnungsform.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
- Beschreibung: Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz soll gemäß koalitionsvertrag novelliert werden. Ziel aus Sicht des BDU muss es sein, mehr Flexibilität von Beschäftigten zu erreichen, unter Beachtung der Anforderungen des Arbeitsschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: Flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten und der Aufgabe von tierärztlichen Kliniken entgegenzutreten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
- Beschreibung: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) am 13.03.2024
- Beschreibung: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und damit die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umsetzung von der Tageshöchstarbeitszeit in die Wochenarbeitszeit entsprechend den europäischen Regelungen. Auch die Ruhezeiten lassen sich ohne eine zeitliche Absenkung durch Blockeinteilung flexibler gestalten. Eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit muss von einer Dokumentationspflicht der individuellen Arbeitszeiten ausgenommen bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Flexibilisierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes - Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie bietet den notwendigen Rahmen, um Flexibilität und Arbeitnehmerschutz miteinander zu vereinen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Leben und Beruf und mehr Souveränität über die eigene Zeit zu schaffen, setzen wir uns für eine Arbeitszeitverkürzung ein. Mit einer Viertage-Woche (32 Stunden) tragen wir zu einer höheren Zufriedenheit bei und reduzieren Risiken für die psychische und physische Gesundheit. Dies muss bei vollem Lohn- und Personalausgleich umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Arbeitszeit deutlich flexibilisiert werden, insbesondere um in Zeiten des Fachkräftemangels die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Dafür fordern wir in unserem Positionspapier die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 04.11.2025
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass § 21 Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz wieder abgeschafft wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
- Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Bei der möglicherweise anstehenden, in der 20. Legislatur nicht abgeschlossenen Anpassung der Regelung der Arbeitszeiterfassung aufgrund des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 -, sind die Regelungen für Professorinnen und Professoren, die in den jeweiligen Landeshochschul- und Landesbeamtengesetzen gelten, auch auf die Lehrenden an Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft anzuwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 30.06.2025
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie "blended“ vacation" oder "workations".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Der BDZV hat sich in dem Brief an den Bundesminister der Justiz gegen die digitale Arbeitszeiterfassung gewandt. Die Änderung nimmt den Beschäftigten die Möglichkeit, in Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Die elektronische Zeiterfassung widerspricht der betrieblichen Praxis und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, was sich besonders bei Redakteuren und Zustellern zeigt, die ihre Arbeitszeit frei gestalten und oft mobil tätig sind. Zwar sieht der Gesetzesentwurf Abweichungen vor, diese sind jedoch auf eine tarifvertragliche Öffnungsklausel reduziert, was den Grundrechtsschutz der autonom arbeitenden Journalisten sowie der tendenzgeschützten Presseverlage in Frage stellt. Auch lässt der Entwurf die Regelungen der MiLoAufzV für mobile Tätigkeiten wie die Pressezustellung ins Leere laufen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11651
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
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BT-Drs. 20/11651
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 24.06.2025
- Beschreibung: Änderung der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Systemgastronomie e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung der Tageshöchstarbeitszeit auf die Wochenhöchstarbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 01.07.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: ZVC Germany GmbH am 01.07.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet SAP eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Zudem ist die praxisgerechte Umsetzung unter Ermöglichung der Beibehaltung flexibler und etablierter Arbeitszeitmodelle, insbesondere Vertrauensarbeit wichtig. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die derzeitige gesetzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit sollte im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgewandelt werden. Ebenso sollte das Arbeitszeitgesetz Tariföffnungsklauseln zur Anpassung von Ruhezeiten zulassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitrecht muss modernisiert werden und durch mehr Flexibilität, z.B. durch den Wechsel von einer täglichen auf eine Wochenhöchstarbeitszeit, den veränderten Realitäten Rechnung tragen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von Vertrauensarbeitszeit
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern durch das BVerwG 2014 droht aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und identischer Regelungen in den einzelnen Bundesländern seit geraumer Zeit ein bundesweites Verbot. Bestehende Aufträge könnten nicht mehr durchgeführt werden, was zu Umsatzverlusten führen und Arbeitsplätze bedrohen würde. In weiten Teilen Europas und angrenzenden Ländern ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen problemlos möglich. Diese ausländische Konkurrenz würde ersatzweise den deutschen Markt bedienen. Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland wären die Folge. Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Studierende könnten die flexiblen Arbeitszeiten und Zuschläge nicht mehr nutzen. Der CCV setzt sich für den Erhalt ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6909
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
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BT-Drs. 20/6909
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Betrachtung der Arbeitszeit von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung geändert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, den durch die europäischen Direktiven gegebenen Gestaltungsspielraum zum Vorteil für Beschäftigte und Unternehmen zu nutzen, ohne dass die Arbeitnehmerschutzfunktion des deutschen Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt wird
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Oktober 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
- Beschreibung: Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit wie in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Gutachten zum geplanten Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Forderung Arbeitszeiterfassung im Medienbereich angemessen gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben des Arbeitsgesetzes und geplanten Vorhaben, insbesondere die Bedingungen der Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitgestaltung bringen für Arbeitsfelder der Individual- und Erlebnispädagogik große Herausforderungen mit sich. Außerschulische Bildungsangebote und individualpädagogische Projekte zeichnen sich in hohem Maße dadurch aus, dass sie eine intensive Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Betreuung aufweisen. Dies ist nur mit den flexiblen Rahmenbedingungen dieser Formate möglich. Damit die pädagogischen Angebote in ihrer Qualität sowie der Schutz von Arbeitnehmer:innen gewährleistet werden können, sollen die vorhandenen und geplanten Regelungen pädagogische Arbeitsfelder in ihren Besonderheiten berücksichtigen (mit z.B. Ausnahmeregelungen, mehr Flexibilität).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand sowie ihre Beschäftigten benötigen mehr Freiräume in der Arbeitsgestaltung und in Bezug auf die Anstellungsbedingungen. Deshalb sollte die Höchstarbeitszeit flexibilisiert und die Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch möglich sein. Auch sollten gesetzliche Kündigungsfristen nicht mehr so stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit ansteigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
- Beschreibung: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Interessenvertretung 50Plus e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Wir haben im Moment einen "Arbeitnehmermarkt" und einen "nicht wahrgenommen Arbeitsmarkt 50Plus". Mit unser zukünftigen Zertifizierung "Generationenfreundlichen Unternehmen" wollen wir erreichen, dass die Unternehmen auch die Gruppe der "Lebenskenner" (Menschen über 50 Jahre) bei der Suche nach Arbeitskräften mit berücksichtigen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 17.10.2024
- Beschreibung: Anstelle einer bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll zukünftig eine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeitgrenze zugebilligt werden, um mehr Flexibilität und eine bessere Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse der Branche zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/10387 - Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 26.06.2024 bis 17.02.2026
- Angegeben von: Miller & Meier Consulting GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DRV fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen sowie eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kein Nachholen von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) am 11.03.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 08.07.2025
- Beschreibung: Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitnehmerüberlassung betreffen auch die Luftrettung. Eine praktikable Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Luftrechtes und der Mission Menschenleben zu retten ist das Ziel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 06.06.2024 bis 23.09.2025
- Angegeben von: Modern Work Alliance am 06.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Der VKU setzt sich dafür ein, dass in der Kommunalwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dabei tritt der VKU insbesondere ein für Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Arbeitsorte, Erleichterung von Fachkräfteeinwanderung, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Weitere Verbesserung der Bedingungen für die Arbeit nach Renteneintritt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Bürokratieabbau stärken – Wettbewerbsfähigkeit der Tiergesundheitsbranche und die gesundheitliche Versorung der Tiere durch Entlastungsmassnahmen sichern
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Tankstellen-Interessenverband e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Kartellrechtliches Vorgehen gegen Shop-Einkaufsbedingungen für Tankstellenbetreiber (Vorgaben durch Mineralölgesellschaften). Mindestlohnkommission soll weiterhin Mindestlohn ohne politische Vorgaben festsetzen, Neuregelungen der Arbeitszeit sollen flexibel und unbürokratisch sein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die BVEO fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie, eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf einer Regelung zur Änderung des Rechts der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher:innen hergestellt werden, indem die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform neben der ambulanten und stationären Pflege rechtlich klar geregelt wird. Dabei müssen qualitative Mindeststandards für diese Betreungsform festgelegt, fachliche Anforderungen für Vermittlungsagenturen definiert und sie in das SGB XI integriert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Deutschlands Arbeitsmarkt steht vor dramatischen Herausforderungen: Die hohe Zahl unbesetzter Stellen trifft auf sinkende Arbeitszeit pro Kopf. Bis 2035 droht ein Verlust von 7,2 Millionen Arbeitskräften. Doch Deutschland verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial. Hier könnte eine konsequente Aktivierung von Teilzeitkräften durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen. So auch die Mobilisierung Älterer durch flexiblere Übergänge in den Ruhestand, der Abbau bürokratischer Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung und schnellere Anerkennungsverfahren sowie gezielte Qualifizierungsoffensiven für Un- und Angelernte. Nur durch entschlossenes Handeln in diesen Bereichen lässt sich das Erwerbspersonenpotenzial nachhaltig stärken und Deutschlands Wohlstand langfristig sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
- Beschreibung: Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die BTK einer Abgeordneten ein Positionspapier mit Forderungen zu den folgenden Themengebieten zur Verfügung gestellt: Verbesserungen von Tiergesundheit und Tierschutz sowie der tierärztlichen Versorgung durch Anpassung gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 30.09.2024
- Beschreibung: Im Arbeitsschutz muss Klimaanpassung vollumfänglich integriert werden. Arbeitszeitgesetz: Anpassung in Hinblick auf sich verändernde klimatische Bedingungen, insbesondere Hitze, Arbeitsschutzgesetz: Änderungen in Bezug auf klimabedingte Risiken, die sich durch den Klimawandel ändern z.B. Klimaverordnung einführen, Bundesimmissionschutzgesetz in Bezug auf Lärm durch Verlagerung der Arbeitszeiten bei Hitze (Ausweitung der Nicht-Ruhezeiten); ggf. SGB VII hinsichtlich gesetzlicher Unfallversicherung – Klimaschutz und Klimaanpassung sollten integriert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Abbau der Bürokratie und Digitalisierung praxisgerecht ausweiten
Aktiv vom 20.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Abbau der bürokratischen Belastungen in den Unternehmen insbesondere durch standartisierte Prozesse, durch aufeinander abgestimmte statt paralleler Berichtspflichten sowie durch Vermeidung paralleler Zuständigkeiten bei vergleichbaren Sachverhalten. Bürokratische Anforderungen müssen auf ihre Notwendigkeit und praktische Umsetzbarkeit überprüft werden. Zudem muss die Digitalisierungsfähigkeit für die Erfüllung der Vorgaben sichergestellt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Unnötige Bürokratisierung und Überregulierung mobiler Arbeit (Homeoffice, Co-Working-Spaces, Arbeiten unterwegs, etc.) verhindern. Insbesondere zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt erfordert die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die Modernisierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, des Arbeitszeitgesetzes und eine praxistaugliche elektronische Arbeitszeiterfassung. Zum Bürokratieabbau sind ein Bürokratieentlastungsgesetz V, der Verzicht auf ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz sowie die Anpassung weiterer Gesetze (wie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Qualifizierungschancengesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Entgelttransparenzrichtlinie, Urlaubsentgeltregelungen, Hinweisgeberschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung) notwendig. Zur Hebung des Fachkräftepotenzials sollten Anerkennungs- und Visaverfahren digitalisiert und Weiterbildungsstrategien systematisch ausgebaut werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ZF Friedrichshafen AG am 17.03.2025
- Beschreibung: Der Standort Deutschland leidet unter strukturellen Defiziten und die deutsche Wirtschaft stagniert. In der Automobil(zuliefer)industrie gibt es einen erheblichen Stellenabbau bei gleichzeitiger Transformation zu neuen Technologien. Statt eines „Weiter so!“ muss eine neue Bundesregierung dringend die Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zum Kern ihrer Politik machen. Ansonsten droht das deutsche Ökosystem (Automobil-)Industrie bis weit in den Mittelstand hinein massiv beschädigt zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Siemens AG am 11.09.2024
- Beschreibung: Dynamisierung des Wirtschaftsgeschehens und des -wachstums insbesondere durch verstärkte Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte (z.B. i.R.d. Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Beschleunigung von Visavergaben und Digitalisierung, Schaffung eines neuen Regimes der Altersbeschäftigung, keine Einführung eines Bundestariftreuegesetzes).
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 11.12.2024
- Beschreibung: Ziel ist ein grundsätzlicher Bürokratieabbau und die Flexibilisierung der Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit & Soziales, insbesondere: Erleichterungen beim Umfang der Berichtspflichten bzw. den vom Arbeitgeber zu leistenden Angaben (Nachweisgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSRD-Berichterstattung, Entsendemeldungen & A1-Bescheinigungen und Entgelttransparenzrichtlinie); Bürokratieabbau beim Einsatz ausländischer Fachkräfte fördern& Erhöhung der aktuell vorgesehenen möglichen Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr (Chancenkarte); Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung; Flexibilisierung der Rahmenbedingungen im Krankheitsfall;
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Die Agenda der Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates enthält folgende Kernforderungen: - Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln! - Arbeitsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen! - Arbeitslose aktivieren, „Fördern und Fordern“ wieder als Kompass nehmen! - Ukrainische Flüchtlinge in Beschäftigung bringen! - Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes stärken! - Flexiblen Einsatz von Arbeitnehmern zulassen! - Engagement externer Experten rechtssicher ermöglichen! - Arbeitsstandort Deutschland auf betrieblicher Ebene attraktiver machen!
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Robert Bosch GmbH am 21.03.2025
- Beschreibung: Die Transformation der Automobilwirtschaft hin zu klimaneutralen Antrieben und digitalisierten Fahrzeugen bietet große Chancen für Innovationen und Nachhaltigkeit. Doch die aktuelle regulatorische Umsetzung und das verschärfte globale Wettbewerbsumfeld setzen Hersteller und Zulieferer erheblich unter Druck.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Schaeffler AG am 14.03.2025
- Beschreibung: Die Transformation der Automobilwirtschaft hin zu klimaneutralen Antrieben und digitalisierten Fahrzeugen bietet große Chancen für Innovation und Nachhaltigkeit. Doch die aktuelle regulatorische Umsetzung und das verschärfte globale Wettbewerbsumfeld setzen Hersteller und Zulieferer erheblich unter Druck.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: MAHLE Aftermarket GmbH am 14.03.2025
- Beschreibung: Der Standort Deutschland leidet unter strukturellen Defiziten und die deutsche Wirtschaft stagniert. In der Automobil(zuliefer)industrie gibt es einen erheblichen Stellenabbau bei gleichzeitiger Transformation zu neuen Technologien. Statt eines „Weiter so!“ muss eine neue Bundesregierung dringend die Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zum Kern ihrer Politik machen. Ansonsten droht das deutsche Ökosystem (Automobil-)Industrie bis weit in den Mittelstand hinein massiv beschädigt zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Agenda für ein wettbewerbsfähiges Land - Prioritäten für die neue Bundesregierung
Aktiv vom 28.11.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: MAHLE International GmbH am 28.11.2024
- Beschreibung: Der Standort Deutschland leidet unter strukturellen Defiziten und die deutsche Wirtschaft stagniert. In der Automobil(zuliefer)industrie gibt es einen erheblichen Stellenabbau bei gleichzeitiger Transformation zu neuen Technologien. Statt eines „Weiter so!“ muss eine neue Bundesregierung dringend die Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zum Kern ihrer Politik machen. Ansonsten droht das deutsche Ökosystem (Automobil-)Industrie bis weit in den Mittelstand hinein massiv beschädigt zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Es werden Probleme aus dem Mittelstand skizziert, die aus dem Bereich der EU-Verpackungsregulierung bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nationale Alleingänge binnenmarktschädlich sind. Zudem wird auf die gleichwertige Förderung von mechanischem und chemischem Recycling hingewiesen, die von Seiten der Unterzeichneten präferiert wird. Ein weiteres Petitum ist die zu unterlassene pauschale Diskriminierung von Kunststoffverpackungen, da die Funktionalität ausschlaggebend sein muss. Der Verband für wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise für die Industrie aus. Es werden konkrete Beispiele genannt, die belegen, dass Investitionen in die eigene Bildung förderungsschädlich sind. Hier wird das Petitum nach vorn getragen, dass bildungswillige Menschen zu fördern sind.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Agenda für ein wettbewerbsfähiges Land - Prioritäten für die neue Bundesregierung
Aktiv vom 28.11.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: MAHLE GmbH am 28.11.2024
- Beschreibung: Der Standort Deutschland leidet unter strukturellen Defiziten und die deutsche Wirtschaft stagniert. In der Automobil(zuliefer)industrie gibt es einen erheblichen Stellenabbau bei gleichzeitiger Transformation zu neuen Technologien. Statt eines „Weiter so!“ muss eine neue Bundesregierung dringend die Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zum Kern ihrer Politik machen. Ansonsten droht das deutsche Ökosystem (Automobil-)Industrie bis weit in den Mittelstand hinein massiv beschädigt zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 30.06.2025
- Beschreibung: Fachkräftemangel, Bürokratie und starre Arbeitsmodelle gefährden die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Arbeitsmarkts. Für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt braucht es gezielte Reformen, die Beschäftigung fördern, Qualifizierung ermöglichen und Migration erleichtern: - Sozialabgaben senken und Arbeitskosten wettbewerbsfähig gestalten - Arbeitsrecht flexibilisieren und Bürokratie abbauen - Weiterbildungsanreize stärken und lebenslanges Lernen fördern - Erwerbsmigration effizienter gestalten und Integration beschleunigen - Betriebliche Altersvorsorge erleichtern und Altersarmut vorbeugen
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):