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148 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (148)

    • Angegeben von: AUDI AG am 29.09.2026
    • Beschreibung: Die AUDI AG plädiert für die Einführung einer gesetzlich verankerten flexiblen wöchentlichen Höchstarbeitszeit, in Anlehnung an die europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: METRO AG am 08.09.2026
    • Beschreibung: METRO setzt sich dafür ein, den europarechtlichen Gestaltungsspielraum der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu nutzen und die nach § 3 ArbZG geregelte tägliche Höchstarbeitszeit durch eine Wochenhöchstarbeitszeit zu ersetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Hermes Germany GmbH am 25.08.2026
    • Beschreibung: Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen. Unvorhersehbare Ereignisse wie Staus, Wetterverzögerungen oder Sendungsspitzen lassen sich jedoch oft nicht mit festen Zeitrastern vereinbaren. Daher sehen wir Änderungsbedarf bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Gleichzeitig befürworten wir eine digitale, überprüfbare und technologieoffene Arbeitszeiterfassung im Gesetz für gewerbliche Tätigkeiten, unabhängig von der Betriebsgröße. Um Bürokratie zu vermeiden, sollten zu erfassende Daten auf ein Minimum beschränkt werden und nachträgliche Korrekturen möglich sein. Zudem müssen Ausnahmen für das Modell der Vertrauensarbeitszeit (z. B. bei Kreativ-, Spezial- und Leitungsfunktionen) zugelassen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 03.07.2026
    • Beschreibung: Das Bündnis befürwortet die Beibehaltung der Regelung des Arbeitszeitgesetzes zur Tageshöchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) und lehnt die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 19.05.2026
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz muss umgehend wie vereinbart von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden – und zwar für alle Betriebe. Gleichzeitig muss es weiter die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit ohne bürokratische Arbeitszeiterfassung geben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 06.05.2026
    • Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. In der Diskussion sind insbesondere Änderungen zur täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Ruhepausen und zur Zeiterfassung. Ziel der Interessenvertretung ist es, die betriebliche Situation und die Notwendigkeiten in Bezug auf die in Diskussion befindlichen Änderungen darzustellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
    • Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und damit die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umsetzung von der Tageshöchstarbeitszeit in die Wochenarbeitszeit entsprechend den europäischen Regelungen. Auch die Ruhezeiten lassen sich ohne eine zeitliche Absenkung durch Blockeinteilung flexibler gestalten. Eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit muss von einer Dokumentationspflicht der individuellen Arbeitszeiten ausgenommen bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
    • Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden. Zudem sollte eine Flexibilisierung der Wochenhöchstarbeitszeit nicht unter einen Tarifvorbehalt gestellt werden: Für Wirtschaftskanzleien als freiberuflich organisierte Strukturen ist eine tarifvertragliche Öffnung kein praktikabler Regelungsweg.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

    Aktiv vom 23.12.2025 bis 09.10.2026

    • Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
    • Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Bei der möglicherweise anstehenden, in der 20. Legislatur nicht abgeschlossenen Anpassung der Regelung der Arbeitszeiterfassung aufgrund des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 -, sind die Regelungen für Professorinnen und Professoren, die in den jeweiligen Landeshochschul- und Landesbeamtengesetzen gelten, auch auf die Lehrenden an Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft anzuwenden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der BDZV hat sich in dem Brief an den Bundesminister der Justiz gegen die digitale Arbeitszeiterfassung gewandt. Die Änderung nimmt den Beschäftigten die Möglichkeit, in Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Die elektronische Zeiterfassung widerspricht der betrieblichen Praxis und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, was sich besonders bei Redakteuren und Zustellern zeigt, die ihre Arbeitszeit frei gestalten und oft mobil tätig sind. Zwar sieht der Gesetzesentwurf Abweichungen vor, diese sind jedoch auf eine tarifvertragliche Öffnungsklausel reduziert, was den Grundrechtsschutz der autonom arbeitenden Journalisten sowie der tendenzgeschützten Presseverlage in Frage stellt. Auch lässt der Entwurf die Regelungen der MiLoAufzV für mobile Tätigkeiten wie die Pressezustellung ins Leere laufen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11651 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
    • Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
    • Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag vor, in diesem Sinne ist der zwischenzeitlich kursierende Gesetzentwurf aus dem BMAS anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorlegen

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 29.07.2026

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 05.06.2025

    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freue Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
    • Beschreibung: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) am 13.03.2024
    • Beschreibung: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften/
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Abbruchverband e.V. am 06.08.2026
    • Beschreibung: Stärkere Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeit im Baugewerbe. Höhere Grenzen der Betriebsgrößen, ab der eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gilt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Freizeiteinrichtungen unterliegen besonderen betrieblichen Anforderungen: Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen, saisonale Spitzen und wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Arbeitszeitgestaltung. Das geltende ArbZG mit seiner starren täglichen Höchstarbeitszeit erschwert die betriebliche Praxis erheblich. Der VDFU setzt sich für den Übergang zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ein. Zudem setzt sich der VDFU dafür ein, dass die Sonntagsbeschäftigungserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG praxistauglich bleibt und die saisonalen Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
    • Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das darauf abzielt, die Vertrauensarbeitszeit für Lehrkräfte zu erhalten und einer verpflichtenden minutengenauen oder digital gestützten Arbeitszeiterfassung entgegenzuwirken. Ziel ist die Sicherstellung einer gesetzlichen und administrativen Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen, die den besonderen Anforderungen schulischer Arbeit gerecht wird, den pädagogischen Gestaltungsspielraum wahrt und flexible, aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle für Lehrkräfte ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen e.V. (BWS) am 23.12.2025
    • Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
    • Beschreibung: Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Leben und Beruf und mehr Souveränität über die eigene Zeit zu schaffen, setzen wir uns für eine Arbeitszeitverkürzung ein. Mit einer Viertage-Woche (32 Stunden) tragen wir zu einer höheren Zufriedenheit bei und reduzieren Risiken für die psychische und physische Gesundheit. Dies muss bei vollem Lohn- und Personalausgleich umgesetzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Arbeitszeit deutlich flexibilisiert werden, insbesondere um in Zeiten des Fachkräftemangels die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Dafür fordern wir in unserem Positionspapier die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in einer modernen, digitalen Arbeitswelt weder den Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber. Dies trifft insbesondere auf die mittelständischen Bauwirtschaft zu, die für ihre Baumaßnahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigt. Wir setzen uns daher für eine Flexibilisierung in Richtung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ein, so wie es die europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch vorsieht und zulässt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
    • Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ZVC Germany GmbH am 01.07.2024
    • Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet SAP eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Zudem ist die praxisgerechte Umsetzung unter Ermöglichung der Beibehaltung flexibler und etablierter Arbeitszeitmodelle, insbesondere Vertrauensarbeit wichtig. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern durch das BVerwG 2014 droht aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und identischer Regelungen in den einzelnen Bundesländern seit geraumer Zeit ein bundesweites Verbot. Bestehende Aufträge könnten nicht mehr durchgeführt werden, was zu Umsatzverlusten führen und Arbeitsplätze bedrohen würde. In weiten Teilen Europas und angrenzenden Ländern ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen problemlos möglich. Diese ausländische Konkurrenz würde ersatzweise den deutschen Markt bedienen. Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland wären die Folge. Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Studierende könnten die flexiblen Arbeitszeiten und Zuschläge nicht mehr nutzen. Der CCV setzt sich für den Erhalt ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Die Vorgaben des Arbeitsgesetzes und geplanten Vorhaben, insbesondere die Bedingungen der Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitgestaltung bringen für Arbeitsfelder der Individual- und Erlebnispädagogik große Herausforderungen mit sich. Außerschulische Bildungsangebote und individualpädagogische Projekte zeichnen sich in hohem Maße dadurch aus, dass sie eine intensive Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Betreuung aufweisen. Dies ist nur mit den flexiblen Rahmenbedingungen dieser Formate möglich. Damit die pädagogischen Angebote in ihrer Qualität sowie der Schutz von Arbeitnehmer:innen gewährleistet werden können, sollen die vorhandenen und geplanten Regelungen pädagogische Arbeitsfelder in ihren Besonderheiten berücksichtigen (mit z.B. Ausnahmeregelungen, mehr Flexibilität).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
    • Beschreibung: Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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