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Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001361
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 27.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 22.01.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Chausseestraße 1310115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930400050
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E-Mail-Adressen:
- politik@bzaek.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241.590.001 bis 1.600.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/244,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (11):
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Sophie Kloppenburg
Tätigkeit bis 02/20:
Büroleitung
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Jens Nagaba
- Dr. Sebastian Ziller
- Dr. Constanze Lessing
- René Krousky
- Dr. Juliane Gösling
- Eike Makuth
- Professor Doktor Christoph Benz
- Florian Lemor
- Doktor Romy Ermler
- Konstantin von Laffert
-
Sophie Kloppenburg
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17 Mitglieder am 04.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (16):
- Aktionsbündnis Nichtrauchen
- proDente
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege
- Bundesvereinigung für Gesundheit und Prävention e.V.
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft
- Deutsches Institut für Gesundheitsrecht e.V.
- Bundesverband Freie Berufe
- Council of European Dentists
- Federation Dentaire International (FDI)
- Europäische Regionale Organisation der FDI (ERO)
- Institut für Kammerrecht
- Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität
- Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Forum Zahn- und Mundgesundheit
- Aktion Zahnfreundlich
- #ErnährungswendeAnpacken
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Parlamentarisches Verfahren; Rechtsstellung der Abgeordneten; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als berufsständische Körperschaft nimmt die Bundeszahnärztekammer die ihr staatlich zugewiesenen Aufgaben wahr und vertritt die politischen Interessen der Zahnärzteschaft. Es werden direkte Anschreiben an Ministerien, Mitglieder der Bundesregierung, Abgeordnete, etc., verschickt, Gesprächstermine wahrgenommen, Positionspapiere erarbeitet, parlamentarische Veranstaltungen durchgeführt.
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Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich für die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte ein. Ziel der Novellierung ist es, die GOZ fachlich an den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie betriebswirtschaftlich an die Kostenentwicklung anzupassen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7586 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reglementierung von juristischen Personen, die Zahnheilkunde anbieten
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten Regelungen zu unterwerfen, die die zahnärztliche Unabhängigkeit in der Leistungserbringung sicherstellen und die Einflussnahme Dritter, namentlich von Investoren, auf die Heilbehandlung verhindert.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280136 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau in der Zahnmedizin
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die mittlerweile unüberschaubare Menge an Erfüllungsaufwänden durch Informations- und Dokumentationspflichten für die Zahnärzteschaft eingegrenzt wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280128 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Zahnärztlicher Tätigkeitsvorbehalt
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Gesetzgebung zum PhysiotherapeutenberufereformG die vom ZHG gezogenen Grenzen eingehalten werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich für ein effizienteres Anerkennungsverfahren ein, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Patientenrechte
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich für eine sinnvolle interessenausgewogene Weiterentwicklung der Rechte von Patientinnen und Patienten ein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Medizinproduktebetreiber-Verordnung
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Beschreibung:
- Erhöhung der Zahl der in einer (Zahnarzt-) Praxis Beschäftigten, die die Pflicht für einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auslöst, von 20 auf 50. - Streichung der Meldepflicht für Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis - Streichung des §17 für (Zahnarzt-)Praxen - Anpassung §14: Kein Bestandsverzeichnis für Praxen mit weniger als 50 Mitarbeitern
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/251 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Klarstellung zur Entnahme und Anwendung von autologem Knochen durch Zahnärzte und Zahnärztinnen
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Beschreibung:
Klarstellung zur Entnahme und Anwendung von autologem Knochen durch Zahnärzte und Zahnärztinnen. Ende 2023 hatte die zuständige Landesbehörde einem Zahnarzt die Entnahme und Anwendung autologen Knochens bei seinen Patienten mit der Begründung untersagt, dass dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Klarstellung des BMG: Entnahme und Anwendung von autologem Kieferknochen dem Gebiet der Zahnheilkunde zurechnen.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung einer neuen rechtlichen Regelung zur Mundgesundheit in der Pflege für Menschen mit Behinderung und pflegerischem Unterstützungsbedarf
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Beschreibung:
Einführung einer neuen rechtlichen Regelung, hier: Einführung... - einer extrabudgetären Vergütung der erforderlichen ambulanten Anästhesien für Menschen mit Behinderung oder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf ohne Gegenrechnung mit der Gesamtvergütung der Anästhesisten. - eines adäquaten zahnärztlichen Gebührenrahmens für die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung oder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. - der Möglichkeit des Abschlusses von Kooperationsverträgen nach § 119b SGB V mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe) gemäß § 71 (4) SGB XI.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zahnmedizinstudium vorklinisch weiterentwickeln
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Beschreibung:
Die zunächst vorgesehene Parallelität zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt wurde wegen der anstehenden Novellierung der ÄApprO ausgeklammert. Ziel ist es, im Zuge der Novelle des Medizinstudiums auch das Zahnmedizinstudium vorklinisch weiterzuentwickeln. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) forderte im Zuge der Novelle für das Medizinstudium deshalb auch eine Weiterentwicklung des gesamten Zahnmedizinstudiums – ein dringlicher Appell des MFT an die Politik, dem sich die zahnärztlichen Fachverbände, allen voran die Bundeszahnärztekammer, anschlossen. Die BZÄK arbeitet mit an der Weiterentwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Zahnmedizin (NKLZ), der verbindlich in der ZApprO festgeschrieben werden soll.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erweiterung des Präventionsgesetzes - Zahn- und Mundgesundheit als 9. Ziel im Präventionsgesetz verankern.
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Beschreibung:
In der geplanten Neuauflage des Präventionsgesetzes setzen wir uns dafür ein, dass die Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit aller Erwachsenen im Präventionsgesetz als neuntes Gesundheitsziel eingeführt wird.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung einer rechtlichen Regelung zur Prävention bei umgesunder Ernährung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
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Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, eine Zuckersteuer einzuführen sowie an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung zu ungesunden Lebensmitteln einzuschränken.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zahntechnikermeister-Verordnung
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Beschreibung:
Der Entwurf sieht jetzt vor, dass Zahntechniker Scans beim Patienten durchführen (§ 3 Abs. 5 a) und „projektbezogene, ästhetische und funktionale Messungen am Patienten oder der Patientin sowie deren Bewertung, die Erstellung eines Konzepts zur zahntechnischen Versorgung“ (§ 5 Abs. 2) durchführen. Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung von Präventionsleistungen aus dem zahnheilkundlichen Bereich
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Beschreibung:
- Sensibilisierung und Austausch unterschiedlicher (Fach-)Arztgruppen in Bezug auf Parodontitis stärken - Zahnärzteschaft und die zahnärztlichen Teams bei der Raucherberatung im Sinne einer Kurzintervention in der Zahnarztpraxis berücksichtigen - Verhältnisprävention stärken: die verbindliche Einführung einer Ernährungsampel (oder einer andere Lebensmittelkennzeichnung), die Erhebung einer Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke, Werbeverbote, sowie verbesserte Ernährungsprogramme in den Settings Kita und Schule
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
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Beschreibung:
Anpassung einiger im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen, sowie - Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Regelungswirkung des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024, - Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots, - Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzung - Ablehnung Prüfrecht des Bundesrechnungshofs (BRH) gegenüber den K(Z)Ven, der K(Z)BV und dem G-BA
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280124 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (GDAG)
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Beschreibung:
Die BZÄK setzt sich für Digitalisierungsmaßnahmen mit einem Mehrwert für Zahnärztinnen/Zahnärzte und Patienten/Patientinnen ein. Sie spricht sich für eine stärkere Beteiligung der Selbstverwaltung an den Entscheidungsprozessen der gematik /Digitalagentur für Gesundheit aus und für eine Abkehr von den Prinzipien eines starren Fristenmanagements mit Sanktionsmechanismen. Die im RefE enthaltenen Regelungen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in der Telematikinfrastruktur (TI) werden begrüßt, weitere einzelne Regelungsinhalte werden als überarbeitungsbedürftig angesehen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406280095 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
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Beschreibung:
- Zurückweisung der intendierten Neuregelung in § 75 Abs. 1f SGB V-E, soweit diese den KZVen künftig die Pflicht auferlegt, die Versicherten über die Sprechstundenzeiten und die Barrierefreiheit der Zahnarztpraxen informieren zu müssen. - Im neuen § 105 Abs. 1b SGB V(-E) eine spezielle Regelung für die KZVen auf Grundlage des bisherigen § 105 Abs. 1b SGB V, damit dieser in seiner bisherigen Form für die KZVen fortgilt. - eine als selbständig zu qualifizierende Notdiensttätigkeit auch durch Pool(zahn)ärzte ermöglichen
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vermeidung der Klassifizierung von Ethanol als CMR-Substanz
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Beschreibung:
Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2501270007 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.01.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
8.460.001 bis 8.470.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- Bayerische Landeszahnärztekammer
- Zahnärztekammer Nordrhein
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23