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106 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (106)

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmern ..., ...beschäftigen. § 10 Abs. 3 ArbZG nicht mehr ausreichend..., ... sich die im § 10 Abs.3 ArbZG formulierte 3-Stunden..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 3 ArbZG. Wir sehen hierin einen..., ... Der jetzige § 10 Abs.3 ArbZG wurde im Jahr 1996 in ..., ...wiederholt Verstöße gegen das ArbZG festgestellt worden. Die..., ...Änderung von § 10 Abs.3 ArbZG vornehmen: Die Arbeitszeiten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
    • Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... von Beschäftigten § 3 ArbZG sieht heute starre Höchstarbeitszeiten..., ...verpflichtenden Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG ist damit die Flexibilität..., ...die über den in § 3 S. 2 ArbZG vorgesehenen Ausgleichszeitraum..., ...Ruhezeit kommt nach § 5 Abs. 2 ArbZG nur in ganz bestimmten..., ...Ruhezeit gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG durch eine tarifliche ..., ...der Gesetzgeber über § 7 ArbZG auch bisher zumindest ..., ...Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 ArbZG momentan Ausnahmeregelungen..., ...bei der Regelung in § 7 ArbZG bleibt der deutsche Gesetzgeber..., ...dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...gesetzlichen Regelung in § 18 ArbZG grundsätzlich im Industriebereich..., ...der Arbeitszeit) sind im ArbZG analog zu den aktuellen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) entspricht den Vorgaben..., ...Höchstarbeitszeit gemäß § 3 ArbZG im Einklang mit Art...., ... sind. Nach § 10 Abs. 3 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an..., ...Verständnis des § 10 Abs. 3 ArbZG seit langem kritisiert..., ...Regelung des § 10 Abs. 3 ArbZG ist deswegen dringend ..., .... 12, § 7 Abs. .2 Nr. 2 ArbZG). Von den erleichterten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Die vbw fordert ..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal..., ...Ausnahmetatbestand. In § 10 ArbZG muss zumindest ein Ausnahmetatbestand...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...derzeitige Regelung in § 5 ArbZG zur elfstündigen Ruhezeit...
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beschäftigte darf nach § 5 Abs. 1 ArbZG die Arbeit frühestens ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffene Norm: §§ 3,4,5 ArbZG Problem/Belastung: -..., ...10-Stunden-Regel des § 3 ArbZG berücksichtigt nicht die..., ...Ruhepausenregelung in § 4 ArbZG. Die Arbeit in internationalen..., ...Ruhezeitregelung in § 5 ArbZG. Lösung/Entlastung: - § 3 ArbZG (Regelung der maximalen..., ...ausgeglichen wird. - § 4 ArbZG (Regelung der Ruhepausen..., ...kann. - § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG (Regelung der Ruhezeiten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr..., ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2024
    • Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die bestehenden und künftigen Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst; Arbeitszeitrechtliche Anpassung des fliegerischen Personals und dem ärztlichen Personal in der Luftrettung; Länderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies verkompliziert ..., ...erreichen. Alternativ könnte im ArbZG eine im dringenden öffentlichen..., ...Luftrettungsdienst eine längere, von § 3 ArbZG abweichende, tägliche ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...„Die Nichtanwendung des ArbZG auf den gesamten liturgischen..., ...sind.“ § 18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG regelt die Nichtanwendung..., ... Anwendungsbereich des ArbZG aufgrund der geltenden..., ...den Anwendungsbereich des ArbZG. • Ver.di: „Zudem insgesamt...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, Einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollen primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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