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Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001286
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 21.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.01.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Chausseestraße 2210115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4915164973458
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E-Mail-Adressen:
- vzi@erpa-online.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2450.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,13
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Alexandra Michael LL.M. (NUS), MPA HSoG
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4 Mitglieder am 21.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE)
- Wirtschaftsverband Papierverarbeitung e.V. (WPV e.V.)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Menschenrechte; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein hat als Berufsverband die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen Belange der Zigarettenpapier herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie der Anbieter, Importeure und Distributeure von Zigarettenpapierhüllen nach allen Richtungen hin wahrzunehmen. Konkret werden Gespräche zum Zwecke der Interessenvertretung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundesministerien geführt, die notwendig sind zur Erläuterung von juristischen und / oder faktischen Implikationen, die die Änderungen an bestimmten Gesetzen bewirken können oder durch neue Gesetze bewirkt werden. Dies kann auch in Form von Positionspapieren erfolgen. Mithilfe dieser Gespräche bzw. dieser Positionspapiere werden nicht nur Implikationen aufgezeigt, sondern auch konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt, die für die Mitglieder des VZI nützlich sind und dabei im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des Gesetzesvorhaben zu stehen. Momentan geht es vorwiegend um die Gebührenkalkulation aus der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU), die in Deutschland unter anderem im Einwegkunststofffondsgesetz und der Einwegkunststofffondsverordnung umgesetzt worden ist. Der VZI stellt zudem Expertise aus der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung, um eine Komparationsmöglichkeit in den Gebühren und der Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung der anderen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Zudem nimmt die Geschäftsführerin an fach- und sachübergreifenden Veranstaltungen verschiedener Formate teil, zu denen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien einfinden .
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Leitlinien nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 RICHTLINIE (EU) 2019/904
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Beschreibung:
Nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt veröffentlicht die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Kosten von Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen. Bei der Erstellung der Leitlinien durch die Europäische Kommission soll keine Bezugnahme auf Artikel 5.3 der WHO-FCTC erfolgen, damit der Dialog zur Kostenfestlegung zwischen den beteiligten Akteuren transparent und sachgemäß geführt werden kann, wie es Artikel 8 Abs. 4 S. 1 der vorgenannten Richtlinie bestimmt.
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einwegkunststofffondsgesetz
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Beschreibung:
Mit unserer Stellungnahme soll erreicht werden, dass die digitale Plattform "DIVID" des Einwegkunststofffonds öffentlich ausgestaltet wird, sodass für jeden einsehbar ist, welches Unternehmen sich mit welchen Marken dort registriert hat. Zudem soll die Plattform in englischer Sprache ausgestaltet werden, damit diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die nicht im Geltungsgebiet des Einwegkunststofffondsgesetzes ansässig sind, mit dieser Plattform sprachlich umgehen und sich konform registrieren können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
40.001 bis 50.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
- GIZEH Raucherbedarf GmbH
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24