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- Registernummer: R001022
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 13.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o isdv e.V.Hanauer Landstr. 328-33060314 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496980088702
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E-Mail-Adressen:
- info@isdv.net
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Keine Finanzierungsquelle
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Marcus Pohl
- Johannes Everke
- Axel Ballreich
- Robert Ninnemann
- Henning Könicke
- Christian Ordon
- Stefan Köster
- René Tumler
- Björn Sänger
- Marc Stähly
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Unter dem Label Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) bündeln die teilnehmenden Einzelverbände ihre Kompetenzen und Ressourcen für einen gemeinschaftlichen Auftritt gegenüber Gesprächspartnern im politischen Raum. Es vertritt ausschließlich ideelle Ziele und ist dabei nicht eigenwirtschaftlich tätig. Die Teilnehmer pflegen untereinander keinen Austausch zu wirtschaftlichen Details der jeweiligen Mitglieder und treffen keine wirtschaftlichen Absprachen. Das FVAW versteht sich zudem ausdrücklich nicht als Dachverband der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer vertritt die spezifischen Interessen seiner eigenen Mitglieder auch weiterhin unmittelbar und ist dabei nicht an Weisungen, Vorgaben oder Beschlüsse des FVAW gebunden. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der von den Teilnehmern repräsentierten diversen Sektoren im großen Gebiet der Veranstaltungen, wie etwa der Kultur-, Messe-, Kongress- und Tagungsveranstaltern, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleistern sowie Herstellern und Händlern von Event-Technik, sind groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Durch den Schulterschluss der Teilnehmer im Kontext des FVAW soll die Wahrnehmung der Veranstaltungswirtschaft in all ihren Facetten in Politik und Öffentlichkeit erhöht werden.
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Anpassung der §34a-Pflicht im Sicherheitsgewerbegesetz an die Notwendigkeiten der Veranstaltungswirtschaft.
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Beschreibung:
Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, das Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstäigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch soviel Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Beschreibung:
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Flexiblere Möglichkeiten im Arbeitszeitgesetz
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Beschreibung:
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.06.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Der TA-Lärm muss eine Schallschutzverordnung hinzugefügt.
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Beschreibung:
Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) gilt als einziges Regelungswerk für Schallimmissionen. Auch die von Kultureinrichtungen (gefördert und nicht gefördert) und Veranstaltungen wie Sport, Festivals, Großveranstaltungen, Kleinkunst, Messen und Ausstellungen. Diese Regeklung wirkt ausschließlich verhindernd. Sie verhindert die Wiederbelebung von Innenstädten, verdrängt Kultur aus dem innerstädtischen Raum und lässt Ruhezonen entstehen, wo Menschen leben wollen. Es braucht neue Ansätze für den Umgang mit Schallimmissionen. Der erste Schritt wäre es anzuerkennen, dass Musik und Kultur kein Lärm im Sinne der TA-Lärm sind, sondern einfach Schall. Um diesen zu regeln, muss eine Schallschutzverordnung entwickelt werden.
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Interessenbereiche:
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Beschreibung:
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Rechtssicherheit für Beauftragung herstellen - Statusfeststellung reformieren
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Beschreibung:
Die Statusfeststellung behindert massiv die deutsche Wirtschaft in allen Sektoren. Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund gilt immer rückwirkend, führt zu Nachzahlungen und zu Strafzahlungen. Die Beweisführung basiert auf einer Indizienkette, die vom Wissen, persönlichen Erfahrungen und persönlicher Meinung des Prüfenden abhängt. Dies führt zu großer Unsicherheit in der Beauftragung bestimmter Unternehmensformen und Unternehmenskonstellationen. Die Folge ist die Verlagerung der Aufträge ins Ausland, Selbständigkeit wird erschwert (im B2B-Bereich), es gibt in Deutschland immer weniger Selbständige* und die Innovationskraft wandert ab.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro