Stellungnahmen/Gutachten
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503 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (503)
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Zu Regelungsvorhaben:
Illegale Finanzierung von illegalen Fotoautomaten der Bundesdruckerei durch das BMI
Entgegen dem Willen des Deutschen Bundestages hat das BMI die bundesweite Zerstörung der Privatwirtschaft im Bereich von Fotoautomaten und Fotostudios betrieben, mit einem völlig unseriösen Vorgehen. Da das BMI nicht über die dafür notwendigen 170 Mio. EUR verfügte, erhöht sie die Pass- und Ausweisgebühren, um die kostenlose Aufstellung von Fotoautomaten der Bundesdruckerei, die weder ein vernünftigs Zertifikat aufweisen, noch den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, zu finanzieren. Dieses Vorgehen muss gestoppt und die Vernichtung der mittelständischen Unternehmen durch das BMI beendet werden.
- Bereitgestellt von: DATABUND e.V. am 04.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Illegale Finanzierung von illegalen Fotoautomaten der Bundesdruckerei durch das BMI
Entgegen dem Willen des Deutschen Bundestages hat das BMI die bundesweite Zerstörung der Privatwirtschaft im Bereich von Fotoautomaten und Fotostudios betrieben, mit einem völlig unseriösen Vorgehen. Da das BMI nicht über die dafür notwendigen 170 Mio. EUR verfügte, erhöht sie die Pass- und Ausweisgebühren, um die kostenlose Aufstellung von Fotoautomaten der Bundesdruckerei, die weder ein vernünftigs Zertifikat aufweisen, noch den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, zu finanzieren. Dieses Vorgehen muss gestoppt und die Vernichtung der mittelständischen Unternehmen durch das BMI beendet werden.
- Bereitgestellt von: DATABUND e.V. am 04.01.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 02.01.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterungen für kommunale Unternehmen bei der Datenregulierung
Die Kommunalwirtschaft begrüßt das Vorhaben der Kommission, im Digitalomnibus den administrativen Aufwand für Unternehmen schnell und massiv zu reduzieren. Überlegungen von der Ex-ante-Regulierung im Glasfaserausbau abzurücken, sind aber in Anbetracht der bestehenden Marktverhältnisse in Deutschland deutlich verfrüht. Die Themenbereiche Daten, Smart Meters und Cybersicherheit werden auf EU-Ebene in mehreren Rechtsakten reguliert. Das Ergebnis ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand für die Unternehmen. Der Omnibus muss dringend Überschneidungen der Rechtsakte klären Der Digitalomnibus muss auch für kommunale KMU und Midcaps spürbare Erleichterungen in der Datenregulierung schaffen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel zu regeln. Aus Sicht der digitalen Wirtschaft ist es dabei essenziell, dass die neuen Regelungen praktikabel, technologieoffen und rechtsstaatlich ausgewogen umgesetzt werden. Mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung des eEvidence - Pakets wird ein wichtiger Schritt getan. Einige Punkte bedürfen jedoch aus unserer Sicht weiterhin der Anpassung bzw. Klärung, um eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) ist für den Standort Deutschland von entscheidender Bedeutung. Sie betrifft gleichermaßen die Pharmaindustrie, IT-Softwareanbieter, Startups, und alle weiteren Stakeholder in der industriellen Gesundheitswirtschaft. Unser Ziel ist eine industriefreundliche Ausgestaltung ohne nationale Sonderwege, um den EU-Binnenmarkt zu stärken. Durch frühzeitige Mitgestaltung und Konsultationen in EU-Projekten tragen wir aktiv zu den Guidelines und Implementierungsrechtsakten bei.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Datenschutzaufsicht
Bitkom fordert eine moderne Datenschutzaufsicht mit klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren und praxisnahen Entscheidungswegen. Dazu gehört, den Datenschutz prägende Fälle oder Grundsatzentscheidungen künftig zentral bei der BfDI zu bündeln. Ein Mechanismus, über den die BfDI bei übergeordneten Entscheidungen eingeschaltet werden kann, würde Rechtsklarheit und Einheitlichkeit schaffen und Deutschland eine abgestimmte Stimme im europäischen Datenschutzdiskurs geben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Marktoffene Ausgestaltung des Deutschland-Stack
Für die Ausgestaltung des Deutschland-Stacks ist für uns als Bitkom zentral, dass der Stack praxisnah und marktoffen ausgestaltet ist, er Architekturvorgaben macht, Kriterien zur Aufnahme in den Stack klar definiert sind und der Stack ebenfalls Anwendung in den Ländern und Kommunen findet. Eine enge Einbindung der Wirtschaft bei der Ausgestaltung des Stacks ist wichtig, um den Markt abbilden zu können.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Marktoffene Ausgestaltung des Deutschland-Stack
Für die Ausgestaltung des Deutschland-Stacks ist für uns als Bitkom zentral, dass der Stack praxisnah und marktoffen ausgestaltet ist, er Architekturvorgaben macht, Kriterien zur Aufnahme in den Stack klar definiert sind und der Stack ebenfalls Anwendung in den Ländern und Kommunen findet. Eine enge Einbindung der Wirtschaft bei der Ausgestaltung des Stacks ist wichtig, um den Markt abbilden zu können.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen und zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste und deren Auswirkungen auf die Werbewirtschaft bzw. die Refinanzierung von werbefinanzierten Medien.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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17.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen sowie zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
-
17.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digital Markets Act (DMA) Konsultation zum review: Apple befürwortet umfassende Änderung
Apple fordert eine grundlegende Reform oder den Ersatz des DMA durch ein zweckmäßigeres Rechtsinstrument. Im Mittelpunkt müssen die Interessen der Nutzer stehen: Sicherheit, Datenschutz und Innovation. Apple empfiehlt einen übergreifenden Verhältnismäßigkeitstest, der diese Interessen ausdrücklich berücksichtigt. Zudem soll eine unabhängige Regulierungsbehörde die EU-Kommission bei der Durchsetzung ersetzen, um Vorhersehbarkeit und Fairness zu stärken. Datenschutz- und Cybersicherheitsbehörden müssen verpflichtend eingebunden werden, um Endnutzer wirksam zu schützen. Effektive Compliance darf Sicherheit, Datenschutz und Innovation nicht gefährden
- Bereitgestellt von: Apple Inc. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des TK-Sektors bzw. des TK-Binnenmarktes der Zukunft
Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung von hinreichendem Wachstumspotential und Investitionsräumen im Telekommunikationsmarkt der Zukunft, etwa zum EU Commission White Paper - How to master Europe's digital infrastructure needs?, Letta Report "Much more than a market", Draghi Report "The future of European competitiveness" sowie zum Digital Networks Act.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zum Legislativvorschlag über ein Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA)
Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn Kunden dies wünschen. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungsindustrie.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zum Legislativvorschlag über ein Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA)
Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn Kunden dies wünschen. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungsindustrie.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Gewährleistung eines ausgewogenen und innovationsfreundlichen Datenschutzrechts sollten aus Sicht des BDI der risikobasierte Ansatz gestärkt und bürokratische Pflichten reduziert werden. Ferner sollten Erlaubnistatbestände innovationsfreundlicher und rechtssicherer ausgestaltet bzw. ausgeweitet werden, Betroffenenrechte praktikabler umgesetzt und Anonymisierung rechtlich klar definiert werden. Zudem sollten Aufsichtsbehörden transparenter agieren, die Rolle des EDSA gestärkt und die EU-Kommission stärker in die Harmonisierung eingebunden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung von Bürokratielasten im Datenschutzrecht
Informationspflichten sollen reduziert und eine Verlinkung auf eine Internetseite ermöglicht werden. Die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses und zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten soll sich nach dem Risiko der Datenverarbeitung richten. Die Durchführung von Videoüberwachung soll erleichtert werden. Für die Plattformnutzung und Anonymisierung sowie Datentransfer in Drittstaaten ist mehr Rechtssicherheit erforderlich.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung von Bürokratielasten im Datenschutzrecht
Informationspflichten sollen reduziert und eine Verlinkung auf eine Internetseite ermöglicht werden. Die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses und zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten soll sich nach dem Risiko der Datenverarbeitung richten. Die Durchführung von Videoüberwachung soll erleichtert werden. Für die Plattformnutzung und Anonymisierung sowie Datentransfer in Drittstaaten ist mehr Rechtssicherheit erforderlich.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
28.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kreditdienstleistungen sollen nicht mit banktypischen Geschäften gleichgesetzt werden
Die mit dem BRUBEG vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten von BaFin und Bundesbank sollen nicht auf Kreditdienstleister und Auslagerungsunternehmen anwendbar werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cybersicherheit als Grundpfeiler der Daseinsvorsorge
Um Deutschland vor zunehmende Cyberangriffen zu schützen, muss Cybersicherheit als Grundpfeiler der Daseinsvorsorge begriffen werden – gleichrangig mit Energie- oder Gesundheitsversorgung. Aus Sicht der Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung sind hierfür folgende Maßnahmen entscheidend: - Cybersicherheit als Teil der Daseinsvorsorge mit Mindeststandards und Förderung verankern. - Das BSI zu einer echten Zentralstelle für IT-Sicherheit ausbauen. - NIS-2 und CER ohne nationale Sonderwege umsetzen – auch für Behörden. - Regulierungen harmonisieren, um Doppelbelastungen zu vermeiden. - Lieferketten besser absichern und verteidigungsrelevante Daten besonders schützen. - Europäische digitale Souveränität stärken und neue Schwachstellen verhindern.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 18.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Betriebsverfassungsgesetz modernisieren und an das digitale Zeitalter anpassen
Das Betriebsverfassungsgesetz soll umfassend modernisiert und an die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts angepasst werden. In Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, die Unternehmen dazu zwingen, sich schnell und effizient anzupassen, müssen die innerbetrieblichen Abstimmungsprozesse flexibler und schneller werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Drohnenabwehr durch beliehene KRITIS-Betreiber
Der BDEW fordert eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes zur rechtssicheren Schaffung einer Beleihungsgrundlage für Betreiber kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zu schaffen, in begründeten Ausnahmefällen hoheitliche Abwehrmaßnahmen gegen unautorisierte Drohnen durch beliehene Betreiber oder beauftragte Dritte zu ermöglichen. Zudem setzt sich der BDEW für eine gesetzliche Regelung zum Einsatz moderner Effektorik (Laser, High-Power-Microwave) auch durch beliehene Betreiber ein. Die Maßnahmen müssen unter staatlicher Aufsicht erfolgen und dürfen nicht zu einer allgemeinen Abwehrpflicht führen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung einer chancenorientierten Datenkultur in Deutschland
Der BVDW wirbt für die Etablierung einer chancenorientierten Datenkultur, um die Nutzung von Daten in Deutschland positiv zu besetzen. Daten sind der zentrale Schlüssen, um die gemeinsamen Herausforderungen Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Transformation und Arbeit der Zukunft zu meistern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglicher digitaler Verbaucherschutz
Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes drängt der BVDW auf die Ausgestaltung einer praxisnahen und effektiven Verbraucherschutzregulierung im digitalen Raum - sowohl für Verbraucher*innen als auch für Unternehmen. Es Bedarf keiner neuen Gesetze in diesem Bereich, statdessen sollten bestehende gesetziche Verpflichtungen konsequenter und praxisnäher um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglicher digitaler Verbaucherschutz
Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes drängt der BVDW auf die Ausgestaltung einer praxisnahen und effektiven Verbraucherschutzregulierung im digitalen Raum - sowohl für Verbraucher*innen als auch für Unternehmen. Es Bedarf keiner neuen Gesetze in diesem Bereich, statdessen sollten bestehende gesetziche Verpflichtungen konsequenter und praxisnäher um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert den Vorschlag der Europäischen Kommission im Digital Omnibus zur DSGVO zur Klarstellung des relativen Personenbezugs, zur materiellen Ausgestaltung der Pseudonymisierung, zur Schaffung einer tragfähigen Rechtsgrundlage für KI-Verarbeitung und zur Vereinheitlichung bestimmter Dokumentations- und Meldepflichten stringent zu verfolgen. Gleichzeitig muss der Anspruch des Digital Omnibus auf Vereinfachung und Entlastung durch die geplanten Regelungen zu Endgerätezugriffen (Art. 88a) und maschinenlesbaren Signalen (Art. 88b) besser eingelöst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 15.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizinregistergesetzes für bessere Nutzungsmöglichkeiten von Registerdaten
Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestalten (Digital Simplification Package)
Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regeln für Family-Influencer: Stärkung von Kinderrechten und Kinderschutz im digitalen Raum
Der VerbraucherService Bayern fordert eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Kernpunkte des Regelungsvorhabens sind: ein Verbot kommerzieller Kinderfotos bis sieben Jahren, die Erweiterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Influencer-Tätigkeiten, die Stärkung des Persönlichkeitsrechts von Kindern online, die Einrichtung eines Treuhandfonds für Einnahmen aus Kid-Content sowie umfassende medienpädagogische Aufklärung für Eltern und Kinder. Ziel ist der Schutz von Minderjährigen vor Verletzungen ihrer Privatsphäre, wirtschaftlicher Ausbeutung und Gefährdungen ihres Kindeswohls durch „Sharenting“ und kommerziellen Kid-Content.
- Bereitgestellt von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Sexarbeit.
Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK begrüßt das mit dem Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes verfolgte Ziel, durch eine zentrale digitale Zugangsstelle Transparenz und Effizienz im Umgang mit Kurzzeitvermietungen zu schaffen. Mit dem Gesetz sollen das Bestandswohnen und die aktive Nutzung des vorhandenen Wohnraums gestärkt werden
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 04.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken einführen
Um Verbraucher:innen zu schützen und zu entlasten sollte Tracking und Profilbildung zu Zwecken der Online-Werbung untersagt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fraunhofer setzt sich für eine Anpassung der Mobilität an neue technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen ein, insb. die Verbesserung der aktuell zerfaserten Finanzierung, Demografie und Treibhausgasreduktion. Zentrale Aspekte für den erfolgreichen Umbau bilden vernetzte und automatisierte Mobilität, moderne Ansätze im Transport- und Logistikbereich sowie eine nachhaltige Produktion in der Automobilindustrie und der Aufbau einer resilienten Verkehrsinfrastruktur.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes -
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) -
BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
-
BT-Drs. 20/13954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sinnvolle und zeitnahe Umsetzung eines Reallabore-Gesetzes
Fraunhofer fordert die gesetzliche Verankerung von Begleit- und Transferforschung, die Einführung eines Mechanismus zur Überführung von Forschungserkenntnissen in den legislativen Prozess, die Förderung der Normungs- und Standardisierungsarbeit, eine zentrale Anlaufstelle für juristische Fragen, die Nutzung von Experimentierklauseln, strategische Partnerschaften für transparente Evaluierungskriterien sowie klare Haftungsregelungen und Konzepte für Transfer und Skalierung in Reallaboren.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG) -
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
-
BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Stufe 4
Der VIA setzt sich für eine praxisnahe Digitalisierung der Fahrzeugzulassung ein, die die Bedürfnisse von Großkunden insbesondere bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Digitalen Omnibuspakets auf EU-Ebene
Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Europäische Kommission mit dem Digitalen Omnibus ein kohärentes und vereinfachtes EU-Digitalrecht schafft. Ziel ist es, Überschneidungen zwischen bestehenden Rechtsakten zu beseitigen, Berichtspflichten zu harmonisieren und Rechtsklarheit für Unternehmen zu schaffen, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des Sektors Staat und Verwaltung in NIS2
Die AG KRITIS versucht eine sektorübergreifende Harmonisierung, damit Mindestsicherheitstandards auch im Sektor Staat und Verwaltung auf den Ebenen Bund, Land und Kommune für den Staat gelten, zu erreichen.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 12.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Wir begrüßen das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Zugleich kann das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und bspw. dem Medizinprodukterecht zu überlappenden und widersprüchlichen Anforderungen führen. Wir setzen uns daher für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein – mit rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung, klaren behördlichen Zuständigkeiten sowie unbürokratischen, deutschlandweit einheitlichen und möglichst europäisch harmonisierten Verfahren. Ein weiteres Anliegen ist ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu zu etablierenden KI-Reallaboren, die als praxisnahe Erprobungsräume Innovation und Patientensicherheit gleichermaßen fördern.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Wir begrüßen das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Zugleich kann das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und bspw. dem Medizinprodukterecht zu überlappenden und widersprüchlichen Anforderungen führen. Wir setzen uns daher für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein – mit rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung, klaren behördlichen Zuständigkeiten sowie unbürokratischen, deutschlandweit einheitlichen und möglichst europäisch harmonisierten Verfahren. Ein weiteres Anliegen ist ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu zu etablierenden KI-Reallaboren, die als praxisnahe Erprobungsräume Innovation und Patientensicherheit gleichermaßen fördern.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Wir begrüßen das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Zugleich kann das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und bspw. dem Medizinprodukterecht zu überlappenden und widersprüchlichen Anforderungen führen. Wir setzen uns daher für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein – mit rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung, klaren behördlichen Zuständigkeiten sowie unbürokratischen, deutschlandweit einheitlichen und möglichst europäisch harmonisierten Verfahren. Ein weiteres Anliegen ist ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu zu etablierenden KI-Reallaboren, die als praxisnahe Erprobungsräume Innovation und Patientensicherheit gleichermaßen fördern.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Wir begrüßen das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Zugleich kann das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und bspw. dem Medizinprodukterecht zu überlappenden und widersprüchlichen Anforderungen führen. Wir setzen uns daher für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein – mit rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung, klaren behördlichen Zuständigkeiten sowie unbürokratischen, deutschlandweit einheitlichen und möglichst europäisch harmonisierten Verfahren. Ein weiteres Anliegen ist ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu zu etablierenden KI-Reallaboren, die als praxisnahe Erprobungsräume Innovation und Patientensicherheit gleichermaßen fördern.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Wir begrüßen das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Zugleich kann das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und bspw. dem Medizinprodukterecht zu überlappenden und widersprüchlichen Anforderungen führen. Wir setzen uns daher für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein – mit rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung, klaren behördlichen Zuständigkeiten sowie unbürokratischen, deutschlandweit einheitlichen und möglichst europäisch harmonisierten Verfahren. Ein weiteres Anliegen ist ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu zu etablierenden KI-Reallaboren, die als praxisnahe Erprobungsräume Innovation und Patientensicherheit gleichermaßen fördern.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische Hürden bei der Prüfung und Anwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – insbesondere im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Evidenzgenerierung – sollen systematisch abgebaut werden. Gleichzeitig müssen widersprüchliche regulatorische Anforderungen harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft beim BfDI
Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft soll nicht beim BfDI zentralisiert werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für einen branchengerechten Beschäftigtendatenschutz
Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Ausweitung der lebenswichtigen Einrichtungen im Bereich Leitstellen der Elektrizitätsverteilernetze sowie im Bereich IT-Sicherheit von KRITIS Betreibern - auf Antrag ein Anspruch auf freiwillige Sicherheitsüberprüfungen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 01.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von verpflichtenden Altersüberprüfungen auf Betriebssystemebene
Es wird für eine Regulierung eingetreten, die eine Altersüberprüfung auf Betriebssystemebene erfordern würde.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
22.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum § 41 BSIG im Rahmen des NIS2UmsuCG
Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 41 BSIG ein, um das Anzeigeverfahren und die Untersagungsmöglichkeiten beim Einsatz kritischer IT-Komponenten in der Energiebranche praxistauglich auszugestalten. Ziel ist es, Rechts- und Investitionssicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen herzustellen, Versorgungssicherheit und Digitalisierung nicht zu gefährden sowie unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitioniertere Ausgestaltung der Neufassung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
Der ADAC setzt sich für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung, Digitalisierung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten am nationalen Zugangspunkt gemäß der Richtlinie 2010/70/EU und der delegierten Verordnungen 2013/305, 2013/885, 2013/886, 2017/1926 und 2022/670, sowie weiterer nationaler Vorschriften (PBefG, MobDG) ein. Zudem fordert der ADAC einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu Mobilitätsdaten für potenzielle Diensteanbieter und auf Schadensersatz bei Nichterfüllung. Intelligente Verkehrssysteme sollen für Verbraucher eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstelle zu anderen Verkehrsträgern
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der NIS2-Richtlinie muss für KMU bürokratiearm sein, flankiert mit Unterstützungsmaßnahmen
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie muss in Blick auf mittelständische Unternehmen bürokratiearm ausgestaltet und von finanziellen Unterstützungsmaßnahmen begleitet werden. Zudem müssen Unklarheiten beseitigt und präzise Anforderungen dargelegt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des TK-Sektors bzw. des TK-Binnenmarktes der Zukunft
Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung von hinreichendem Wachstumspotential und Investitionsräumen im Telekommunikationsmarkt der Zukunft, etwa zum EU Commission White Paper - How to master Europe's digital infrastructure needs?, Letta Report "Much more than a market", Draghi Report "The future of European competitiveness" sowie zum Digital Networks Act.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der e-Evidence Verordnung
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden technischen und juristischen (etwa kein Prüfauftrag) Anforderungen gegenüber den Diensteanbietern bei der Umsetzung der VO zu statuieren. Gleichzeitig müssen sicherheitstechnische Risiken bei Anfragen hinreichend mitigiert werden.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen im Bereich der Festnetzregulierung
Verhinderung von Re-Monopolisierungsmaßnahmen unter Herstellung eines fairen Wettbewerbs für alle Wettbewerber im Gigabitausbau
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
23.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen im Bereich der Mobilfunkregulierung
Ziel der Interessenvertretung ist es, Investitions- und Rechtssicherheit bei der Einführung neuer Technologien im Mobilfunkbereich zu gewährleisten. Beispielsweise im Bereich 6 GH setzen wir uns für eine hinreichende Mobilfunkfrequenz-Ausstattung für investierende MNOs im oberen Teil des 6GHz-Bereiches und die Zuweisung dieses Frequenzbereiches für den zellularen, öffentlichen Mobilfunk (IMT) ein.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestalten (Digital Simplification Package)
Um der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit Europas entgegenzuwirken und Innovationen sowie Investitionen in Europa zu fördern, muss die Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestaltet werden. Aufgrund der großen Zahl an EU-Digital-Gesetzen müssen Unternehmen finanzielle und personelle Ressourcen in die Compliance investieren, die andernfalls zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation eingesetzt werden könnten, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist richtig, dass die EU-Kommission eine umfangreiche Simplification-Agenda angekündigt hat. Der Digital-Omnibus muss über kosmetische Korrekturen hinausgehen und signifikant die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit durch eine schlankere Regulierung und den umfangreichen Abbau von Bürokratie fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zielt auf die Überführung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ab. Der BDI setzt sich für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Implementierung ein. So sollte eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung eingeführt sowie ein volldigitales Registrierungs-, Melde- und Nachweiswesen umgesetzt werden. Es sollten ferner zahlreiche Regelungen präziser gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG
Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG. Insbesondere Abwendung von Höchstentgelten im wettbewerblichen Messstellenbetrieb (§6 MsbG) und Wegfall von Haltefristen (§5 MsbG).
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG
Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG. Insbesondere Abwendung von Höchstentgelten im wettbewerblichen Messstellenbetrieb (§6 MsbG) und Wegfall von Haltefristen (§5 MsbG).
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EPBD effizient gestallten. Fokus auf Gebäudedatenbank und Energieausweise.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DORA-Vorgaben auf Sinnhaftigkeit und Risiko-Adäquanz prüfen
DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europaweit harmonisierte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
- Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Das Beschäftigtendatenschutzgesetz muss an die moderne Arbeitswelt angepasst werden, da die industrielle Produktion vermehrt durch datengetriebene Geschäftsmodelle und -prozesse ergänzt wird. Um die Rechte der Beschäftigten zu wahren und gleichzeitig die Agilität der Unternehmen in der digitalen Transformation nicht einzuschränken, bedarf es einer umfassenden Modernisierung des Gesetzes.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
-
23.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Betriebsverfassungsgesetz modernisieren und an das digitale Zeitalter anpassen
Das Betriebsverfassungsgesetz soll umfassend modernisiert und an die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts angepasst werden. In Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, die Unternehmen dazu zwingen, sich schnell und effizient anzupassen, müssen die innerbetrieblichen Abstimmungsprozesse flexibler und schneller werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Betriebsverfassungsgesetz modernisieren und an das digitale Zeitalter anpassen
Das Betriebsverfassungsgesetz soll umfassend modernisiert und an die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts angepasst werden. In Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, die Unternehmen dazu zwingen, sich schnell und effizient anzupassen, müssen die innerbetrieblichen Abstimmungsprozesse flexibler und schneller werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Datenschutzaufsicht (Rn. 2106ff. Koalitionsvertrag)
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
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Adressatenkreis:
-
12.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Beschäftigtendatengesetzes
Zu begrüßen ist, dass der Entwurf Rechtsklarheit schafft, berechtigte Interessen zulässt und die Weiterverarbeitung regelt. Kritisch ist, dass viele Vorgaben über die DS-GVO hinausgehen, Bürokratie und Rechtsunsicherheit erhöhen und die Flexibilität der Unternehmen einschränken. Zusätzliche Dokumentations- und Auskunftspflichten, überzogene Anforderungen an KI und Profiling sowie starre Regeln zu Überwachung, Ortung, Löschfristen und Leistungskontrolle hemmen Praxis und Innovation. Problematisch sind zudem das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Datenschutzbeauftragten sowie nationale Sonderwege, die konzernweite Prozesse erschweren. Der Gesetzgeber sollte stärker an der DS-GVO orientieren, das Prinzip der Erforderlichkeit genügen lassen und Bürokratie vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DSGVO-Anpassungen: Weniger Bürokratie für KMU und Kleinstunternehmen
Zu begrüßen ist, dass die EU-Kommission mit den geplanten DSGVO-Änderungen KMU und Small Mid-Caps durch risikobasierte Ausnahmen bei Dokumentationspflichten sowie mehr Flexibilität bei Verhaltensregeln und Zertifizierungen entlasten will. Positiv ist die Einbeziehung von Mid-Caps und die stärkere Risikoorientierung. Kritisch ist jedoch, dass die Entlastungen begrenzt bleiben: Ohne klare Definition von „hohem Risiko“ droht Rechtsunsicherheit, viele Firmen müssten weiterhin dokumentieren. Zentrale Pflichten wie Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzungen oder technische Maßnahmen bleiben unverändert. Für echte Entlastung braucht es zusätzliche Reformen wie Standardvorlagen, praxisnahe Leitlinien und eine bessere Verzahnung mit neuer EU-Digitalgesetzgebung.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das geplante EU-Regelungsvorhaben zur Bekämpfung von Online-Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in einer Weise weiterentwickelt wird, die einerseits den Schutz von Kindern gewährleistet, andererseits aber verhältnismäßig bleibt und Grundrechte respektiert. Konkret fordern wir, dass die derzeit vorgesehene verpflichtende Chatkontrolle nicht in dieser Form eingeführt wird, sondern alternative Ansätze genutzt werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten und Pflichten im Vorschlag klar abgegrenzt werden, insbesondere mit Blick auf App-Store-Betreiber, Cloud-Infrastrukturanbieter und nicht-öffentliche Kommunikationsdienste. Ferner soll eine Doppelregulierung mit bestehenden EU-Rechtsakten wie DSA und e-Evidence vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine praxistaugliche und investitionsfreundliche Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) der EU im Telekommunikationsgesetz. Dabei setzt sich der BDEW u. a. für den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Einführung eines Zugangsverweigerungsrechts, eine Reduktion bürokratischer Meldepflichten und die Beibehaltung freier Entgeltverhandlungen beim Mitnutzungsentgelt ein. Zudem spricht sich der BDEW gegen eine Priorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunkmasten aus und fordert die Berücksichtigung bestehender Infrastrukturen von Energieversorgern beim Mobilfunkausbau.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 08.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 05.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 vor dem Hintergrund des Digital Operational Resilience Acts (DORA).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 05.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 05.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: